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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 22:32
Small Talker
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Ilten
Beiträge: 53
Standard Model-Release eigene Kinder

Hallo,
ich möchte gerne Fotos von meine eigenen minderjährigen Kindern machen.
Brauche hier ich für die BA ein Model-Release? Mache ich dann eine Rechteübertragung an mich selber?
Eine passende Vorlage konnte ich bis jetzt nirgendwo finden.
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 22:38
mhp mhp ist offline
Talker
 
Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Sachsen
Beiträge: 374
Standard

Ja, du mußt das Model-Release so ausfüllen als ob es fremde Kinder sind, also im normalfall müssen beide Erziehungsberechtigten unterschreiben. Die Agentur kann ja nicht wissen das es die eigenen sind und sichert sich mit dem Release ab.

Gruß Mario
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2009, 00:24
Benutzerbild von sil007
Small Talker
 
Registriert seit: 13.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 145
Standard

schreib einfach als fotograf dich - dann dein Kind - dann dich als Mutter und neen Vater wenn du einen hast - wenn nicht streich das durch - vermerk alleinerziehend - dann geht das...

Gruss Silvia
PS. mache ich auch so
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  #4 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 21:44
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von waldmeister05 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich möchte gerne Fotos von meine eigenen minderjährigen Kindern machen.
Brauche hier ich für die BA ein Model-Release? Mache ich dann eine Rechteübertragung an mich selber?
Nein, Du gibst eine Einverständniserklärung als Erziehungsberechtigter. Also ungefähr: "Hiermit erkläre ich mich einverstanden mit der Veröffentlichung ... blablabla..."

Und nicht vergessen: spätestens so ab ca. 14 Jahren sollte das Kind selbst auch das Model-Release unterschreiben - auch ein Minderjähriger hat Persönlichkeitsrechte, über die die Eltern nicht einfach nach eigenem Ermessen verfügen dürfen.

Und Vorsicht: Verträge mit sich selbst abzuschließen kann unzulässig sein.
Zitat:
§ 181 BGB Insichgeschäft

Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
(Für GmbH-Geschäftsführer bei "1-Mann-GmbHs" gibt es im Gesellschaftsvertrag extra eine entsprechende Befreiung, die im Handelsregistereintrag vermerkt werden muß...)
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart

Geändert von TomRohwer (16.05.2009 um 21:48 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 22:16
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Hier (Seite 23 ff.) etwas eingehender zum Thema Vertretung Schutzbefohlener bei deren Geschäften mit den gesetzlichen Vertretern:

http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/d...a_komplett.pdf

Mich irritieren immer wieder die wiederholt erscheinenden Anzeigen einer Nachhilfefirma, mit denen sie bei mir den Eindruck erweckt, die zur Illustration dabei abgebildeten Kinder seien Legastheniker, lernbehindert oder irgendwie in ihrer Entwicklung zurückgeblieben:

Zitat:
Danke Mama!
Jetzt kann ich gut lesen und richtig schreiben.
Muß ganz ehrlich sagen, daß ich als Kind vor Wut geplatzt wäre, wenn ich mein Konterfei in diesem Zusammenhang veröffentlicht gesehen hätte.

Peter

Geändert von Peter I. (16.05.2009 um 22:34 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 17.05.2009, 00:09
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

na ja peter ich fotografiere meinen sohn auch sehr oft *g und meistens habe ich ihn eher in positiven webseiten gefunden...

sicherlich hat man da als mutter ne pflicht...

letztes jahr hat ein kunde bei fotolia 25 bilder meines sohnes am stück geladen... da habe ich sofort beim support nachgefragt was das für nen kunde ist .. der kunde war noch aus der schweiz *g .. gut ich bin da vielleicht etwas engstirnig... aber der fotolia-support hat mir sofort gemeldet.. das das ein kindermagazin ist ...

ich denke kinderbilder kann man einstellen... sicherlich gibt es da keine Kontrollen.. und zum Thema Peinlichkeit... meiner ist stolz auf jedes seiner bilder und da sind mittlerweile mehr als 1000
lg yvonne
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  #7 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 18:29
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
Hier (Seite 23 ff.) etwas eingehender zum Thema Vertretung Schutzbefohlener bei deren Geschäften mit den gesetzlichen Vertretern:

http://www.hwr-berlin.de/fileadmin/d...a_komplett.pdf
Immobilienschenkungen kann man nicht wirklich mit Model-Releases vergleichen. Schon gar nicht rechtlich.

Zitat:
Muß ganz ehrlich sagen, daß ich als Kind vor Wut geplatzt wäre, wenn ich mein Konterfei in diesem Zusammenhang veröffentlicht gesehen hätte.
Was mögen erst manche "Kinderstars" sagen...
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #8 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 21:43
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Immobilienschenkungen kann man nicht wirklich mit Model-Releases vergleichen.
Von Dir hätte ich aber eigentlich erwartet, daß Du den Hintergrund dieses Links verstehst.
Es ging nicht darum, wegen eines Model-Releases wie wegen eines Immobiliengeschäftes einen Notar aufzusuchen, sondern eine Fundstelle dafür zu bieten, worüber es generell bei Geschäften geht, die Eltern quasi "mit sich selbst" abschließen - einerseits als gesetzlicher Vertreter ihrer Kinder und andererseits als ihre eigenen Interessen vertretende Vertragspartei. Der pure Verweis auf § 181 BGB hilft den meisten hier nicht weiter, da braucht es mehr Informationen - aber auch die Bereitschaft, über diese nachzudenken und auf den jeweiligen Fall zweckgemäß zu übertragen.

Peter
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  #9 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 23:57
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

na ja peter sicher hast du da recht.. ich habe mich auch schon sehr oft gefragt, warum ich verträge ausfüllen soll wo ich dann allein unterschreibe, weil junior das nicht kann.. das ist irgendwie krank... aber dann schließen wir halt verträge mit uns selbst.. wenn die agenturen das so wollen... ob das rechtlich ok ist weiss ich gar nicht,

aber wie soll das sonst gehen, wie kann ich als fotografin meines sohnes einen model-release machen .. ohne dabei zu sein, das geht gar nicht, auch wenn ich wie von den amis verlangt nen zeugen habe... dieser ganze release-mist nervt mich... ich bin für gar keine releases... jeder fotograf sollte doch allein in der lage sein seine rechte zu kennen...

lg yvonne
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  #10 (permalink)  
Alt 27.05.2009, 00:35
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Na ja, das von mir genannte Beispiel ist ja noch lange nicht der Gipfel dessen, was landläufig (auch im redaktionellen Bereich) mit Kinderbildern so vom Zaun gebrochen wird - egal, ob die Eltern der Veröffentlichung nun zugestimmt oder diese strikt abgelehnt haben. Daher stehe ich diesem Thema sehr skeptisch gegenüber.

Ich wünsche Dir und Deinem Sohn nur, daß da wenigstens bei Euch immer alles glatt geht. Freilich kann man im Fall der Fälle klagen, aber das schafft die konkrete Publikation dann auch nicht aus der Welt.

Peter
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