ich habe mal eine Frage zu Personenbildern, bezogen auf die Abmahnungswelle bei Gebäuden.
Schaut man sich die BA´s durch sind bei Personenbildern aus dem weiteren Ausland z.B. Asien so gut wie nie MR dabei, die Bilder werden zwar alle als Rights Managed-Bildern (RM) verkauft mit dem Zusatz kein MR vorhanden aber reicht das aus um nicht einem Deutschen Abmahner in die Falle zu laufen.
Was denkt Ihr zu der Sache?
Die Angabe "Kein MR vorhanden" und auch die Angabe RM bedeuten, daß derartige Bilder nur redaktionell verwendet werden dürfen, was immer das auch bedeutet.
Nutzt ein Käufer solche Bilder dann kommerziell, ist er für evenetuelle Klagen voll haftbar. Sauberer kann man ein derartiges Bild also nicht einstellen.
Allerdings verstehen Manche unter redaktionell aber auch die Verwendung in Kalendern, Postkarten und Reiseführern (siehe Kontroverse mit der preussischen Schlösserverwaltung).
Kann dem Fotografen aber eigentlich egal sein, wenn das Bild derart eindeutig gekennzeichnet ist. Problematisch finde ich solche Bilder bei Agenturen, die ausschliesslich kommerzielle Bilder vertreiben und wo eine derartige Kennzeichnung gar nicht möglich ist.
Die Frage hat seine Berechtigung, obwohl ich glaube, dass das Recht am eigenen Bild jedem zusteht, auch Asiaten oder anderen Volksgruppen, die evtl. noch nie etwas davon gehört haben, somit ist die Gier der deutschen Abmahner genauso zu verurteilen,wie die der Fotografen oder Agenturen, die Money machen ohne MR auf Kosten uninformierter Volksgruppen bzw. MenschenAuch Bildkäufer sollten sich vor downloads dieser Art in acht nehmen, vor allem diese Bilder für werbliche Zwecke zu nutzen, denn es kann ja doch ein Betroffener aufgeklärt werden und das wird dann hoffentlich teuer !
Eine große Agentur, die hier laufend im Gespräch ist, hat einmal so angefangen und argumentiert, das seien nur ungebildete Inder- aber Topfotografen :- (
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LG Micha
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Bei Personenbildern wäre ich auch insoweit vorsichtig, als man ja bereits durch das Einstellen in eine Agentur ein Bild "veröffentlicht" (ist für jeden zugänglich im Internet zu sehen).
Wenn ich mich an meinen Fotorechts-Vortrag bei einem spezialisierten Juristen erinnere, kann man - je nach Bild - ggf. auch dadurch schon Probleme bekommen.
ich handhabe es immer so dem "Modell" einen kleinen Obulus zu geben, ist für mich nicht viel für eine Frau in Vietnam sind ein zwei Dollar ein netter Verdienst, ab und an wenn sich ein netter Kontakt ergibt und die sprachlichen Barrieren überwindbar sind schicke ich auch mal ein Bild.
Doch das lässt sich natürlich ohne MR nicht beweisen.
Jedoch von so einem "Modell" ein MR zu bekommen ist so ziemlich unmöglich, alleine schon der Sprache wegen und selbst, sollte das "Modell" doch unterschreiben weiß die Frau gar nicht was sie da unterschreibt mangels Englisch.
... und dann womöglich noch 7 verschiedene Releases für 7 Agenturen.
Ich glaube so schnell kannst Du gar nicht abhauen wie die Dich verjagen!
Nein, im Ernst. Insbesondere bei den Macro-Agenturen findet man ja fast immer den Hinweis, ob MR und/oder PR vorhanden sind. Und da sind dann auch Markenzeichen ohne PR usw. zu sehen, die bei den RF-Agenturen absolutes Tabu sind. Manchmal, wie etwa bei Alamy, sind dann noch "Restrictions" möglich, z.B. regional oder auf ausschließlich editorial.
Der potentielle Käufer hat dann offenbar die Wahl, das Bild so zu verwenden wie es ist oder aber die rechtliche Klärung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.
Prima wäre es, wenn sich hierzu mal einer unserer Rechtsexperten äußern könnte.
Im Übrigen: Könnte denn ein deutscher Abmahner überhaupt ein fehlendes Release z.B. von einer Vietnamesen-Omi abmahnen, wenn er die Frau nicht selbst gar nicht kennt?
ich habe mal eine Frage zu Personenbildern, bezogen auf die Abmahnungswelle bei Gebäuden.
Welche "Abmahnwelle" meinst Du?
Zitat:
Schaut man sich die BA´s durch sind bei Personenbildern aus dem weiteren Ausland z.B. Asien so gut wie nie MR dabei, die Bilder werden zwar alle als Rights Managed-Bildern (RM) verkauft mit dem Zusatz kein MR vorhanden aber reicht das aus um nicht einem Deutschen Abmahner in die Falle zu laufen.
Man kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nur abmahnen, wenn man selber betroffen ist.
Ein "deutscher Abmahner" kann keine Fotos von Asiaten ohne Modelrelease abmahnen.
Kleiner "Crash-Kurs": Wer ist abmahnberechtigt?
1. Urheberrechtsverletzungen abmahnen kann der Urheber bzw. der Rechteinhaber auf Grundlage des UrhG. Unter Umständen auch der Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts auf Grundlage des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb).
2. Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z.B. "Recht am eigenen Bild") abmahnen kann die abgebildete Person bzw. bis 10 Jahre nach deren Tod ihre Angehörigen.
3. Wettbewerbsrechtsverletzungen ("unlauterer Wettbewerb") abmahnen können zunächst einmal Wettbewerber. Die müssen allerdings nachweisen, daß sie überhaupt in einem Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten stehen.
Außerdem abmahnen können Vereinigungen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, z.B. Verbraucherzentralen, aber auch nur dann, wenn sie diverse Voraussetzungen erfüllen - einfach mal eben einen Verein zwecks Abmahnungsfähigkeit gründen, funktioniert schon lange nicht mehr.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein)
Die Angabe "Kein MR vorhanden" und auch die Angabe RM bedeuten, daß derartige Bilder nur redaktionell verwendet werden dürfen, was immer das auch bedeutet.
"Kein MR vorhanden" bedeutet genau das: es gibt kein "Model-Release, das Foto kann also in dieser Hinsicht nur im Rahmen des jeweils (im Nutzungsland) geltenden Rechts verwendet werden, also z.B. unter bestimmten Umständen redaktionell.
"RM" bedeutet "rights managed", also: es wird eine Einzellizensierung für das Foto vorgenommen, es wird nicht "Royalty free" lizensiert, also "einmal zahlen, unbegrenzt nutzen".
Mit dem Model-Release hat "RM" (rights managed) überhaupt nichts zu tun, das Lizenzmodell und die Frage nach einem Model-Release sind zwei vollkommen verschiedene Baustellen.
Zitat:
Nutzt ein Käufer solche Bilder dann kommerziell, ist er für evenetuelle Klagen voll haftbar.
Er ist genauso haftbar, wenn er sie nicht-kommerziell nutzt.
Eine kommerzielle oder nicht-kommerzielle Nutzung hat weder etwas mit dem Erfordernis eines Model-Release zu tun noch etwas mit einem "rights managed"-Lizenzmodell.
Bevor jemand auf kühne Ideen kommt: auch für eine Veröffentlichung zu rein privaten Zwecken gilt das "Recht am eigenen Bild" und ist ggf. ein Model-Release erforderlich.
Zitat:
Allerdings verstehen Manche unter redaktionell aber auch die Verwendung in Kalendern, Postkarten und Reiseführern (siehe Kontroverse mit der preussischen Schlösserverwaltung).
"Nur für redaktionelle Verwendung" ist ein Hinweis, der branchenüblich nichts weiter anzeigt als: es gibt kein Model-Release (oder ggf. eines, das eine Nutzung für Werbung ausschließt), und es gibt ggf. auch kein Property Release.
Der Nutzer weiß dann: es gibt seitens der anbietenden Agentur keine Rechteklärung, auf die er zurückgreifen kann.
Zitat:
Kann dem Fotografen aber eigentlich egal sein, wenn das Bild derart eindeutig gekennzeichnet ist.
Grundsätzlich kann eine Agentur von einem zuliefernden Fotografen nicht mehr verlangen als eine klare, zutreffende Information über eventuell berührte Rechte Dritter. Alles andere kann realistisch dann sowieso nur der Bild-Verwender klären, denn der allein weiß, wie, wo und wofür genau er das Bild nutzt.
Allerdings gibt es im Micro-Stock-Bereich eben auch Agenturen, die den wesentlichen Teil der Rechteklärung auf den Fotografen abwälzen - sie verlangen von ihm, keine Bilder einzustellen, wenn nicht... blablabla erstenzweitensdrittens...
Wenn das wirksamer Teil der Vertragsbedingungen geworden ist, denn ist der Fotograf natürlich dafür haftbar.
Zitat:
Problematisch finde ich solche Bilder bei Agenturen, die ausschliesslich kommerzielle Bilder vertreiben und wo eine derartige Kennzeichnung gar nicht möglich ist.
Das ist keine Frage von "kommerziell" oder "nicht-kommerziell".
Wobei ich mir eh die Frage stelle: was ist ein "kommerzielles Bild", und was ein "nicht-kommerzielles Bild"?
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein)
Die Frage hat seine Berechtigung, obwohl ich glaube, dass das Recht am eigenen Bild jedem zusteht, auch Asiaten oder anderen Volksgruppen, die evtl. noch nie etwas davon gehört haben
Wenn die Veröffentlichung in Deutschland erfolgt, kann auch ein Kopjäger aus Papua-Neuguinea ggf. gerichtlich dagegen vorgehen...
Aber wie schon gesagt: es muß dann auch der Kopfjäger einen Anwalt in Deutschland losschicken. Von allein kann der Anwalt nicht tätig werden.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein)