Nochmal
Stichwort Berufsgenossenschaft:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt
nicht für Unfälle oder Erkrankungen, die beruflich bedingt sind! (Bei der privaten Krankenversicherung - PKV - kommt es auf die Versicherungsbedingungen an.)
Bei jedem Unfall eines GKV-Versicherten, der ärztlich versorgt wird, macht der Arzt eine "Unfallmeldung" an die gesetzliche Krankenversicherung, in der er Informationen zum Unfallhergang und zur Unfallursache macht. Dazu ist er verpflichtet.
Handelt es sich um einen "Arbeitsunfall" oder "Wegeunfall" (Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit) oder um eine beruflich bedingte Erkrankung, dann übernimmt die BG die Behandlungskosten, die GKV darf diese nicht bezahlen.
Ein normaler Arzt (Ausnahme: Augenarzt) darf Berufsunfälle usw. nur in der Notfallversorgung behandeln, er muß den Patienten zunächst zum sogenannten "D-Arzt" schicken (Durchgangsarzt), das sind Ärzte, die von der BG zugelassen sind. Krankenhäuser/Ambulanzen sind immer D-Ärzte, Unfallchirurgen meistens auch, und Augenärzte dürfen auch.
Sinn der Sache: in Hinblick auf eventuelle Berufsunfähigkeit, Rentenansprüche, Reha-Maßnahmen usw. soll von Anfang an sichergestellt sein, daß eine entsprechende Versorgung und Dokumentation erfolgt.
Der D-Arzt kann dann wieder entscheiden, daß z.B. der Hausarzt die Sache weiterbehandelt.
Ärzte mögen Berufsunfälle/Berufskrankheiten sehr gern. Der Grund: sie werden nicht aus dem Budget der GKVen bezahlt, sondern direkt von der BG. Das ist immer gutes bares Geld, wie bei einem Privatpatienten.
Weiter: Die BG bezahlt bei Berufsunfähigkeit z.B. Umschulungen, wenn jemand in seinem bisherigen Beruf nicht mehr weiter arbeiten kann. Oder Reha-Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Richtig ist: die BGs sind manchmal etwas "zäh" - sie prüfen durchaus umfangreich, bevor sie solche Maßnahmen bezahlen. Das ist verständlich - wenn sie leisten, leisten sie nämlich gut und umfangreich, da kann der GKV-Versicherte beim "Privatunfall" nur von träumen.
Für Fotografen ergibt sich bei der BG eine besondere Pointe, ich habe das mal mit der BG Druck+Papier geklärt:
Der "normale BG-Versicherte" hat einen Arbeitsplatz. Da arbeitet er, da fährt er hin und wieder zurück. Streit, ob es sich um einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall handelt, gibt es höchstens, wenn der Versicherte in der Mittagspause auf dem Weg in die Kantine verunglückt, oder einen Umweg zur Tankstelle fährt. (Das sind so die "Klassiker"...)
Fällt ihm der Aktenordner im Büro oder der Ytong auf der Baustelle auf den Fuß, gibt's nichts zu diskutieren - Arbeitsunfall.
Der angestellte Fotograf hat einen Arbeitgeber, der ggf. bestätigt: "Herr Meier war in unserem Auftrag unterwegs, um 1:30 Uhr das Denkmal in der Innenstadt zu fotografieren, als er dort ausgerutscht ist."
Der freiberufliche Fotograf... naja... ist der nicht eigentlich immer "im Dienst"?
Ich habe nachts auf der Rückfahrt aus meiner Stammkneipe zu mir nach Hause einen Unfall? Ich war gerade dabei, ein "Feature-Foto" zu machen: "Nächtliche leere Straßen". Ich hatte nicht mal eine Kamera dabei? Na und? Ich war dabei, für das Foto-Feature "Nächtliche leere Straßen" passende Locations zu suchen...
Etwas überspitzt gesagt: solange man nicht gerade im heimischen Schlafzimmer mit dem Bett zusammenbricht und sich dabei verletzt, wird der freiberufliche Fotograf den größten Teil aller ihm zustoßenden Unfälle mühelos als "Arbeitsunfall" bzw. "Wegeunfall" deklarieren können. Und das ist noch nicht mal "Betrug": unsereiner macht immer und überall Fotos, und wir gucken immer und überall nach möglichen Fotos. Wenn ich auf der Heimfahrt aus der Kneipe ein Foto mache und verkaufe, muß ich dafür nicht nur Steuern zahlen, auch mein BG-Beitrag richtet sich nach meinem Einkommen. Also ist es ja nur gerecht und billig, wenn ich dann auch den BG-Schutz dabei habe.
Die BG Druck+Papier antwortete mir darauf mit leisem Augenzwinkern: Das sei völlig richtig. Soweit man das überprüfen könne, überprüfe man das, aber letztlich müsse man die Aussage des versicherten freiberuflichen Fotografen, er sei gerade auf dem Weg gewesen, ein Foto zu machen, eben so hinnehmen. Man werde sie nur sehr selten widerlegen können, und versuche das auch gar nicht. So viele freiberufliche Fotografen gäbe es außerdem nicht in der BG, daß das nennenswerte Probleme verursache...