Du musst den Agenturen anzeigen, dass du keine Umsatzsteuer abführst, damit diese die Umsatzsteuer nicht an dich weiterleiten. Die von dir getätigten Umsätze musst du selbstvertsändlich als sonstiges Einkommen in deiner Einkommenssteuererklärung angeben.
Hast du regelmäßige Einnahmen aus Bildagenturen ist die Anmeldung eines Gewerbes unumgänglich. Was eine Regelmäßigkeit in diesem Fall darstellt erklärt dir gerne dein zuständiges Finanzamt.
Und warum der ermäßigte Steuersatz zu 7% verwendet wird kannst du hier nachlesen.
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html
Punkt (2) 7c




