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Alt 22.06.2009, 11:13
No Talker
 
Registriert seit: 05.12.2007
Ort: im Norden
Beiträge: 22
Frage Fotos von Speisen im Restaurant, PR nötig ?

Ich sehe in Restaurants oder Cafes oft schön angerichtete Buffets, oder schön gestaltete Gerichte und denke mir jedesmal das müsste man doch fotografieren. Jetzt frage ich mich, ob ich Fotos davon bei Agenturen verkaufen kann. Oder ob ich dazu ein Property Release bräuchte? Bzw. ob der Inhaber gegen den Verkauf solcher Fotos vorgehen könnte. Ich frage deshalb, weil man in Restaurants ja meist nur die Bedienung fragen könnte, ob man die Fotos machen darf. Aber eigentlich müsst man ja den Geschäftsführer/Inhaber um Erlaubnis bitten. Nur den kriegt man ja meist nicht zu fasssen.

Vielleicht hat jemand diesbezügliche Erfahrung. Würde mich über Tipps sehr freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 11:42
Benutzerbild von Sign
Profi Talker
 
Registriert seit: 10.07.2007
Ort: HH
Beiträge: 598
Standard

Zitat:
Zitat von biedy Beitrag anzeigen
... Oder ob ich dazu ein Property Release bräuchte? Bzw. ob der Inhaber gegen den Verkauf solcher Fotos vorgehen könnte. Ich frage deshalb, weil man in Restaurants ja meist nur die Bedienung fragen könnte, ob man die Fotos machen darf. Aber eigentlich müsst man ja den Geschäftsführer/Inhaber um Erlaubnis bitten. Nur den kriegt man ja meist nicht zu fasssen.

Vielleicht hat jemand diesbezügliche Erfahrung. Würde mich über Tipps sehr freuen.
Korrekt rechtliche Auskunft kann ich nicht geben, aber da es private Räumlichkeiten sind, brauchst Du dafür schön mal eine Release. Zudem
macht man so etwas einfach auch nicht heimlich. Gehört sich nicht. Außer Du
möchtest das es wie ein Schnappschuss aussehen soll. Ansonsten brauchst Du ja anständiges Licht und auch Zeit und Platz um das anständig umzusetzen. Das geht ja gar nicht im laufenden Geschäft.

Ich hatte bisher noch nie ein Problem den Geschäftsführer zu fassen zu bekommen. Kannst ja eine Visitenkarte da lassen, mit der Bitte um Rückruf oder Fragst wann er dann wieder da ist.

Viel Erfolg!

Gruss
Carmen
__________________

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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 13:28
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von biedy Beitrag anzeigen
Ich sehe in Restaurants oder Cafes oft schön angerichtete Buffets, oder schön gestaltete Gerichte und denke mir jedesmal das müsste man doch fotografieren. Jetzt frage ich mich, ob ich Fotos davon bei Agenturen verkaufen kann. Oder ob ich dazu ein Property Release bräuchte?
Ist im Zweifelsfall immer von Vorteil.

Zitat:
Bzw. ob der Inhaber gegen den Verkauf solcher Fotos vorgehen könnte. Ich frage deshalb, weil man in Restaurants ja meist nur die Bedienung fragen könnte, ob man die Fotos machen darf. Aber eigentlich müsst man ja den Geschäftsführer/Inhaber um Erlaubnis bitten.
Wie kommst Du darauf?

Der "Handlungsbevollmächtigte" kann für seinen Arbeitgeber rechtlich verbindliche Vereinbarung schließen. Die sind sogar dann verbindlich, wenn er im Binnenverhältnis gar nicht dazu befugt war. Kompetenzüberschreitungen seiner Angestellten muß sich der Arbeitgeber zuschreiben lassen.

Zitat:

§ 54 HGB

(1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.
(2) Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozeßführung ist der Handlungsbevollmächtigte nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist.
(3) Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte.


Im Regelfall darf man sich darauf verlassen, daß ein Angestellter nur solche Zustimmungen im Namen seines Arbeitgebers abgibt, zu deren Abgabe er auch bevollmächtigt ist.

Ich sehe keinen Grund warum das bei einem Restaurant nicht für die Einwilligung "Darf ich mal ein Foto machen und das ggf. veröffentlichen?" gelten sollte. Wenn der Angestellte sich dessen unsicher ist, muß er sagen: "Das kann ich nicht entscheiden, da müssen wir den Chef fragen."

Sagt er aber "Ja, kein Problem", dann ist das wirksam und bindet auch den Chef. Wenn der das nicht will, muß er ggf. seinen Angestellten in Regress nehmen.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 13:45
No Talker
 
Registriert seit: 05.12.2007
Ort: im Norden
Beiträge: 22
Standard

Danke für die schnellen Antworten. Sehe jetzt klarer.

@Tom
Klingt logisch. Werde aber trotzdem versuchen Chef/Chefin zu fragen, sicher ist sicher.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 16:06
Talker
 
Registriert seit: 19.11.2007
Ort: K
Beiträge: 285
Standard

Ich habe mal Essen in einem Kneipen-Restaurant fotografiert und da fanden die das nicht so lustig. Die dachten, ich sei vom Gesundheitsamt/Ordungsamt (der Gedanke ließ schon tief blicken)...
Dabei waren die Fotos wirlich nur just for fun, noch nicht mal mit dem Hintergedanken ans Verkaufen oder so.
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