Kann das jemand für Anfänger bitte übersetzen?
Ich habe Bilder in einem Portfolio und verkaufe diese. Steuererklärung ist logo.
Muss ich noch irgendwo irgendwas anmelden, bezahlen, kassieren?
Muss ich noch irgendwo irgendwas anmelden, bezahlen, kassieren?
Nein, musst du nicht Die VG Bild Kunst bekommet eine Urherrechtsabgabe von Nutzern (z.Bsp. Webseiteninhaber die Fotos anderer Urheber auf ihrer Seite zeigen oder auch von Bibliotheken die Druckprodukte bereitstellen. Das Geld wird dann an die Urheber verteilt.
Muss du mal unter Bildkunst.de die Tarife für Nutzung von Werken im Internet betrachten. Warum sollte eine Agentur nicht zahlen müssen,
Sie muß nicht zahlen. - Du solltest vielleicht genauer lesen, und vorallem die verschiedenen Gruppen der VG berücksichtigen. - Und welche Rechte bei Fotografien(!!) - BG II - die VG genau übernimmt.
Zitat:
Zitat von mhp
(z.Bsp. Webseiteninhaber die Fotos anderer Urheber auf ihrer Seite zeigen
Muss ich noch irgendwo irgendwas anmelden, bezahlen, kassieren?
Du MUSST gar nicht.
Du darfst anmelden und kassieren: http://www.bildkunst.de/
Aber bitte ehrlich sein und bei der Meldung schön brav bei der Wahrheit und den Regeln bleiben...
und warum werden Webseiten dann bei der Tarifortnung mit aufgeführt wenn angeblich nichts für Urherrechtlich geschützte Werke gezahlt werden muss? Was glaubst du eigentlich von wo das zu verteilende Geld kommt?
und warum werden Webseiten dann bei der Tarifortnung mit aufgeführt wenn angeblich nichts für Urherrechtlich geschützte Werke gezahlt werden muss? Was glaubst du eigentlich von wo das zu verteilende Geld kommt?
Lieber mhp,
eigentlich könntest Du ja selbst auf der von Dir ja erwähnten Webseite nachlessen. Aber weil heute schönes Wetter ist, zitiere ich mal die für Fotografen bzw. Fotoaufnahmen relevante Passage:
-- Zitat Beginn --
Umfang der Rechtswahrnehmung
Für Fotografen, Grafik-Designer und sonstige Bildurheber, die nicht im engeren Bereich der „Bildenden Kunst" arbeiten, nimmt die VG BILD-KUNST nur die sog. ,Vergütungsansprüche" wahr, d.h. Ansprüche für gesetzlich gestattete Nutzungen Ihrer Werke, auf die Sie selbst keinen Einfluss durch Genehmigung oder Verbot nehmen können.
Hierzu zählen die Vergütungen für das Herstellen von Kopien, die mit Hilfe von Fotokopiergeräten oder Scannern oder mittels CD-Brennern hergestellt werden, desweiteren die Vergütung für die Ausleihe von illustrierten Werken in Bibliotheken (Bibliothekstantieme) oder durch Lesezirkeluntemehmen, die Vergütung für die simultane Kabelweiterleitung von Fernsehprogrammen und die Vergütung für die Nutzung von Abbildungen in Pressespiegeln sowie einige weitere wirtschaftlich nicht bedeutende Rechte, die im Wahrnehmungsvertrag der Vollständigkeit halber aufgeführt sind.
-- Zitat Ende --
Zu Deinen Fragen:
1. Weil die VG BildKunst nicht nur die BG II umfasst.
2. Kopierer-, Scanner-, Drucker-, Brenner-, Rohlings- etc. Abgaben, Bibliothekstantieme, Abgaben für Lesezirkel etc. (steht ja auch in dem Zitat)
Wenn Du es jetzt immer noch nicht glaubst oder nicht verstanden hast, dann kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Stimmt alles, aber eben nicht wenn die VG direkt mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragt ist. Dann muss auch für die Verwendung eines Werkes bezahlt werden
Wie schafft man 17000 Bilder
Noch dazu hauptsächlich Food. Mit Modells könnte ich mir das ja noch vorstellen. Wenn man da seine Requisiten und Standardposen hat, schafft man bei einem Shooting schon mal eine Menge Bilder.
Aber Food. Du kannst ja nicht von einem Müsli 1oo Varianten machen.
Ich hab mich mal ein Jahr lang ein wenig mit Food beschäftigt.
Das sind um die 300 Bilder geworden und 20 kg Übergewicht
Indem man die Bilder quasi gar nicht nachbearbeitet und sich auch nicht 100%ig darum kümmert, ob auch alles passt und gut aussieht.
Wie zum Beispiel Kerne in Zitronenscheiben lassen (was in guten Restaurants eh nicht zum Schnitzel gehört) oder stumpf einige Billig-Möhren danebenlegen oder Dosen-Champignons benutzen.
Man könnte übrigens bedeutend mehr verkaufen, wenn man nicht schlampig verschlagwortet. Mir ist zum Beispiel kein "Rumsteak" bekannt, aber davon gibt es dann doch eine Menge.
Und so weiter...
Also ich verstehe nicht warum ein Bildverwerter, der Bildlizenzen einkauft auch noch an die VG Bild-Kunst noch ein zweites mal extra zahlen soll?
Vor allem bei den Preisen zB Prospekt, ganze Seite, Auflage 10.000 Stück = 1.063,- EUR.
Und bei Fotolio und Co wurde das Bild für ein paar EUR lizenziert.
Kann denn jemand sagen was das für den Fotografen zB pro 1000 Bilder bringt.