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Alt 04.01.2009, 20:19
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TomRohwer TomRohwer ist offline
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Zitat:
Zitat von Goodie Beitrag anzeigen
Die Angabe "Kein MR vorhanden" und auch die Angabe RM bedeuten, daß derartige Bilder nur redaktionell verwendet werden dürfen, was immer das auch bedeutet.
"Kein MR vorhanden" bedeutet genau das: es gibt kein "Model-Release, das Foto kann also in dieser Hinsicht nur im Rahmen des jeweils (im Nutzungsland) geltenden Rechts verwendet werden, also z.B. unter bestimmten Umständen redaktionell.

"RM" bedeutet "rights managed", also: es wird eine Einzellizensierung für das Foto vorgenommen, es wird nicht "Royalty free" lizensiert, also "einmal zahlen, unbegrenzt nutzen".

Mit dem Model-Release hat "RM" (rights managed) überhaupt nichts zu tun, das Lizenzmodell und die Frage nach einem Model-Release sind zwei vollkommen verschiedene Baustellen.

Zitat:
Nutzt ein Käufer solche Bilder dann kommerziell, ist er für evenetuelle Klagen voll haftbar.
Er ist genauso haftbar, wenn er sie nicht-kommerziell nutzt.

Eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung hat weder etwas mit dem Erfordernis eines Model-Release zu tun noch etwas mit einem "rights managed"-Lizenzmodell.

Bevor jemand auf kühne Ideen kommt: auch für eine Veröffentlichung zu rein privaten Zwecken gilt das "Recht am eigenen Bild" und ist ggf. ein Model-Release erforderlich.

Zitat:
Allerdings verstehen Manche unter redaktionell aber auch die Verwendung in Kalendern, Postkarten und Reiseführern (siehe Kontroverse mit der preussischen Schlösserverwaltung).
"Nur für redaktionelle Verwendung" ist ein Hinweis, der branchenüblich nichts weiter anzeigt als: es gibt kein Model-Release (oder ggf. eines, das eine Nutzung für Werbung ausschließt), und es gibt ggf. auch kein Property Release.

Der Nutzer weiß dann: es gibt seitens der anbietenden Agentur keine Rechteklärung, auf die er zurückgreifen kann.

Zitat:
Kann dem Fotografen aber eigentlich egal sein, wenn das Bild derart eindeutig gekennzeichnet ist.
Grundsätzlich kann eine Agentur von einem zuliefernden Fotografen nicht mehr verlangen als eine klare, zutreffende Information über eventuell berührte Rechte Dritter. Alles andere kann realistisch dann sowieso nur der Bild-Verwender klären, denn der allein weiß, wie, wo und wofür genau er das Bild nutzt.

Allerdings gibt es im Micro-Stock-Bereich eben auch Agenturen, die den wesentlichen Teil der Rechteklärung auf den Fotografen abwälzen - sie verlangen von ihm, keine Bilder einzustellen, wenn nicht... blablabla erstenzweitensdrittens...

Wenn das wirksamer Teil der Vertragsbedingungen geworden ist, denn ist der Fotograf natürlich dafür haftbar.

Zitat:
Problematisch finde ich solche Bilder bei Agenturen, die ausschliesslich kommerzielle Bilder vertreiben und wo eine derartige Kennzeichnung gar nicht möglich ist.
Das ist keine Frage von "kommerziell" oder "nicht-kommerziell".

Wobei ich mir eh die Frage stelle: was ist ein "kommerzielles Bild", und was ein "nicht-kommerzielles Bild"?
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart

Geändert von TomRohwer (04.01.2009 um 20:30 Uhr).
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