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Alt 20.05.2009, 13:06
Small Talker
 
Registriert seit: 25.04.2009
Ort: Tauberbischofsheim
Beiträge: 44
Standard PR - wofür alles?

Also, nen Proberty Release brauch ich, wenn ichs richtig verstanden habe, wenn ich ein Haus von dem zugehlörigen Grundstück fotografiere von außen geht das auch ohne. Also Beispiel: Leute in der Ubahn darf ich nicht fotografieren ohne Erlaubnis, wenn ich mich aber oben hinstell und die Leute fotografier wie se aus dem Ubahn eingang kommen, müsste es erlaubt sein oder?

Ich glaub iwo hier hab ich was mit beleuchteter Eifelturm bei Nacht gelesen und verboten... darf man den generell nich verkaufen oder nur bei Tag ? oO
Hoffe Ihr könnt mir dazu was sagen
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  #2 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:16
Talker
 
Registriert seit: 17.04.2009
Ort: Markdorf
Beiträge: 253
Standard

hallo auch,
also....(ACHTUNG:keine Rechtsberatung!)PR brauchst du wie von dir beschrieben (es gelten aber Ausnahmen, so darfst Du z.B. auf und in Bahnhöfen nicht ohne PR fotografieren.....

Für dein Beispiel mit den Menschen....da brauchst du ein MR von im Prinzip jedem auf dem Foto erkennbaren Menschen,wenn es sich um Kinder handelt auch noch von beiden Erziehungsberechtigten...die Rechtssprechung ist nicht eindeutig, wobei du in Deutschland im Prinzip bei Fotos mit mindestens fünf Menschen kein Problem haben solltest...einighe Bildagenturen wie beispielsweise fotolia nehmen es aber ganz genau,weil für die US-amerikanisches Recht gilt, und dort gibt es auch die von dir beschriebene Panoramafreiheit wie in D nicht.....

alle Klarheiten beseitigt?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.05.2009, 13:54
Profi Talker
 
Registriert seit: 10.07.2007
Ort: Frankfurt
Beiträge: 610
Standard

Zitat:
Zitat von Manzoni Beitrag anzeigen
hallo auch,
es gelten aber Ausnahmen, so darfst Du z.B. auf und in Bahnhöfen nicht ohne PR fotografieren.....
Was eigentlich keine Ausnahme ist, denn Bahnhöfe sind Privatbesitz...

Zitat:
Zitat von Manzoni Beitrag anzeigen
.einighe Bildagenturen wie beispielsweise fotolia nehmen es aber ganz genau,weil für die US-amerikanisches Recht gilt, und dort gibt es auch die von dir beschriebene Panoramafreiheit wie in D nicht.....
Was meiner Meinung nach dummes Geschwafel ist. So was ist zwar immer wieder gerne als Argument von FT zu lesen, aber in Wahrheit ist es viel einfacher: Um auf der sicheren Seite zu sein, wird eben großzügig abgelehnt ohne eine exakte rechtliche Prüfung zu machen - die wäre bei deren Geschäftsmodell auch nicht finanzierbar.

Also: lieber ein "unkritisches" Bild zuviel abgelehnt als ein "potentiell kritisches" zuviel angenommen.
__________________
Gruß
Dirk


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  #4 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 18:25
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Manzoni Beitrag anzeigen
Für dein Beispiel mit den Menschen....da brauchst du ein MR von im Prinzip jedem auf dem Foto erkennbaren Menschen
Es sei denn, es gilt einer der diversen Ausnahmeregeln des KUG ("Ereignis der Zeitgeschichte", "öffentliche Versammlung o.ä.", "Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme"...)

Zitat:
wobei du in Deutschland im Prinzip bei Fotos mit mindestens fünf Menschen kein Problem haben solltest
Das ist Unfug, eine solche Regel gibt es nicht.

Zitat:
...einighe Bildagenturen wie beispielsweise fotolia nehmen es aber ganz genau,weil für die US-amerikanisches Recht gilt, und dort gibt es auch die von dir beschriebene Panoramafreiheit wie in D nicht.....
Die haben übrigens das "fair use" - das viel mehr erlaubt als die deutsche Panoramafreiheit.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #5 (permalink)  
Alt 26.05.2009, 18:27
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von DirkR Beitrag anzeigen
Was eigentlich keine Ausnahme ist, denn Bahnhöfe sind Privatbesitz...
Bahnhöfe sind öffentlicher Verkehrsraum...

Die Bahn darf z.B. niemandem den Zutritt verweigern, der einen Zug besteigen will. Das Hausrecht der Bahn ist auf Bahnhöfen stark eingeschränkt.

Zitat:
Was meiner Meinung nach dummes Geschwafel ist. So was ist zwar immer wieder gerne als Argument von FT zu lesen, aber in Wahrheit ist es viel einfacher: Um auf der sicheren Seite zu sein, wird eben großzügig abgelehnt ohne eine exakte rechtliche Prüfung zu machen - die wäre bei deren Geschäftsmodell auch nicht finanzierbar.
Genau das ist der Punkt.

Aber es gibt ja zum Glück Agenturen, die das anders sehen.
__________________
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  #6 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 14:05
Small Talker
 
Registriert seit: 25.04.2009
Ort: Tauberbischofsheim
Beiträge: 44
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Nur noch mal kurz eine Frage...:

Bei allen Releasedingern gehts ums Veröffentlichen oder?
fotografieren darf man eigentlich fast immer, außer wenn der 'Inhaber des Hausrechts' es verbietet.


Sprich ich geh auf nen Golfplatz darf Bilder schießen aber nicht veröffentlichen.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 18:30
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Bahnhöfe sind öffentlicher Verkehrsraum...
Die Bahn darf z.B. niemandem den Zutritt verweigern, der einen Zug besteigen will. Das Hausrecht der Bahn ist auf Bahnhöfen stark eingeschränkt.
Mag sein - aber der Fredstarter wollte nicht mit dem Zug fahren, sondern Fotos verkaufen. Irgendwo hab´ ich noch ein Foto von der Hausordnung der Deutschen Bahn, wenn ich es wiederfinde, kann ich es Dir ja mal schicken.

Peter
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  #8 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 21:36
Small Talker
 
Registriert seit: 22.03.2009
Ort: Koblenz
Beiträge: 92
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Bahnhöfe sind öffentlicher Verkehrsraum...

Die Bahn darf z.B. niemandem den Zutritt verweigern, der einen Zug besteigen will. Das Hausrecht der Bahn ist auf Bahnhöfen stark eingeschränkt.
Das könnte man meinen, die Bahn hat aber mehr Macht auf ihrem Grund als der gemeine Bürger so meint. Fotografieren ist außer zu privaten Zwecken oder bei Presseterminen genehmigungspflichtig.
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  #9 (permalink)  
Alt 01.06.2009, 21:39
Talker
 
Registriert seit: 15.02.2009
Ort: Rothrist
Beiträge: 188
Standard

Zitat:
Zitat von Merellan Beitrag anzeigen
Bei allen Releasedingern gehts ums Veröffentlichen oder?
fotografieren darf man eigentlich fast immer, außer wenn der 'Inhaber des Hausrechts' es verbietet.
Sprich ich geh auf nen Golfplatz darf Bilder schießen aber nicht veröffentlichen.
Ja, du darfst, wenn es nicht verboten ist. Du darfst sogar "veröffentlichen". Auch mit Menschen drauf. Solange es "im privaten Rahmen" ist, zum Beispiel auf deiner privaten Webseite.

Und für die Presse gilt auch relativ grosse Freiheit in der Veröffentlichung von Personen und Orten, solange es im öffentlichen Interesse ist (wie es das lokale Golfturnier für die Regionalzeitung vielleicht wäre)
__________________
_____________________________________________
http://michaeljayimages.wordpress.com/ --- http://twitter.com/MJayPhoto --- iStock & Getty

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  #10 (permalink)  
Alt 02.06.2009, 00:11
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

"Privat" heißt in diesem Zusammenhang nicht, daß etwas von Privatpersonen betrieben wird, sondern daß es in einem Rahmen betrieben wird, zu dem nur Familienangehörige Zugang haben. Ergo ist eine Internetseite niemals "privat", sondern genauso öffentlich wie jedes Plakat an der Litfaßsäule um die Ecke.

Zum Fotografieren auf Bahngelände brauchen auch Presseleute eine Genehmigung, auch wenn diese für sie (Stand 2007) kostenlos ist: http://www.lok-report.de/news/news_foto.html

Peter

Geändert von Peter I. (02.06.2009 um 00:14 Uhr).
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