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  #51 (permalink)  
Alt 07.06.2009, 11:21
Talker
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 185
Standard

Du weißt aber schon was eine Einnahme- Überschuss- Rechnung ist Du weißt auch dass man z.B. ein Objektiv dass über 150,- Euro gekostet hat über mehrere Jahre abschreiben muss!
Ich hab den Eindruck dass Du so überhaupt keine Ahnung hast, das Problem ist aber dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Besorge Dir doch mal Literatur oder noch besser einen Steuerberater!
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  #52 (permalink)  
Alt 07.06.2009, 13:47
Talker
 
Registriert seit: 15.10.2008
Ort: Deggendorf
Beiträge: 193
Standard

Zitat:
Zitat von ulla Beitrag anzeigen
Du weißt aber schon was eine Einnahme- Überschuss- Rechnung ist Du weißt auch dass man z.B. ein Objektiv dass über 150,- Euro gekostet hat über mehrere Jahre abschreiben muss!
Ich hab den Eindruck dass Du so überhaupt keine Ahnung hast, das Problem ist aber dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Besorge Dir doch mal Literatur oder noch besser einen Steuerberater!
Hallo,

und ich habe den Eindruck dass du nur schlau daherreden willst.
Falls nicht, danke für deine Hinweise, aber die helfen bei der ursprünglichen Frage nicht wirklich weiter...
Außerdem hätte ich nichts dagegen wenn du ein bißchen freundlicher wärst.

Gruß Arnold
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  #53 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 15:02
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, aber nicht wirklich eine klare Antwort erhalten.
2008 hatte ich durch den "Verkauf von Bildnutzungsrechten" Einnahmen in Höhe von knappen 200€. Da aber mein Portfolio stetig wächst könnte es sein dass ich dieses Jahr die 400€ Grenze knacke.
...
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Schönen Sonntag noch, Arnold
Weil Du auf diesen am vergangenen Sonntag hingewiesen hast, hab ich Deinen Eingangsbeitrag noch mal vorgekramt.
Das Problem dabei, welches Du - und damit bist Du in guter Gesellschaft - offenbar nicht akzeptieren willst, ist das im StBerG fixierte Verbot von Hilfeleistung in fremden Steuerangelegenheiten. Strafbewehrt eben nicht nur für denjenigen, der Antwort in Form einer konkreten Handlungsanweisung gibt, sondern auch für den Seitenbetreiber, der für den Verstoß die Plattform bereitstellt.

Leute, die sich in dem Metier auskennen und denen die o.g. Hilfeleistung gesetzlich nicht verwehrt wäre, antworten aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen nicht oder nur ausweichend. Damit ist es eigentlich klar, daß irgendein Internetforum nicht der geeignete Ort ist, um in der von Dir in Angriff genommenen Art die eigenen Probleme gelöst zu bekommen.

Freilich kann man steuerrechtliche Fragen diskutieren, es gibt ja sogar staatliche Einrichtungen (Berufsschulen) die das tun. Nur vermeidet man dort konsequent jeden Bezug zu irgendeinem konkreten Fall. Man muß also entweder Gesetzesregelungen und Erklärungen dazu auf die eigenen Verhältnisse übertragen und die richtigen Schlußfolgerungen ziehen können oder dafür jemanden bezahlen (Steuerberater), der das für einen macht.

Mehr kann man dazu eigentlich nicht sagen. Ich hoffe, das war dennoch nicht zu unfreundlich. Gegen bestimmte Regelungen dieses Gesetzes, welches seine Wurzeln in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat, laufen Fachverbände und Berufsvereinigungen seit Jahrzehnten Sturm. Man mache sich deshalb besser keine Hoffnungen auf baldige Änderungen.

Peter
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  #54 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 15:14
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
Hallo,

und ich habe den Eindruck dass du nur schlau daherreden willst.
...
Gruß Arnold
Eindrücke trügen mitunter. Stichworte ins Spiel zu bringen, die geeignet sind, den Fragesteller auf die richtige Fährte zu locken, wären eine Alternative zum Ignorieren eines Freds wie diesem. Wie man an Deiner Reaktion gegenüber Ulla sieht, stehen aber die Chancen nicht schlecht, sich für die Gutmütigkeit zu antworten Watschen abzufassen. Was wiederum einer der Gründe dafür ist, daß ... (siehe oben).

Peter
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  #55 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 16:22
Profi Talker
 
Registriert seit: 01.03.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 890
Standard

kauf dir doch für den Anfang den (roten) Konz. Das dürfte eigentlich reichen.
Mit Zitat antworten
  #56 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 16:39
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

@ Bedde:

Gute Idee, aber auch den muß man halt erstens lesen (was sehr vergnüglich sein kann) und zweitens dahingehen verstehen, was darin für einen zutrifft bzw. eben nicht.
Das ist wie mit Fremdsprachen: manche können in fast fließendem Englisch nach dem Weg zum Bahnhof fragen, verstehen dann bloß die Antwort nicht.

Peter
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  #57 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 18:49
Profi Talker
 
Registriert seit: 01.03.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 890
Standard

Zitat:
Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
@ Bedde:

Gute Idee, aber auch den muß man halt erstens lesen (was sehr vergnüglich sein kann)
stimmt, er schreibt ja z.B. auch, dass man sich nicht Fotograf nennen darf, da ein Meisterbrief erforderlich ist
Mit Zitat antworten
  #58 (permalink)  
Alt 11.06.2009, 23:18
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Vielleicht gibt´s ja demnächst ein Handwerkerschutzgesetz, nach dem DSLRs und Studioblitze nur noch an Fotografenmeister verkauft werden dürfen ...
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