Diskutiere BG Druck und Papier im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Ich bin kein Schreiberling... Gut ich hätte dann besser Fotoredakteur schreiben sollen Viel Glück mit der KSK-Sache. Gruß Mario...
Da hat sich der BG-Mitarbeiter entweder unglücklich ausgedrückt, oder Du hast ihn falsch verstanden.
Richtig ist: jeder, der mit der Dienstleistung Fotografie oder der Verwertung von Nutzungsrechten an Fotos Geld verdient, ist Zwangsmitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft, und das ist die BG Druck+Papier.
Ich bin in der BG. Und fühle mich wohl dort.Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und wie geht ihr damit um?
Einen vergleichbar guten Versicherungsschutz bekommt man für so wenig Geld nämlich nirgendwo sonst. Und da es nun mal eine Pflichtmitgliedschaft ist, bringt's eh nix, darüber zu jammern. Wobei ich klar sagen muß: die BG ist die einzige Pflichtmitgliedschaft, über die ich nicht jammere. Wenn das "Preis-Leistungs-Verhältnis" überall so gut wäre, könnte man froh sein.
Macht es auch nicht.
Die Berufsgenossenschaft versichert keine "Mitarbeiter", sie versichert "Betriebsstätten".Und natürlich besteht auch für Mitarbeiter Versicherungspflicht.
Alle Angestellten und Arbeiter sind automatisch über ihren Betrieb (genauer: über ihre Betriebsstätte) in der BG versichert.
Bei den BG-pflichtigen Freiberuflern gilt der einzelne Freiberufler quasi als "Betriebsstätte", und hat ja auch seine eigene BG-Nummer.
Zahlen hier alle Einkommenssteuer auf ihre Honorare? Mal ehrlich...
Du bist nicht in zwei BGs versichert.wie siehts dann aber mit doppelversicherung aus, wenn mann z.b. in 2 bg's zwangsversichert ist ? sind doppelversicherungen nicht nicht gestattet?
Wenn Du als Angestellter einen Arbeitsplatz hast, bist Du über Deinen Arbeitgeber bzw. dessen Betriebsstätte durch die BG versichert.
Die Berufsgenossenschaft ist eine Versicherung für Arbeitgeber.
Um mal etwas weiter auszuholen:
Wenn Du irgendwo angestellt bist, dann haftet Dein Arbeitgeber für Schäden aus Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Hast Du einen Berufsunfall, muß Dein Arbeitgeber die Behandlung bezahlen.
Um sich dagegen abzusichern, haben Arbeitgeber vor weit über 100 Jahren angefangen, "Berufsgenossenschaften" zu gründen. Sozusagen: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Die Beiträge zur BG zahlt Dein Arbeitgeber, mit denen hast Du nichts zu tun. Und der Arbeitgeber zahlt sie orientiert an Mitarbeiterzahl, Lohnsumme und Gefahrenklasse. Mitarbeitende Unternehmenseigentümer und Geschäftsführer sind ebenfalls über ihren Betrieb abgesichert.
Wenn Du nun zu den BG-pflichtigen Freiberuflern oder Selbständigen gehörst, dann bist Du selbst Dein Arbeitgeber, und wirst als "Betrieb" bzw. "Betriebsstätte" versichert.
Fast alle Leute sind so oder so BG-pflichtig, zu den wenigen Ausnahmen gehören freiberuflichen Textjournalisten und Schriftsteller und Fotomodelle. Die können sich in der BG versichern, müssen aber nicht. Fotografen dagegen müssen.
Das Verbot der "Doppelversicherung" gilt in der Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung).
Da ist es dann so: wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und eine freiberufliche Tätigkeit als Publizist hast, also in der KSK sozialversicherungspflichtig bist, hast Du trotzdem nur eine Sozialversicherung. Und zwar die, wo Du mehr verdienst. Verdienst Du mehr in Deinem Hauptjob, bist Du dort sozialversicherungspflichtig, verdienst Du mehr als freiberuflicher Publizist, bist Du in der KSK sozialversicherungspflichtig. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen wird dabei aber natürlich immer zusammengezählt. Logisch - wenn Du zwei 15-Stunden-Jobs als Angestellter hast, bist Du ja auch nicht doppelt kranken- und rentenversichert.
Da gab es doch demletzt einige Musterprozesse die auch dem EUGH vorgelegt wurden, mit dem Ergebnis dass ein Betrieb - bei einem der BG gleichem Versicherungsschutz der von einem Versicherer der Privatwirtschaft sicher gestellt wird - eine Zwangsmitgliedschaft für seine Mitarbeiter in einer BG umgehen kann.
Und lieber Tom, das Aktenzeichen kannst du dir selber ergoogeln.![]()
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Nochmal Stichwort Berufsgenossenschaft:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nicht für Unfälle oder Erkrankungen, die beruflich bedingt sind! (Bei der privaten Krankenversicherung - PKV - kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.)
Bei jedem Unfall eines GKV-Versicherten, der ärztlich versorgt wird, macht der Arzt eine "Unfallmeldung" an die gesetzliche Krankenversicherung, in der er Informationen zum Unfallhergang und zur Unfallursache macht. Dazu ist er verpflichtet.
Handelt es sich um einen "Arbeitsunfall" oder "Wegeunfall" (Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit) oder um eine beruflich bedingte Erkrankung, dann übernimmt die BG die Behandlungskosten, die GKV darf diese nicht bezahlen.
Ein normaler Arzt (Ausnahme: Augenarzt) darf Berufsunfälle usw. nur in der Notfallversorgung behandeln, er muß den Patienten zunächst zum sogenannten "D-Arzt" schicken (Durchgangsarzt), das sind Ärzte, die von der BG zugelassen sind. Krankenhäuser/Ambulanzen sind immer D-Ärzte, Unfallchirurgen meistens auch, und Augenärzte dürfen auch.
Sinn der Sache: in Hinblick auf eventuelle Berufsunfähigkeit, Rentenansprüche, Reha-Maßnahmen usw. soll von Anfang an sichergestellt sein, daß eine entsprechende Versorgung und Dokumentation erfolgt.
Der D-Arzt kann dann wieder entscheiden, daß z.B. der Hausarzt die Sache weiterbehandelt.
Ärzte mögen Berufsunfälle/Berufskrankheiten sehr gern. Der Grund: sie werden nicht aus dem Budget der GKVen bezahlt, sondern direkt von der BG. Das ist immer gutes bares Geld, wie bei einem Privatpatienten.
Weiter: Die BG bezahlt bei Berufsunfähigkeit z.B. Umschulungen, wenn jemand in seinem bisherigen Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann. Oder Reha-Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Richtig ist: die BGs sind manchmal etwas "zäh" - sie prüfen durchaus umfangreich, bevor sie solche Maßnahmen bezahlen. Das ist verständlich - wenn sie leisten, leisten sie nämlich gut und umfangreich, da kann der GKV-Versicherte beim "Privatunfall" nur von träumen.
Für Fotografen ergibt sich bei der BG eine besondere Pointe, ich habe das mal mit der BG Druck+Papier geklärt:
Der "normale BG-Versicherte" hat einen Arbeitsplatz. Da arbeitet er, da fährt er hin und wieder zurück. Streit, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt, gibt es höchstens, wenn der Versicherte in der Mittagspause auf dem Weg in die Kantine verunglückt, oder einen Umweg zur Tankstelle fährt. (Das sind so die "Klassiker"...)
Fällt ihm der Aktenordner im Büro oder der Ytong auf der Baustelle auf den Fuß, gibt's nichts zu diskutieren - Arbeitsunfall.
Der angestellte Fotograf hat einen Arbeitgeber, der ggf. bestätigt: "Herr Meier war in unserem Auftrag unterwegs, um 1:30 Uhr das Denkmal in der Innenstadt zu fotografieren, als er dort ausgerutscht ist."
Der freiberufliche Fotograf... naja... ist der nicht eigentlich immer "im Dienst"?
Ich habe nachts auf der Rückfahrt aus meiner Stammkneipe zu mir nach Hause einen Unfall? Ich war gerade dabei, ein "Feature-Foto" zu machen: "Nächtliche leere Straßen". Ich hatte nicht mal eine Kamera dabei? Na und? Ich war dabei, für das Foto-Feature "Nächtliche leere Straßen" passende Locations zu suchen...
Etwas überspitzt gesagt: solange man nicht gerade im heimischen Schlafzimmer mit dem Bett zusammenbricht und sich dabei verletzt, wird der freiberufliche Fotograf den größten Teil aller ihm zustoßenden Unfälle mühelos als "Arbeitsunfall" bzw. "Wegeunfall" deklarieren können. Und das ist noch nicht mal "Betrug": unsereiner macht immer und überall Fotos, und wir gucken immer und überall nach möglichen Fotos. Wenn ich auf der Heimfahrt aus der Kneipe ein Foto mache und verkaufe, muß ich dafür nicht nur Steuern zahlen, auch mein BG-Beitrag richtet sich nach meinem Einkommen. Also ist es ja nur gerecht und billig, wenn ich dann auch den BG-Schutz dabei habe.
Die BG Druck+Papier antwortete mir darauf mit leisem Augenzwinkern: Das sei völlig richtig. Soweit man das überprüfen könne, überprüfe man das, aber letztlich müsse man die Aussage des versicherten freiberuflichen Fotografen, er sei gerade auf dem Weg gewesen, ein Foto zu machen, eben so hinnehmen. Man werde sie nur sehr selten widerlegen können, und versuche das auch gar nicht. So viele freiberufliche Fotografen gäbe es außerdem nicht in der BG, daß das nennenswerte Probleme verursache...
Das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung über Pflichtmitgliedschaften der Unternehmen in Berufsgenossenschaften verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Insbesondere ist es auch mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar (Az. C-350/ 07).
Weil das System dieser Asozialkasse genauso Marode ist wie das gesamte, gesetzliche Renten- und Gesundheitssystem. Schonmal ausgerechnet was du für die eingezahlten Beiträge bekommst am Lebensende? Das Geld kannst du auch direkt verbrennen.
Ich zahle zur Zeit 140€ PKV mit 1000 € SB/Jahr, wenn ich 50 bin, sind es 420 €. Zusätzlich zahle ich 800 € für meine PAV im Monat, frühstens ab 60 gibt's dann Kohle, dafür aber dann genug und sicher weitaus mehr als jeder gesetzlich Versicherte. 5% monatliche Verzinsung sind garantiert, wenn mehr erwirtschaftet wird, kommt was oben drauf.![]()
Da würde ich Dir ja glatt zustimmen, aber das ist doch kein Argument, das vor Gericht zählt.
Wenn Du 50 bist, sinds 800 Euro im Monat... Du vergißt die Inflation.Ich zahle zur Zeit 140€ PKV mit 1000 € SB/Jahr, wenn ich 50 bin, sind es 420 €.
Ansonsten: Eine Rentenversicherung sollte sich amortisieren, wenn man da weniger herausbekommt als man einbezahlt hat, hat das System einen grundsätzlichen Fehler. (Was man von der gesetzlichen Rentenversicherung ja durchaus sagen kann.)
Eine Krankenversicherung ist eine Risikoversicherung - da kann man nicht "herausbekommen was man eingezahlt hat", das würde schlicht keinen Sinn bekommen.
Was diie KSK angeht: sie rechnet sich Plus-Minus-Null.
Die "Rentenversicherung" ist ein schlechter Witz, wenn wir im Rentenalter sind, gibt's gar nichts mehr dafür, höchstens eine Rentenreform.
Aber: die KSK zahlt den "Arbeitgeberanteil" zur Krankenversicherung. Auch zur privaten, und das sind ~50 Prozent, und damit hat man die Kosten schon wieder raus.
Ich bin unternehmerisch Tätig. Meine Preise steigen jetzt schon jedes Jahr.
Sicher, aber ich zahle für wesentlich bessere Leistungen zigfach weniger.
Das ist, finde ich, zu kurz gedacht. Ich hab das Gedöns vom Stb. durchrechnen lassen und Effektiv fahre ich komplett privat am günstigsten.
Und zwar spätestens hier bin ich Privat besser bedient.
nur mal für ganz doofe *g man ist doch freiwillig in der künstler sozialkasse oder ?
wenn man das nicht will kann man seine rente und seine krankenversicherung doch durchaus allein regeln? ich frage nur, weil ich das jetzt nicht verstehe.. gibt es eine zwangsmitgliedschaft bei denen?
lg yvonne
Also die KSK wird erst zur Pflicht wenn man freiwillig Mitglied wird. Soll heißen ich kann nicht freiwillig in die KSK eintreten und dann von den niedrigen Kosten bei geringen Einkommen von ihr profitieren und dann wenns dann besser läuft und ich bei hohem Einkommen besser mit einer privaten Versicherung dastehen wieder austreten.
Einmal KSK immer KSK. Aber eintreten ist freiwillig.
und ich dachte schon ich bin zu doof, weil ich angestrebt habe meine familie in die künstler sozialkasse zu bekommen... bisher bin ich da auch sehr zufrieden... aber das war alles freiwillig.. habe die anträge ausgedruckt.. ausgefüllt und abgeschickt.. da hat mich niemand gezwungen *g
Die KSK ist definitiv keine freiwillige Versicherung, sondern gesetzliche Pflicht u.a. für Künstler und Publizisten, die mehr als 4800 Euro/Jahr oder so verdienen und nicht anderweitig (im Hauptberuf z.B.) über einen Arbeitgeber versichert sind. Angehängt ein Textauszug von deren Internetseite - ich lese da "Versicherungspflicht". Das ist doch alles kein Wunschkonzert ;-)
"Nach § 1 KSVG ist Voraussetzung für die Versicherungspflicht, dass eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Im Einzelnen müssen folgende Merkmale vorliegen. Der Betroffene
- muss Künstler oder Publizist sein
- selbständig erwerbstätig sein, und zwar nicht nur vorübergehend
- im Wesentlichen im Inland tätig sein.
Nicht versichert ist in der Regel, wer
- wie ein Unternehmer mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt
- gewisse Mindestverdienstgrenzen nicht erreicht
- zu den versicherungsfreien Personen nach §§ 4 und 5 KSVG gehört (siehe hierzu unter Ausnahmeregelungen)"
Microstock gerät unter Druck: Diese Info dürfte alle Fotografen, die Bilder über Microstock verkaufen, interessieren. ...