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  #11 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 22:25
rockenbaby
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von limbi007 Beitrag anzeigen
d.h. wenn ich die Grundzüge des Gesichtes von Che eigenständig illustriere und Diese dann insgesamt in mein Werk einbaue, habe ich ja nichts zu befürchten, oder?
Heißt das dann auch widerrum, dass ich jede Fotografie nachmalen und dann verwerten darf?
Nein, heißt es nicht. Dein Werk muß selbstständig sein und die charakteristischen Züge des Ursprungsbildes müssen in deinem neu geschaffenen Werk "verblassen" - ansonsten ist's nur eine Kopie und damit zustimmungspflichtig. Der Übergang ist fließend, im Zweifelsfall beschäftigen sich die Gerichte eben damit.
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  #12 (permalink)  
Alt 17.06.2009, 15:58
Benutzerbild von limbi007
Profi Talker
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Waldenburg
Beiträge: 938
Standard

Zitat:
Zitat von rockenbaby Beitrag anzeigen
Nein, heißt es nicht. Dein Werk muß selbstständig sein und die charakteristischen Züge des Ursprungsbildes müssen in deinem neu geschaffenen Werk "verblassen" - ansonsten ist's nur eine Kopie und damit zustimmungspflichtig. Der Übergang ist fließend, im Zweifelsfall beschäftigen sich die Gerichte eben damit.
Das habe ich ja auch vor, das Gesicht von Che soll ja nur ein Baustein von hunderten sein, sozusagen als Schatten im Hintergrund.
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  #13 (permalink)  
Alt 18.06.2009, 12:56
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Clarita Beitrag anzeigen
Selbst wenn Alberto Corda keine Kinder hat
Hat er trotzdem Erben. Ggf. eben der Staat.

Zitat:
was ist mir den Nachfahren von Che?
Gar nichts. Die haben keine Rechte mehr.

Das "Recht am eigenen Bild" endet 10 Jahre nach dem Tod, in der Zwischenzeit wird es von den Angehörigen wahrgenommen.

Da Che Guevara 1967 gestorben ist, war 1977 Schluß mit einem "Recht am eigenen Bild".

Beim Fotografen dauert es bekanntlich länger, wenn man Lichtbildeigenschaft unterstellt, bis 70 Jahre nach Tod des Fotografen.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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