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  #21 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 21:11
mhp mhp ist offline
Talker
 
Registriert seit: 19.12.2008
Ort: Sachsen
Beiträge: 377
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Ich bin kein Schreiberling... Gut ich hätte dann besser Fotoredakteur schreiben sollen

Viel Glück mit der KSK-Sache.

Gruß Mario
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  #22 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 22:21
Talker
 
Registriert seit: 02.08.2007
Beiträge: 185
Standard

Zitat:
Zitat von Archivmaritim Beitrag anzeigen
dann seid ihr alle in dieser bg? mal ehrlich!
Ich meine auch dass es bei mir über 300,- Euro jährlich sind müßte ich mal nachgucken.
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  #23 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:42
Benutzerbild von TomRohwer
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von Archivmaritim Beitrag anzeigen
Hallo,
wir haben hier Ärger mit der BG Druck und Papier. Die verlangen doch tatsächlich einen monatlichen Beitrag zwecks Versicherungen. Die begründen das damit, dass vom Gesetz her jeder (!), egal ob Hobbyfotograf oder Selbstständiger, dort Mitglied sein muß.
Ich habe mit einer der Mitarbeiterinnen telefoniert und die meinte fast wörtlich, dass jeder, der einen Fotoapparat bedienen kann, auch dort Mitglied sein muß, egal, ob er das hobbymäßig macht oder beruflich. Bei beruflich könnte ich das ja eventuell noch verstehen, aber als Hobbyknipser?
Da hat sich der BG-Mitarbeiter entweder unglücklich ausgedrückt, oder Du hast ihn falsch verstanden.

Richtig ist: jeder, der mit der Dienstleistung Fotografie oder der Verwertung von Nutzungsrechten an Fotos Geld verdient, ist Zwangsmitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft, und das ist die BG Druck+Papier.

Zitat:
Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und wie geht ihr damit um?
Ich bin in der BG. Und fühle mich wohl dort.

Einen vergleichbar guten Versicherungsschutz bekommt man für so wenig Geld nämlich nirgendwo sonst. Und da es nun mal eine Pflichtmitgliedschaft ist, bringt's eh nix, darüber zu jammern. Wobei ich klar sagen muß: die BG ist die einzige Pflichtmitgliedschaft, über die ich nicht jammere. Wenn das "Preis-Leistungs-Verhältnis" überall so gut wäre, könnte man froh sein.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #24 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:46
Benutzerbild von TomRohwer
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von mhp Beitrag anzeigen
Die Berufsgenossenschaft ist eine Pflichtversicherung, das Stimmt. Aber ich denke nur dann wenn man mit Fotografie Geld verdient oder verdienen will. Dann dürfte es aber keinen Unterschied machen ob es der Neben- oder der Hauptjob ist.
Macht es auch nicht.
Zitat:
Und natürlich besteht auch für Mitarbeiter Versicherungspflicht.
Die Berufsgenossenschaft versichert keine "Mitarbeiter", sie versichert "Betriebsstätten".

Alle Angestellten und Arbeiter sind automatisch über ihren Betrieb (genauer: über ihre Betriebsstätte) in der BG versichert.

Bei den BG-pflichtigen Freiberuflern gilt der einzelne Freiberufler quasi als "Betriebsstätte", und hat ja auch seine eigene BG-Nummer.
__________________
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  #25 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:55
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von Archivmaritim Beitrag anzeigen
dann seid ihr alle in dieser bg? mal ehrlich!
Zahlen hier alle Einkommenssteuer auf ihre Honorare? Mal ehrlich...

Zitat:
wie siehts dann aber mit doppelversicherung aus, wenn mann z.b. in 2 bg's zwangsversichert ist ? sind doppelversicherungen nicht nicht gestattet?
Du bist nicht in zwei BGs versichert.

Wenn Du als Angestellter einen Arbeitsplatz hast, bist Du über Deinen Arbeitgeber bzw. dessen Betriebsstätte durch die BG versichert.

Die Berufsgenossenschaft ist eine Versicherung für Arbeitgeber.

Um mal etwas weiter auszuholen:

Wenn Du irgendwo angestellt bist, dann haftet Dein Arbeitgeber für Schäden aus Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Hast Du einen Berufsunfall, muß Dein Arbeitgeber die Behandlung bezahlen.

Um sich dagegen abzusichern, haben Arbeitgeber vor weit über 100 Jahren angefangen, "Berufsgenossenschaften" zu gründen. Sozusagen: Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.

Die Beiträge zur BG zahlt Dein Arbeitgeber, mit denen hast Du nichts zu tun. Und der Arbeitgeber zahlt sie orientiert an Mitarbeiterzahl, Lohnsumme und Gefahrenklasse. Mitarbeitende Unternehmenseigentümer und Geschäftsführer sind ebenfalls über ihren Betrieb abgesichert.

Wenn Du nun zu den BG-pflichtigen Freiberuflern oder Selbständigen gehörst, dann bist Du selbst Dein Arbeitgeber, und wirst als "Betrieb" bzw. "Betriebsstätte" versichert.

Fast alle Leute sind so oder so BG-pflichtig, zu den wenigen Ausnahmen gehören freiberuflichen Textjournalisten und Schriftsteller und Fotomodelle. Die können sich in der BG versichern, müssen aber nicht. Fotografen dagegen müssen.

Das Verbot der "Doppelversicherung" gilt in der Sozialversicherung (Kranken- und Rentenversicherung).

Da ist es dann so: wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob und eine freiberufliche Tätigkeit als Publizist hast, also in der KSK sozialversicherungspflichtig bist, hast Du trotzdem nur eine Sozialversicherung. Und zwar die, wo Du mehr verdienst. Verdienst Du mehr in Deinem Hauptjob, bist Du dort sozialversicherungspflichtig, verdienst Du mehr als freiberuflicher Publizist, bist Du in der KSK sozialversicherungspflichtig. Das sozialversicherungspflichtige Einkommen wird dabei aber natürlich immer zusammengezählt. Logisch - wenn Du zwei 15-Stunden-Jobs als Angestellter hast, bist Du ja auch nicht doppelt kranken- und rentenversichert.
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  #26 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:56
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Beiträge: 92
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Alle Angestellten und Arbeiter sind automatisch über ihren Betrieb (genauer: über ihre Betriebsstätte) in der BG versichert.
Da gab es doch demletzt einige Musterprozesse die auch dem EUGH vorgelegt wurden, mit dem Ergebnis dass ein Betrieb - bei einem der BG gleichem Versicherungsschutz der von einem Versicherer der Privatwirtschaft sicher gestellt wird - eine Zwangsmitgliedschaft für seine Mitarbeiter in einer BG umgehen kann.

Und lieber Tom, das Aktenzeichen kannst du dir selber ergoogeln.
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  #27 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 12:57
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Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von Medienmacher Beitrag anzeigen

Jap, mit der Künstlerasozialkasse streite ich gerade vor dem Verwaltungsgericht. Ende Mai ist erster Verhandlungstag.
Mit welcher Begründung willst Du Dich denn als freiberuflicher Journalist vor der KSK drücken?
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  #28 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 13:18
Benutzerbild von TomRohwer
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Registriert seit: 12.04.2008
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Beiträge: 1.217
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Nochmal Stichwort Berufsgenossenschaft:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nicht für Unfälle oder Erkrankungen, die beruflich bedingt sind! (Bei der privaten Krankenversicherung - PKV - kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.)

Bei jedem Unfall eines GKV-Versicherten, der ärztlich versorgt wird, macht der Arzt eine "Unfallmeldung" an die gesetzliche Krankenversicherung, in der er Informationen zum Unfallhergang und zur Unfallursache macht. Dazu ist er verpflichtet.

Handelt es sich um einen "Arbeitsunfall" oder "Wegeunfall" (Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit) oder um eine beruflich bedingte Erkrankung, dann übernimmt die BG die Behandlungskosten, die GKV darf diese nicht bezahlen.

Ein normaler Arzt (Ausnahme: Augenarzt) darf Berufsunfälle usw. nur in der Notfallversorgung behandeln, er muß den Patienten zunächst zum sogenannten "D-Arzt" schicken (Durchgangsarzt), das sind Ärzte, die von der BG zugelassen sind. Krankenhäuser/Ambulanzen sind immer D-Ärzte, Unfallchirurgen meistens auch, und Augenärzte dürfen auch.

Sinn der Sache: in Hinblick auf eventuelle Berufsunfähigkeit, Rentenansprüche, Reha-Maßnahmen usw. soll von Anfang an sichergestellt sein, daß eine entsprechende Versorgung und Dokumentation erfolgt.

Der D-Arzt kann dann wieder entscheiden, daß z.B. der Hausarzt die Sache weiterbehandelt.

Ärzte mögen Berufsunfälle/Berufskrankheiten sehr gern. Der Grund: sie werden nicht aus dem Budget der GKVen bezahlt, sondern direkt von der BG. Das ist immer gutes bares Geld, wie bei einem Privatpatienten.

Weiter: Die BG bezahlt bei Berufsunfähigkeit z.B. Umschulungen, wenn jemand in seinem bisherigen Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann. Oder Reha-Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

Richtig ist: die BGs sind manchmal etwas "zäh" - sie prüfen durchaus umfangreich, bevor sie solche Maßnahmen bezahlen. Das ist verständlich - wenn sie leisten, leisten sie nämlich gut und umfangreich, da kann der GKV-Versicherte beim "Privatunfall" nur von träumen.

Für Fotografen ergibt sich bei der BG eine besondere Pointe, ich habe das mal mit der BG Druck+Papier geklärt:

Der "normale BG-Versicherte" hat einen Arbeitsplatz. Da arbeitet er, da fährt er hin und wieder zurück. Streit, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt, gibt es höchstens, wenn der Versicherte in der Mittagspause auf dem Weg in die Kantine verunglückt, oder einen Umweg zur Tankstelle fährt. (Das sind so die "Klassiker"...)

Fällt ihm der Aktenordner im Büro oder der Ytong auf der Baustelle auf den Fuß, gibt's nichts zu diskutieren - Arbeitsunfall.

Der angestellte Fotograf hat einen Arbeitgeber, der ggf. bestätigt: "Herr Meier war in unserem Auftrag unterwegs, um 1:30 Uhr das Denkmal in der Innenstadt zu fotografieren, als er dort ausgerutscht ist."

Der freiberufliche Fotograf... naja... ist der nicht eigentlich immer "im Dienst"?

Ich habe nachts auf der Rückfahrt aus meiner Stammkneipe zu mir nach Hause einen Unfall? Ich war gerade dabei, ein "Feature-Foto" zu machen: "Nächtliche leere Straßen". Ich hatte nicht mal eine Kamera dabei? Na und? Ich war dabei, für das Foto-Feature "Nächtliche leere Straßen" passende Locations zu suchen...

Etwas überspitzt gesagt: solange man nicht gerade im heimischen Schlafzimmer mit dem Bett zusammenbricht und sich dabei verletzt, wird der freiberufliche Fotograf den größten Teil aller ihm zustoßenden Unfälle mühelos als "Arbeitsunfall" bzw. "Wegeunfall" deklarieren können. Und das ist noch nicht mal "Betrug": unsereiner macht immer und überall Fotos, und wir gucken immer und überall nach möglichen Fotos. Wenn ich auf der Heimfahrt aus der Kneipe ein Foto mache und verkaufe, muß ich dafür nicht nur Steuern zahlen, auch mein BG-Beitrag richtet sich nach meinem Einkommen. Also ist es ja nur gerecht und billig, wenn ich dann auch den BG-Schutz dabei habe.

Die BG Druck+Papier antwortete mir darauf mit leisem Augenzwinkern: Das sei völlig richtig. Soweit man das überprüfen könne, überprüfe man das, aber letztlich müsse man die Aussage des versicherten freiberuflichen Fotografen, er sei gerade auf dem Weg gewesen, ein Foto zu machen, eben so hinnehmen. Man werde sie nur sehr selten widerlegen können, und versuche das auch gar nicht. So viele freiberufliche Fotografen gäbe es außerdem nicht in der BG, daß das nennenswerte Probleme verursache...
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  #29 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 13:20
Small Talker
 
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Kiel
Beiträge: 103
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Zitat:
Zitat von Stefan Redel Beitrag anzeigen
Selbstverständlich!


Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass das egal ist.


LG, Stefan.
Tja, Stefan, dann lies die mal bitte das Kleingedurckte bei 99% aller BU-Versicherungsanbieter durch und gucke mal in die staatliche BU. Es zahlt nämlich nur eine ...
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  #30 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 13:20
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Medienmacher Beitrag anzeigen
Da gab es doch demletzt einige Musterprozesse die auch dem EUGH vorgelegt wurden, mit dem Ergebnis dass ein Betrieb - bei einem der BG gleichem Versicherungsschutz der von einem Versicherer der Privatwirtschaft sicher gestellt wird - eine Zwangsmitgliedschaft für seine Mitarbeiter in einer BG umgehen kann.
Das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung über Pflichtmitgliedschaften der Unternehmen in Berufsgenossenschaften verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Insbesondere ist es auch mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar (Az. C-350/ 07).
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