Einfach bei der Steuereklärung angeben, auch wenn es unter 400 Euro sind.
Wobei ich glaube, daß nur die Einkünfte gemeint sind, nicht er Gewinn.
Diskutiere Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo, ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, ...
Hallo,
ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, aber nicht wirklich eine klare Antwort erhalten.
2008 hatte ich durch den "Verkauf von Bildnutzungsrechten" Einnahmen in Höhe von knappen 200€. Da aber mein Portfolio stetig wächst könnte es sein dass ich dieses Jahr die 400€ Grenze knacke.
Soweit ich weiß geb ich dann für 2009 nächstes Jahr in der Steuererklärung einfach wieder die Extraeinnahmen an und alles was über die 400€ geht muss ich versteuern. So weit kein Problem, aber was muss ich sonst noch beachten? Vor allem da ich bei den stark schwankenden Verkäufen pro Monat nicht mal sicher weiß ob ich die Grenze überhaupt überschreite.
Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Schönen Sonntag noch, Arnold
Einfach bei der Steuereklärung angeben, auch wenn es unter 400 Euro sind.
Wobei ich glaube, daß nur die Einkünfte gemeint sind, nicht er Gewinn.
Hi
Nicht vergessen von den Einnahmen erstmal die Unkosten abziehen und dann den Rest,also den Gewinn zur Versteuerung angeben.
*klugscheissmodus on*
KOSTEN - nicht Unkosten...
*kugscheissmodus off*
Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
Ich kenne die nur für zwei Fälle: Vorgezogene Rente und Minijob.
Bei den Rentnern hat das aber nix mit der Steuer zu tun. Da wird nur, sofern sie noch nicht 65 sind, die Rente gekürzt, wenn sie mehr dazu verdienen. Versteuern müssen auch die, soweit ich das weiß.
Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt. Ansonsten müssen alle Einnahmen ( -Ausgaben) in die Steuererklärung. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die Steuer. Also, so kannte ich das bis eben. Allerdings werde ich gerade ganz irre. Wie isses denn nun genau? Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
Mäßig falsch - ein Minijob ist eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter mit einem Lohn von maximal 400 Euro im Monat. Hat der Fredstarter einen Arbeitsvertrag? Und wenn ja, wieso weiß er dann nicht, wieviel er verdient?
Warum?Allerdings werde ich gerade ganz irre.
... alles Leute, die sich bei Fragen, die auf (unbefugte bzw. kostenlose) Steuerberatung hinauslaufen, aus gutem Grund zurückhalten werden. Alle anderen googeln entweder nach dem StBerG oder antworten konkret aus Unbedarftheit.Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
Grüße,
Peter
Naja, aber dieser Personenkreis könnte zumindest Hinweise zu Weblinks, Vorschriften und/oder Gesetze geben. Und ich wüsste nicht, warum ausgerechnet diese Information nicht möglich sein sollte.
Wie dem auch sei: die beste Information bekommt man, wenn man bei seinem Finanzamt vor Ort mal nachfragt. Schriftlich. Mit schriftlicher Antwort, auf die man sich dann auch berufen kann. Denn gesagt wird meistens viel.
Das Problem besteht nur darin, daß die Finanzbeamten angewiesen sind, Leute mit mehr allgemeinen Fragen zum Steuerberater zu schicken (mit Ausnahme von Fragen zu den indirekten Steuern, die Unternehmer für das Finanzamt einsammeln müssen).
Außerdem sieht man auch an dieser Diskussion, in der sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Begriffe durcheinandergeworfen und danach gut verrührt werden, daß generelle Erläuterungen, die die Fragesteller dann selbst auf ihren Fall übertragen müßten, nicht wirklich hilfreich sind. Man darf allgemein gehaltene Erläuterungen zwar vom Stapel lassen, sich aber dann nicht darum kümmern, was die Leute davon verstanden haben. Daher bringen auch Links oder Literaturverweise nicht wirklich etwas. Eher noch ein Verweis an die Mitarbeiter von Fachverbänden, an die sie ohnehin Beiträge entrichten.
Zu den Steuerformularen gibt es immer ein kleines Heftchen und außerdem seitenlange Erläuterungen zu jedem einzelnen Formular - ich habe immer den Eindruck, daß die Leute die noch vor dem Briefumschlag wegwerfen, in dem die Sachen gekommen sind.
Peter
Hallo,
habe Google nochmal bemüht und meine heutigen Suchbegriffe haben mehr Wirkung gezeigt, allerdings liegt die Grenze bei 410€, das hab ich letztes Mal anscheinend überlesen:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/080201.html
siehe 8.2.1.3. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit
Gruß Arnold
Und was war nun genau Deine Frage? Wenn es mehr als 410 Euro sind, wird halt entsprechend Deine Einkommenssteuer berechnet.
Redest Du eigentlich von 200/410 Euro GEWINN? - Oder Einnahmen, von denen man noch Betriebsausgaben abziehen kann? (Natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Abschreibungsregeln, GWG, Pool-Abschreibung usw.)
Nein, hab schon von Gewinn gesprochen, also mit Abzug eventueller Ausgaben...
Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?
Der zweite Punkt betrifft den Posterverkauf. Da bin ich mir nicht sicher ob das unter die gleiche Regelung fällt oder ob ich hierfür ein Gewerbe anmelden müsste, da das ganze übern einen Shop läuft.
Dein "Lohnsteuerjahresausgleich" machst Du doch sowieso jeweils jährlich - und nur dort gehören Nebeneinkünfte rein.
Wo ist also das Problem? Es werden die Einnahmen und absetzbaren Ausgaben für die Nebeneinkünfte "Foto" für's ganze Jahr gerechnet, insofern spielen unterschiedliche Monate doch gar keine Rolle...
Das ist mal eine interessante steuerrechtliche Frage...!Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)
Hängt zweifellos vom genauen Wortlaut des Vertrags ab.
Die Verwertung eigener Urheberrechte ist kein Gewerbe. Deshalb hat auch der Agenturfotograf mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu schaffen. Wenn die Vertragskonstruktion hier so ist, daß der Fotograf ein Nutzungsrecht erteilt und der Postershop auf eigene Rechnung Poster verkauft und dem Fotografen für das Nutzungsrecht einen Anteil am Erlös zahlt - dann würde ich da keine gewerbliche Tätigkeit erkennen.
Wenn dagegen der Fotograf über den Postershop Poster verkauft und der Postershop bekommt einen Anteil (für die Abwicklung usw.), dann schon.
Vertrag nehmen, zum Steuerberater gehen, und bei der Gelegenheit den Rest auch gleich klären.
Kann man nicht pauschal beantworten...
Wenn Du ein Gewerbe betreibst, mußt Du das anmelden und wirst Mitglied in der IHK.
Wenn Du die Fotografie als Handwerk betreibst, wirst Du Mitglied in der HWK.
Wenn Du mit Fotografie Geld verdienst, wirst Du Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck + Papier - da müssen alle Fotografen rein, die mit Fotografie oder Fotos Geld verdienen.
Wenn Du mit selbständiger künstlerischer oder publizistischer Fotografie Geld verdienst, wirst Du ab einer bestimmten Einkommenshöhe Zwangsmitglied in der KSK (Künstlersozialkasse) - aber nicht, wenn Du schon einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast. Sozialversichert sein kann man nur einmal, da muß dann ggf. abgewogen werden, wer zuständig ist. (In der Regel die "Haupttätigkeit", mit der man am meisten sozialversicherungspflichtig verdient.)
Versteh dich schon, aber genau in dem Fall wo ich das nur nebenbei mache und auch kein Gewerbe hab muss ich mich auch nicht um IHK, HWK usw kümmern.
KSK: Ja, hauptberuflich bin ich Angestellter und zahle dort meine Sozialversicherungen. (Das ich bei den Bildagenturen mehr verdien als dort kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, also hätte sich das auch erledigt.)
also wenn ich einen anderen Job hätte und nebenbei 400 Euro verdienen würde- würde ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
Wieso auch nicht,,,
Irgendwie verstehe ich da alles hier nicht...
Entweder man ist SELBSTSTÄNDIG - rechnet UMSATZSTEUER ab - mtl. macht seine Erklärung zu beides jährlich - ALSO EINKOMMEN UND UMSATZ...
oder man macht das nebenbei ... man ist nicht SELBSTSTÄNDIG - dann macht man seine Einkommessteuer und gibt sonstige Einnahmen an...
Wieso so viele Fragen??
Gruss Silvia
ich verstehe das mit den 400 euro pro ja nun auch nicht ich glaub du kannst sogar 2000 verdienen.. und das ist auch egal
ich bin eher am hadern mit den monatlichen umsatzsteuervoranmeldungen.. die ja bis zum. 10 des nächsten monats vorliegen müssen... dazu noch elektronisch.. ich liebe elster :-)
unter uns das finanzamt macht nur stress.. weil ich ja nur ausländische einkünfte habe... damit steuer.. nichts... meine ausgaben aber inlänndisch.. daher kommt es schon mal vor das ich 500 vom finanzamt fordere .. auch sowas gibt es.. unter uns... sie zahlen dann auch..
lg yvonne
Du weisst aber schon, was Umsatzsteuer ist, oder?
Es gibt ja auch z.B. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, sie müssen sie nicht abführen, dürfen sie aber auch keinem Kunden in Rechnung stellen.
Das ist doch völliger Quatsch. Natürlich kann man irgendwo fest angestellt und gleichzeitig Selbstständiger sein. In der Einkommensteuererklärung gibt man dann seine "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" im Formular an. Meistens muss man auch noch eine GuV-Rechnung dazu legen. Bist zu einem gewissen Gewinn/Umsatz geht das auch so. Aber wenn man mit der Selbstständigkeit "zu viel" einnimmt, kommt irgendwann der Punkt, wo man das trennen muss. Aber in dem Fall nimmt man sich einen Steuerberater - der kann das viel besser als ein Laie.oder man macht das nebenbei ... man ist nicht SELBSTSTÄNDIG - dann macht man seine Einkommessteuer und gibt sonstige Einnahmen an...
über 1/2 Jahr keine Verkäufe mehr ...: ... ist das nur bei mir so, oder verkauft Ihr auch nix über Zoonar!? Davor waren es auch...
Ich bin dabei - 1/2 Jahr Microstock Erfahrungen: Hallo allerseits, seit Ende letzen Jahres lese ich hier schon fleißig mit und möchte mich...
Frohes Neues Jahr: Ein Frohes Neues Jahr Euch allen. Mögen all Eure Wünsche für 2009 in Erfüllung geben.
Ein frohes neues Jahr!: Da wir nun angekommen sind, wünsche ich euch allen ein frohes neues Jahr! Bei mir in Hamburg war...
Ein gutes Neues Jahr von uns...: Allen hier ein gutes, erfolgreiches, ereignissreiches, spannendes, glueckliches, fotoreiches und...