Diskutiere Bild von der Kirche aus... im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; ist dieses Bild eigentlich rechtlich unbedenklich? http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview Dieses Bild entstand vom Hamburger Michel aus (der Fotograf schreibt es ja auch). Ich frage deshalb, da man ...
ist dieses Bild eigentlich rechtlich unbedenklich? http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview Dieses Bild entstand vom Hamburger Michel aus (der Fotograf schreibt es ja auch). Ich frage deshalb, da man Eintritt zahlen musste für den Zutritt, d.h. man unterliegt doch dem Hausrecht, oder nicht?
oder dieses Beispiel aus NY, wenn ich mich recht entsinne musste man auch hierfür Eintritt zahlen... http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview
Vielleicht ist es aber generell für den redaktionellen Gebrauch unbedenklich, bei genauer Beschreibung?
ja und was ist jetzt des Rätsels Lösung?![]()
Was soll denn hier bedenklich sein, das sind doch keine Royalty-free-fünf- Cent Bilder die mit allen Rechten verkauft werden. Im Fotofinder wird überwiegend für redaktionelle Zwecke von Redaktionen runtergeladen; und wenn eine Werbeagentur das Bild will nimmt man sowieso mit der Agentur Kontakt auf, und klärt Verwendungszweck und Preis usw.
Gruß
Sunny
also für den redaktionellen Bereich unbedenklich?
Was soll daran bedenklich sein?
Das Hausrecht ist das Recht, jedem den Zutritt zum "umfriedeten Grundstück" zu erlauben oder zu verweigern. "Hausrecht" bedeutet: man kann sagen "Du darfst rein - Du nicht - Du musst das Gelände verlassen!"Ich frage deshalb, da man Eintritt zahlen musste für den Zutritt, d.h. man unterliegt doch dem Hausrecht, oder nicht?
Nicht mehr, nicht weniger. Verhaltensvorschriften kann man daraus allerhöchstens indirekt ableiten.
Davon abgesehen wüsste ich nicht, daß der Michel das Fotografieren von seiner Plattform aus verbietet. Warum sollte er auch?
Das ist für jeden Gebrauch unbedenklich, weil keinerlei Rechte Dritter verletzt werden.oder dieses Beispiel aus NY, wenn ich mich recht entsinne musste man auch hierfür Eintritt zahlen... http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview
Vielleicht ist es aber generell für den redaktionellen Gebrauch unbedenklich, bei genauer Beschreibung?
Urheberrechtlich sind die einzelnen Gebäude "unwesentliches Beiwerk" und dürfen daher vervielfältigt werden, eigentumsrechtlich sieht es genauso aus.
Ein herausgegriffenes einzelnes Gebäude könnte unter Umständen anders aussehen. (Was den Michel betrifft, in den USA fallen solche Aufnahmen sowieso unter "fair use", das geht viel weiter als die "Panoramafreiheit".)
ja, aber ich meinte eher, dass die "Kirchenverwaltung" jetzt sagt... "Moment, du fotografierst von der Kirche aus und verkaufst die Bilder? So nichtWenn überhaupt, dann nur für private Zwecke..."
um an den Erlösen mitzuverdienen. Ähnlich wie es die Museen machen.Davon abgesehen wüsste ich nicht, daß der Michel das Fotografieren von seiner Plattform aus verbietet. Warum sollte er auch?
@Bedde:
Die gleich Frage wie du hab ich mir bei dem Foto gestellt.
Urheberrechtlich ist die Sache unbedenklich weil die Kirche schon ein paar Jahrhunderte alt ist und die Menschen kann man auch nicht erkennen.
Allerdings ist das abgebildete Bauwerk kein Beiwerk sondern Hauptbestandteil und deswegen weiß ich nicht wirklich wie die Situation in diesem Fall ist...
Gruß Arnold
Die Kirchenverwaltung hat keine rechtlichen Ansprüche bezüglich Fotos, die von ihrem Kirchturm aus gemacht werden.
Wenn die Kirchenverwaltung sagen würde: "Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen vom Michel aus ist nur mit Genehmigung zulässig!" und das auf einem Schild an den Eingang hängt - dann könnte sie eventuell Einwände geltend machen.
Allerdings auch nur dann, wenn sie selber Aufnahmen, die vom Michel aus gemacht werden, vermarktet. Der Hebel wäre dann das UWG, denn in diesem Fall könnte das als "unlauterer Wettbewerb" eingestuft werden.
Macht die Kirchenverwaltung das nicht, hat sie ein kleines, aber entscheidendes rechtliches Problem:
Erwischt sie den Fotografen während des gewerblichen Fotografierens, kann sie ihn rausschmeißen - das genau ist nämlich ihr Hausrecht.
Erwischt sie ihn nicht, hat sie über das "Hausrecht" hinterher keine Handhabe mehr... Dafür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage.
"Hausfriedensbruch"? Nein. Hausfriedensbruch ist, wenn ich unbefugt ein fremdes umfriedetes Grundstück betrete oder es auf Aufforderung nicht verlasse. Beides wäre nicht der Fall.
"Eigentumsrechte" der Kirchenverwaltung? Nicht an anderen Gebäuden.
Bliebe, wie gesagt, das UWG - das aber setzt immer ein Wettbewerbsverhältnis voraus.
Andere Baustelle. Da geht es um Erlöse, die durch die Abbildung von Ausstellungsstücken erzielt werden, die sich im Eigentum oder Besitz des Museums befinden.um an den Erlösen mitzuverdienen. Ähnlich wie es die Museen machen.
Bestes Beispiel, um zu erkennen, warum hier Grenzen liegen: Du gehst in ein Museum oder auf den Michel, nimmst einen Block und schreibst eine Kurzgeschichte.
Hat das Museum, hat die Kirchenverwaltung Ansprüche in Hinblick auf Deine Kurzgeschichte, weil sie ja in dem Museum, auf dem Michel geschrieben wurde?
Natürlich nicht...![]()
ja, das klingt alles plausibel. Danke, für deine Einschätzung.
Absolut. Ein Kirchturm ist, wenn man die Hundertwasserhaus-Entscheidung des BGH heranzieht, kein Platz, von dem aus man Aufnahmen gemäß "Panoramafreiheit" machen kann.
Es müsste sich dann allerdings der Urheber (Architekt) des Gebäudes beschweren. Die Kirche ist da in jedem Fall außen vor.
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