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Zitat von Goodie
Die Angabe "Kein MR vorhanden" und auch die Angabe RM bedeuten, daß derartige Bilder nur redaktionell verwendet werden dürfen, was immer das auch bedeutet.
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"Kein MR vorhanden" bedeutet genau das: es gibt kein "Model-Release, das Foto kann also in dieser Hinsicht nur im Rahmen des jeweils (im Nutzungsland) geltenden Rechts verwendet werden, also z.B. unter bestimmten Umständen redaktionell.
"RM" bedeutet "rights managed", also: es wird eine Einzellizensierung für das Foto vorgenommen, es wird nicht "Royalty free" lizensiert, also "einmal zahlen, unbegrenzt nutzen".
Mit dem Model-Release hat "RM" (rights managed) überhaupt nichts zu tun, das Lizenzmodell und die Frage nach einem Model-Release sind zwei vollkommen verschiedene Baustellen.
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Nutzt ein Käufer solche Bilder dann kommerziell, ist er für evenetuelle Klagen voll haftbar.
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Er ist genauso haftbar, wenn er sie nicht-kommerziell nutzt.
Eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung hat weder etwas mit dem Erfordernis eines Model-Release zu tun noch etwas mit einem "rights managed"-Lizenzmodell.
Bevor jemand auf kühne Ideen kommt: auch für eine Veröffentlichung zu rein privaten Zwecken gilt das "Recht am eigenen Bild" und ist ggf. ein Model-Release erforderlich.
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Allerdings verstehen Manche unter redaktionell aber auch die Verwendung in Kalendern, Postkarten und Reiseführern (siehe Kontroverse mit der preussischen Schlösserverwaltung).
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"Nur für redaktionelle Verwendung" ist ein Hinweis, der branchenüblich nichts weiter anzeigt als: es gibt kein Model-Release (oder ggf. eines, das eine Nutzung für Werbung ausschließt), und es gibt ggf. auch kein Property Release.
Der Nutzer weiß dann: es gibt seitens der anbietenden Agentur keine Rechteklärung, auf die er zurückgreifen kann.
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Kann dem Fotografen aber eigentlich egal sein, wenn das Bild derart eindeutig gekennzeichnet ist.
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Grundsätzlich kann eine Agentur von einem zuliefernden Fotografen nicht mehr verlangen als eine klare, zutreffende Information über eventuell berührte Rechte Dritter. Alles andere kann realistisch dann sowieso nur der Bild-Verwender klären, denn der allein weiß, wie, wo und wofür genau er das Bild nutzt.
Allerdings gibt es im Micro-Stock-Bereich eben auch Agenturen, die den wesentlichen Teil der Rechteklärung auf den Fotografen abwälzen - sie verlangen von ihm, keine Bilder einzustellen, wenn nicht... blablabla erstenzweitensdrittens...
Wenn das wirksamer Teil der Vertragsbedingungen geworden ist, denn ist der Fotograf natürlich dafür haftbar.
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Problematisch finde ich solche Bilder bei Agenturen, die ausschliesslich kommerzielle Bilder vertreiben und wo eine derartige Kennzeichnung gar nicht möglich ist.
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Das ist keine Frage von "kommerziell" oder "nicht-kommerziell".
Wobei ich mir eh die Frage stelle: was ist ein "kommerzielles Bild", und was ein "nicht-kommerzielles Bild"?