Mehr als 400€ aus Bildeinnahmen pro Jahr - Was ist zu tun?
Hallo,
ich hab schon ziemlich lang in verschiedenen Foren gesucht was alles zu tun ist wenn die Einkünfte eines Nebenjobs 400€ Gewinn pro Jahr übersteigen, aber nicht wirklich eine klare Antwort erhalten.
2008 hatte ich durch den "Verkauf von Bildnutzungsrechten" Einnahmen in Höhe von knappen 200€. Da aber mein Portfolio stetig wächst könnte es sein dass ich dieses Jahr die 400€ Grenze knacke.
Soweit ich weiß geb ich dann für 2009 nächstes Jahr in der Steuererklärung einfach wieder die Extraeinnahmen an und alles was über die 400€ geht muss ich versteuern. So weit kein Problem, aber was muss ich sonst noch beachten? Vor allem da ich bei den stark schwankenden Verkäufen pro Monat nicht mal sicher weiß ob ich die Grenze überhaupt überschreite.
Außerdem hab ich schon überlegt ob ich einige meiner Motive auch über einen Posterversand vertreibe. Bin mir aber noch im Unklaren ob das exakt die gleiche Schiene trifft oder ob in dem Fall eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, da ich dann ja einen eigenen Shop hätte. (Das fertige Produkt verkauft allerdings der Anbieter, und nicht ich...)
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!
Schönen Sonntag noch, Arnold
Genau, dass man die Unkosten abziehen darf weiß ich. Aber eben nicht was ansonsten noch fällig wird wenn ich über die 400€ komm...
Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
Ich kenne die nur für zwei Fälle: Vorgezogene Rente und Minijob.
Bei den Rentnern hat das aber nix mit der Steuer zu tun. Da wird nur, sofern sie noch nicht 65 sind, die Rente gekürzt, wenn sie mehr dazu verdienen. Versteuern müssen auch die, soweit ich das weiß.
Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt. Ansonsten müssen alle Einnahmen ( -Ausgaben) in die Steuererklärung. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die Steuer. Also, so kannte ich das bis eben. Allerdings werde ich gerade ganz irre. Wie isses denn nun genau? Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
Wo nimmst Du eigentlich diese 400-Euro-Grenze her?
Ich kenne die nur für zwei Fälle: Vorgezogene Rente und Minijob.
Bei den Rentnern hat das aber nix mit der Steuer zu tun. Da wird nur, sofern sie noch nicht 65 sind, die Rente gekürzt, wenn sie mehr dazu verdienen. Versteuern müssen auch die, soweit ich das weiß.
Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt. Ansonsten müssen alle Einnahmen ( -Ausgaben) in die Steuererklärung. Aus dieser Gesamtsumme ergibt sich die Steuer. Also, so kannte ich das bis eben. Allerdings werde ich gerade ganz irre. Wie isses denn nun genau? Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
Finde die Internetseite im Moment leider nicht, aber dann werd ich mal beim Finanzamt nachfragen.
Hat noch wer ne Idee wegen dem Posterverkauf?
...
Der andere Fall - Minijob - hat mit Steuer zu tun, aber doch nur, wenn das Gesamteinkommen unter 400 Euro liegt.
Mäßig falsch - ein Minijob ist eine Tätigkeit als abhängig Beschäftigter mit einem Lohn von maximal 400 Euro im Monat. Hat der Fredstarter einen Arbeitsvertrag? Und wenn ja, wieso weiß er dann nicht, wieviel er verdient?
Zitat:
Allerdings werde ich gerade ganz irre.
Warum?
Zitat:
Haben wir hier eigentlich Steuerberater, Finanzbeamte und angrenzende Professionen?
... alles Leute, die sich bei Fragen, die auf (unbefugte bzw. kostenlose) Steuerberatung hinauslaufen, aus gutem Grund zurückhalten werden. Alle anderen googeln entweder nach dem StBerG oder antworten konkret aus Unbedarftheit.
... alles Leute, die sich bei Fragen, die auf (unbefugte bzw. kostenlose) Steuerberatung hinauslaufen, aus gutem Grund zurückhalten werden.
Naja, aber dieser Personenkreis könnte zumindest Hinweise zu Weblinks, Vorschriften und/oder Gesetze geben. Und ich wüsste nicht, warum ausgerechnet diese Information nicht möglich sein sollte.
Wie dem auch sei: die beste Information bekommt man, wenn man bei seinem Finanzamt vor Ort mal nachfragt. Schriftlich. Mit schriftlicher Antwort, auf die man sich dann auch berufen kann. Denn gesagt wird meistens viel.
Das Problem besteht nur darin, daß die Finanzbeamten angewiesen sind, Leute mit mehr allgemeinen Fragen zum Steuerberater zu schicken (mit Ausnahme von Fragen zu den indirekten Steuern, die Unternehmer für das Finanzamt einsammeln müssen).
Außerdem sieht man auch an dieser Diskussion, in der sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Begriffe durcheinandergeworfen und danach gut verrührt werden, daß generelle Erläuterungen, die die Fragesteller dann selbst auf ihren Fall übertragen müßten, nicht wirklich hilfreich sind. Man darf allgemein gehaltene Erläuterungen zwar vom Stapel lassen, sich aber dann nicht darum kümmern, was die Leute davon verstanden haben. Daher bringen auch Links oder Literaturverweise nicht wirklich etwas. Eher noch ein Verweis an die Mitarbeiter von Fachverbänden, an die sie ohnehin Beiträge entrichten.
Zu den Steuerformularen gibt es immer ein kleines Heftchen und außerdem seitenlange Erläuterungen zu jedem einzelnen Formular - ich habe immer den Eindruck, daß die Leute die noch vor dem Briefumschlag wegwerfen, in dem die Sachen gekommen sind.