Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
Hallo,
habe Google nochmal bemüht und meine heutigen Suchbegriffe haben mehr Wirkung gezeigt, allerdings liegt die Grenze bei 410€, das hab ich letztes Mal anscheinend überlesen: http://www.ratgeber-e-lancer.de/080201.html
siehe 8.2.1.3. Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit
Und was war nun genau Deine Frage? Wenn es mehr als 410 Euro sind, wird halt entsprechend Deine Einkommenssteuer berechnet.
Redest Du eigentlich von 200/410 Euro GEWINN? - Oder Einnahmen, von denen man noch Betriebsausgaben abziehen kann? (Natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Abschreibungsregeln, GWG, Pool-Abschreibung usw.)
Nein, hab schon von Gewinn gesprochen, also mit Abzug eventueller Ausgaben...
Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?
Der zweite Punkt betrifft den Posterverkauf. Da bin ich mir nicht sicher ob das unter die gleiche Regelung fällt oder ob ich hierfür ein Gewerbe anmelden müsste, da das ganze übern einen Shop läuft.
Soweit ich weiß geb ich dann für 2009 nächstes Jahr in der Steuererklärung einfach wieder die Extraeinnahmen an und alles was über die 400€ geht muss ich versteuern. So weit kein Problem, aber was muss ich sonst noch beachten? Vor allem da ich bei den stark schwankenden Verkäufen pro Monat nicht mal sicher weiß ob ich die Grenze überhaupt überschreite.
Dein "Lohnsteuerjahresausgleich" machst Du doch sowieso jeweils jährlich - und nur dort gehören Nebeneinkünfte rein.
Wo ist also das Problem? Es werden die Einnahmen und absetzbaren Ausgaben für die Nebeneinkünfte "Foto" für's ganze Jahr gerechnet, insofern spielen unterschiedliche Monate doch gar keine Rolle...
Zitat:
Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)
Das ist mal eine interessante steuerrechtliche Frage...!
Hängt zweifellos vom genauen Wortlaut des Vertrags ab.
Die Verwertung eigener Urheberrechte ist kein Gewerbe. Deshalb hat auch der Agenturfotograf mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu schaffen. Wenn die Vertragskonstruktion hier so ist, daß der Fotograf ein Nutzungsrecht erteilt und der Postershop auf eigene Rechnung Poster verkauft und dem Fotografen für das Nutzungsrecht einen Anteil am Erlös zahlt - dann würde ich da keine gewerbliche Tätigkeit erkennen.
Wenn dagegen der Fotograf über den Postershop Poster verkauft und der Postershop bekommt einen Anteil (für die Abwicklung usw.), dann schon.
Vertrag nehmen, zum Steuerberater gehen, und bei der Gelegenheit den Rest auch gleich klären.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Nein, hab schon von Gewinn gesprochen, also mit Abzug eventueller Ausgaben...
Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?
Kann man nicht pauschal beantworten...
Wenn Du ein Gewerbe betreibst, mußt Du das anmelden und wirst Mitglied in der IHK.
Wenn Du die Fotografie als Handwerk betreibst, wirst Du Mitglied in der HWK.
Wenn Du mit Fotografie Geld verdienst, wirst Du Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft Druck + Papier - da müssen alle Fotografen rein, die mit Fotografie oder Fotos Geld verdienen.
Wenn Du mit selbständiger künstlerischer oder publizistischer Fotografie Geld verdienst, wirst Du ab einer bestimmten Einkommenshöhe Zwangsmitglied in der KSK (Künstlersozialkasse) - aber nicht, wenn Du schon einen anderen sozialversicherungspflichtigen Job hast. Sozialversichert sein kann man nur einmal, da muß dann ggf. abgewogen werden, wer zuständig ist. (In der Regel die "Haupttätigkeit", mit der man am meisten sozialversicherungspflichtig verdient.)
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Versteh dich schon, aber genau in dem Fall wo ich das nur nebenbei mache und auch kein Gewerbe hab muss ich mich auch nicht um IHK, HWK usw kümmern.
KSK: Ja, hauptberuflich bin ich Angestellter und zahle dort meine Sozialversicherungen. (Das ich bei den Bildagenturen mehr verdien als dort kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, also hätte sich das auch erledigt.)
Mäßig falsch - ein Minijob ist eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter mit einem Lohn von maximal 400 Euro im Monat. Hat der Fredstarter einen Arbeitsvertrag? Und wenn ja, wieso weiß er dann nicht, wieviel er verdient?
Aus dem Zusammenhang gerissen kann jede Aussage mäßig oder richtig falsch werden. Rentner isser nämlich auch nicht.
Bitte nicht mehr auf das hier antworten - ist nicht das Thema und führt zu nix.
ich verstehe das mit den 400 euro pro ja nun auch nicht ich glaub du kannst sogar 2000 verdienen.. und das ist auch egal
ich bin eher am hadern mit den monatlichen umsatzsteuervoranmeldungen.. die ja bis zum. 10 des nächsten monats vorliegen müssen... dazu noch elektronisch.. ich liebe elster :-)
unter uns das finanzamt macht nur stress.. weil ich ja nur ausländische einkünfte habe... damit steuer.. nichts... meine ausgaben aber inlänndisch.. daher kommt es schon mal vor das ich 500 vom finanzamt fordere .. auch sowas gibt es.. unter uns... sie zahlen dann auch..
Es gibt ja auch z.B. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Das bedeutet, sie müssen sie nicht abführen, dürfen sie aber auch keinem Kunden in Rechnung stellen.
Zitat:
oder man macht das nebenbei ... man ist nicht SELBSTSTÄNDIG - dann macht man seine Einkommessteuer und gibt sonstige Einnahmen an...
Das ist doch völliger Quatsch. Natürlich kann man irgendwo fest angestellt und gleichzeitig Selbstständiger sein. In der Einkommensteuererklärung gibt man dann seine "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" im Formular an. Meistens muss man auch noch eine GuV-Rechnung dazu legen. Bist zu einem gewissen Gewinn/Umsatz geht das auch so. Aber wenn man mit der Selbstständigkeit "zu viel" einnimmt, kommt irgendwann der Punkt, wo man das trennen muss. Aber in dem Fall nimmt man sich einen Steuerberater - der kann das viel besser als ein Laie.