Nebenverdienst ohne Vergütung?
Diskutiere Nebenverdienst ohne Vergütung? im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht ...
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22.04.2009 22:23 Nebenverdienst ohne Vergütung? #1 Nebenjob ohne Vergütung?
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Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
Ich meine wenn ich mir überleg, wie viele Rechte man beispielsweise bei Fotolia verkaufen muß um den Beitrag zu decken, verlier ich die Lust daran. Macht ja auch dann auch wirklich kein Sinn oder wie seht ihr das. Besonders
wenn man das wirklich nur mal so nebenbei macht und über das 240.-€ Level auch in Zukunft nicht wesentlich hinaus kommt.
Ich lese hier und in anderen Foren zwar auch was von Berufsgenossenschaften die betragsfrei sein sollen aber wenn man nun rechtlich völlig sicher gehen will, ist die BG Druck+Papier wohl die richtige Adresse für diesen „Nebenverdienst“, oder?
Gruß
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22.04.2009 22:43 Nebenverdienst ohne Vergütung? #2 
Zitat von
waldmeister05
Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
Du kommst doch nicht etwa auf die Idee 240€ im Jahr irgendwo anzugeben. Das interressiert doch niemanden. Ab damit auf das Paypal Konto und im Internet einkaufen gehen. Deine Bank wird auch nicht gleich an Geldwäsche denken wenn mal eine Überweisung von 100$ kommt.
LG
Andreas
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23.04.2009 07:05 Nebenverdienst ohne Vergütung? #3 
Zitat von
waldmeister05
Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Oder haben jene alle eine Möglichkeit gefunden dies zu umgehen?
"Umgehen" braucht es meistens gar nicht. Bei den paar Fotos ist es eher unwahrscheinlich, daß Dich die BG findet. - Habe es in einem anderen Thread schon geschrieben: Selbst unter Vollzeit-Berufsfotografen gibt es genügend, die nicht in der BG sind und vielleicht erst nach vielen Jahren mal einen Brief von der BG bekommen...
Abgesehen davon, daß 240 Euro Jahresumsatz bei korrekter kaufmännischer/steuerlicher Betrachtung sowieso Hobby ("Liebhaberei") ist, weil das unter Berücksichtigung von Ausgaben und Abschreibungen einen saftigen Verlust geben wird, auch ohne BG.
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23.04.2009 22:58 Nebenverdienst ohne Vergütung? #4 na ja spätestens wenn du ne steuernummer beantragst.. ist die bg da...
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24.04.2009 07:43 Nebenverdienst ohne Vergütung? #5 
Zitat von
XeniaII
na ja spätestens wenn du ne steuernummer beantragst.. .
Ich weiss nicht, woher immer wieder diese Geschichten von "eine Steuernummer beantragen" kommen.
Ich habe NIE eine Steuernummer "beantragt". Die habe ich irgendwann in frühen Jahren mal bekommen und die ist seitdem die selbe. - Außerdem gibt es jetzt ja die lebenslange Steuernummer, die sowieso für alle Zeiten gilt.
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24.04.2009 08:05 Nebenverdienst ohne Vergütung? #6 Also der Beitrag einer BG wird nicht pauschal angesetzt, sondern richtet sich nach einem Gefährdungspotenzial des betroffenen MG. Bei mir ist es ein Jahrsbeitrag von 193 Euro. Dafür habe ich eine Absicherung die mir keine Krankenversicherung, auch nur annähernd für diesen Preis bieten kann. Z.B. im Falle eines Unfalls und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit eine Versorgung für die Dauer der kompletten Genesung. Inkl. nötiger Umbauten bei bleibenden Schäden.
Es gibt BG's dort sind Freiberufler ohne Angestellte nicht beitragspflichtig. Ob das bei der BG Druck und Papierverarbeitung auch so ist, weiss ich nicht.
Aber eine bessere Absicherung gibt es für diesen Preis nirgendwo sonst. Im übrigen sei mal erwähnt, dass eine private Unfallversicherung bei einem Schaden, der im Arbeitsbereich entsteht nicht zahlt.
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24.04.2009 10:10 Nebenverdienst ohne Vergütung? #7 Uh oh, auf Steuerfragen würde ich in Fotoforen keine verlässlichen Antwortene erwarten... 
Bei Fotolia müsstest Du im Schnitt ca. 200 Lizenzen verkaufen, um die Kosten für die BG Druck + Papier zu decken. Mit 500 (guten) Fotos im Portfolio solltest Du locker auf über 10 Downloads pro Tag kommen und damit diese Kosten locker innerhalb eines Monats decken können...
Lg, Robert
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24.04.2009 13:12 Nebenverdienst ohne Vergütung? #8 
Zitat von
waldmeister05
Hallo,
wenn ich mir das Umfrageergebnis der Umsätze im Jahr 2008 ansehe, ist da die Mehrheit (35,07%) mit einem Umsatz von max. 240.-€.
Das entspricht in etwa dem Jahresbeitrag der BG Druck+Papier. Haben diese 35,07% tatsächlich das ganze Jahr Uploads gemacht, damit sie die Kosten der BG zahlen können?
Mit einem Jahresumsatz von 240 € giltst Du noch nicht als "nebenberuflich selbständiger Fotograf".
Richtig ist zwar: "Diese Versicherungspflicht besteht unabhängig vom Einkommen, also auch bei geringfügiger Tätigkeit. Einen Hobbyfotografen, der seiner Heimatzeitung nebenberuflich Fotos für wenige hundert Mark im Jahr lieferte, hat das Bundessozialgericht vor einigen Jahren verurteilt, der BG Druck und Papier für mehrere Jahre rückwirkend Beiträge zu zahlen." (Ratgeber Freie)
Wenn allerdings der Jahresumsatz nicht höher ist als der Mindest-Jahres-Beitrag der BG, dann wird diese vermutlich auf eine Mitgliedschaft verzichten.
Genaueres klärt man mit der BG.
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24.04.2009 13:15 Nebenverdienst ohne Vergütung? #9 
Zitat von
ManfredG
Ich weiss nicht, woher immer wieder diese Geschichten von "eine Steuernummer beantragen" kommen.
Ich habe NIE eine Steuernummer "beantragt". Die habe ich irgendwann in frühen Jahren mal bekommen und die ist seitdem die selbe. - Außerdem gibt es jetzt ja die lebenslange Steuernummer, die sowieso für alle Zeiten gilt.
Da verwechselst Du etwas.
Die "lebenslange Steuernummer" gilt für Otto Normalbürger, der angestellt arbeitet, nicht aber so einfach für Selbständige.
Wenn Du z.B. ein Gewerbe anmeldest, bekommt dieser "Gewerbebetrieb" eine eigene Steuernummer, da er ja auch gesondert versteuert.
Wenn Du als Angestellter "Nebeneinkünfte" hast, z.B. durch Fotografie, dann gibst Du die in Deiner Einkommenssteuererklärung an.
Solltest aber freiberuflich neben der Angestelltentätigkeit arbeiten und Dich zur Umsatzsteuer veranlagen lassen, dann bekommst Du dafür eine eigene, extra Steuernummer.
Richtig ist: "beantragen" muß man nur die USt-Ident-Nummer. Ansonsten meldet man sich einfach bei seinem Finanzamt an und bekommt von denen, mal schneller, mal langsamer, eine Steuernummer.
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24.04.2009 13:18 Nebenverdienst ohne Vergütung? #10 
Zitat von
pressefotograf
Also der Beitrag einer BG wird nicht pauschal angesetzt, sondern richtet sich nach einem Gefährdungspotenzial des betroffenen MG.
Nicht nur.
Der BG-Beitrag richtet sich beim freiberuflichen Fotografen a) nach der "Gefährdungsklasse" und b) nach der Versicherungssumme. Diese legt man selbst fest, sie entscheidet über die Höhe der eventuellen Berufsunfähigkeitsrente.
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24.04.2009 13:25 Nebenverdienst ohne Vergütung? #11 
Zitat von
TomRohwer
Wenn Du z.B. ein Gewerbe anmeldest, bekommt dieser "Gewerbebetrieb" eine eigene Steuernummer, da er ja auch gesondert versteuert.
Wenn Du als Angestellter "Nebeneinkünfte" hast, z.B. durch Fotografie, dann gibst Du die in Deiner Einkommenssteuererklärung an.
Solltest aber freiberuflich neben der Angestelltentätigkeit arbeiten und Dich zur Umsatzsteuer veranlagen lassen, dann bekommst Du dafür eine eigene, extra Steuernummer.
Also ich habe und hatte immer die selbe Steuernummer für:
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Angesteller) (*)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb ("Einzelkaufmann" natürlich) (*)
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (*)
- Umsatzsteuer
(*) Ist ja auch alles die selbe Einkommenssteuer-Erklärung
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24.04.2009 23:20 Nebenverdienst ohne Vergütung? #12 wobei ich die gefahrenklassen da voll daneben finde... ich habe ihnen extra geschrieben... das ich NUR im studio zu hause arbeiten, sie haben mich aber eingestuft unter 1,8 das sind auch pressefotografen die so im kriegsgebiet rumeiern ... wobei ich mal auf ihren einstufungsbögen geschaut habe.. die haben gar keine klasse für fotografen, die so ganz ruhig zu hause arbeiten... meine schwester, die nur am pc arbeitet ist auf 0,4 eingestuft... warum dann ich 1,8 wo liegt meine gefahr.. ok mir könnte ne kamera auf den fuss fallen.. oder nen blitzkopf könnte explodieren...
nur mal so unter uns... da werde ich wiedersprechen, ich bin kein pressemensch der öffentlich fotografiert.. ich arbeite zu hause.. und hier gibt es keine stufe 1,8 ... auch wenn mir schon heute klar ist.. das die bürokratie da immer anders tickt.. nicht vorgesehen... also friss *g
aber man kann es ja versuchen...
lg yvonne
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26.04.2009 14:18 Nebenverdienst ohne Vergütung? #13 
Zitat von
ManfredG
Also ich habe und hatte immer die selbe Steuernummer für:
- Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Angesteller) (*)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb ("Einzelkaufmann" natürlich) (*)
- Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (*)
- Umsatzsteuer
(*) Ist ja auch alles die selbe Einkommenssteuer-Erklärung
Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??
Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
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26.04.2009 14:22 Nebenverdienst ohne Vergütung? #14 > Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??
Ja.
> Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
Gar nicht, weil unter der Freigrenze.
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26.04.2009 14:22 Nebenverdienst ohne Vergütung? #15 
Zitat von
XeniaII
wobei ich die gefahrenklassen da voll daneben finde... ich habe ihnen extra geschrieben... das ich NUR im studio zu hause arbeiten, sie haben mich aber eingestuft unter 1,8 das sind auch pressefotografen die so im kriegsgebiet rumeiern ...
Das sind Durchschnittswerte. Was Sinn macht bei einer Solidarversicherung...
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26.04.2009 14:23 Nebenverdienst ohne Vergütung? #16 
Zitat von
ManfredG
> Dieselbe Steuernummer für einen Gewerbebetrieb und eine freiberufliche Tätigkeit??
Ja.
> Und wie machst Du das mit der Gewerbesteuererklärung?
Gar nicht, weil unter der Freigrenze.
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
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26.04.2009 14:26 Nebenverdienst ohne Vergütung? #17 
Zitat von
ManfredG
"Umgehen" braucht es meistens gar nicht. Bei den paar Fotos ist es eher unwahrscheinlich, daß Dich die BG findet. - Habe es in einem anderen Thread schon geschrieben: Selbst unter Vollzeit-Berufsfotografen gibt es genügend, die nicht in der BG sind und vielleicht erst nach vielen Jahren mal einen Brief von der BG bekommen...
Die gucken dann regelmäßig bös dumm aus der Wäsche, wenn sie einen Unfall haben und beim Arzt treuherzig angeben, daß der bei der Arbeit passiert ist, und die Krankenversicherung dann sagt: "Damit müssen Sie zur BG, dafür zahlen wir keinen Cent."
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26.04.2009 14:30 Nebenverdienst ohne Vergütung? #18 
Zitat von
TomRohwer
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
Mein Finanzamt hat noch nie eine verlangt. (Na ok, mag sein, daß ich irgendwann in den 22 Jahren mal so ein Formular ausgefüllt habe...)
Was soll da auch drinstehen, was nicht sowieso im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung angegeben wird. (Anlage "G", EÜ-Rechnung)
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27.04.2009 22:33 Nebenverdienst ohne Vergütung? #19 Das sind Durchschnittswerte. Was Sinn macht bei einer Solidarversicherung...
ach tom da hast du sicherlich recht....und finde solidarität auch immer toll...
aber ich bin nun mal kein pressefotograf... der die gefahren sucht.. vielleicht hätte ich eher home-office ankreuzen sollen... egal die nächste rechnung kommt im april... im nächsten jahr...
lg yvonne
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16.05.2009 18:59 Nebenverdienst ohne Vergütung? #20 
Zitat von
TomRohwer
Auch wenn Du unter der Freigrenze bist, mußt Du ja aber eine Gewerbesteuererklärung machen...
Nö, das kann man dem Finanzamt ausreden. Was insbesondere für diejenigen Sinn macht, die ihre Steuererklärung vom StB anfertigen lassen, der dann für das Eintragen von einer Adresse und einer Zahl (den Verlustbetrag) in das Formular entspr. StBGebV vermutlich etwas mehr als 100 Euro abgreift.
Im übrigen handelt es sich bei der GewSt nicht um eine Freigrenze, sondern um einen Freibetrag.
Peter
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