AGB PKV : wenn ansprüche an eine bg oder ähnliches bestehen, wird nur das geleistet, was darüber hinaus geht, ansonsten sind arbeitsunfälle nicht ausgeschlossen.
Das kommt auf die jeweiligen konkreten AGB der privaten Krankenversicherung an. Ich kenne etliche, die ausdrücklich Arbeitsunfälle und berufliche bedingte Unfälle ausschließen.
Zitat:
es sei denn, das "shooting" findet in einem kriegsgebiet statt, weil da zahlt die pkv nicht.
Aber die BG...
Zitat:
im umkehrschluss dürfte es für einen in einem anderen beruf selbständigen, der privatkrankenversichert ist auch keinen bg-zwang geben.
Den gibt es aber trotzdem, weil die Berufsgenossenschaft eine Solidargemeinschaft von Arbeitgebern (und bestimmten Selbständigen) ist.
Zitat:
es gibt ja auch für geringfügig selbständige kreative, die angeschlossen am hauptberuf privat versichert sind, keine künstlersozialversicherungs-pflicht.
Da sind die BGs gieriger. Denen ist das egal.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Wenn jemand hier fragt, was er tun müsse, damit ... dann ist die Antwort nicht an die Allgemeinheit gerichtet, sondern an die fragestellende Person. Daß andere zuhören oder mitlesen können, ist dabei ohne Belang
Nö. Das ist durchaus an die Allgemeinheit gerichtet, denn die Frage wird für die Allgemeinheit diskutiert, und jedermann, nicht nur der Fragesteller, kann die Antwort lesen und gff. von ihr profitieren.
Und vor allem: die Anwaltskammern sehen es so. Und das in dem Fall für mich das entscheidende.
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Den gibt es aber trotzdem, weil die Berufsgenossenschaft eine Solidargemeinschaft von Arbeitgebern (und bestimmten Selbständigen) ist.
[/quote]
da fehlt mir ein wenig das solidargefühl.
ich sehe diese freiwilligen zwangsmitgliedschaften in staatlichen derivaten wie bg, hwk, ihk und gez (bei selbständigen selbstverständlich doppelt, 1x privat, 1x als firma, auch wenn die firma nur aus einer person besteht, der/die ist dann eben gegen alle logik 2 personen ) als eine art zusatzsteuer an. da sind die skandinavischen system ehrlicher, die haben 1x 50% einkommensteuer, aber dafür keine sozialversicherungsbeiträge und all die netten zusatzabgaben, wir in deutschland liegen alles in allem bei 75%....
ich bin heute mittag zufällig auf dieses thema gekommen und war rechtschaffend entsetzt, dass auch geringfügig selbständige davon abgegriffen werden. nach den umsatzzahlen der statistik hier liegt ja wohl die mehrheit in diesem bereich. steuern ok, aber wenn schon ab einem bildverkauf im jahr die bg und die hwk erst einmal 400 € vorleistung p.a. verlangen, ist es mir recht verständlich, dass viele leute vielleicht vergessen, ihren umsatz irgendwo anzumelden....
ich bin in der umstrukturierung, ab heute kein handwerksbetrieb mehr, werde mein haupteinkommen mit artfremder arbeit verdienen, und dachte, damit wäre ich diese mitesser endlich los. wenn ich auf kunstausstellungen fotos verkaufe oder in meinem jetzt nicht mehr handwerklichen sondern rein künstlerischen atelier, dann habe ich nur einkommensteuer, künstlersozialversicherungspflicht entfällt bei geringfügigkeit (aber auch wenn der künstler 100.000,- p.a. umsetzt, aber vorher beamter = dozent war *g*...). muss ich jetzt wirklich meinen rudimentären stock bei den ba löschen, damit ich nicht vorab abgezockt werde?
weiss einer (nur info - keine rechtsberatung *fg*) wie es mit diesen zwitterbereichen zwischen kunst und ba aussieht, den internet-kunstvertrieben (whitewall & ähnliche), fallen den auch in den bereich bg etc ...?
Den gibt es aber trotzdem, weil die Berufsgenossenschaft eine Solidargemeinschaft von Arbeitgebern (und bestimmten Selbständigen) ist.
da fehlt mir ein wenig das solidargefühl.
Mir fehlt ja auch bei manchen Errungenschaften der Sozialversicherung das Solidargefühl... Nur ändert das nichts an der Rechtslage.
Im übrigen: die BG ist nicht nur "Berufs-Krankenversicherung", sondern auch Berufs-Unfall- und Berufsunfähigkeits-Rentenversicherung. Und da ist sie konkurrenzlos billig.
Zitat:
da sind die skandinavischen system ehrlicher, die haben 1x 50% einkommensteuer, aber dafür keine sozialversicherungsbeiträge und all die netten zusatzabgaben, wir in deutschland liegen alles in allem bei 75%....
Auf 75 Prozent kommt in Deutschland niemand, das ist Propaganda.
Zitat:
steuern ok, aber wenn schon ab einem bildverkauf im jahr die bg und die hwk erst einmal 400 € vorleistung p.a. verlangen
Mit der HWK hast Du nichts zu tun, wenn Du über eine Bildagentur Nutzungsrechte an Deinen Fotos verkaufst. Und die BG kassiert die Beiträge übrigens nachträglich, am Ende des Jahres.
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Im deutschen istock-Forum ist ein interessanter Beitrag, wonach die BG fusionierte und eine neue Satzung erhalten hat. Interessant ist §46, Absatz 2:
Zitat:
Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als
100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden
auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.
Das dürfte doch auf die meisten von uns zutreffen, oder?
Im deutschen istock-Forum ist ein interessanter Beitrag, wonach die BG fusionierte und eine neue Satzung erhalten hat. Interessant ist §46, Absatz 2:
Zitat:
Nach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als
100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden
auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.
Das dürfte doch auf die meisten von uns zutreffen, oder?
Da würfelst Du zwei Dinge durcheinander:
1) die Versicherungspflicht der Betriebsstätte in der BG
2) die Versicherungsmöglichkeit des Unternehmers in der BG
Um den Passus zu verstehen, muß man zunächst wissen:
- In der BG sind keine Personen versichert, sondern Betriebsstätten.
- Über die Betriebsstätte sind alle Mitarbeiter dieser Betriebsstätte in der BG versichert.
- Zu den Mitarbeitern gehört auch z.B. der angestellte Geschäftsführer einer GmbH.
Ein Unternehmer, also der (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens, ist in der BG versichert, wenn er dort entweder auch noch angestellt ist (als Geschäftsführer z.B.), oder aber wenn er mehr als 100 Arbeitstage im Jahr im Betrieb arbeitet.
Arbeitet der Unternehmer weniger als 100 Arbeitsstunden im Jahr im Betrieb, kann er den BG-Versicherungsschutz abwählen. Das kann interessant sein, denn der BG-Beitrag berechnet sich nach der Lohnsumme der Betriebsstätte.
Den Freiberufler ohne Angestellte betrifft das nicht, denn auch bei dem ist in jedem Fall ja die "Betriebsstätte" in der BG pflichtversichert. Die "Betriebsstätte" ist er in diesem Fall quasi selber.
So wird man also m.E. nicht aus der BG-Pflicht herauskommen, aber ich muß ohnehin im Laufe der Woche mit meiner BG telefonieren, dann kläre ich die Frage mal mit.
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So wird man also m.E. nicht aus der BG-Pflicht herauskommen, aber ich muß ohnehin im Laufe der Woche mit meiner BG telefonieren, dann kläre ich die Frage mal mit.
Im iStock Forum haben zumindest ein paar Mitglieder bereits mit der BG Kontakt gehabt und dort positive Rückmeldung bekommen, dass sie nach der neuen Regelung nicht mehr BG pflichtig sind und ein formloser Antrag zur Befreiung genügen würde.
Im iStock Forum haben zumindest ein paar Mitglieder bereits mit der BG Kontakt gehabt und dort positive Rückmeldung bekommen, dass sie nach der neuen Regelung nicht mehr BG pflichtig sind und ein formloser Antrag zur Befreiung genügen würde.
Interessant! Ich staune - aber das wird sich ja klären lassen.
Es bleibt dann nur noch die Frage, warum jemand aus der BG raus und sich privat berufsunfall- und krankenversichern will. Das wird doch viel teurer.
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Es bleibt dann nur noch die Frage, warum jemand aus der BG raus und sich privat berufsunfall- und krankenversichern will. Das wird doch viel teurer.
Vielleicht weil z.B. bei einem Studiofotografen das Berufsunfall-Risiko ziemlich gegen Null tendiert. - Nicht jeder Fotograf ist in Kriegsgebieten unterwegs. ;-)
Abgesehen davon, dass eigentlich sowieso jeder, der ein einigermaßen aktives Leben führt, eine private Unfallversicherung haben sollte. Und die schließt auch Berufsunfälle mit ein und kostet wesentlich weniger als die BG, wobei man natürlich das Leistungsspektrum nicht direkt vergleichen kann. - Muss doch jeder selbst wissen!