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  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 08:54
Benutzerbild von TeaTime
Admin
 
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Itzehoe
Beiträge: 1.796
Standard Teilnahmebedingungen bei Fotowettbewerben

Viele FotografInnen nehmen oft und gerne an Fotowettbewerben teil. Was da manchmal für unverschämte Bedingungen diktiert werden, könnt ihr auf der folgenden Seite in Auszügen nachlesen:

http://www.fotowettbewerbe.de/bildrechtlos/

Ich kann nur jedem raten, sich die Teilnahmebedingungen genau durchzulesen. Die Nutzung der prämierten Bilder im Zuge der Berichterstattung vom Wettbewerb finde ich in Ordnung. Auch die Nutzung zu Promotion-Zwecken für einen Folgewettbewerb. Nicht in Ordnung finde ich Bedingungen, dass z.B. sämtliche eingereichten Bilder zu sämtlichen Werbezwecken des Veranstalters benutzt werden können.

Dort auf den Seiten gibt es allerdings auch noch mehr zu entdecken. Unter anderem eine Sammlung vieler derzeit ausgeschriebener Wettbewerbe.
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Gruß Ralf
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  #2 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 13:42
Benutzerbild von Peter38
Small Talker
 
Registriert seit: 20.12.2007
Ort: Fürth
Beiträge: 117
Standard

@all

ich hatte vor an einem Fotowettbewerb einer Nachbargemeinde teilzunehmen. Als ich die Teilnahmebedingungen gelesen habe, habe ich aber dankend abgelehnt.

Dort steht beispielsweise:

Zitat:
6. Urheberrechte/Erklärung:
... Die Nutzungsrechte an den Fotos werden an die Gemeinde XXX übertragen. Bei der Abbildung der Fotos werden die Namen der Urheber nicht genannt...

7. Rücksendung/Haftung:
Die eingereichten Fotos verbleiben beim Veranstalter. Dieser übt Sorgfalt mit den eingesandten Arbeiten aus, übernimmt jedoch keine Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb verzichten die Teilnehmer auf Rücksendung der eingesandten Fotos und Datenträgern und räumen der Gemeinde XXX uneingeschränktes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an den Dateien ein.
Meine Lesart:
Die Gemeinde besorgt sich im Rahmen des Wettbewerbs ganz billig Ortsbilder, die sie nach belieben verwenden kann.

Der Fotograf bekommt als Preis, wenn er Glück hat, einen von drei Gutscheinen zwischen 70,00 und 200,00 Euro, sowie weitere Gutscheine und Sachpreise. Diese werden von der ortsansässigen Geschäftswelt zur Verfügung gestellt.

Maximal können pro Teilnehmer 5 Fotos eingereicht werden. Diese sind auf Datenträger (in Dateiform) und als 20x30cm Ausdruck einzureichen.

Bei beispielsweise 100 Teilnehmern erhält die Gemeinde max. 500 Bilder für lau, die sie kostenlos verwenden kann. Und ausser den 3 Hauptgewinnern gehen fast 97 Teilnehmer leer aus.

Clever gemacht.

Gruß
Peter

Geändert von Peter38 (23.09.2008 um 13:45 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2008, 14:30
Benutzerbild von TeaTime
Admin
 
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Itzehoe
Beiträge: 1.796
Standard

@Peter38
Mich würde mal interessieren, was so ein Veranstalter macht, wenn man Bilder abgibt, aber den Teilnahmebedingungen widerspricht, bzw. seine eigenen Bedingungen für die Verwendung der Bilder beifügt.

So in der Art: "Ich nehme gerne an Ihrem Wettbewerb teil. Einige Punkte der Teilnahmebedingungen akzeptiere ich aber nicht, sondern ändere sie wie folgt ab: ...
Sollten Sie mit meinen Bedingungen nicht einverstanden sein, dann nehmen Sie meine Bilder aus der Wertung und senden Sie sie mir zurück. Freiumschlag anbei."

Da kleinere Veranstalter so was gerne mal überlesen... ... würde mich wirklich interessieren, was im Falle einer unrechtmässigen Nutzung dann passiert.

Übrigens ist der Punkt 6 Deiner Teilnahmebedingungen möglicherweise rechtlich auch nicht korrekt formuliert. Da die Nennung des Autornamens rechtlich vorgeschrieben ist, kann man das nur umgehen, indem der Bildautor explizit darauf verzichtet. Alleine die Aussage "Bei der Abbildung der Fotos werden die Namen der Urheber nicht genannt..." reicht da imho nicht aus.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 00:16
Talker
 
Registriert seit: 09.02.2008
Ort: Hengersberg
Beiträge: 317
Standard

Zitat:
... Die Nutzungsrechte an den Fotos werden an die Gemeinde XXX übertragen. Bei der Abbildung der Fotos werden die Namen der Urheber nicht genannt...
Und die Ermittlung der Preisträger erfolgt am 1. April.

So etwas kann doch nur ein schlechter Scherz sein. Ich hoffe nur, niemand nimmt an solchen Wettbewerben teil. Aber vermutlich nehmen doch Leute teil - leider.

BTW: Warum kann man hier keine Zitate zitieren? Wollte ich gerade, aber genau das Stück fehlte.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 00:24
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von TeaTime Beitrag anzeigen
@Peter38
Mich würde mal interessieren, was so ein Veranstalter macht, wenn man Bilder abgibt, aber den Teilnahmebedingungen widerspricht, bzw. seine eigenen Bedingungen für die Verwendung der Bilder beifügt.

So in der Art: "Ich nehme gerne an Ihrem Wettbewerb teil. Einige Punkte der Teilnahmebedingungen akzeptiere ich aber nicht, sondern ändere sie wie folgt ab: ...
Sollten Sie mit meinen Bedingungen nicht einverstanden sein, dann nehmen Sie meine Bilder aus der Wertung und senden Sie sie mir zurück. Freiumschlag anbei."
Er wird Dich nicht teilnehmen lassen. So einfach ist das.

Zitat:
Da kleinere Veranstalter so was gerne mal überlesen... ... würde mich wirklich interessieren, was im Falle einer unrechtmässigen Nutzung dann passiert.
Da wäre zu klären, wessen AGB bzw. Vertragsbedingungen denn dann gelten.

Tendenziell würde ich sagen: eher die des Veranstalters. Denn die sind Dir bekannt - und Du schickst die Bilder trotzdem ein. Wenn Du die Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren magst - schick keine Bilder hin.

Zitat:
Übrigens ist der Punkt 6 Deiner Teilnahmebedingungen möglicherweise rechtlich auch nicht korrekt formuliert. Da die Nennung des Autornamens rechtlich vorgeschrieben ist, kann man das nur umgehen, indem der Bildautor explizit darauf verzichtet. Alleine die Aussage "Bei der Abbildung der Fotos werden die Namen der Urheber nicht genannt..." reicht da imho nicht aus.
Warum sollte man nicht "konkludent" auf die Urhebernennung verzichten können?

Generell stellt sich eher die Frage, ob solche weitreichenden Rechteinräumungen überhaupt konkludent, allein durch die Teilnahme an einem Wettbewerb, wirksam vorgenommen werden können. Und da es sich bei den Teilnahmebedingungen vermutlich um AGB handelt, stellt sich die Frage, wie weit diese wirksam sind - und ob sie nicht "überraschende" Klauseln zum Nachteil eines Vertragspartners enthalten, die diesen einseitig benachteiligen.

Aber die einfachste Methode, sich davor zu schützen, ist immer noch: einfach nicht teilnehmen.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 01:19
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Es gibt immer genügend Leute, die eitel genug sind, einen X-beliebigen Veranstalter mit Material zu füttern. Beispiel Deutsche Telekom AG: Mit den Ergebnissen eines Kindermalwettbewerbes haben die über Jahre hinweg ihre Telefonbücher gestaltet.

Letztlich ist es jedem selbst überlassen, ob er sich an so einer Veranstaltung beteiligt. Wäre ich in der Gemeinde ortsansässiger Fotohändler, würde ich es mir sehr genau überlegen, bei so einem Wettbewerb auf die Präsenz zu verzichten. Freilich mit dem fundierten Hinweis auf die Rechtslage - es ist ja nicht auszuschließen, daß man diesen Passus aus Unkenntnis und Bequemlichkeit da aufgenommen hat. In der Regel reagieren öffentliche Angestellte bzw. Beamte sensibel auf den Hinweis (Vorwurf) ohne Not begangener Rechtsverstöße.

Peter
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