Man stelle sich vor, das Bild würde an einer einzigen Reklametafel aufgepflastert. Auf einr wohlgemerkt.
Ich dachte, du wolltest beim tatsächlichen Fall bleiben, dem Tragen eines T-Shirts... da ich T-Shirts normalerweise trage, ist das für mich die Benutzung eines Produktes... Und nur weil ich ein T-Shirt trage, ist es noch lange nicht "veröffentlicht". Das Tragen eines T-Shirts allein erfüllt weder einen werblichen noch einen journalistischen Zweck.
Ich mache weder Vergleiche mit Reklametafeln noch mit öffentlichen Aufführungen, diese ungerechtfertigten Vergleiche stammen von dir.
Im übrigen erhebe ich auch nicht Anspruch auf absolute Weisheit, ich kann mich durchaus irren. Aber ich bin relativ sicher, dass ihr hier keinen halbwegs brauchbaren Paragraphen für diesen Fall findet und vermutlich auch sehr wenige (wenn überhaupt) Gerichtsurteile - ich erinnere mich nur dunkel an eines, in dem es um die Verteilung von Schul-/Klassenfotos über eine öffentliche Internet-Seite ging, was meines Erachtens aber schon viel eher den Begriff einer "Veröffentlichung" umfasst.
Mal ganz davon abgesehen, was ist das potenzielle Risiko in einem solchen Fall? Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person erlaubt eigentlich nur drei mögliche Folgen:
1. Die weitere Verbreitung des Bildes zu stoppen.
2. Einen möglichen Schaden ersetzen. Ein Schaden kann aber nur dann entstanden sein, wenn die abgebildete Person nachweisen kann, dass sie sonst für Fotos regelmässig bezahlt wird (ob als Model oder als Werbeträger wie z.B. Prominente oder Sportler)
3. Einen Anteil am erzielten Gewinn einfordern. Das dürfte hier wohl nicht zur Debatte stehen, wenn wohl die Shirts höchstens kostendeckend oder sogar als Geschenk verteilt werden sollen.
Bitte fühlt euch frei auch nur ein einziges Urteil oder Gesetz zu finden, dass diesen Punkten entgegenläuft.
Lassen wir es dabei - Du willst es nicht verstehen.
Ob etwas veröffentlicht ist oder nicht, ist nicht abhängig davon, ob es einen journailistischen oder werblichen Zweck erfüllt. Das ist wieder ein neuer Einwurf von Dir, der aber wieder daneben liegt.
Analogien zwischen einem T-Shirt als Trägermaterial und einer Holzplatte als Trägermaterial vermagst Du nicht herzustellen. Dazu bedarf es m.E. nicht viel, deswegen glaube ich einfach, dass Du es eben nicht willst.
Ich werde ein Teufel tun und nun Urteile wälzen. Die gesetzlichen Regelungen zum Recht am eigenen Bild sind eigentlich ausreichend und werden nach meiner Kenntnis (jaja, die mag falsch sein) auch getreu der Gesetzeslage umgesetzt. Und zwar zunehmend gegen den Fotografen oder denjenigen, der ein Bild öffentlich macht.
Richtig ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Meist gibt es keinen Kläger. Aber hier in diesem Falle droht es einen Kläger zu geben.
...
Richtig ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Meist gibt es keinen Kläger. Aber hier in diesem Falle droht es einen Kläger zu geben.
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@ mebsi:
Man kann offenbar nicht verlangen, daß jeder, der sich an einer Diskussion beteiligt, deren Eingangsbeitrag gelesen hat und daher weiß, worum es eigentlich geht. Noch interessanter wird es, wenn sich Leute hinstellen und der Fredstarterin anraten, das absehbare Risiko einfach hinzunehmen, die
- auch auf einem Board zugange sind, auf dem bereits ein einschlägiger Gerichtsprozeß im Forum begleitet wurde und daher wissen, was einen der Spaß im Fall der Fälle kostet,
- mithin nicht bereit sind, die Folgen ihres Ratschlages genauso großmütig zu übernehmen, falls die Sache dann tatsächlich schiefgeht.
@ mebsi:
Man kann offenbar nicht verlangen, daß jeder, der sich an einer Diskussion beteiligt, deren Eingangsbeitrag gelesen hat und daher weiß, worum es eigentlich geht.
Klopft euch ruhig gegenseitig auf die Schulter. Wenn man die Meinung nicht akzeptieren kann, muss man halt pauschale Aussagen über die Person machen. Gut so, das macht deine Ansichten sicher glaubwürdig. Passt jedenfalls zur sonstigen Angstmacherei. Ich gehe dann mal in mein Schlafzimmer und heule.
Wenn der Prozess so einschlägig sagt, dass das Tragen (nicht der Verkauf!) eines T-Shirts eine Veröffentlichung darstellt, dann bitte ich doch mal um Links dahin. Falls das nicht zu viel verlangt ist, Behauptungen mit wenigstens irgendwelchen Referenzen zu hinterlegen.
Ich klopfe hier niemandem auf die Schulter, nicht mal mir selbst
Übrigens kann ich andere Meinungen durchaus akzeptieren. Erstens weiß ich, dass ich nicht unfehlbar bin, zweitens halte ich meine Meinung nicht für das Maß aller Dinge, drittens: was bleibt mir anderes übrig?
Dennoch bin ich immer noch nicht davon überzeugt, dass meine Meinung falsch ist. Hier wurde in weiten Teilen eine Grundsatzdiskussion geführt. Ich dagegen betrachte diesen einen Fall. Und ich würde in diesem Falle zur Vorsicht raten. Denn: Nach meine Meinung lohnt sich der Stress einfach nicht - selbst wenn man einen eventuellen, wenngleich vielleicht unwahrscheinlichen Prozess gewinnen würde. Die Wege der Rechtsprechung ist in Deutschland häufig lang und unvorhersehbar.
Die Zeit bleibt nicht stehen, es werden andere Abgänger kommen, bei denen die Stimmung auch unter den Eltern nicht vergiftet ist und wo man eine solche Aktion ohne jede Bedenken durchühren kann.
Hallo,
ich (Lehrerin) möchte gerne Fotos meiner Abschlussklasse (14 Personen) auf Shirts drucken und den abgebildeten Personen schenken. Ist dies eine Veröffentlichung, sodass ich die Einverständniserklärung aller abgebildeter Personen benötige. Ebenso sollen CDs angefertigt werden auf denen die Fotos der Schulzeit zu sehen sind. Ich frage nach, weil eine sehr klagefreudige Mutter dabei ist und ich diese nette Idee nur ungern wegen ihr fallen lassen möchte.
LG
Silli*
Hallo hallo,
spannende Frage, einfache Antwort:
Fotos auf CD: Ich unterstelle, alle Fotos wurde im Zusammenhang mit der Schule aufgenommen. Private Benutzung ist erlaubt, wobei auch die Vervielfältigung in diesem Rahmen erlaubt ist. Das heißt: benutzt jeder Empfänger der CD diese privat und ist dies zu erwarten (also nur Schüler der Klasse dürfen die CD erhalten) dann macht es keinen Unterschied zu Paperabzügen. Das Medium entscheidet nicht über den zulässigen Gebraucht.
T-Shirt. Gilt nichts anderes. Veröffentlichen bedeutet die gezielte Zugänglichmachung an einen unbestimmten Adressatenkreis. Auch Fotos als Abzug oder als Datei dürfen weiteren Personen gezeigt werden. Dass T-Shirts zum Tragen bestimmt sind, und dabei auch von vielen anderen Personen wahrgenommen werden, macht ein T-Shirt noch nicht zu einem Veröffentlichungsmedium. Das Benutzen als Kleidungsstück steht eben im Vordergrund und auch die Erfahrung, dass in der Öffentlichkeit niemand auf T-Shirt sieht, um dort gezielt Informationen und Eindrücke zu erhalten oder sich unterhalten zu lassen.
Dass die Gerichte nur schwer über den Wortlaut des Wortes „veröffentlichen” hinausgehen, hat die Diskussion nach Einführung des Internet gezeigt. Selbst bei ins Internet eingestellte Bildern wollten viele Gerichte weder eine Verbreitung noch eine Veröffentlichung sehen. Schließlich hat das dazu geführt, dass der Gesetzgeber einen neuen Tatbestand der Zugänglichmachung in elektronischen Medien eingeführt hat.
Die Clou ist, dass harmlose Aufnahmen noch nicht gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen, sondern erst eine nachgelagerte gesetzlich definierte Benutzungshandlung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn bereits die Aufnahme als gesetzeswidrig zu qualifizieren ist: das ist nur bei heimlichen Aufnahmen und je nach Umständen zusätzlich noch mit der Erfordernis des Intimbereichs der Fall. Bei Aufnahmen im fröhlichen Klassenverband also bestimmt nicht.
So bleibt es bei einer freiheitlichen Lösung Ihrer T-Shirt-Problematik, was gut so ist. Und noch etwas, es gibt zwar ausgewiesene Streithanseln, wie oft sie aber bei Gericht den Kürzeren ziehen, sagen sie oft nicht, es könnte meistens ganz schön oft sein.....
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RA Peter Eller
Fachanwalt für Steuerrecht, Spezialist für Medienrecht
Implerstr. 11
81371 München
Vielen Dank für die ausführliche Stellungsnahme zu diesem Fall. Ich fand das ganze Thema sehr interessant und freue mich, dass wir am Schluß ein kleines Fazit vom Fachmann bekommen haben.