BG Druck und Papier
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wir haben hier Ärger mit der BG Druck und Papier. Die verlangen doch tatsächlich einen monatlichen Beitrag zwecks Versicherungen. Die begründen das damit, dass ...
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20.04.2009 12:46 BG Druck und Papier #1 BG Druck und Papier
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Hallo,
wir haben hier Ärger mit der BG Druck und Papier. Die verlangen doch tatsächlich einen monatlichen Beitrag zwecks Versicherungen. Die begründen das damit, dass vom Gesetz her jeder (!), egal ob Hobbyfotograf oder Selbstständiger, dort Mitglied sein muß.
Ich habe mit einer der Mitarbeiterinnen telefoniert und die meinte fast wörtlich, dass jeder, der einen Fotoapparat bedienen kann, auch dort Mitglied sein muß, egal, ob er das hobbymäßig macht oder beruflich. Bei beruflich könnte ich das ja eventuell noch verstehen, aber als Hobbyknipser?
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und wie geht ihr damit um?
VG AM
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20.04.2009 12:53 BG Druck und Papier #2 Sobald Du regelmäßig Geld verdienst mit der Fotografie, hast Du sowieso ein Gewerbe angemeldet. Dann bist Du dort auch Zwangsmitglied. Da kannst Dich noch so sehr drehen und wenden, Du hast exakt null Chance...
Und wenn das alles nicht der Fall ist - dann sollte man es sich nie mit einem Konkurrenten verscherzen, der einen eventuell anschwärzt.
Sind dann übrigens für unsereins etwa 235 Euro im Jahr.
Plus Handwerkskammer... Hier allerdings kann man durchaus versuchen zu beantragen, dass man nichtzahlendes Mitglied wird, weil man eh nicht wirklich viel verdient im Jahr.
LG, Stefan.
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20.04.2009 12:54 BG Druck und Papier #3 Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung, das Stimmt. Aber ich denke nur dann wenn man mit Fotografie Geld verdient oder verdienen will. Dann dürfte es aber keinen Unterschied machen ob es der Neben- oder der Hauptjob ist. Und natürlich besteht auch für Mitarbeiter Versicherungspflicht.
Gruß
Mario
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20.04.2009 12:57 BG Druck und Papier #4 Jeder hier im Forum verdient mit der Fotografie regelmäßig Geld...
LG, Stefan.
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20.04.2009 13:34 BG Druck und Papier #5 ja gut, aber ich denke entscheidend muß doch sein, ob hauptberuflich oder nebenbei ein paar euronen ...
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20.04.2009 13:37 BG Druck und Papier #6 
Zitat von
Archivmaritim
ja gut, aber ich denke entscheidend muß doch sein, ob hauptberuflich oder nebenbei ein paar euronen ...
Nein. Das ist völlig egal.
LG, Stefan.
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20.04.2009 14:25 BG Druck und Papier #7 
Zitat von
Archivmaritim
ja gut, aber ich denke entscheidend muß doch sein, ob hauptberuflich oder nebenbei ein paar euronen ...
Wer Einnahmen mit der Fotografie hat egal wieviel kann nicht mehr von Hobby sprechen, es ist ganz klar eine nebenberufliche Tätigkeit. An der Berufsgenossenschaft kommst Du nicht vorbei.
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20.04.2009 15:08 BG Druck und Papier #8 dann seid ihr alle in dieser bg? mal ehrlich!
wie siehts dann aber mit doppelversicherung aus, wenn mann z.b. in 2 bg's zwangsversichert ist ? sind doppelversicherungen nicht nicht gestattet?
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20.04.2009 15:10 BG Druck und Papier #9 
Zitat von
Archivmaritim
dann seid ihr alle in dieser bg? mal ehrlich!
Selbstverständlich!
wie siehts dann aber mit doppelversicherung aus, wenn mann z.b. in 2 bg's zwangsversichert ist ? sind doppelversicherungen nicht nicht gestattet?
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass das egal ist.
LG, Stefan.
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20.04.2009 17:52 BG Druck und Papier #10 
Zitat von
Stefan Redel
Sobald Du regelmäßig Geld verdienst mit der Fotografie, hast Du sowieso ein Gewerbe angemeldet.
Sorry, aber das ist Quatsch! Wahrscheinlich mindestens die Hälfte der Leute, die mit Fotografie Geld verdienen sind Freiberufler.
Ansonsten stimmt das hier gesagte mit der Zwangsmitgliedschaft. (Trotzdem sind viele Berufsfotografen solange nicht Mitglied, bis die BG daherkommt. Aber dann kommt man nicht drumrum.)
Wie es bei Doppel-Versicherung aussieht weiss ich nicht, da sollte man den Rat von Fachleuten einholen. (Ich glaube (!) eher, daß dann nur eine BG zuständig ist, aber wie gesagt...)
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20.04.2009 18:18 BG Druck und Papier #11 Schön dass ich das auch mal erfahre. ^^
Bin seit etwa zwei Jahren freischaffende Malerin (nur nebenberuflich) und seit nem halben Jahr verkaufe ich meine Illustrationen auch über Fotolia. Und wenn man das tut muß man da ja auch versichert sein, hab ich grad gelesen. Oder hab ich da was falsch verstanden.
Werd mich da jetzt mal genauer schlau drüber machen. Werd mich aber wohl auch erst dort anmelden wenn mich die BG mal anschreiben sollte
Oder muß man dann nachzahlen?
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20.04.2009 18:24 BG Druck und Papier #12 
Zitat von
Shyleen
Bin seit etwa zwei Jahren freischaffende Malerin (nur nebenberuflich) und seit nem halben Jahr verkaufe ich meine Illustrationen auch über Fotolia.
In dem Fall hast Du aber wahrscheinlich einen niedrigeren Beitragssatz als Fotografen. (Diese leben ja gefährlich, immer in Kriegsgebieten unterwegs und so...)
Nein, nachzahlen muß man nicht (mehr). - Außer man hat Angestellte!
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20.04.2009 18:27 BG Druck und Papier #13 Ja, als Grafiker zahlt man nur rund 60 Euro. Das geht noch.
Und im Fall der Fälle kann ich die fünf Fotos die ich bei Fotolia drin hab, und sich eh kaum verkaufen, auch rauslöschen.
Na dann hoff ich mal dass ich nie von der BG hören werde.
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20.04.2009 18:42 BG Druck und Papier #14 @ Manfred
Ich bin Freiberuflicher Fotojournalist und Redakteur, ich bin aus allen rausgekommen (z.Bsp. KSK, Rentenkasse...), aber nicht bei der Berufsgenossenschaft...
Wobei nur der Zwang schlecht ist.
Ich glaube die Versicherung würde man sonst nicht zu dem Preis bekommen...
Gruß Mario
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20.04.2009 18:50 BG Druck und Papier #15 Jap eigentlich muß jeder in der Bg sein, der mit der fotografie etwas Geld verdient,
Bin auch da drin, kostet sehr viel Geld, aber man ist dann wenigstens bei shoots Versichert.
Ich muß 223 Euro dort bezahlen.
Übrigens das gleiche gilt auch für die Handwerkskammer, dort muß man auch Mitglied sein wenn man Stockfotos oder Auftragsfotografie macht.
Ist alles nicht so leicht, ich würde niemanden raten diese 2 zu bescheißen.
Gruß Oliver
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20.04.2009 19:04 BG Druck und Papier #16 
Zitat von
dream-emotion
Übrigens das gleiche gilt auch für die Handwerkskammer, dort muß man auch Mitglied sein wenn man Stockfotos oder Auftragsfotografie macht.
Wenn man die Fotos direkt für Stock oder als Auftrag (ausserhalb des Journalismus) macht ja, wenn man aber dn Stock als Zweitverwertung macht wird es nicht so streng gesehen. Die Erstverwendung ist Relevant. Daher darf ich als Freiberufler eben keine Werbung oder zum Beispiel Hochzeiten fotografieren, dann müßte ich natürlich in die HK.
Gruß Mario
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20.04.2009 19:16 BG Druck und Papier #17 
Zitat von
mhp
Wenn man die Fotos direkt für Stock oder als Auftrag (ausserhalb des Journalismus) macht ja,
Das stimmt so aber auch nicht!
Es gibt z.B. genügend (Diplom-)Fotodesigner, die machen hauptsächlich Werbung (im Autrag, logisch), sind aber als Freiberufler anerkannt.
Freiberufler -> kein Gewerbe -> kein Handwerk -> keine HWK
Früher war das sowieso offensichtlicher: Als studierter Fotodesigner warst Du ja kein Fotografenmeister, und KONNTEST gar kein Gewerbe (=Handwerk) als Fotograf anmelden.
Hochzeitsfotografie ohne Gewerbe ist auf Dauer allerdings wirklich riskant...
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20.04.2009 19:42 BG Druck und Papier #18 
Zitat von
ManfredG
Es gibt z.B. genügend (Diplom-)Fotodesigner, die machen hauptsächlich Werbung (im Autrag, logisch), sind aber als Freiberufler anerkannt.
Freiberufler -> kein Gewerbe -> kein Handwerk -> keine HWK
Dann ist aber noch die KSK
Oder liege ich schon wieder falsch?
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20.04.2009 19:58 BG Druck und Papier #19 
Zitat von
mhp
Dann ist aber noch die KSK

Richtig, aber das war ja nicht das Thema. Oder? ;-)
(Mal abgesehen davon, daß die KSK ja eine positive Sache ist, außer man will sich unbedingt privat versichern.)
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20.04.2009 20:00 BG Druck und Papier #20 
Zitat von
mhp
Ich bin Freiberuflicher Fotojournalist und Redakteur, ich bin aus allen rausgekommen (z.Bsp. KSK, Rentenkasse...), aber nicht bei der Berufsgenossenschaft...

Als Schreiber in der Hauptsache bist du in der BG Verwaltung - und die ist freiwillig!
anwälte machen das Leben leichter.... 

Zitat von
mhp
Dann ist aber noch die KSK

Oder liege ich schon wieder falsch?
Jap, mit der Künstlerasozialkasse streite ich gerade vor dem Verwaltungsgericht. Ende Mai ist erster Verhandlungstag.
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