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Alt 07.05.2009, 14:24
Benutzerbild von limbi007
Profi Talker
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Waldenburg
Beiträge: 938
Standard Che Guevara - Rechte?

Ich würde gerne Che Guevara in meine Illustrationen einbauen, weiß jemand ob mit seiner Person irgendwelche Rechte zusammenhängen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:16
rockenbaby
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von limbi007 Beitrag anzeigen
Ich würde gerne Che Guevara in meine Illustrationen einbauen, weiß jemand ob mit seiner Person irgendwelche Rechte zusammenhängen?
Falls du DAS berühmte Foto von ihm meinst: selbstverständlich ist das nicht erlaubt...
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 15:21
Benutzerbild von limbi007
Profi Talker
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Waldenburg
Beiträge: 938
Standard

Zitat:
Zitat von rockenbaby Beitrag anzeigen
Falls du DAS berühmte Foto von ihm meinst: selbstverständlich ist das nicht erlaubt...
Ja genau das Foto meine ich. Woher hast du die Info? Es gibt soviele Firmen (Verlage, Textilindustrie usw.) die die Sillouette von diesem Foto bedrucken und vermarkten. Haben die alle die Rechte gekauft? Wenn ja, dann wo? Ich habe selber mehrere T-Shirts von verschiedenen Herstellern mit seinem Abdruck.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 16:46
rockenbaby
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

weil Korda der Urheber des Bildes ist und nur der Urheber entscheiden kann, wie und von wem das Bild genutzt werden darf. Frag' mal bei "Woody Bloody Wodka" nach, was die unrechtmäßige Benutzung des Bildes für eine Wodka-Werbekampagne gekostet hat...

ob es nun irgendjemanden interessiert, was ein gewisser limbi007 mit dem Bild macht, ist eine andere Frage - u.a. auch, weil Korda gestorben ist und ich nicht weiß, ob es Erben gibt, die evtl. deutlich intensiver ihre Rechte bzgl. des Bildes durchsetzen. ICH persönlich würde es lassen, das Bild zu nutzen.

Geändert von rockenbaby (07.05.2009 um 16:50 Uhr).
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 17:26
rockenbaby
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

ich bin mir nicht sicher, ob das Recht am eigenen Bild posthum von möglichen Nachfahren beansprucht werden kann. Aber die Diskussion ist irrelevant, da ein Urheberrecht an der Fotografie besteht, und zwar noch für 64 Jahre (wenn es denn Nachfahren von Korda gibt)...
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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2009, 20:12
Small Talker
 
Registriert seit: 22.03.2009
Ort: Koblenz
Beiträge: 92
Standard

Zitat:
Zitat von rockenbaby Beitrag anzeigen
ich bin mir nicht sicher, ob das Recht am eigenen Bild posthum von möglichen Nachfahren beansprucht werden kann.
In Deutschland laut BGH 10 Jahre.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 21:34
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Recht am eigenen Bild gibt's für Che Guevara nicht mehr, der ist länger als 10 Jahre tot.

Das berühmte Foto von ihm ist urheberrechtlich geschützt; wie jedes geschützte Werk darf man es in "freier Benutzung" verwenden, um ein neues Werk zu schaffen. Näheres dazu z.B. bei Google unter dem Stichwort "§24 Urhg".
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #8 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 22:34
Benutzerbild von limbi007
Profi Talker
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Waldenburg
Beiträge: 938
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Recht am eigenen Bild gibt's für Che Guevara nicht mehr, der ist länger als 10 Jahre tot.

Das berühmte Foto von ihm ist urheberrechtlich geschützt; wie jedes geschützte Werk darf man es in "freier Benutzung" verwenden, um ein neues Werk zu schaffen. Näheres dazu z.B. bei Google unter dem Stichwort "§24 Urhg".
Widersprichts sich das nicht? sorry ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch... Was heißt "freie Benutzung"?
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  #9 (permalink)  
Alt 16.05.2009, 22:52
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von limbi007 Beitrag anzeigen
Widersprichts sich das nicht? sorry ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch... Was heißt "freie Benutzung"?
§ 24 UrhG Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #10 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 16:37
Benutzerbild von limbi007
Profi Talker
 
Registriert seit: 26.03.2009
Ort: Waldenburg
Beiträge: 938
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
§ 24 UrhG Freie Benutzung

(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
d.h. wenn ich die Grundzüge des Gesichtes von Che eigenständig illustriere und Diese dann insgesamt in mein Werk einbaue, habe ich ja nichts zu befürchten, oder?
Heißt das dann auch widerrum, dass ich jede Fotografie nachmalen und dann verwerten darf?
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