Zitat:
Zitat von ManfredG
Daß der Wettebewerbsveranstalter nicht die exklusiven Nutzungsrechte an den eingesandten Bildern beansprucht. - Falls es sowas gibt... - Davon sollte man dann aber nicht nur wegen irgendwelchen BAs die Finger davon lassen!!
|
Das ist klar. Würde ich selbst auch nie machen
Aber wie schaut es aus, wenn der Wettbewerbsveranstalter dann zB das Recht hat das/die Siegerbild(er) in einem Kalender abzudrucken oder in einer Zeitung zu veröffentlichen. Oder sich sogar eine Art RF - Lizenz ausbedingt. Habe ich dann auch kein Problem, wenn ich die Bilder bei PM auf Cat 50 habe?