jetzt muß ich doch mal blöd nachfragen.... was macht dieser Verein eigentlich? Muß man sich da anmelden? Wenn ja, wer (Freiberufler oder Gewerbetreibende?)
Ich schreibe und fotografiere - bis jetzt "unentgeltlich" - keine Gewerbe usw.
Dann Anmeldung möglich? Wenn ja auch für beides?
Ja. Der Urheber hat ja nicht weniger Rechte, wenn er nichtgewerblich tätig ist.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
jetzt muß ich doch mal blöd nachfragen.... was macht dieser Verein eigentlich? Muß man sich da anmelden? Wenn ja, wer (Freiberufler oder Gewerbetreibende?)
Nimm Dir einen Abend Zeit und lies es in aller Ruhe durch: http://www.bildkunst.de/ (für die VG Bild-Kunst)
Müssen muß man nicht, aber als Urheber, der seine Werke verwertet, verschenkt man bares Geld, wenn man's nicht tut.
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Ich habe mich vor kurzem bei der VG Bild-Kunst angemeldet und vor ein paar Tagen auch durchgelesen, was die mir alles zugeschickt haben.
Mir ist aber immer noch nicht klar geworden, was ich denen eigentlich melden muss. Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden. Einige finde ich ja, wenn ich nach meinem Namen google. Aber das liegt an meinem seltenen Nachnamen, bei den meisten von Euch ist das bestimmt wesentlich schwieriger.
Was meldet Ihr bei der VG Bild-Kunst? Die Anzahl der Bilder in den Agenturen (wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????
Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden.
Richtig, was Du nicht weisst, kannst Du auch nicht melden.
Du darfst aber nicht vergessen: Die meisten Mitglieder der VG sind Berufsfotografen, und die machen i.d.R. immer noch die meisten Umsätze direkt mit den Kunden und wissen dann was wo erscheint. Und bei klassichen Bildagenturen erfährt man es (je nach Agentur) auch teilweise. Für Microstockfotografen ist das halt nicht konzipiert und damit nicht so ertragreich. Zudem: Bei den niedrigen Micro-Honoraren kommt im Zeitschriftenbereich dann kaum was rüber und Websites mit 1-2 Bildern zu melden lohnt den Aufwand eigentlich nicht.
Mir ist aber immer noch nicht klar geworden, was ich denen eigentlich melden muss.
Veröffentlichungen von Deinen Fotos in den verschiedenen Bereichen.
- Fotos in Büchern (sowohl Titel als auch Innenteil); da meldest Du konkret das Buch, mit Titel, Verlag, ISBN
- Fotos in Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehsendungen; da meldest Du den erzielten Honorarumsatz, und zwar unterteilt nach "Zeitschriften, die in Lesezirkeln geführt werden" (Liste gibt's bei der VG), "sonstige Zeitschriften", "Tageszeitungen" und "Fernsehsendungen/Stehbilder"; das ganze unterteilt in redaktionellen Teil und Werbeteil (z.B. Anzeigensonderveröffentlichungen)
- Fotos auf CDs/DVDs (die wie Bücher im Handel erhältlich sind; werden entsprechend wie Bücher gemeldet), und Fotos auf Websites (das ist am einfachsten, da gibst Du einfach die URL an)
Den Honorarumsatz zu Punkt 2 gibst Du einfach an, wobei Du damit rechnen mußt, daß die VG diese Meldungen stichprobenmäßig nachprüft, Du also ggf. Verlagsabrechnungen vorlegen oder eine Bescheinigung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorlegen mußt. (Ab 100.000 Euro Umsatz ist das regelmäßig der Fall.)
Zitat:
Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden.
Das ist ein Problem der Microstock-Fotografen; da hat derjenige einen Vorteil, der von seiner Agentur eine detaillierte Abrechnung bekommt.
Zitat:
Was meldet Ihr bei der VG Bild-Kunst? Die Anzahl der Bilder in den Agenturen
Dafür gibt's nichts, das erzeugt noch keine Nutzung, die ihrerseits wieder eine Zahlung an die VG Bild-Kunst bedingt.
Wichtig ist es, das System zu verstehen, das hinter den "Verwertungsgesellschaften" steht:
Als Urheber hast Du qua Gesetz bestimmte Ansprüche, die Du nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend machen kannst.
Beispiel: auf jedes Fotokopiergerät und auch auf den Betrieb eines solchen in einem Copyshop usw. wird eine "Urheberabgabe" fällig. Die ist der Ausgleich dafür, daß jedermann mittels Fotokopierer geschützte Werke kopieren kann und darf - die berühmte "Privatkopie" z.B., oder Kopien für schulische Zwecke.
Beide sind nämlich nicht "kostenlos", sondern man muß dafür bezahlen. Hier z.B. über die entsprechende Abgabe auf Fotokopierer. (Oder Drucker, etc.pp.)
Dieses Geld sammeln die Verwertungsgesellschaften ein, und verteilen es an die Urheber. Möglichst gerecht, wobei es im Sinne der Vereinfachung Pauschalen gibt - wenn Du als Fotograf z.B. irgendwo eine Veröffentlichung erzielt hast, kassierst Du in jedem Fall 50 Euro pro Jahr. Auch wenn Dein eigentlicher Anteil eigentlich 0,02 Euro wäre.
(Richtig geil wird's, wenn man Lehr- oder Fachbücher verfasst; da kassiert man mehrere Jahre lang Minimum 400 Euro pro Buch und Jahr von der VG Wort. Auch für "Books on Demand"... Das ist manchmal mehr als der Autorenanteil, den der Verlag ausschüttet. Meine Liebste hat vor drei Jahren, quasi als "Abfallprodukt" ihrer beruflichen Tätigkeit, ein kleines Lehrbuch für medizinische Assistenzberufe verfasst, Teil einer ganzen Lehrbuchreihe. 1000 Stück Auflage, 16,95 Euro Ladenpreis; der Autorenanteil liegt unter 10 Prozent des Nettopreises, weil da noch ein Herausgeber mit drin hängt. Ich hab ihr gesagt, sie soll sich unbedingt bei der VG Wort anmelden, kostet ja nix. Ahnte aber zu dem Zeitpunkt nicht, was für fette Schecks da jetzt jeden Sommer eintrudeln... Da bringt die VG Wort mehr als der Verkauf der Bücher.)
Zitat:
(wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????
Nicht nur deutsche Veröffentlichungen! Die Lesezirkel-Titel sind nur deutsche, wenn ich das richtig sehe. Aber bei der Angabe des Honorarumsatzes zählen ausländische Honorare mit, Verwertungsgesellschaften gibt es weltweit, die verrechnen das untereinander. Und auch bei den Büchern und Websites kann man ausländischen Veröffentlichungen angeben.
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Zudem: Bei den niedrigen Micro-Honoraren kommt im Zeitschriftenbereich dann kaum was rüber und Websites mit 1-2 Bildern zu melden lohnt den Aufwand eigentlich nicht.
50 Euro hast Du eigentlich immer.
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Die Anzahl der Bilder in den Agenturen (wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????
Das ist eigentlich relativ einfach. Du weisst zwar nicht, wer Deine Bilder gekauft hat, aber das ist auch ganz unerheblich. Ich habe bei der VG letztes Jahr mal nachgefragt und die haben mir erläutert, dass Du jedes Foto, das Du im Netz veröffentlichst, angeben darfst. Voraussetzung: jeder Surfer muss das Bild ohne vorherige Anmeldung finden können. Und das ist bei fast jeder Bildagentur so.
Wenn Du also am 31.12.2008 bei fotolia 1345, bei Digitalstock 567 und bei Zoonar 456 Bilder zum Verkauf angeboten hattest, dann gibst Du diese Zahl zusammen mit der jeweiligen an. Das geht übrigens online sehr einfach, zumal die Zeit für die Papieranmeldung auch inzwischen wohl abgelaufen ist.
Wenn Du zusätzlich noch erfahren hast, wo ein Bild von Dir erschienen ist, kannst Du das auch angeben.
Hast Du eine eigene Webseite und da befinden sich auch Bilder, gibst Du die auch an. Zusätzlich vermerkst Du, dass Du (wenn Du es denn auch gemacht hast) die Seite selbst gestaltet hast. Aber achte darauf, dass Du die Zahlen mit Stichtag 31.12.2008 angeben musst.
Den Rest hat Tom ja schon erläutert. So schwer ist das alles nicht.
Dann wartest Du bis Weihnachten und freust Dich über ein kleines Weihnachtsgeld...
Aber achte darauf, dass Du die Zahlen mit Stichtag 31.12.2008 angeben musst.
Im Hinblick auf Agentur-Websites macht dieser Stichtag evtl. Sinn, eine Regel ist dies aber nicht. Ein Bild das nur im z.B. Januar 2008 auf Webseite x war, darf natürlich auch für das Jahr 2008 gemeldet werden.
Wobei man sich bei der Zählung auf Agentur-Sites nicht den Kopf zerbrechen braucht, mehr als 100 Bilder pro Site werden eh nicht berücksichtigt.