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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 16:16
No Talker
 
Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Ergste
Beiträge: 24
Standard Drogen

Ehe ihr mich jetzt gleich abstempelt

Durch meine Grenznähe zu den Niederlanden habe ich dort gute Freunde gefunden und einer von ihnen arbeitet lustigerweise in einer Cannabisaufzuchtstation welche die Pflanzen ausblühen lässt um mit den geernteten Blüten ein Arzneimittel auf THC Basis herzustellen.

Was das ganze so interessant macht, ich habe gestern die Erlaubis erhalten dort Aufnahmen machen zu dürfen. Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Situation aussieht was das abbilden von Drogen als Sachgegenstand sowie als Konsummittel oder Heilmittel angeht.

Besonders Frankreich hat ja, wie ich durch Recherchen bereits herausgefunden habe, sehr restriktive Gesetze. Die öffentliche Abbildung eines Hanfblattes kann zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausenden führen. Darunter würde ja ein solches Bild fallen. Was jetzt wenn die Agentur das Bild auch unter ihrer .fr Niederlassung oder über eine französische Partnerfirma vertreibt?

Bin ich dann Regresspflichtig oder hat das dann die Agentur zu verantworten?

Würde mich interessieren denn professionelle Bilder in diesem Größenbereich gibt es bisher kaum und die Erlaubnis für Aufnahmen in diesem Bereich ist ohne Kontakte so gut wie nicht möglich.

Es stehen über 1000 Pflanzen bei dieser Firma in den Innenbreichen. Alles ist extrem gut gesichert, fast wie ein Hochsicherheitstrakt aufgebaut, geniale Motive


Würde mich freuen wenn ihr mir bei dieser Fragestellung weiterhelfen könntet
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:37
Benutzerbild von pixel
Profi Talker
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: wuppertal
Beiträge: 502
Standard

Also irgentwie hab ich das Gefühl,Du willst uns hier ein wenig verarschen
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:49
Talkmaster
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.683
Standard

Wenn es in Deutschland erlaubt ist:
Packs zu Zoonar und schliesse den Partnervertrieb aus.
Wenn nicht:
Vergiss es oder suche einschlägige Kunden/ Partner.

Lieben Gruß Renate

Geändert von Goodie (11.12.2008 um 17:50 Uhr). Grund: Rechtschreibung
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 19:05
No Talker
 
Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Ergste
Beiträge: 24
Standard

Zitat:
Zitat von pixel Beitrag anzeigen
Also irgentwie hab ich das Gefühl,Du willst uns hier ein wenig verarschen
Stimmt, ich will mich aufspielen. Ich bin ein elender Hochstapler der seine persönliche Lebenskraft aus dem Belügen anderer schöpft



Zoonar ist eine interessante Idee, allerdings habe ich schon gelesen das die Verkäufe dort eher stotternd von statten gehen.


Mich würde die rechtliche Situation interessieren. Bilder von Drogen gibts scheinbar viele in den Stockarchiven aber bekanntlich spielen ja auch viele Fotografen mit dem Feuer
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 19:15
Benutzerbild von pixel
Profi Talker
 
Registriert seit: 31.10.2007
Ort: wuppertal
Beiträge: 502
Standard

Du schriebst,das Du seid Jahren als Fotograf arbeitest.Ich gehe einfach mal davon aus,das ein Fotograf der lange Jahre im Beruf steht Ahnung von der Materie hat,oder seh ich da was falsch?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 23:35
No Talker
 
Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Ergste
Beiträge: 24
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Ich hatte halt noch nie diese Problemstellung. Ich habe jahrelang Menschen fotografiert, keine Drogen
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 00:13
Talkmaster
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.683
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Was heisst hier überhaupt "Bilder von Drogen" und "mit dem Feuer spielen"? Wenn du weisst, daß solche Aufnahmen im Ausland verboten sind, wirst du wohl auch rauskriegen, wie es in Deutschland ist.
Überleg dir halt, was du fotografierst und was du davon veröffentlichst, wie man das gemein hin so macht.
Was sollte denn z.B. verboten sein? Ein Bild mit einem zusammengerollten Geldschein und weißem Pulver mit dem Titel Kokain? Solche Bilder sind bestens mit Zucker etc. inszeniert- dafür gibt keiner noch Geld aus für die Beschaffung!
Ich selbst habe ein großes stilisiertes Hanfblatt mit der Überschrift Ganja in einigen BAs- Ladenschild eines Headshops in Lüneburg. Wenn der Laden legal ist, das Schild davor hängen darf, dann darf ichs auch fotografieren.
Aber mal ein anderer Punkt:
Bei derartigen Problemstellungen gilt jeweils das Recht des Aufnahmelandes, in diesem Falle den Niederlanden. Das besonders bekannt hinsichtlich der Panoramafreiheit. Wenn es sich also um eine legale Aufzuchtstation handelt und du für die Arbeit Releases bekommst, ist es erstmal kein Thema, die Bilder in den Niederlanden zu veröffentlichen. Für Deutschland musst du halt noch weiter recherchieren.
Wenn es in bestimmten Ländern rechtliche Schwierigkeiten mit solchen Bildern gibt, mußt du den Vertrieb dahin halt ausschliessen.
Kleiner Tipp:
Stell deine Frage doc hmal kurzgefasst in den Bereich Rechtsfragen. Dort guckt regelmäßig ein Medienanwalt vorbei. Vielleicht weiß der Näheres über die Situation in Deutschland.

Lieben Gruß Renate
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  #8 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 07:45
Benutzerbild von TeaTime
Admin
 
Registriert seit: 25.09.2007
Ort: Itzehoe
Beiträge: 1.796
Standard

Wo ist denn das Problem?

Derartige Bilder werden doch meiner Meinung nach nicht im normalen Stockgeschäft für Werbung / Illustration benötigt, sondern eher von Redaktionen zur Bebilderung der Problematik "Drogen" oder "Medizin" angefordert.

Von daher würde ich die Bilder nicht im normalen Stockbereich anbieten, sondern z.B. bei der Bildmaschine (wegen APIS-Anbindung) und dort nur für die redaktionelle Nutzung freigeben.

Und wenn Du schon die Möglichkeit hast, auf einer solchen Plantage zu fotografieren, dann wäre es doch sicher auch ein lukratives Geschäft, sich einen (freien) Redakteur zu suchen, der Dich begleitet. Macht eine Reportage daraus und bietet diese an. Wenn ihr das dann auch noch zwei- oder mehrsprachig verfasst, könnte ich mir vorstellen, dass man dafür durchaus einen Abnehmer finden kann.

Perfekte Qualität natürlich vorausgesetzt.
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Gruß Ralf
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  #9 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 12:08
No Talker
 
Registriert seit: 02.12.2008
Ort: Ergste
Beiträge: 24
Standard

Danke für den Tip mit der Bildmaschine. Durch Anbindung an die DB könnte sich das wirklich lohnen

Auch das mit der Reportage ist keine schlechte Idee, daran hatte ich auch gedacht. Allerdings bin ich im schriftlichen eine ziemliche Niete und weitere Personen mitbringen darf ich sowieso nicht. Es stand lange Zeit auf der Kippe ob ich überhaupt kommen darf und ich musste einen ziemlich langen Vertrag ausfüllen bezüglich Informationsweitergabe und Bildveröffentlichung.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 13:06
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von pixel Beitrag anzeigen
Also irgentwie hab ich das Gefühl,Du willst uns hier ein wenig verarschen
Nun ja - wenn ich mir ansehe, mit welcher Leidenschaft hier (und anderswo) die Leute über die Frage diskutieren, ob sie mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben, wenn links hinten oben in der Ecke eines Fotos von ihnen ein Mercedes-Stern auf einem am Straßenrand parkenden Auto zu erkennen ist...

... dann ist eine solche Frage nicht wirklich überraschend.

Was die Frage selber betrifft, ohne damit eine "Rechtsberatung" machen zu wollen und ohne jede Gewähr:

Zitat:
Jetzt frage ich mich wie die Rechtliche Situation aussieht was das abbilden von Drogen als Sachgegenstand sowie als Konsummittel oder Heilmittel angeht.
Das ist in Deutschland vollkommen unproblematisch.

Was man allerdings beachten sollte:

1. §14 Abs. 5 BtmG (Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln) verbietet die Werbung für "nichtverkehrsfähige Betäubungsmittel" (Anlage zum BtmG Liste 1. Dazu gehört Cannabis in allen Formen (Haschisch, Mariuhana), wenn ich das richtig sehe. (Die Anlage-Liste ändern sich häufig.)

Man sollte also eine Berichterstattung o.ä. nicht so gestalten, daß sie als Werbung für den Bezug von Cannabis interpretiert werden muß. Und keine Informationen über die Möglichkeit zum illegalen Bezug von nicht-verkehrsfähigen Betäubungsmitteln geben. ("Ich finde Cannabis geil und bin für die totale Freigabe" ist keine "Werbung" in diesem Sinne; "Werbung" wäre z.B. vielleicht: "An der B876 3km hinter Hustenbroich steht ein Feld mit Hanf-Pflanzen zum Selberernten, die Qualität des daraus zu gewinnenden Haschisch ist hervorragend!")

In der Praxis muß man sich darüber keine Gedanken machen, solange es um Berichterstattung geht.

2. Die "Verharmlosung" des Konsums illegaler Drogen (und legaler übrigens auch) und die Vermittlung von Informationen über Bezugsmöglichkeiten illegaler Drogen kann als "jugendgefährdend" angesehen werden und ist dann nach dem JuSchG unzulässig und kann zu entsprechenden Verfahren führen, außerdem ggf. zu einer Aufnahme der Darstellung in die Liste der "jugendgefährdenden Schriften" mit allen dranhängenden Folgen.

Auch da muß man sich in der Berichterstattung u.ä. keine Gedanken drum machen - die Reportage "50 Meter hinter dem Hauptbahnhof wird Heroin auf der Straße angeboten" ist weder eine "Werbung" noch "jugendgefährdend". Das fällt unter "Freiheit der Berichterstattung".

Mit einem Bild allein bekommt man sowieso keine "Verharmlosung" in diesem Sinne hin, das geht höchstens mit einem ganzen Artikel. Aber dann haftet ohnehin der, der den medienrechtlich zu verantworten hat. Also der Chefredakteur.

Zitat:
Besonders Frankreich hat ja, wie ich durch Recherchen bereits herausgefunden habe, sehr restriktive Gesetze. Die öffentliche Abbildung eines Hanfblattes kann zu Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausenden führen.
Höre ich zum ersten Mal.

Hast Du eine seriöse Quelle? Am besten mit Angabe der betreffenden Straffvorschrift?
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart

Geändert von TomRohwer (12.12.2008 um 13:14 Uhr).
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