Imagepoint

Diskutiere Imagepoint im Macro-/Mid-Stock Agenturen Bereich; Ich bin durch eine Fotozeitschrift auf diese Agentur aufmerksam geworden, und ich habe mich prophylaktisch registriert, weil ich die Idee dieser Agentur ganz interessant finde. ...


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  1. Imagepoint #41

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    Ich bin durch eine Fotozeitschrift auf diese Agentur aufmerksam geworden, und ich habe mich prophylaktisch registriert, weil ich die Idee dieser Agentur ganz interessant finde. Ich will mir aber erst noch die Vertragskonditionen genauer angucken.

    Was ich bisher nicht hatte: Man muss die Steuernummer bei der Registrierung angeben. Ohne Steuernummer ist keine Registrierung möglich. - Das war neu für mich. Anyway.

    Was ich interessant fand, dass es eine Art Meta-Agentur ist - die die eigenen Bilder auch bei anderen Agenturen anbietet, die Administration aber über Imagepoint läuft - so wird geworben.

    Letztlich, so sage ich mir, wird bei dem Fotografen aber noch weniger übrig bleiben, weil natürlich alle Sub-Agenturen mit verdienen wollen und bin ins Trudeln geraten, ob meine Registrierung wirklich ein Fortschritt war.

  2. Imagepoint #42
    ich habe gestern alle bilder dort gelöscht, dürfte eh nur 40 online haben, und habe monatlich nur 2 verkauft... nervig einfach nur nervig

  3. Imagepoint #43

    Böse

    Habe gerade eine weniger erfreulich Erfahrung mit imagepoint gemacht. Vorweg: Ich verkaufe sehr gut bei mehreren Micros und habe auch ~165 Bilder bei Alamy. Dort ist bisher noch kein Bild abgelehnt worden, bei den Micros beträgt meine Ablehnungsquote ca 30%.

    Ich habe also die 20 meiner meinung nach am besten kommerziell verwertbaren Bilder (die bei Alamy online sind) bei imagepoint hochgeladen und verschlagwortet. 3 Bilder - eins davon passte sogar zu einer aktuellen Suchanfrage - wurden zunächst akzeptiert (damit kann ich leben) und ich bekam eine email, ich könne weitere 17 Bilder hochladen. Hab ich getan und will gerade das 7. oder 8. verschlagworten, aber bekomme dabei die meldung, dass ich keine weiteren Bilder mehr erfassen darf.
    Schaue in meine email und finde eine unpersönliche Nachricht, dass IP meine Bilder nun doch nicht verwerten möchte. Begründung gab's nicht - und die neuen Bilder wurden nicht mal angesehen.

    Schlechter Stil, finde ich.

    O.

    DREAMSTIME
    iStockphoto
    http://my.fotolia.com/eyewave

  4. Imagepoint #44
    Zitat Zitat von Clarita Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wahrscheinlich haben die festgestellt, dass du diese Bilder auch über Micros vermarktest.
    In den AGBs steht, dass Du Fotos, die Du über IP anbietest keiner anderen Plattform anbieten darfst- zumindest keine Micros. Es gibt Ausnahmen - in Absprache mit IP.
    Also, die schlechten Umgangsformen liegen bei Dir - Du hast die AGBs nicht gelesen und dagegen verstoßen.


    Grüße
    Clarita
    Schlechte Umgangsformen sind übrigens auch, wenn man unqualifiziert auf posts antwortet, die man entweder nicht richtig gelesen hat oder aber nicht verstanden.
    Zitat aus meinem Post:
    " ...die 20 meiner meinung nach am besten kommerziell verwertbaren Bilder (die bei Alamy online sind)..."
    Diese Bilder sind eben NICHT bei den Micros (nur zum Verständnis: Alamy ist kein Microstock sondern ein paar nummern größer und teurer asl IP). Davon abgesehen könnte man auch in diesem Fall eine Begründung schreiben.

  5. Imagepoint #45

    Lächeln Imagepoint

    Also ich kann die Erfahrung die Eyeway gemacht hat nur bestätigen, das ging mir bei IP nicht anders. Ist zwar schon eine ganze Weile her, aber es hat mich auch sehr geärgert. Hatte Bilder hochgeladen, diese wurden überprüft und für gut befunden, dann beim nächsten Versuch wieder Bilder hochzuladen bekam ich eine formlose Meldung, das sie nun meine Bilder doch nicht wollten.
    Zu diesem Zeitpunkt waren Microstock Agenturen überhaupt kein Thema für mich.

    Für mich kann ich sagen, das Microstock Agenturen für mich u.a. durch solche Aktionen zum Thema geworden sind. Aber das ist eine andere durchaus erfolgreiche Geschichte.

    mfg
    Birgit

  6. Imagepoint #46
    Zitat Zitat von Clarita Beitrag anzeigen
    Normalerweise sind die sehr nett und ich verkaufe dort mit meinen wenigen Fotos relativ gut.
    Das kann ich nur unterschreiben. Bin jetzt seit 2005 dort, habe es lange Zeit schleifen lassen, zwischendurch sogar einen Haufen Bilder gelöscht, um dann seit Ende letzten Jahres neu durchzustarten.

    Mit nur 70 Bildern online hatte ich in diesem Quartal bereits vier Verkäufe. Für den Anteil am Erlös muss man im Micro-Bereich mit nur 70 Bildern ganz schön ackern.

    Ich würde auch nochmal nachfragen. Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht, wenn ich Fragen hatte. Sehr nette Leute dort.

  7. Imagepoint #47
    Zitat Zitat von Gabriele Beitrag anzeigen
    ...
    Was ich bisher nicht hatte: Man muss die Steuernummer bei der Registrierung angeben. Ohne Steuernummer ist keine Registrierung möglich. - Das war neu für mich. Anyway
    ...
    Hallo Gabriele,

    in der Registrierungsprozedur wollte man dort keine Steuer-Nummer, sondern die USt-ID-Nummer haben. Das ist beiweitem nicht dasselbe. Hierzu äußert sich das für die Erteilung einer USt-ID-Nummer zuständige Bundeszentralamt für Steuern wie folgt:

    ...

    - Unternehmer, die nur Umsätze tätigen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, oder

    - Kleinunternehmer, die § 19(1) UStG anwenden oder

    - Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben,

    - pauschalierende Land- und Forstwirte, die der Besteuerung nach § 24 Abs. 1 bis 3 UStG unterliegen,

    erhalten gem. § 27a Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG nur dann eine USt-IdNr., wenn sie diese benötigen, weil ihre Bezüge aus anderen Mitgliedstaaten im Inland als innergemeinschaftliche Erwerbe zu besteuern sind (§ 1a Abs.4 i.V.m. Abs. 3 des UStG). Land- und Forstwirten wird eine USt-IdNr. auch dann erteilt, wenn sie innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen.
    Der Erwerb bzw. die Veräußerung von Rechten an Fotos von bzw. an ein Unternehmen in der Schweiz unterliegt schon deshalb in der Bundesrepublik nicht der Erwerbsbesteuerung, weil die Schweiz kein EU-Mitgliedsland sondern sogen. "Drittland" ist.
    Die Registrierung sowohl als Bildnutzer, als auch als Fotograf ist bei Imagepoint (derzeit) ohne USt-ID-Nummer nicht möglich - zum Thema "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" und die finanziellen Folgen des unbedachten Verzichts auf diese Erleichterungsregelung habe ich im Rechtsteil des Forums einen entsprechenden Beitrag geschrieben.

    Peter

  8. Imagepoint #48
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Die Registrierung sowohl als Bildnutzer, als auch als Fotograf ist bei Imagepoint (derzeit) ohne USt-ID-Nummer nicht möglich - zum Thema "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" und die finanziellen Folgen des unbedachten Verzichts auf diese Erleichterungsregelung habe ich im Rechtsteil des Forums einen entsprechenden Beitrag geschrieben.
    Das ist übrigens genau das, was ich in dem anderen Thread meinte - die "saubere Theorie" und die "redaktionelle Praxis" sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuh...

    Wie Du selber schreibst, gibt es keinen zwingenden Grund, vom Fotografen bei der Anmeldung eine USt-Ident-Nummer zu verlangen, die normale (Umsatz-)Steuernummer täte es genauso. Und der Fotograf wird - ganz strenggenommen - gar keine USt-Ident-Nummer bekommen können.

    Trotzdem hat sich die Agentur auf die USt-Ident-Nummer eingeschossen, und ich vermute, Diskussionen über die Unsinnigkeit dieser Forderung werden fruchtlos bleiben. Nach §19 UStG optierende "Kleinunternehmer" bleiben also draußen vor - ein Grund mehr für die "normale" Umsatzsteuerveranlagung.

    Dem Fotografen, der keine USt-Ident-Nummer hat, bleibt nichts anderes übrig, als beim Bundeszentralamt "nicht ganz wahrheitsgemäß" zu erklären, daß entsprechende Umsätze geplant sind bzw. erwartet werden, um seine USt-Ident-Nummer zu bekommen.

    Ich wüsste übrigens nicht, daß das Bundeszentralamt jemals die Erteilung einer USt-Ident-Nummer abgelehnt hätte, geschweige denn aufgrund von "Nicht-Benutzung" später wieder gestrichen hätte. (Falls letzteres überhaupt geht.)

  9. Imagepoint #49
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    ...
    Trotzdem hat sich die Agentur auf die USt-Ident-Nummer eingeschossen, und ich vermute, Diskussionen über die Unsinnigkeit dieser Forderung werden fruchtlos bleiben. ...
    Auch weil ich nicht jederzeit erreichbar bin, hat es eine Weile gedauert, bis ein Telefonat mit dem dortigen Chef zustande kam. Ein sehr netter Zeitgenosse, dem man es nicht verübeln kann, in Anbetracht der chaotischen Zustände in unserer Steuergesetzgebung vorsichtig zu sein. Ich habe in Anbetracht der Tatsache, daß ich die Schweizer Gesetze und Gepflogenheiten nicht kenne, nie behauptet, daß diese Regelung völlig sinnfrei sei, sondern einfach deren Ergebnis zur Diskussion gestellt.

  10. Imagepoint #50
    Hallo Peter,

    danke für Deine Erläuterung. Ich werde mich mal bei meiner Steuerberaterin erkundigen. Vielleicht habe ich ja sogar schon eine Steuer-ID.


    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Hallo Gabriele,

    in der Registrierungsprozedur wollte man dort keine Steuer-Nummer, sondern die USt-ID-Nummer haben. Das ist beiweitem nicht dasselbe. Hierzu äußert sich das für die Erteilung einer USt-ID-Nummer zuständige Bundeszentralamt für Steuern wie folgt:



    Der Erwerb bzw. die Veräußerung von Rechten an Fotos von bzw. an ein Unternehmen in der Schweiz unterliegt schon deshalb in der Bundesrepublik nicht der Erwerbsbesteuerung, weil die Schweiz kein EU-Mitgliedsland sondern sogen. "Drittland" ist.
    Die Registrierung sowohl als Bildnutzer, als auch als Fotograf ist bei Imagepoint (derzeit) ohne USt-ID-Nummer nicht möglich - zum Thema "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" und die finanziellen Folgen des unbedachten Verzichts auf diese Erleichterungsregelung habe ich im Rechtsteil des Forums einen entsprechenden Beitrag geschrieben.

    Peter

  11. Imagepoint #51
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Auch weil ich nicht jederzeit erreichbar bin, hat es eine Weile gedauert, bis ein Telefonat mit dem dortigen Chef zustande kam. Ein sehr netter Zeitgenosse, dem man es nicht verübeln kann, in Anbetracht der chaotischen Zustände in unserer Steuergesetzgebung vorsichtig zu sein. Ich habe in Anbetracht der Tatsache, daß ich die Schweizer Gesetze und Gepflogenheiten nicht kenne, nie behauptet, daß diese Regelung völlig sinnfrei sei, sondern einfach deren Ergebnis zur Diskussion gestellt.
    Für eine Schweizer Agentur müsste es doch erst recht sinnfrei sein...

  12. Imagepoint #52
    Zitat Zitat von Gabriele Beitrag anzeigen
    Hallo Peter,

    danke für Deine Erläuterung. Ich werde mich mal bei meiner Steuerberaterin erkundigen. Vielleicht habe ich ja sogar schon eine Steuer-ID.
    Wenn Du eine USt-Ident-Nummer hättest, wüsstest Du das - die bekommt man nur auf Antrag.

  13. Imagepoint #53

    Frage

    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Der Erwerb bzw. die Veräußerung von Rechten an Fotos von bzw. an ein Unternehmen in der Schweiz unterliegt schon deshalb in der Bundesrepublik nicht der Erwerbsbesteuerung, weil die Schweiz kein EU-Mitgliedsland sondern sogen. "Drittland" ist. ...
    Peter
    verstehe ich das jetzt richtig? für einkünfte in der schweiz, z.b. bildverkäufe bei imagepoint, muss ich in deutschland, als selbständiger (fotograf), keine erwerbs- und umsatzsteuer zahlen...? dann muss ich es also auch gar nicht angeben...?

    *grübel*

  14. Imagepoint #54
    Heiko,

    Du verwechselst Einkommen- und Umsatzsteuer. Natürlich muß die Gewinnermittlung, die Du Deiner Einkommensteuererklärung zu Grunde legst, vollständig sein - ich würde einen Teufel tun, etwas anderes zu behaupten.

    Peter

  15. Imagepoint #55
    ja, ...
    was heisst denn nun "Veräußerung von Rechten an Fotos ... unterliegt ... nicht der Erwerbsbesteuerung" (weil schweiz)

  16. Imagepoint #56
    Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
    ja, ...
    was heisst denn nun "Veräußerung von Rechten an Fotos ... unterliegt ... nicht der Erwerbsbesteuerung" (weil schweiz)
    Gute Frage! - Weil es den Begriff "Erwerbssteuer" in Deutschland (zumindest was ich nach 21 Jahren Selbständigkeit weiss) schlicht nicht gibt. ;-)

    <EDIT>: Ok, ok, ich hätte gleich mal googeln sollen... Aber im Ernst: Ich betreibe zwar seit 18 Jahren "Erwerbsbesteuerung", diesem Namen hatte ich aber noch nie gehört. ;-) </EDIT>

    Gemeint ist wohl die Umsatzsteuer. Wobei die Tatsache, daß die Veräußerung von Nutzungsrechten ins Ausland (ist hierbei egal ob EU oder nicht) in D nicht umsatzsteuerpflichtig ist, keineswegs offensichtlich ist! Man muß dazu das UStG schon sehr genau lesen, um das zu erkennen:

    UStG $3a Absatz (3) und (4)


    Bzw. auf EU-Ebene, inhaltlich gleichwertig auch:
    Article 9,2(e) VAT Sixth Directive

    Ganz wichtig: Die Einräumung von Nutzungsrechten ist keine "Lieferung" im Sinne des UStG sondern eine "sonstige Leistung". (Daher ist dafür auch keine "zusammenfassende Meldung" erforderlich.)

    Es gibt allerdings durchaus Felder in der USt-Voranmeldung und Erklärung, wo diese Einnahmen aus Nutzungsrechten im Ausland einzutragen sind.

    Aber das alles ist natürlich nur relevant, sofern man überhaupt umsatzsteuerpflichtig ist und nicht mit der Kleinunternehmer-Regelung operiert.

    Und wie immer:
    Alles meine persönliche Meinung und ohne Gewähr!

  17. Imagepoint #57
    Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
    ja, ...
    was heisst denn nun "Veräußerung von Rechten an Fotos ... unterliegt ... nicht der Erwerbsbesteuerung" (weil schweiz)
    Erwerbsbesteuerung ist das Verfahren, bei dem der Erwerber eines Gegenstandes, den er im EU-Ausland erworben hat, die Umsatzsteuer in seinem Heimatland schuldet (bzw. in dem Land, dessen USt-ID-Nummer er beim Kauf verwendet hat).

    Urheberrechte sind aber keine Gegenstände, die körperlich geliefert werden könnten. Wie Manfred richtig festgestellt hat, handelt es sich um eine sonstige Leistung, die nach § 3a Abs. 3 und 4 UStG dort ausgeführt wird, wo der die Rechte erwerbende Unternehmer (die Agentur) ihre Geschäfte betreibt, hier die Schweiz. Umsätze, die im Drittland ausgeführt werden, fallen aber in keinem Zusammenhang unter das deutsche Umsatzsteuergesetz (§ 1 Abs. 1 und 2 UStG).

    Daß man diese als in Deutschland ansässiger Bürger dennoch nicht gänzlich unter den Tisch fallen lassen kann, sondern in der deutschen Einkommensteuererklärung (und ggf. in einer Anlage zur USt-Erklärung) mit zu deklarieren hat, versteht sich m. E. von selbst.

    Peter

  18. Imagepoint #58
    Vorab: Das Folgende ist für Fotografen in der Regel völlig unerheblich, aber ich kann's nicht lassen. ;-)

    Es ist natürlich, wie von Peter schrieben, absolut richtig, daß bei der Einräumung von Nutzungsrechten keine "Erwerbsbesteuerung" eintritt, da es sich um keine "Lieferung" handelt.
    ABER: Es gibt in Deutschland den berüchtigten §13b UStG, und eine ähnliche Regelung gilt sicher auch in anderen Ländern.
    Und gemäß §13b Abs. (1) Satz 1 muß der Leistungsempfänger die o.g. Leistung versteuern, ähnlich wie es auch bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung wäre. (Also anderer Fall, anderer Paragraph, aber im Resultat ungefähr das selbe.)

  19. Imagepoint #59
    vielen dank, peter und manfred,

    wie ich sehe, habt ihr euch bereits intensiv mit der thematik beschäftigt. und doch geht der ball immer ein wenig hin und her:

    a) " ... fallen aber in keinem Zusammenhang unter das deutsche Umsatzsteuergesetz (§ 1 Abs. 1 und 2 UStG)"
    b) "Daß man diese als in Deutschland ansässiger Bürger dennoch nicht gänzlich unter den Tisch fallen lassen kann ... versteht sich m. E. von selbst."

    also ich bin umsatzsteuerpflichtig, kann mir aber keinen "steuererklärer" leisten (es gibt da nämlich keine "micros", die eine beratungsstunde für 1 - 3 euro anbieten) und möchte gern alles korrekt abrechnen - also wo was genau in die steuererklärung hin kommt. deshalb habe ich da mal nachgehakt. bin aber noch nicht zu 100% im bilde.

    die einnahmen bei imagepoint sind also ganz normal zu versteuernde einnahmen, aber nicht umsatzsteuerpflichtig...(?) das ist ja nicht unerheblich, 19% gleich abführen zu müssen oder NICHT.

    (nein, das ist hier natürlich keine rechtsberatung, alles ohne gewähr, sondern reiner meinungs- und erfahrungsaustausch, damit wir nix falsch machen und die staatlichen kontroll- und verfolgungsresourcen nicht überlasten.)

  20. Imagepoint #60
    Hallo, Heiko,

    Du musst keine Umsatzsteuer für Deine Verkäufe über Imagepoint abführen. Allerdings musst Du die Umsätze in Deiner Umsatzsteuererklärung (ich nehme mal an, Du erledigst die elektronisch mit Elster-Online) unter der Kennziffer 45 (nicht steuerbare Umsätze) angeben.

    Gruß

    Harald

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