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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 23:23
Small Talker
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Ilten
Beiträge: 53
Standard Nebenjob ohne Vergütung?

Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
Ich meine wenn ich mir überleg, wie viele Rechte man beispielsweise bei Fotolia verkaufen muß um den Beitrag zu decken, verlier ich die Lust daran. Macht ja auch dann auch wirklich kein Sinn oder wie seht ihr das. Besonders
wenn man das wirklich nur mal so nebenbei macht und über das 240.-€ Level auch in Zukunft nicht wesentlich hinaus kommt.
Ich lese hier und in anderen Foren zwar auch was von Berufsgenossenschaften die betragsfrei sein sollen aber wenn man nun rechtlich völlig sicher gehen will, ist die BG Druck+Papier wohl die richtige Adresse für diesen „Nebenverdienst“, oder?

Gruß

Geändert von waldmeister05 (23.04.2009 um 00:23 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2009, 23:43
Profi Talker
 
Registriert seit: 30.01.2009
Ort: Algeciras
Beiträge: 530
Standard

Zitat:
Zitat von waldmeister05 Beitrag anzeigen
Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
Du kommst doch nicht etwa auf die Idee 240€ im Jahr irgendwo anzugeben. Das interressiert doch niemanden. Ab damit auf das Paypal Konto und im Internet einkaufen gehen. Deine Bank wird auch nicht gleich an Geldwäsche denken wenn mal eine Überweisung von 100$ kommt.

LG
Andreas
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 08:05
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Vaterstetten
Beiträge: 643
Standard

Zitat:
Zitat von waldmeister05 Beitrag anzeigen
Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
"Umgehen" braucht es meistens gar nicht. Bei den paar Fotos ist es eher unwahrscheinlich, daß Dich die BG findet. - Habe es in einem anderen Thread schon geschrieben: Selbst unter Vollzeit-Berufsfotografen gibt es genügend, die nicht in der BG sind und vielleicht erst nach vielen Jahren mal einen Brief von der BG bekommen...

Abgesehen davon, daß 240 Euro Jahresumsatz bei korrekter kaufmännischer/steuerlicher Betrachtung sowieso Hobby ("Liebhaberei") ist, weil das unter Berücksichtigung von Ausgaben und Abschreibungen einen saftigen Verlust geben wird, auch ohne BG.
__________________


Geändert von ManfredG (23.04.2009 um 08:12 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 23:58
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

na ja spätestens wenn du ne steuernummer beantragst.. ist die bg da...
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  #5 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 08:43
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Vaterstetten
Beiträge: 643
Standard

Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
na ja spätestens wenn du ne steuernummer beantragst.. .
Ich weiss nicht, woher immer wieder diese Geschichten von "eine Steuernummer beantragen" kommen.
Ich habe NIE eine Steuernummer "beantragt". Die habe ich irgendwann in frühen Jahren mal bekommen und die ist seitdem die selbe. - Außerdem gibt es jetzt ja die lebenslange Steuernummer, die sowieso für alle Zeiten gilt.
__________________

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  #6 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 09:05
Benutzerbild von pressefotograf
Talker
 
Registriert seit: 09.03.2009
Ort: Geldern
Beiträge: 298
Standard

Also der Beitrag einer BG wird nicht pauschal angesetzt, sondern richtet sich nach einem Gefährdungspotenzial des betroffenen MG. Bei mir ist es ein Jahrsbeitrag von 193 Euro. Dafür habe ich eine Absicherung die mir keine Krankenversicherung, auch nur annähernd für diesen Preis bieten kann. Z.B. im Falle eines Unfalls und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit eine Versorgung für die Dauer der kompletten Genesung. Inkl. nötiger Umbauten bei bleibenden Schäden.
Es gibt BG's dort sind Freiberufler ohne Angestellte nicht beitragspflichtig. Ob das bei der BG Druck und Papierverarbeitung auch so ist, weiss ich nicht.

Aber eine bessere Absicherung gibt es für diesen Preis nirgendwo sonst. Im übrigen sei mal erwähnt, dass eine private Unfallversicherung bei einem Schaden, der im Arbeitsbereich entsteht nicht zahlt.

Geändert von pressefotograf (24.04.2009 um 10:02 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 11:10
Benutzerbild von berlinrob
Talker
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Köln
Beiträge: 170
Standard

Uh oh, auf Steuerfragen würde ich in Fotoforen keine verlässlichen Antwortene erwarten...

Bei Fotolia müsstest Du im Schnitt ca. 200 Lizenzen verkaufen, um die Kosten für die BG Druck + Papier zu decken. Mit 500 (guten) Fotos im Portfolio solltest Du locker auf über 10 Downloads pro Tag kommen und damit diese Kosten locker innerhalb eines Monats decken können...

Lg, Robert
__________________
Mein Blog: http://www.alltageinesfotoproduzenten.de
Meine Webseite: www.robertkneschke.de
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  #8 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:12
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von waldmeister05 Beitrag anzeigen
Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Mit einem Jahresumsatz von 240 € giltst Du noch nicht als "nebenberuflich selbständiger Fotograf".

Richtig ist zwar: "Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig vom Einkommen, also auch bei geringfügiger Tätigkeit. Einen Hobbyfotografen, der seiner Heimatzeitung nebenberuflich Fotos für wenige hundert Mark im Jahr lieferte, hat das Bundessozialgericht vor einigen Jahren verurteilt, der BG Druck und Papier für mehrere Jahre rückwirkend Beiträge zu zahlen." (Ratgeber Freie)

Wenn allerdings der Jahresumsatz nicht höher ist als der Mindest-Jahres-Beitrag der BG, dann wird diese vermutlich auf eine Mitgliedschaft verzichten.

Genaueres klärt man mit der BG.
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:15
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht, woher immer wieder diese Geschichten von "eine Steuernummer beantragen" kommen.
Ich habe NIE eine Steuernummer "beantragt". Die habe ich irgendwann in frühen Jahren mal bekommen und die ist seitdem die selbe. - Außerdem gibt es jetzt ja die lebenslange Steuernummer, die sowieso für alle Zeiten gilt.
Da verwechselst Du etwas.

Die "lebenslange Steuernummer" gilt für Otto Normalbürger, der angestellt arbeitet, nicht aber so einfach für Selbständige.

Wenn Du z.B. ein Gewerbe anmeldest, bekommt dieser "Gewerbebetrieb" eine eigene Steuernummer, da er ja auch gesondert versteuert.

Wenn Du als Angestellter "Nebeneinkünfte" hast, z.B. durch Fotografie, dann gibst Du die in Deiner Einkommenssteuererklärung an.

Solltest aber freiberuflich neben der Angestelltentätigkeit arbeiten und Dich zur Umsatzsteuer veranlagen lassen, dann bekommst Du dafür eine eigene, extra Steuernummer.

Richtig ist: "beantragen" muß man nur die USt-Ident-Nummer. Ansonsten meldet man sich einfach bei seinem Finanzamt an und bekommt von denen, mal schneller, mal langsamer, eine Steuernummer.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:18
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von pressefotograf Beitrag anzeigen
Also der Beitrag einer BG wird nicht pauschal angesetzt, sondern richtet sich nach einem Gefährdungspotenzial des betroffenen MG.
Nicht nur.

Der BG-Beitrag richtet sich beim freiberuflichen Fotografen a) nach der "Gefährdungsklasse" und b) nach der Versicherungssumme. Diese legt man selbst fest, sie entscheidet über die Höhe der eventuellen Berufsunfähigkeitsrente.
__________________
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