@ Ulf,
Hast Du meinen Beitrag gelesen und wenn ja, was meinst Du, weshalb die - für normaldenkende Menschen sicher ziemlich sinnfreie - Praxis mit den unvollständigen Klassenfotos konsequent so durchgezogen wird? Sicherlich nicht, um die betreffenden Kinder zu ärgern oder weil die Fehlstellen den Bildern Sammlerwert verleihen.
Wir leben in Deutschland, Schulen sind keine exterritorialen Gebiete und ich würde - wäre ich der Dienstherr - meine Angestellten für Schäden zur Rechenschaft ziehen, die sie sehenden Auges verursachen. Wie man an der gängigen Praxis sieht, gibt es keinen Konflikt zwischen den einem Lehrer auferlegten Dienstpflichten und den Regelungen des KunstUrhG. Und es ist nun wirklich egal, ob ein Bild auf Papier oder auf Textilien verbreitet wird.
Ich würde mir meinen Spaß im Leben nicht von irgendwelchen Irren nehmen lassen.
Dann mußt Du auch für Deinen Spaß zahlen. Alleine die Verfahrenskosten um ein unauthorisiert verbreitetes Foto eines Kindes haben in einem Fall, in dem der Betroffene den Erziehungsberechtigten die Unterlassungserklärung nicht sofort ohne Einschränkungen unterschrieb, so zwischen 5.000 und 6.000 Euro gelegen. Das anderen zu empfehlen - noch dazu im Dienst und nicht privat - empfinde ich als daneben.
Hallo,
ich (Lehrerin) möchte gerne Fotos meiner Abschlussklasse (14 Personen) auf Shirts drucken und den abgebildeten Personen schenken. Ist dies eine Veröffentlichung, sodass ich die Einverständniserklärung aller abgebildeter Personen benötige.
Nein. Eine "Veröffentlichung" ist das nicht.
Ein zahlenmäßig begrenzter Kreis von Personen, die miteinander durch persönliche Beziehungen verbunden sind, ist keine "Öffentlichkeit".
Handelt es sich um eine "Verbreitung"?
Ich sage mal: nein. Auch das nicht. Und zwar aus dem einfachen Grund, daß die abgebildeten Personen dieselben sind, die die Kopien erhalten.
Zitat:
Ebenso sollen CDs angefertigt werden auf denen die Fotos der Schulzeit zu sehen sind.
Da würde ich darauf achten, daß nicht gerade Fotos dabei sind, die irgendwen in "lächerlicher Pose" zeigen. Was ja bei Schulfotos leichter mal der Fall sein kann.
Also am besten: nur Fotos, von denen man annehmen kann, daß die Abgebildeten damit leben können.
Zitat:
Ich frage nach, weil eine sehr klagefreudige Mutter dabei ist und ich diese nette Idee nur ungern wegen ihr fallen lassen möchte.
"Abschlussklasse"... sind die Schüler/innen denn noch minderjährig?
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Traurig, traurig.... - Daß man sich bei solch einfachen und netten Ideen solche rechtlichen Gedanken machen muß. Schließlich sollen die T-Shirts ja nicht verkauft werden ode sowas. - Und Abi-Zeitungen dürfte es dann eigentlich auch nicht geben.
Das beruht allerdings zu 90 Prozent auf der Paranoia von WWW-Fotoamateur-Foren...
Das muß man auch mal ganz deutlich sagen - die tatsächliche Rechtslage ist nicht annähernd so restriktiv, wie sich manche Leute das in wohligem Grusel so vorstellen.
Egal ob es nun um "Klassenfotos" oder um "Abbildung geschützter Marken" geht...
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Ulf, schau Dir mal an, was es alles an Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht gibt. Es gibt mehr Menschen, denen nichts zu blöd ist, als man sich als einigermaßen Normalo (rein subjektive Einschätzung ) vorstellen kann.
Und schau Dir mal an, wie oft die zerstrittenen Nachbarn dann vom Gericht wieder nach Hause geschickt werden, nachdem man ihnen erklärt hat, daß sie ihre abstrusen Vorstellungen nicht auf dem Rechtsweg durchsetzen können.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Die fehlenden Mitschüler auf Klassenfotos sind leider traurige Realität.
Andere Baustelle.
Wenn ein Schüler oder dessen Eltern explizit sagen: NEIN! Mein Kind bzw. ich nicht auf diesem Foto - dann ist der Schüler raus.
Das ist selbstverständlich.
Aber wenn z.B. die Foto-AG in der Schule oder der Lehrer ein Klassenfoto macht, und Abzüge davon den abgebildeten Schülern anbietet, bzw. deren Eltern - da wirst Du lange suchen müssen, bis Du ein deutsches Gericht findest, daß da grundsätzliche Einwände hat. Sowas fällt unter "konkludente Zustimmung".
Daß es manchmal Ärger gibt, wenn "Schulfotografen", die mit der Schulleitung einen Deal gemacht haben, in Schulen einfallen, wo die Schüler dann fast zwangsweise fotografiert werden und anschließend im Unterricht unter Gruppendruck die Schüler aufgefordert werden, von zuhause Geld mitzubringen, um die Fotos zu kaufen...
Logisch. Das ist zwar, zum Glück, ein eher seltener Fall, aber solche Schoten sind vorgekommen. Und daß da mal irgendwelche Eltern sagen: "So nicht!" - das finde ich völlig in Ordnung.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Selbstverständlich handelt es sich um eine Veröffentlichung - oder glaubst Du, die Leute würden das T-Shirt nur im stillen Kämmerlein tragen?
Das macht es trotzdem nicht zu einer Veröffentlichung im Sinne des UrhG.
Der einzelne T-Shirt-Träger veröffentlicht es nicht, der trägt ein Einzelexemplar spazieren, das ist urheberrechtlich unerheblich.
Und der T-Shirt-Produzent veröffentlicht nicht, siehe oben.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart