Zitat:
Zitat von Bedde
ja, aber ich meinte eher, dass die "Kirchenverwaltung" jetzt sagt... "Moment, du fotografierst von der Kirche aus und verkaufst die Bilder? So nicht  Wenn überhaupt, dann nur für private Zwecke..."
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Die Kirchenverwaltung hat keine rechtlichen Ansprüche bezüglich Fotos, die von ihrem Kirchturm aus gemacht werden.
Wenn die Kirchenverwaltung sagen würde: "Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen vom Michel aus ist nur mit Genehmigung zulässig!" und das auf einem Schild an den Eingang hängt - dann könnte sie eventuell Einwände geltend machen.
Allerdings auch nur dann, wenn sie selber Aufnahmen, die vom Michel aus gemacht werden, vermarktet. Der Hebel wäre dann das UWG, denn
in diesem Fall könnte das als "unlauterer Wettbewerb" eingestuft werden.
Macht die Kirchenverwaltung das nicht, hat sie ein kleines, aber entscheidendes rechtliches Problem:
Erwischt sie den Fotografen während des gewerblichen Fotografierens, kann sie ihn rausschmeißen - das genau ist nämlich ihr Hausrecht.
Erwischt sie ihn nicht, hat sie über das "Hausrecht"
hinterher keine Handhabe mehr... Dafür fehlt schlicht die Rechtsgrundlage.
"Hausfriedensbruch"? Nein. Hausfriedensbruch ist, wenn ich unbefugt ein fremdes umfriedetes Grundstück betrete oder es auf Aufforderung nicht verlasse. Beides wäre nicht der Fall.
"Eigentumsrechte" der Kirchenverwaltung? Nicht an anderen Gebäuden.
Bliebe, wie gesagt, das UWG - das aber setzt immer ein Wettbewerbsverhältnis voraus.
Zitat:
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um an den Erlösen mitzuverdienen. Ähnlich wie es die Museen machen.
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Andere Baustelle. Da geht es um Erlöse, die durch die Abbildung von Ausstellungsstücken erzielt werden, die sich im Eigentum oder Besitz des Museums befinden.
Bestes Beispiel, um zu erkennen, warum hier Grenzen liegen: Du gehst in ein Museum oder auf den Michel, nimmst einen Block und schreibst eine Kurzgeschichte.
Hat das Museum, hat die Kirchenverwaltung Ansprüche in Hinblick auf Deine Kurzgeschichte, weil sie ja in dem Museum, auf dem Michel geschrieben wurde?
Natürlich nicht...
