Eine hoffentlich nicht allzu blöde Frage in die Runde:
Ich habe ein männliches Model "akquiriert", ein etwas schräger Charakterkopf aber ausgesprochen fotogen. Nur: mit sein "Markenzeichen" ist seine Brille, ein ziemlich ausgefallenes Modell.
Für mich ist Brille eigentlich gleich Brille - aber kürzlich sprach er aus Spaß jemanden an, den er von weitem gesehen hatte - der hatte wohl eine Brille vom gleichen Designer auf. Und die hat er bereits aus der Ferne erkannt!
Ein Logo wegretuschieren ist kein Thema.... aber wie sieht es aus mit dem Design?
Bei DPMA recherchieren?
Oder versuchen, ihn zu überreden, sich eine andere schräge -noname-Brille - aufzusetzen?
Was meint Ihr?
Die Brille fällt auch *so* ins Auge, dass man sie kaum als Beiwerk bezeichnen könnte.
Das Buch Fotografie und Recht kaufen, da wird alles erklärt.
Danke. Aber für *eine* Frage kaufe ich mir kein ganzes Buch.
@ Algecireño: Danke, soweit klar. Aber nur weil das Teil von einem Designer stammt, heißt es doch noch lange nicht, dass es auch *geschützt* ist, oder?
Was kommt da noch einmal zum Tragen - Geschmacksmuster?
Ich bin kein Jurist aber es gibt Sachen die du in der Werbung nicht verwnden darfst. Du kannst z.B. keine Computerszene mit einer klar sichtbaren Apple Mouse anbieten. Geschütztes Design bedeuted meines Wissens das du diese Gegenstände nicht für andere Firmen verwenden darfst um damit Geld zu verdienen. Du kannst nicht mit einer Armani Brille Werbung für einen Optiker machen, der gar keine Armani Brillen verkauft. In diesem Falle würde das Design von Armani dazu benutzt um andere Marken zu verkaufen. LG Andreas
Danke. Aber für *eine* Frage kaufe ich mir kein ganzes Buch.
ja, aber wer schon so frägt, sollte sich unbedingt darum kümmern. Lieber 35,00 Euro ausgeben als später... Im Buch wird dieser Sachverhalt z.B. genau beschrieben. Ich möchte jetzt aber nict für dieses Buch werben... es ist informativ, aber auch nicht unbedingt der Brüller. Vielleicht schicke ich es auch wieder zurück, mal schauen.
Die Brille fällt auch *so* ins Auge, dass man sie kaum als Beiwerk bezeichnen könnte.
Alles gar kein Problem.
Sollte das Design der Brille urheberrechtlich geschützt sein, ist das hier irrelevant, weil es keine "Vervielfältigung" des Brillen-Designs (durch Foto) ist, sondern das urheberrechtlich geschützte Brillendesign in "freier Benutzung" zur Schaffung eines Fotos von einer Person dient (§24 UrhG). Es wird ja keine Brille reproduziert, sondern ein Portrait fotografiert.
Markenrechtlich ebenfalls unbedenklich, weil die Marke nicht "markenmäßig" genutzt wird, keine Aussage über die Marke gemacht wird und auch niemand damit Brillen verkauft.
Der Nutzer des Bildes wird es vielleicht eventuell unter Umständen hinbekommen, das Bild markenrechtsrelevant zu benutzen - aber das ist dann sein Bier, nicht das des Fotografen.
Ich zitiere mal wieder Rechtsanwalt Peter Eller zu diesem Stichwort:
Zitat:
dir ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden. Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht: Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht.
Und das bezieht sich auf Fotos, bei denen die Abbildung einer geschützten Marke der wesentliche Bild-Inhalt ist - in Deinem Fall ist noch nicht mal das der Fall.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart