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  #11 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:25
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Vaterstetten
Beiträge: 641
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn Du z.B. ein Gewerbe anmeldest, bekommt dieser "Gewerbebetrieb" eine eigene Steuernummer, da er ja auch gesondert versteuert.

Wenn Du als Angestellter "Nebeneinkünfte" hast, z.B. durch Fotografie, dann gibst Du die in Deiner Einkommenssteuererklärung an.

Solltest aber freiberuflich neben der Angestelltentätigkeit arbeiten und Dich zur Umsatzsteuer veranlagen lassen, dann bekommst Du dafür eine eigene, extra Steuernummer.
Also ich habe und hatte immer die selbe Steuernummer für:
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Angesteller) (*)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb ("Einzelkaufmann" natürlich) (*)
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (*)
- Umsatzsteuer

(*) Ist ja auch alles die selbe Einkommenssteuer-Erklärung
__________________


Geändert von ManfredG (24.04.2009 um 14:28 Uhr).
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  #12 (permalink)  
Alt 25.04.2009, 00:20
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

wobei ich die gefahrenklassen da voll daneben finde... ich habe ihnen extra geschrieben... das ich NUR im studio zu hause arbeiten, sie haben mich aber eingestuft unter 1,8 das sind auch pressefotografen die so im kriegsgebiet rumeiern ... wobei ich mal auf ihren einstufungsbögen geschaut habe.. die haben gar keine klasse für fotografen, die so ganz ruhig zu hause arbeiten... meine schwester, die nur am pc arbeitet ist auf 0,4 eingestuft... warum dann ich 1,8 wo liegt meine gefahr.. ok mir könnte ne kamera auf den fuss fallen.. oder nen blitzkopf könnte explodieren...

nur mal so unter uns... da werde ich wiedersprechen, ich bin kein pressemensch der öffentlich fotografiert.. ich arbeite zu hause.. und hier gibt es keine stufe 1,8 ... auch wenn mir schon heute klar ist.. das die bürokratie da immer anders tickt.. nicht vorgesehen... also friss *g

aber man kann es ja versuchen...

lg yvonne
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  #13 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:18
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
Also ich habe und hatte immer die selbe Steuernummer für:
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Angesteller) (*)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb ("Einzelkaufmann" natürlich) (*)
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (*)
- Umsatzsteuer

(*) Ist ja auch alles die selbe Einkommenssteuer-Erklärung
Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??

Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #14 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:22
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Vaterstetten
Beiträge: 641
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> Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??
Ja.

> Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
Gar nicht, weil unter der Freigrenze.
__________________

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  #15 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:22
Benutzerbild von TomRohwer
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
wobei ich die gefahrenklassen da voll daneben finde... ich habe ihnen extra geschrieben... das ich NUR im studio zu hause arbeiten, sie haben mich aber eingestuft unter 1,8 das sind auch pressefotografen die so im kriegsgebiet rumeiern ...
Das sind Durchschnittswerte. Was Sinn macht bei einer Solidarversicherung...
__________________
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  #16 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:23
Benutzerbild von TomRohwer
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Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
> Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??
Ja.

> Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
Gar nicht, weil unter der Freigrenze.
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
__________________
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  #17 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:26
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
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Zitat:
Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
"Umgehen" braucht es meistens gar nicht. Bei den paar Fotos ist es eher unwahrscheinlich, daß Dich die BG findet. - Habe es in einem anderen Thread schon geschrieben: Selbst unter Vollzeit-Berufsfotografen gibt es genügend, die nicht in der BG sind und vielleicht erst nach vielen Jahren mal einen Brief von der BG bekommen...
Die gucken dann regelmäßig bös dumm aus der Wäsche, wenn sie einen Unfall haben und beim Arzt treuherzig angeben, daß der bei der Arbeit passiert ist, und die Krankenversicherung dann sagt: "Damit müssen Sie zur BG, dafür zahlen wir keinen Cent."
__________________
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  #18 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 15:30
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
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Beiträge: 641
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
Mein Finanzamt hat noch nie eine verlangt. (Na ok, mag sein, daß ich irgendwann in den 22 Jahren mal so ein Formular ausgefüllt habe...)
Was soll da auch drinstehen, was nicht sowieso im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung angegeben wird. (Anlage "G", EÜ-Rechnung)
__________________

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  #19 (permalink)  
Alt 27.04.2009, 23:33
Benutzerbild von XeniaII
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Registriert seit: 01.08.2007
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Beiträge: 1.281
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Das sind Durchschnittswerte. Was Sinn macht bei einer Solidarversicherung...

ach tom da hast du sicherlich recht....und finde solidarität auch immer toll...

aber ich bin nun mal kein pressefotograf... der die gefahren sucht.. vielleicht hätte ich eher home-office ankreuzen sollen... egal die nächste rechnung kommt im april... im nächsten jahr...

lg yvonne
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  #20 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 19:59
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Beiträge: 697
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
Nö, das kann man dem Finanzamt ausreden. Was insbesondere für diejenigen Sinn macht, die ihre Steuererklärung vom StB anfertigen lassen, der dann für das Eintragen von einer Adresse und einer Zahl (den Verlustbetrag) in das Formular entspr. StBGebV vermutlich etwas mehr als 100 Euro abgreift.

Im übrigen handelt es sich bei der GewSt nicht um eine Freigrenze, sondern um einen Freibetrag.

Peter
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