Meldung an die VG Bild Kunst

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  1. Meldung an die VG Bild Kunst #41

    Ebook fotos machen & verkaufen!
    Gleich die Leseprobe hier anfordern!
    Und da komm ich mit einer Frage:

    Ich schreibe und fotografiere - bis jetzt "unentgeltlich" - keine Gewerbe usw.

    Dann Anmeldung möglich? Wenn ja auch für beides?

  2. Meldung an die VG Bild Kunst #42
    jetzt muß ich doch mal blöd nachfragen.... was macht dieser Verein eigentlich? Muß man sich da anmelden? Wenn ja, wer (Freiberufler oder Gewerbetreibende?)

  3. Meldung an die VG Bild Kunst #43
    Zitat Zitat von Shirinov Beitrag anzeigen
    Und da komm ich mit einer Frage:

    Ich schreibe und fotografiere - bis jetzt "unentgeltlich" - keine Gewerbe usw.

    Dann Anmeldung möglich? Wenn ja auch für beides?
    Ja. Der Urheber hat ja nicht weniger Rechte, wenn er nichtgewerblich tätig ist.

  4. Meldung an die VG Bild Kunst #44
    Zitat Zitat von Bedde Beitrag anzeigen
    jetzt muß ich doch mal blöd nachfragen.... was macht dieser Verein eigentlich? Muß man sich da anmelden? Wenn ja, wer (Freiberufler oder Gewerbetreibende?)
    Nimm Dir einen Abend Zeit und lies es in aller Ruhe durch:
    http://www.bildkunst.de/ (für die VG Bild-Kunst)

    http://www.vgwort.de/ (für die VG Wort)

    Müssen muß man nicht, aber als Urheber, der seine Werke verwertet, verschenkt man bares Geld, wenn man's nicht tut.

  5. Meldung an die VG Bild Kunst #45
    Ich habe mich vor kurzem bei der VG Bild-Kunst angemeldet und vor ein paar Tagen auch durchgelesen, was die mir alles zugeschickt haben.
    Mir ist aber immer noch nicht klar geworden, was ich denen eigentlich melden muss. Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden. Einige finde ich ja, wenn ich nach meinem Namen google. Aber das liegt an meinem seltenen Nachnamen, bei den meisten von Euch ist das bestimmt wesentlich schwieriger.
    Was meldet Ihr bei der VG Bild-Kunst? Die Anzahl der Bilder in den Agenturen (wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????

    Gruß
    Cornelia

  6. Meldung an die VG Bild Kunst #46
    Zitat Zitat von Copit Beitrag anzeigen
    Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden.
    Richtig, was Du nicht weisst, kannst Du auch nicht melden.

    Du darfst aber nicht vergessen: Die meisten Mitglieder der VG sind Berufsfotografen, und die machen i.d.R. immer noch die meisten Umsätze direkt mit den Kunden und wissen dann was wo erscheint. Und bei klassichen Bildagenturen erfährt man es (je nach Agentur) auch teilweise. Für Microstockfotografen ist das halt nicht konzipiert und damit nicht so ertragreich. Zudem: Bei den niedrigen Micro-Honoraren kommt im Zeitschriftenbereich dann kaum was rüber und Websites mit 1-2 Bildern zu melden lohnt den Aufwand eigentlich nicht.

  7. Meldung an die VG Bild Kunst #47
    Zitat Zitat von Copit Beitrag anzeigen
    Mir ist aber immer noch nicht klar geworden, was ich denen eigentlich melden muss.
    Veröffentlichungen von Deinen Fotos in den verschiedenen Bereichen.

    - Fotos in Büchern (sowohl Titel als auch Innenteil); da meldest Du konkret das Buch, mit Titel, Verlag, ISBN
    - Fotos in Zeitschriften, Zeitungen, Fernsehsendungen; da meldest Du den erzielten Honorarumsatz, und zwar unterteilt nach "Zeitschriften, die in Lesezirkeln geführt werden" (Liste gibt's bei der VG), "sonstige Zeitschriften", "Tageszeitungen" und "Fernsehsendungen/Stehbilder"; das ganze unterteilt in redaktionellen Teil und Werbeteil (z.B. Anzeigensonderveröffentlichungen)
    - Fotos auf CDs/DVDs (die wie Bücher im Handel erhältlich sind; werden entsprechend wie Bücher gemeldet), und Fotos auf Websites (das ist am einfachsten, da gibst Du einfach die URL an)

    Den Honorarumsatz zu Punkt 2 gibst Du einfach an, wobei Du damit rechnen mußt, daß die VG diese Meldungen stichprobenmäßig nachprüft, Du also ggf. Verlagsabrechnungen vorlegen oder eine Bescheinigung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers vorlegen mußt. (Ab 100.000 Euro Umsatz ist das regelmäßig der Fall.)

    Ich weiss doch meistens gar nicht, wer meine Bilder gekauft hat und wofür sie verwendet wurden.
    Das ist ein Problem der Microstock-Fotografen; da hat derjenige einen Vorteil, der von seiner Agentur eine detaillierte Abrechnung bekommt.

    Was meldet Ihr bei der VG Bild-Kunst? Die Anzahl der Bilder in den Agenturen
    Dafür gibt's nichts, das erzeugt noch keine Nutzung, die ihrerseits wieder eine Zahlung an die VG Bild-Kunst bedingt.

    Wichtig ist es, das System zu verstehen, das hinter den "Verwertungsgesellschaften" steht:

    Als Urheber hast Du qua Gesetz bestimmte Ansprüche, die Du nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend machen kannst.

    Beispiel: auf jedes Fotokopiergerät und auch auf den Betrieb eines solchen in einem Copyshop usw. wird eine "Urheberabgabe" fällig. Die ist der Ausgleich dafür, daß jedermann mittels Fotokopierer geschützte Werke kopieren kann und darf - die berühmte "Privatkopie" z.B., oder Kopien für schulische Zwecke.

    Beide sind nämlich nicht "kostenlos", sondern man muß dafür bezahlen. Hier z.B. über die entsprechende Abgabe auf Fotokopierer. (Oder Drucker, etc.pp.)

    Dieses Geld sammeln die Verwertungsgesellschaften ein, und verteilen es an die Urheber. Möglichst gerecht, wobei es im Sinne der Vereinfachung Pauschalen gibt - wenn Du als Fotograf z.B. irgendwo eine Veröffentlichung erzielt hast, kassierst Du in jedem Fall 50 Euro pro Jahr. Auch wenn Dein eigentlicher Anteil eigentlich 0,02 Euro wäre.

    (Richtig geil wird's, wenn man Lehr- oder Fachbücher verfasst; da kassiert man mehrere Jahre lang Minimum 400 Euro pro Buch und Jahr von der VG Wort. Auch für "Books on Demand"... Das ist manchmal mehr als der Autorenanteil, den der Verlag ausschüttet. Meine Liebste hat vor drei Jahren, quasi als "Abfallprodukt" ihrer beruflichen Tätigkeit, ein kleines Lehrbuch für medizinische Assistenzberufe verfasst, Teil einer ganzen Lehrbuchreihe. 1000 Stück Auflage, 16,95 Euro Ladenpreis; der Autorenanteil liegt unter 10 Prozent des Nettopreises, weil da noch ein Herausgeber mit drin hängt. Ich hab ihr gesagt, sie soll sich unbedingt bei der VG Wort anmelden, kostet ja nix. Ahnte aber zu dem Zeitpunkt nicht, was für fette Schecks da jetzt jeden Sommer eintrudeln... Da bringt die VG Wort mehr als der Verkauf der Bücher.)

    (wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????
    Nicht nur deutsche Veröffentlichungen! Die Lesezirkel-Titel sind nur deutsche, wenn ich das richtig sehe. Aber bei der Angabe des Honorarumsatzes zählen ausländische Honorare mit, Verwertungsgesellschaften gibt es weltweit, die verrechnen das untereinander. Und auch bei den Büchern und Websites kann man ausländischen Veröffentlichungen angeben.

  8. Meldung an die VG Bild Kunst #48
    Zitat Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
    Zudem: Bei den niedrigen Micro-Honoraren kommt im Zeitschriftenbereich dann kaum was rüber und Websites mit 1-2 Bildern zu melden lohnt den Aufwand eigentlich nicht.
    50 Euro hast Du eigentlich immer.

  9. Meldung an die VG Bild Kunst #49
    Blog-Einträge
    1
    Zitat Zitat von Copit Beitrag anzeigen
    Die Anzahl der Bilder in den Agenturen (wahrscheinlich nur deutsche, oder?), die Bilder, die ihr durch Zufall irgendwo findet, .....????
    Das ist eigentlich relativ einfach. Du weisst zwar nicht, wer Deine Bilder gekauft hat, aber das ist auch ganz unerheblich. Ich habe bei der VG letztes Jahr mal nachgefragt und die haben mir erläutert, dass Du jedes Foto, das Du im Netz veröffentlichst, angeben darfst. Voraussetzung: jeder Surfer muss das Bild ohne vorherige Anmeldung finden können. Und das ist bei fast jeder Bildagentur so.
    Wenn Du also am 31.12.2008 bei fotolia 1345, bei Digitalstock 567 und bei Zoonar 456 Bilder zum Verkauf angeboten hattest, dann gibst Du diese Zahl zusammen mit der jeweiligen an. Das geht übrigens online sehr einfach, zumal die Zeit für die Papieranmeldung auch inzwischen wohl abgelaufen ist.
    Wenn Du zusätzlich noch erfahren hast, wo ein Bild von Dir erschienen ist, kannst Du das auch angeben.
    Hast Du eine eigene Webseite und da befinden sich auch Bilder, gibst Du die auch an. Zusätzlich vermerkst Du, dass Du (wenn Du es denn auch gemacht hast) die Seite selbst gestaltet hast. Aber achte darauf, dass Du die Zahlen mit Stichtag 31.12.2008 angeben musst.

    Den Rest hat Tom ja schon erläutert. So schwer ist das alles nicht.

    Dann wartest Du bis Weihnachten und freust Dich über ein kleines Weihnachtsgeld...

  10. Meldung an die VG Bild Kunst #50
    Zitat Zitat von TeaTime Beitrag anzeigen
    Aber achte darauf, dass Du die Zahlen mit Stichtag 31.12.2008 angeben musst.
    Im Hinblick auf Agentur-Websites macht dieser Stichtag evtl. Sinn, eine Regel ist dies aber nicht. Ein Bild das nur im z.B. Januar 2008 auf Webseite x war, darf natürlich auch für das Jahr 2008 gemeldet werden.
    Wobei man sich bei der Zählung auf Agentur-Sites nicht den Kopf zerbrechen braucht, mehr als 100 Bilder pro Site werden eh nicht berücksichtigt.

  11. Meldung an die VG Bild Kunst #51
    Vielen Dank für Eure Antworten, ihr habt mir geholfen.
    Das Geld, das ich von der VG Bild-Kunst bekomme, muss ich als Einkommen beim Finanzamt angeben, oder?

    Gruß
    Cornelia

  12. Meldung an die VG Bild Kunst #52
    Zitat Zitat von Copit Beitrag anzeigen
    Das Geld, das ich von der VG Bild-Kunst bekomme, muss ich als Einkommen beim Finanzamt angeben, oder?
    Auf die selbe Weise wie Deine Einnahmen von den Agenturen.

  13. Meldung an die VG Bild Kunst #53
    Hi,


    Sorry, daß ich wieder fragen muß, aber irgendwie komme ich nicht weiter.
    Es geht um die VG-Kunst. Ich würde euch sehr sehr dankbar, wenn jemand mir helfen kann.
    Ich verkaufe meine Bilder überwiegend über Bildagenturen.
    Ich kenne auch sehr viele Webseiten/ ich schätze um die 100/, wo meine Bilder veröffentlicht sind, aber meistens ich weiß nicht durch welche Agentur die Bilder gekauft worden sind.
    Ich habe ungefähr 10 Bücher, wo meine Bilder veröffentlicht sind /sowohl Buchcovers als auch innere Seiten/.

    So viel ich weiß, es gibt bei VG-Kunst 3 Formulare:
    Meldekarte für Buch
    Meldekarte für Honorare
    CD/DVD/Internet

    Mit der Meldekarte für Buch habe ich keine Probleme, aber wie macht man mit den anderen beiden?
    Z.B: wie teilt man die Honorare in redaktionelle Teil und Werbeteil? Meistens weißt man gar nicht, für welche Zwecke sind die Bilder verkauft?

    Bei CD/DVD/Internet: gibt man die Webseite von der Agentur oder von den Webseiten, wo die Bilder veröffentlicht sind?

    Sorry, daß ich so viele blöde Fragen habe...

  14. Meldung an die VG Bild Kunst #54
    > wie teilt man die Honorare in redaktionelle Teil und Werbeteil?
    Gar nicht. Wenn Du nicht weisst, welche Honorare für welche Nutzungen gezahlt wurden, kannst Du sie auch nicht melden. (Du müsstest ja auch noch Unterscheiden zwischen Tageszeitungen, Zeitschriften mit Lesezirkel, Zeitschriften ohne Lesezirkel.)

    > Bei CD/DVD/Internet: gibt man die Webseite von der Agentur oder von den Webseiten, wo die Bilder veröffentlicht sind?

    Die Webseiten wo die Bilder veröffentlicht wurden natürlich.

  15. Meldung an die VG Bild Kunst #55
    Danke ManfredG!

    heißt das, daß ich, sagen wir, 100 Meldeformulare für CD/DVD/Internet ausfüllen muß???
    Geht`s auch für ausländische Webseiten?
    Noch ein paar Fragen:
    Wie ist es mit CD-Cover oder Kalender?


    Vielen vielen Dank im voraus!!!

  16. Meldung an die VG Bild Kunst #56
    Zitat Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
    > Bei CD/DVD/Internet: gibt man die Webseite von der Agentur oder von den Webseiten, wo die Bilder veröffentlicht sind?

    Die Webseiten wo die Bilder veröffentlicht wurden natürlich.
    . . . ähhh . . . ich habe seit Jahren die Webseiten der Agenturen angegeben. Ich habe doch keinerlei Überblick, wer meine Bilder für welche Website gekauft hat. Ich "stolpere" zwar manchmal über meine Fotos, aber oft werden die Bilder ja ohne © verwendet.

    Ich denke auch, da ich nie korrigiert wurde, dass das so richtig ist.

    Gruß Bernd

  17. Meldung an die VG Bild Kunst #57
    @Tisa:
    Für jeden Website mit Bildern von Dir ein Formular, ja. (Bei 1-2 Bildern auf einer Seite lohnt es aber eigentlich die Arbeit nicht.)
    CD-Cover nur, wenn auf der CD selbst auch Bilder drauf sind.
    Kalender IMHO nein, man kann Kalender als Buch melden und bekommt dann den Hinweis, daß Kalender nicht gemeldet werden können. ;-) (Jedenfalls war das so, als ich es probiert habe.)

    @Bern:
    Ja, Agenturen veröffentlichen ja auch die Bilder auf ihrer Webseite. Aber es ging doch um die Verkäufe !?

  18. Meldung an die VG Bild Kunst #58
    So viel ich weiß, es gibt bei VG-Kunst 3 Formulare:
    Meldekarte für Buch
    Meldekarte für Honorare
    CD/DVD/Internet

    Mit der Meldekarte für Buch habe ich keine Probleme, aber wie macht man mit den anderen beiden?
    Z.B: wie teilt man die Honorare in redaktionelle Teil und Werbeteil? Meistens weißt man gar nicht, für welche Zwecke sind die Bilder verkauft?
    Wenn das nicht aus der Agenturabrechnung hervorgeht, ist das schwierig, in der Tat.

    Bei CD/DVD/Internet: gibt man die Webseite von der Agentur oder von den Webseiten, wo die Bilder veröffentlicht sind?
    Beides.

    Sorry, daß ich so viele blöde Fragen habe...
    Die kompetentesten Auskünfte zur Meldung bei der VG Bild-Kunst bekommst Du bei der VG Bild-Kunst. Einfach eine Mail hinschicken. Die antworten ziemlich schnell.

  19. Meldung an die VG Bild Kunst #59
    Zitat Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
    @Bern:
    Ja, Agenturen veröffentlichen ja auch die Bilder auf ihrer Webseite. Aber es ging doch um die Verkäufe !?
    Nein. Es geht um die nur über eine Verwertungsgesellschaft geltend machbaren Ansprüche des Urhebers aus den einschlägigen Vorschriften des UrhG.

    Grundsätzlich ergeben sich sogar aus honorarfreien Veröffentlichungen Ansprüche des Fotografen. Denn seine honorarfreie Veröffentlichung bezieht sich ja nur auf genauso diese. Für die zusätzliche Nutzung mittels Fotokopieren und "Privatkopie" hat er durchaus unter Umständen wieder einen Anspruch.

    Eigentlich sind nur Werke, die man unter einer GPL veröffentlicht, die jedermann ein kostenloses Nutzungsrecht einräumt, nicht geeignet, Vergütungsansprüche über die VGs zu begründen.

    Zitat Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
    @Tisa:
    Für jeden Website mit Bildern von Dir ein Formular, ja. (Bei 1-2 Bildern auf einer Seite lohnt es aber eigentlich die Arbeit nicht.)
    CD-Cover nur, wenn auf der CD selbst auch Bilder drauf sind.
    Nicht ganz...

    Fotos auf CD-Covers und -Booklets kann man genauso melden wie Buchtitel, und sie sind auch vergütungsfähig. Man muß sie nur extra melden - auf dem selben Formular, auf dem man ggf. auch Werke meldet, die auf der CD sind.
    ->http://www.bildkunst.de/html/pdf/Meldezettelcd.pdf ("Für das Booklet melde ich zugleich...")

    Kalender IMHO nein, man kann Kalender als Buch melden und bekommt dann den Hinweis, daß Kalender nicht gemeldet werden können. ;-) (Jedenfalls war das so, als ich es probiert habe.)
    Kalender werden auch nicht z.B. in Bibliotheken ausgeliehen, und auch nicht im selben Maße fotokopiert wie Bücher. Insofern fehlt da ein bißchen die Anspruchsgrundlage.

  20. Meldung an die VG Bild Kunst #60
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Fotos auf CD-Covers und -Booklets kann man genauso melden wie Buchtitel, und sie sind auch vergütungsfähig. Man muß sie nur extra melden - auf dem selben Formular, auf dem man ggf. auch Werke meldet, die auf der CD sind.
    ->http://www.bildkunst.de/html/pdf/Meldezettelcd.pdf ("Für das Booklet melde ich zugleich...")
    Und das klappt?
    Ich hatte das so verstanden ("zugleich"), daß man die Cover nur melden kann, wenn auch auf der CD Bilder drauf sind. (D.h. melden kann man natürlich alles, ob es auch berücksichtigt wird ist die Frage.)

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