Wie dem auch sei: die beste Information bekommt man, wenn man bei seinem Finanzamt vor Ort mal nachfragt. Schriftlich. Mit schriftlicher Antwort, auf die man sich dann auch berufen kann. Denn gesagt wird meistens viel.
Danke für den Tipp "schriftlich".
Muss ich wohl im wahrsten Sinne des Wortes so machen weil Emails werden sogut wie gar nicht beantwort. Zitat einer Mitarbeiterin auf Nachfrage: "So weit sind wir hier noch nicht..." Stellt sich mir dann nur dir Frage ob die überhaupt wissen was ein Onlineshop ist.
Danke für den Tipp "schriftlich".
Muss ich wohl im wahrsten Sinne des Wortes so machen
Kannst Du probieren. Du solltest aber auch damit rechnen, daß Du nur eine SEHR knappe Antwort bekommst mit dem Zusatz: "Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater."
ICH würde für eingehendere Fragen ins FA fahren und mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden. (Genau so habe ich das ganz zu Anfang meiner Selbständigkeit auch gemacht.)
PS: Verbindliche(!) schriftliche Auskünfte vom Finanzamt kosten richtig viel Geld! (Da geht es dann aber auch um ganz andere Dinge normalerweise...)
PS: Verbindliche(!) schriftliche Auskünfte vom Finanzamt kosten richtig viel Geld! (Da geht es dann aber auch um ganz andere Dinge normalerweise...)
Es gibt keine verbindlichen schriftlichen Auskünfte! Wir sind hier in Deutschland wo man immer damit rechnen muss, dass rückwirkend die Gesetze geändert werden können. Und man muss immer die aktuelle Rechtsprechung (Leider entscheiden die Gerichte der Bundesländer aber meist unterschiedlich) und die Veröffentlichungen in irgend so einem Fachorgan und deren Anhänge berücksichtigen.
Ich Frage bei jeder Steuerprüfung die Beamten, die einem nix wirklich sagen können und auch eine Anfrage über unseren Steuerberater bei entsprechenden Stelle brachte nichts. Da kam nur raus "Das ist im Gesetz klar geregelt!".
Und das ist es eben nicht, zB eine online Rechnung muss zertifiziert sein damit man die Vorsteuer absetzen kann. Dieses Gesetz gibt es aber nicht im Ausland und so kann es Probleme mit der Vorsteuerverrechnung geben, wenn man nur eine Rechnung per eMail bekommt. Gilt natürlich auch für alle Rechnungen aus Deutschland ;-)
Von daher würde ich auch einen Steuerberater fragen und daran denken, das er nur für drei Jahre bei Fehlberatung haftet.
@ TEA TIME: Das ist doch völliger Quatsch. Natürlich kann man irgendwo fest angestellt und gleichzeitig Selbstständiger sein.
Nein als Beamter nicht da muss man Anträge stellen...
Und die werden abgelehnt.
Ich weiss auch das man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann - haben die vom Finanzamt gleich vorgeschlagen - aber nein - bekomme mehr zurück...
und ich weiss was Umsatzsteuer ist - hab bei den meisten Agenturen keine weil USA usw.
na ja tea-time das der grund warum sil für uns bei steuererklärungen nicht zuständig ist... da mache ich..
und ich stimme dir zu wenn man ein normaler angestellter ist und nebenbei geld verdient.. gibt man das einfach in der steuererklärung an... und gut ist...
es gibt keinen grund das zu verheimlichen .. ausser man verdient soviel wie yuri... dann sollte man vielleicht doch kosten schaffen sonst wird das teuer..
Meine Frage was passiert wenn ich z.B. 600€ Gewinn hätte? Ist der Fall für mich und alle anderen dadurch erledigt dass ich darauf meine Steuern zahle? Oder möchte sonst noch wer was haben?
Bis 730 € jährlich darf ein jeder Privat "Rechnungen" ausstellen und muss dieses Einkommen auch nicht in der EkStErkl. angeben. Steht im EStG, läuft unter der Liebhaberei, und hat rechtlich die selbe Wirkung wie eine Quittung nach §368 BGB.
Gewerbliche Kunden können diese Beträge problemlos als Aufwandsentschädigung absetzen. Aber nicht übertreiben, da das FA sowas gerne mal nachprüft - und dann wird's idR "handfest"....
(Es wäre etwas einfacher zu lesen, wenn Du die Quote-Funktion nutzen würdest... ;-) )
Zitat:
Zitat von sil007
Zitat:
@ TEA TIME: Das ist doch völliger Quatsch. Natürlich kann man irgendwo fest angestellt und gleichzeitig Selbstständiger sein.
Nein als Beamter nicht da muss man Anträge stellen...
Und die werden abgelehnt.
Du sprachst von "Angestellt" - nicht von "Beamtet". Aber auch dort muss es gehen.
Zitat:
Ich weiss auch das man sich von der Umsatzsteuer befreien lassen kann - haben die vom Finanzamt gleich vorgeschlagen - aber nein - bekomme mehr zurück...
Das muss man eben individuell ausrechnen und dann entscheiden. Wenn man kaum Ausgaben hat, kann es eine Option sein, zunächst mal als Kleinunternehmer keine USt abzuführen.
Zitat:
und ich weiss was Umsatzsteuer ist - hab bei den meisten Agenturen keine weil USA usw.
Das ging für mich aber aus Deinen Ausführungen nicht hervor.
na ja tea-time das der grund warum sil für uns bei steuererklärungen nicht zuständig ist... da mache ich..
Zitat:
und ich stimme dir zu wenn man ein normaler angestellter ist und nebenbei geld verdient.. gibt man das einfach in der steuererklärung an... und gut ist...
Eben - das machen viele Leute so.
Zitat:
es gibt keinen grund das zu verheimlichen .. ausser man verdient soviel wie yuri... dann sollte man vielleicht doch kosten schaffen sonst wird das teuer..
Es kann auch Probleme geben, wenn man mit dem 'Nebenverdienst' mehr verdient, als mit der offiziellen Hauptbeschäftigung...
warum sollte es da probleme geben ? solange man das alles korrekt angibt und seine steuern zahlt kann es dem finanzamt doch egal sein, womit man seine Zeit vertrödelt *g
ich vertrödel immer viel zu viel zeit mit den Umsatzsteuervoranmeldungen zu dem ich vom Finanzamt genötigt werde... obwohl ich mit ausländischen einnahmen (99 %) meiner einnahmen eh keine Umsatzsteuer zahlen muss.. solange ich im monat mind. 10 dvd`s kaufe... die ja büromaterial sind.. kann ich die steuer von digitalstock und pitopia ausgleichen *g
ich sage euch ... deutschland und bürokratie... ich werde da noch wahnsinnig *g