Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun?

Diskutiere Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo, ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, ...


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  1. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #1

    Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun?


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    Hallo,

    ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, aber nicht wirklich eine klare Antwort erhalten.
    2008 hatte ich durch den "Verkauf von Bildnutzungsrechten" Einnahmen in Höhe von knappen 200€. Da aber mein Portfolio stetig wächst könnte es sein dass ich dieses Jahr die 400€ Grenze knacke.

    Soweit ich weiß geb ich dann für 2009 nächstes Jahr in der Steuererklärung einfach wieder die Extraeinnahmen an und alles was über die 400€ geht muss ich versteuern. So weit kein Problem, aber was muss ich sonst noch beachten? Vor allem da ich bei den stark schwankenden Verkäufen pro Monat nicht mal sicher weiß ob ich die Grenze überhaupt überschreite.

    Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)

    Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
    Schönen Sonntag noch, Arnold

  2. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #2
    Einfach bei der Steuereklärung angeben, auch wenn es unter 400 Euro sind.
    Wobei ich glaube, daß nur die Einkünfte gemeint sind, nicht er Gewinn.

  3. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #3

    Gewinn wird versteuert !!!

    Hi
    Nicht vergessen von den Einnahmen erstmal die Unkosten abziehen und dann den Rest,also den Gewinn zur Versteuerung angeben.

  4. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #4
    Zitat Zitat von hardy Beitrag anzeigen
    Hi
    Nicht vergessen von den Einnahmen erstmal die Unkosten abziehen und dann den Rest,also den Gewinn zur Versteuerung angeben.
    Genau, dass man die Unkosten abziehen darf weiß ich. Aber eben nicht was ansonsten noch fällig wird wenn ich über die 400€ komm...

  5. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #5
    Blog-Einträge
    1
    *klugscheissmodus on*
    KOSTEN - nicht Unkosten...
    *kugscheissmodus off*

  6. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #6
    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Genau, dass man die Unkosten abziehen darf weiß ich. Aber eben nicht was ansonsten noch fällig wird wenn ich über die 400€ komm...
    Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
    Ich kenne die nur für zwei Fälle: Vorgezogene Rente und Minijob.
    Bei den Rentnern hat das aber nix mit der Steuer zu tun. Da wird nur, sofern sie noch nicht 65 sind, die Rente gekürzt, wenn sie mehr dazu verdienen. Versteuern müssen auch die, soweit ich das weiß.
    Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt. Ansonsten müssen alle Einnahmen ( -Ausgaben) in die Steuererklärung. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die Steuer. Also, so kannte ich das bis eben. Allerdings werde ich gerade ganz irre. Wie isses denn nun genau? Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?

  7. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #7
    Zitat Zitat von Chris2010 Beitrag anzeigen
    Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
    Ich kenne die nur für zwei Fälle: Vorgezogene Rente und Minijob.
    Bei den Rentnern hat das aber nix mit der Steuer zu tun. Da wird nur, sofern sie noch nicht 65 sind, die Rente gekürzt, wenn sie mehr dazu verdienen. Versteuern müssen auch die, soweit ich das weiß.
    Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt. Ansonsten müssen alle Einnahmen ( -Ausgaben) in die Steuererklärung. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die Steuer. Also, so kannte ich das bis eben. Allerdings werde ich gerade ganz irre. Wie isses denn nun genau? Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
    Finde die Internetseite im Moment leider nicht, aber dann werd ich mal beim Finanzamt nachfragen.
    Hat noch wer ne Idee wegen dem Posterverkauf?

  8. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #8
    Zitat Zitat von Chris2010 Beitrag anzeigen
    ...
    Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt.
    Mäßig falsch - ein Minijob ist eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter mit einem Lohn von maximal 400 Euro im Monat. Hat der Fredstarter einen Arbeitsvertrag? Und wenn ja, wieso weiß er dann nicht, wieviel er verdient?

    Allerdings werde ich gerade ganz irre.
    Warum?

    Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
    ... alles Leute, die sich bei Fragen, die auf (unbefugte bzw. kostenlose) Steuerberatung hinauslaufen, aus gutem Grund zurückhalten werden. Alle anderen googeln entweder nach dem StBerG oder antworten konkret aus Unbedarftheit.

    Grüße,
    Peter

  9. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #9
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    1
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    ... alles Leute, die sich bei Fragen, die auf (unbefugte bzw. kostenlose) Steuerberatung hinauslaufen, aus gutem Grund zurückhalten werden.
    Naja, aber dieser Personenkreis könnte zumindest Hinweise zu Weblinks, Vorschriften und/oder Gesetze geben. Und ich wüsste nicht, warum ausgerechnet diese Information nicht möglich sein sollte.

    Wie dem auch sei: die beste Information bekommt man, wenn man bei seinem Finanzamt vor Ort mal nachfragt. Schriftlich. Mit schriftlicher Antwort, auf die man sich dann auch berufen kann. Denn gesagt wird meistens viel.

  10. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #10
    Das Problem besteht nur darin, daß die Finanzbeamten angewiesen sind, Leute mit mehr allgemeinen Fragen zum Steuerberater zu schicken (mit Ausnahme von Fragen zu den indirekten Steuern, die Unternehmer für das Finanzamt einsammeln müssen).

    Außerdem sieht man auch an dieser Diskussion, in der sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Begriffe durcheinandergeworfen und danach gut verrührt werden, daß generelle Erläuterungen, die die Fragesteller dann selbst auf ihren Fall übertragen müßten, nicht wirklich hilfreich sind. Man darf allgemein gehaltene Erläuterungen zwar vom Stapel lassen, sich aber dann nicht darum kümmern, was die Leute davon verstanden haben. Daher bringen auch Links oder Literaturverweise nicht wirklich etwas. Eher noch ein Verweis an die Mitarbeiter von Fachverbänden, an die sie ohnehin Beiträge entrichten.

    Zu den Steuerformularen gibt es immer ein kleines Heftchen und außerdem seitenlange Erläuterungen zu jedem einzelnen Formular - ich habe immer den Eindruck, daß die Leute die noch vor dem Briefumschlag wegwerfen, in dem die Sachen gekommen sind.

    Peter

  11. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #11
    Zitat Zitat von Chris2010 Beitrag anzeigen
    Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
    Hallo,

    habe Google nochmal bemüht und meine heutigen Suchbegriffe haben mehr Wirkung gezeigt, allerdings liegt die Grenze bei 410€, das hab ich letztes Mal anscheinend überlesen:
    http://www.ratgeber-e-lancer.de/080201.html
    siehe 8.2.1.3. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit

    Gruß Arnold

  12. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #12
    Und was war nun genau Deine Frage? Wenn es mehr als 410 Euro sind, wird halt entsprechend Deine Einkommenssteuer berechnet.

    Redest Du eigentlich von 200/410 Euro GEWINN? - Oder Einnahmen, von denen man noch Betriebsausgaben abziehen kann? (Natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Abschreibungsregeln, GWG, Pool-Abschreibung usw.)

  13. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #13
    Nein, hab schon von Gewinn gesprochen, also mit Abzug eventueller Ausgaben...
    Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?

    Der zweite Punkt betrifft den Posterverkauf. Da bin ich mir nicht sicher ob das unter die gleiche Regelung fällt oder ob ich hierfür ein Gewerbe anmelden müsste, da das ganze übern einen Shop läuft.

  14. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #14
    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen

    Soweit ich weiß geb ich dann für 2009 nächstes Jahr in der Steuererklärung einfach wieder die Extraeinnahmen an und alles was über die 400€ geht muss ich versteuern. So weit kein Problem, aber was muss ich sonst noch beachten? Vor allem da ich bei den stark schwankenden Verkäufen pro Monat nicht mal sicher weiß ob ich die Grenze überhaupt überschreite.
    Dein "Lohnsteuerjahresausgleich" machst Du doch sowieso jeweils jährlich - und nur dort gehören Nebeneinkünfte rein.

    Wo ist also das Problem? Es werden die Einnahmen und absetzbaren Ausgaben für die Nebeneinkünfte "Foto" für's ganze Jahr gerechnet, insofern spielen unterschiedliche Monate doch gar keine Rolle...

    Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)
    Das ist mal eine interessante steuerrechtliche Frage...!

    Hängt zweifellos vom genauen Wortlaut des Vertrags ab.

    Die Verwertung eigener Urheberrechte ist kein Gewerbe. Deshalb hat auch der Agenturfotograf mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu schaffen. Wenn die Vertragskonstruktion hier so ist, daß der Fotograf ein Nutzungsrecht erteilt und der Postershop auf eigene Rechnung Poster verkauft und dem Fotografen für das Nutzungsrecht einen Anteil am Erlös zahlt - dann würde ich da keine gewerbliche Tätigkeit erkennen.

    Wenn dagegen der Fotograf über den Postershop Poster verkauft und der Postershop bekommt einen Anteil (für die Abwicklung usw.), dann schon.

    Vertrag nehmen, zum Steuerberater gehen, und bei der Gelegenheit den Rest auch gleich klären.

  15. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #15
    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Nein, hab schon von Gewinn gesprochen, also mit Abzug eventueller Ausgaben...
    Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?
    Kann man nicht pauschal beantworten...

    Wenn Du ein Gewerbe betreibst, mußt Du das anmelden und wirst Mitglied in der IHK.

    Wenn Du die Fotografie als Handwerk betreibst, wirst Du Mitglied in der HWK.

    Wenn Du mit Fotografie Geld verdienst, wirst Du Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck + Papier - da müssen alle Fotografen rein, die mit Fotografie oder Fotos Geld verdienen.

    Wenn Du mit selbständiger künstlerischer oder publizistischer Fotografie Geld verdienst, wirst Du ab einer bestimmten Einkommenshöhe Zwangsmitglied in der KSK (Künstlersozialkasse) - aber nicht, wenn Du schon einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast. Sozialversichert sein kann man nur einmal, da muß dann ggf. abgewogen werden, wer zuständig ist. (In der Regel die "Haupttätigkeit", mit der man am meisten sozialversicherungspflichtig verdient.)

  16. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #16
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Kann man nicht pauschal beantworten...
    Versteh dich schon, aber genau in dem Fall wo ich das nur nebenbei mache und auch kein Gewerbe hab muss ich mich auch nicht um IHK, HWK usw kümmern.
    KSK: Ja, hauptberuflich bin ich Angestellter und zahle dort meine Sozialversicherungen. (Das ich bei den Bildagenturen mehr verdien als dort kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, also hätte sich das auch erledigt.)

  17. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #17
    also wenn ich einen anderen Job hätte und nebenbei 400 Euro verdienen würde- würde ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich angeben.
    Wieso auch nicht,,,

    Irgendwie verstehe ich da alles hier nicht...

    Entweder man ist SELBSTSTÄNDIG - rechnet UMSATZSTEUER ab - mtl. macht seine Erklärung zu beides jährlich - ALSO EINKOMMEN UND UMSATZ...

    oder man macht das nebenbei ... man ist nicht SELBSTSTÄNDIG - dann macht man seine Einkommessteuer und gibt sonstige Einnahmen an...

    Wieso so viele Fragen??

    Gruss Silvia

  18. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #18
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Mäßig falsch - ein Minijob ist eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter mit einem Lohn von maximal 400 Euro im Monat. Hat der Fredstarter einen Arbeitsvertrag? Und wenn ja, wieso weiß er dann nicht, wieviel er verdient?
    Aus dem Zusammenhang gerissen kann jede Aussage mäßig oder richtig falsch werden. Rentner isser nämlich auch nicht.

    Bitte nicht mehr auf das hier antworten - ist nicht das Thema und führt zu nix.

  19. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #19
    ich verstehe das mit den 400 euro pro ja nun auch nicht ich glaub du kannst sogar 2000 verdienen.. und das ist auch egal

    ich bin eher am hadern mit den monatlichen umsatzsteuervoranmeldungen.. die ja bis zum. 10 des nächsten monats vorliegen müssen... dazu noch elektronisch.. ich liebe elster :-)

    unter uns das finanzamt macht nur stress.. weil ich ja nur ausländische einkünfte habe... damit steuer.. nichts... meine ausgaben aber inlänndisch.. daher kommt es schon mal vor das ich 500 vom finanzamt fordere .. auch sowas gibt es.. unter uns... sie zahlen dann auch..

    lg yvonne

  20. Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun? #20
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    Zitat Zitat von sil007 Beitrag anzeigen
    Entweder man ist SELBSTSTÄNDIG - rechnet UMSATZSTEUER ab - mtl. macht seine Erklärung zu beides jährlich - ALSO EINKOMMEN UND UMSATZ...
    Du weisst aber schon, was Umsatzsteuer ist, oder?

    Es gibt ja auch z.B. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, sie müssen sie nicht abführen, dürfen sie aber auch keinem Kunden in Rechnung stellen.
    oder man macht das nebenbei ... man ist nicht SELBSTSTÄNDIG - dann macht man seine Einkommessteuer und gibt sonstige Einnahmen an...
    Das ist doch völliger Quatsch. Natürlich kann man irgendwo fest angestellt und gleichzeitig Selbstständiger sein. In der Einkommensteuererklärung gibt man dann seine "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" im Formular an. Meistens muss man auch noch eine GuV-Rechnung dazu legen. Bist zu einem gewissen Gewinn/Umsatz geht das auch so. Aber wenn man mit der Selbstständigkeit "zu viel" einnimmt, kommt irgendwann der Punkt, wo man das trennen muss. Aber in dem Fall nimmt man sich einen Steuerberater - der kann das viel besser als ein Laie.

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