Hallo zusammen,
hab leider keine passende Rubrik hier gefunden.
1) Mich würde interessieren, ob es sich bei sehr geringen Einnahmen durch den Bilderverkauf lohnt ein eigenes Gewerbe mit Gewerbeschein zu betreiben?
2) Was sind die Risiken und Kosten für mich?
3) Geht das überhaupt, wenn ich meine Bilder nur über Agenturen vermarkte oder muss ich nachweisen, dass ich selber in Eigenregie etwas verkaufen versuche?
4) Was kann ich alles von der Steuer absetzen und wird in der Praxis anerkannt?
Danke im voraus für Eure Erfahrungsberichte und Tipps.
Gruß
Harry
Sorry,Du bringst hier alles durcheinander... (Gute Bücher über Selbständigkeit und den damit verbundenen steuerlichen Fragen existieren!)
Du mußt Deine Einkünfte natürlich versteuern. Dazu erstellst Du eine Einnahme-Überschuß-Rechnung, der Gewinn ist zu versteurn. Wenn Du Verlust machst, kannst Du den ggf. mit Deinen sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen steuermindernd "verrechnen". - Aber nur eine Zeitlang! Auf Dauer streikt dann das Finanzamt. ("Liebhaberei")
Das alles hat überhaupt nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun. Die wird Dir niemand verweigern, ist aber nicht zu empfehlen und ggf. mit erheblichen Kosten verbunden. Bildverkauf über BA geht i.d.R. als freiberuflichte Tätigkeit durch.
ach, so schlimm ist ein Gewerbe auch wieder nicht. Es hat auch seine Vorteile! Du darfst z.B. beim Metro einkaufen (OK, nicht ganz ernst gemeint)
Gewerbesteuer zahlt man sowieso erst ab 24500 Euro. Gut das einzige was wirklich nervt sind die IHK/HWK Beiträge. Aber mein Gott, Soli-Zuschlag, Kirchensteuer und GEZ ist ja auch für die Tonne, also einfach gleich mit kippen
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mir ging es eher darum, ob ich beim Finanzamt z.B. den Kauf von Fotoausrüstung oder Fahrten/Reisen zum Fotografieren oder Kosten für ein Modell als Reisekosten bzw. Betriebskosten steuerlich absetzen kann, wenn ich ein Gewerbe betreibe.
Du scheinst jedenfalls kein Gewerbe zu betreiben, sondern einfach so zu verkaufen.
Gruß
Harry
Hallo Manfred,
mir ging es eher darum, ob ich beim Finanzamt z.B. den Kauf von Fotoausrüstung oder Fahrten/Reisen zum Fotografieren oder Kosten für ein Modell als Reisekosten bzw. Betriebskosten steuerlich absetzen kann, wenn ich ein Gewerbe betreibe.
Du scheinst jedenfalls kein Gewerbe zu betreiben, sondern einfach so zu verkaufen.
Ich habe verstanden, dass Manfred freiberuflich tätig ist. Das hat nichts mit "einfach verkaufen" zu tun, ist ebenso sauber wie ein Gewerbe, steuerlich ist das auch kein Unterschied.
mir ging es eher darum, ob ich beim Finanzamt z.B. den Kauf von Fotoausrüstung oder Fahrten/Reisen zum Fotografieren oder Kosten für ein Modell als Reisekosten bzw. Betriebskosten steuerlich absetzen kann, wenn ich ein Gewerbe betreibe.
Das hat aber wie schon geschrieben nichts mit "Gewerbe" zu tun. Die meisten hauptberuflichen Fotografen haben KEIN Gewerbe sondern sind freiberuflich tätig. Ich rate Dir dringend, Dich über diese Themen genauer zu informieren oder Dich von fachkundigen Personen (Steuerberater) beraten zu lassen! - Irgendwie mußt Du ja dann auch die "Buchführung" und die Steuererklärung hinkriegen...
"Steuerlich absetzen" ist hier auch der falsche Begriff, das sind schlicht Betriebsausgaben, die sich als solche gewinnmindernd auswirken.
Zitat:
Zitat von super_harry_74
Du scheinst jedenfalls kein Gewerbe zu betreiben, sondern einfach so zu verkaufen.
Wie ich das mache ist recht komplex und tut hier nichts zur Sache. "Einfach so" (also schwarz) geht natürlich gar nicht.
Der klassische Fotograf handelt normalerweise "gewerblich". Das Finanzamt tut sich oft schwer einen Fotografen, Fotodesigner, etc. als freiberufliche Tätigkeit einzustufen. Hängt auch damit zusammen, was du genau machen möchtest. Um freiberuflich zu handeln, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Wenn das FA jetzt diese nicht anerkennt, haste pech gehabt. Ich bin beispielsweise nebenbei auch Dozent an einer Berufsakademie, das geht aber nur weil ich die Voraussetzungen erfülle.
Versuchen kann man es natürlich, aber wie bereits geschrieben. Die Unterschiede sind nicht so wild, wie viele meinen.
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Generell gilt: jede Form des Geldverdienens mit Fotografie (Handwerk, Gewerbe, freiberuflich, hauptberuflich, nebenberuflich) führt zur Pflichtmitgliedschaft in der BG Druck + Papier (Berufsgenossenschaft).
Zitat:
3) Geht das überhaupt, wenn ich meine Bilder nur über Agenturen vermarkte oder muss ich nachweisen, dass ich selber in Eigenregie etwas verkaufen versuche?
Wenn Du freiberuflich tätig bist, brauchst und kannst Du kein Gewerbe anmelden. Aber es hindert Dich niemand, ein Gewerbe für eine bestimmte Tätigkeit anzumelden, die eben gewerbliche Tätigkeit ist. Ob und wie weit Du die nachher ausübst, interessiert erstmal nicht.
Zitat:
4) Was kann ich alles von der Steuer absetzen und wird in der Praxis anerkannt?
Du kannst Deine Betriebskosten von der Steuer absetzen. Was als dazugehörig anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab. Immer anerkannt werden echte, tatsächliche Betriebskosten. Wenn Du aber dauerhaft weniger einnimmst als Du an Betriebskosten absetzen willst, wird das Finanzamt das als "Liebhaberei" einstufen, und dann geht's nicht mehr mit dem Absetzen.
Am einfachsten: wirf mal die Forums-Suchfunktion an, und suche nach den einschlägigen Stichworten. Dann nimm Dir ein Wochenende Zeit und lies all die Threads und Beiträge. Es findet sich eine Menge hilfreiches darin.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart