ist dieses Bild eigentlich rechtlich unbedenklich? http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview Dieses Bild entstand vom Hamburger Michel aus (der Fotograf schreibt es ja auch). Ich frage deshalb, da man Eintritt zahlen musste für den Zutritt, d.h. man unterliegt doch dem Hausrecht, oder nicht?
oder dieses Beispiel aus NY, wenn ich mich recht entsinne musste man auch hierfür Eintritt zahlen... http://de.fotofinder.com/preview.ep?...k_icon_preview
Vielleicht ist es aber generell für den redaktionellen Gebrauch unbedenklich, bei genauer Beschreibung?
da man Eintritt zahlen musste für den Zutritt, d.h. man unterliegt doch dem Hausrecht, oder nicht?
Immer wieder lustig, wie in den Foren hier "Eintritt zahlen" mit "Hausrecht unterliegen" gleichgesetzt wird. Im Kaufhaus zahl ich keinen Eintritt, d.h. das Kaufhaus hat also kein Hausrecht?
Was soll denn hier bedenklich sein, das sind doch keine Royalty-free-fünf- Cent Bilder die mit allen Rechten verkauft werden. Im Fotofinder wird überwiegend für redaktionelle Zwecke von Redaktionen runtergeladen; und wenn eine Werbeagentur das Bild will nimmt man sowieso mit der Agentur Kontakt auf, und klärt Verwendungszweck und Preis usw.
Gruß
Sunny
Ich frage deshalb, da man Eintritt zahlen musste für den Zutritt, d.h. man unterliegt doch dem Hausrecht, oder nicht?
Das Hausrecht ist das Recht, jedem den Zutritt zum "umfriedeten Grundstück" zu erlauben oder zu verweigern. "Hausrecht" bedeutet: man kann sagen "Du darfst rein - Du nicht - Du musst das Gelände verlassen!"
Nicht mehr, nicht weniger. Verhaltensvorschriften kann man daraus allerhöchstens indirekt ableiten.
Davon abgesehen wüsste ich nicht, daß der Michel das Fotografieren von seiner Plattform aus verbietet. Warum sollte er auch?
Vielleicht ist es aber generell für den redaktionellen Gebrauch unbedenklich, bei genauer Beschreibung?
Das ist für jeden Gebrauch unbedenklich, weil keinerlei Rechte Dritter verletzt werden.
Urheberrechtlich sind die einzelnen Gebäude "unwesentliches Beiwerk" und dürfen daher vervielfältigt werden, eigentumsrechtlich sieht es genauso aus.
Ein herausgegriffenes einzelnes Gebäude könnte unter Umständen anders aussehen. (Was den Michel betrifft, in den USA fallen solche Aufnahmen sowieso unter "fair use", das geht viel weiter als die "Panoramafreiheit".)
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
ja, aber ich meinte eher, dass die "Kirchenverwaltung" jetzt sagt... "Moment, du fotografierst von der Kirche aus und verkaufst die Bilder? So nicht Wenn überhaupt, dann nur für private Zwecke..."
Zitat:
Davon abgesehen wüsste ich nicht, daß der Michel das Fotografieren von seiner Plattform aus verbietet. Warum sollte er auch?
um an den Erlösen mitzuverdienen. Ähnlich wie es die Museen machen.
Die gleich Frage wie du hab ich mir bei dem Foto gestellt.
Urheberrechtlich ist die Sache unbedenklich weil die Kirche schon ein paar Jahrhunderte alt ist und die Menschen kann man auch nicht erkennen.
Allerdings ist das abgebildete Bauwerk kein Beiwerk sondern Hauptbestandteil und deswegen weiß ich nicht wirklich wie die Situation in diesem Fall ist...
Allerdings ist das abgebildete Bauwerk kein Beiwerk sondern Hauptbestandteil und deswegen weiß ich nicht wirklich wie die Situation in diesem Fall ist...
Auf jeden Fall kann man nicht mit der Panoramafreiheit kommen da die Kirche als "Hilfsmittel" zu betrachten ist.