Veröffentlichung von Fotos auf Shirts

Diskutiere Veröffentlichung von Fotos auf Shirts im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo Tom, Zitat von TomRohwer Das muß man auch mal ganz deutlich sagen - die tatsächliche Rechtslage ist nicht annähernd so restriktiv, wie sich manche ...


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  1. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #21

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    Hallo Tom,

    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Das muß man auch mal ganz deutlich sagen - die tatsächliche Rechtslage ist nicht annähernd so restriktiv, wie sich manche Leute das in wohligem Grusel so vorstellen.
    "in wohligem Grusel" - klasse!

    Du hast natürlich Recht.

    Viele Grüße,
    Ulf

  2. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #22
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Das macht es trotzdem nicht zu einer Veröffentlichung im Sinne des UrhG.

    Der einzelne T-Shirt-Träger veröffentlicht es nicht, der trägt ein Einzelexemplar spazieren, das ist urheberrechtlich unerheblich.

    Und der T-Shirt-Produzent veröffentlicht nicht, siehe oben.
    Dann bitte ich mal um Aufklärung, wie sich im Sinne des UrhG "Veröffentlichung" definiert.
    Ich kenne es so:

    "Unter der "Veröffentlichung" von Fotografien ("Öffentliche Schaustellung") gilt jegliche Verbreitung, die über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht."
    und
    "Unter der "Verbreitung" von Fotografien muss jegliche Verbreitung verstanden werden, die über den oder die Fotografierten und den Fotografen hinausgeht."

    Das T-Shirt mit den Personen wird von mehr als der fotografierten Person und dem Fotografen getragen - nämlich auch von den anderen Abgebildeten. Verbreitung ist gegeben. Das T-Shirt wird von einer nicht begrenzten Anzahl von Personen gesehen - die Straße, die Kneipe etc. wird nicht extra geräumt, weil da jemand mit diesem T-Shirt kommt...

    Nur nebenbei möchte ich erwähnen, dass es hier das KUG/KunstUrhG mit seinen Regelungen zum Thema Recht am eigenen Bild greift.

    Ich bleibe dabei, und ich habe es wenigstens begründet: es handelt sich um eine Veröffentlichung.

  3. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #23
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Der einzelne T-Shirt-Träger veröffentlicht es nicht, der trägt ein Einzelexemplar spazieren, ...
    Du meinst also, ein Bild wäre dann nicht veröffentlicht, wenn es zwar jedermann sehen kann, aber gleichzeitig nur einmal? Irgendwie erinnert mich Deine Argumentation an die eines Anwalts, der die Beklagten zu vertreten hat ...

  4. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #24
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Du meinst also, ein Bild wäre dann nicht veröffentlicht, wenn es zwar jedermann sehen kann, aber gleichzeitig nur einmal? Irgendwie erinnert mich Deine Argumentation an die eines Anwalts, der die Beklagten zu vertreten hat ...
    Ja, und Beklagte können nicht Recht haben? Sorry, aber für mich ist das Tragen auf einem T-Shirt auch keine Veröffentlichung. Veröffentlichung wäre es nur, wenn das T-Shirt von einem unbegrenzten Kundenkreis gekauft werden könnte.

  5. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #25
    Zitat Zitat von MichaelJay Beitrag anzeigen
    Ja, und Beklagte können nicht Recht haben? Sorry, aber für mich ist das Tragen auf einem T-Shirt auch keine Veröffentlichung. Veröffentlichung wäre es nur, wenn das T-Shirt von einem unbegrenzten Kundenkreis gekauft werden könnte.
    Es bleibt ja unbenommen, jeder darf seine Meinung haben - so ist das eben. Du schreibst ja extra "für mich ist..."

    Warum begründet Ihr Eure Meinung nicht einfach mal mit entsprechender Gesetzeslage und/oder ständiger Rechtsprechung?

    Ich bleibe (hartnäckig) dabei, was ich egschrieben haben - und ich habe als Grundlage die entsprechenden Gesetze genutzt. Wenn nicht in ähnlicher Güte gegenargumentiert wird, besteht für mich kein Anlass zu glauben, dass es sich nicht um eine Veröffentlichung handeln würde.

    Ich glaube, dass bei denen, die hier keine Veröffentlichung sehen, der Wunsch Vater des Gedanken ist - und nicht reale Regelungen.

    Da sich das hier aber im Kreis dreht und zu einem "nein" - "doch" - "nein - "doch" ping-pong entwickelt, ziehe ich mich aus diesem Thread raus.

  6. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #26
    Zitat Zitat von mebsi Beitrag anzeigen
    Ich bleibe (hartnäckig) dabei, was ich egschrieben haben - und ich habe als Grundlage die entsprechenden Gesetze genutzt.
    Nein, eigentlich nicht. Eigentlich hast du einen Satz des Gesetzes genommen und deine eigene Interpretation daraus gemacht. Eine "Verbreitung" findet nämlich nicht durch Anschauen statt, sondern dadurch, dass du anderen das Werk als Besitz oder zur Nutzung überlässt.

    Und eine Schulklasse dürfte wohl von jedem Gericht auch als "Freundeskreis" eingeschätzt werden, der nach regelmässiger Rechtsprechung einen besonderen Schutz geniesst und innerhalb dessen Regelungen der Urheberrechte nicht greifen. Das kannst du gerne selbst recherchieren, es gibt dazu reichlich Urteile zum Thema Filesharing/Musik.

    Gerne lasse ich mir dann von dir einen Link zeigen, wo du ein widersprüchliches Urteil gefunden hast.

  7. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #27
    Ich wollte ja nicht mehr - aber nur noch eins: Abbildungen, die in der Öffentlichkeit getragen und von jedermann dadurch gesehen werden können, mit Musik/Filesharing zu vergleichen, ist schlichtweg Äpfel mit Birnen. Nicht alles ist ein Vergleich, was hinkt... (Sorry für diesen polemischen Spruch, aber ich finde ihn so klasse - ich musste ihn bringen)
    Die von Dir nicht näher ausgeführten Urteile beziehen sich bestimmt nicht auf einen Fall, in dem die Musik, die per Filesharing verbreitet wurden, öffentlich zur Aufführung gekommen ist, oder?
    Ne, sorry, keine Lust mehr. Werte es als Aufgabe. Und wenn Du Lust hast, glaub, dass Du Recht hast. Kann ja sogar sein. Nur mein Glaube fehlt.

  8. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #28
    Zitat Zitat von MichaelJay Beitrag anzeigen
    Ja, und Beklagte können nicht Recht haben?
    Wenn jemand Recht hat, kann er das nachvollziehbar begründen und muß sich nicht auf Behauptungen wie "Es gibt gar kein Urheberrecht" oder "Das Zeigen eines Bildes in der Öffentlichkeit ist keine Veröffentlichung" zurückziehen. Das ist so das übliche, was Anwälte von sich geben, wenn sie einen ertappten Bilderdieb zu vertreten haben.

  9. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #29
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Wenn jemand Recht hat, kann er das nachvollziehbar begründen und muß sich nicht auf Behauptungen wie "Es gibt gar kein Urheberrecht" oder "Das Zeigen eines Bildes in der Öffentlichkeit ist keine Veröffentlichung" zurückziehen. Das ist so das übliche, was Anwälte von sich geben, wenn sie einen ertappten Bilderdieb zu vertreten haben.
    Wieso soll sich jemand die Mühe machen, ein Gegenargument für etwas zu finden, wo doch schon die Sache nicht begründbar ist. Es werden hier ja völlig abstruse Schlussfolgerungen gezogen, wenn die Benutzung eines Produktes mit einer öffentlichen Verbreitung gleichgesetzt wird.

    Diese Angstmacherei des "wenn du es nicht beweisen kannst, ist es verboten" ist einfach falsch.

  10. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #30
    Zitat Zitat von MichaelJay Beitrag anzeigen
    Es werden hier ja völlig abstruse Schlussfolgerungen gezogen, wenn die Benutzung eines Produktes mit einer öffentlichen Verbreitung gleichgesetzt wird.
    Schlicht falsch. Hier wird geäußert, dass die Nutzung eines Fotos auf einem T-Shirt, welches dann öffentlich getragen wird, eine Veröffentlichung des Bildes darstellt. Wir wollen doch bei der diskutierten Sache sein. Hier setzt niemand die Benutzung eines Produkts mit einer öffentlichen Verbreitung gleich.
    Es geht auch gar nicht um das Urheberrecht des Fotografen, sondern um das Reecht am eigenen Bild des Fotografierten. Und da recht es aus, dass ein einzelnes Bild (Abzug, Abdruck auf T-Shirt) öffenlich zur Schau gebracht wird. Ist es so schwer? Man stelle sich vor, das Bild würde an einer einzigen Reklametafel aufgepflastert. Auf einr wohlgemerkt. Das wäre dann auch keine Veröffentlichung nach Deiner Interpretation? Holla.

    mh, wieso schreibe ich eigentlich noch, ich wollte es doch lassen...
    Ich kann (und will es auch gar nicht) Dich nicht bekehren (vielleicht habe ich ja unrecht gleichwohl ich von juristischen Themen nicht ganz unbeleckt bin- aber Deine Argumentation halte ich für schlichtweg falsch). Aber vielleicht führt diese Diskussion ja dazu, dass andere die dies lesen, etwas bewusster an die Sache rangehen.

  11. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #31
    Zitat Zitat von mebsi Beitrag anzeigen
    Man stelle sich vor, das Bild würde an einer einzigen Reklametafel aufgepflastert. Auf einr wohlgemerkt.
    Ich dachte, du wolltest beim tatsächlichen Fall bleiben, dem Tragen eines T-Shirts... da ich T-Shirts normalerweise trage, ist das für mich die Benutzung eines Produktes... Und nur weil ich ein T-Shirt trage, ist es noch lange nicht "veröffentlicht". Das Tragen eines T-Shirts allein erfüllt weder einen werblichen noch einen journalistischen Zweck.

    Ich mache weder Vergleiche mit Reklametafeln noch mit öffentlichen Aufführungen, diese ungerechtfertigten Vergleiche stammen von dir.

    Im übrigen erhebe ich auch nicht Anspruch auf absolute Weisheit, ich kann mich durchaus irren. Aber ich bin relativ sicher, dass ihr hier keinen halbwegs brauchbaren Paragraphen für diesen Fall findet und vermutlich auch sehr wenige (wenn überhaupt) Gerichtsurteile - ich erinnere mich nur dunkel an eines, in dem es um die Verteilung von Schul-/Klassenfotos über eine öffentliche Internet-Seite ging, was meines Erachtens aber schon viel eher den Begriff einer "Veröffentlichung" umfasst.

    Mal ganz davon abgesehen, was ist das potenzielle Risiko in einem solchen Fall? Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person erlaubt eigentlich nur drei mögliche Folgen:

    1. Die weitere Verbreitung des Bildes zu stoppen.

    2. Einen möglichen Schaden ersetzen. Ein Schaden kann aber nur dann entstanden sein, wenn die abgebildete Person nachweisen kann, dass sie sonst für Fotos regelmässig bezahlt wird (ob als Model oder als Werbeträger wie z.B. Prominente oder Sportler)

    3. Einen Anteil am erzielten Gewinn einfordern. Das dürfte hier wohl nicht zur Debatte stehen, wenn wohl die Shirts höchstens kostendeckend oder sogar als Geschenk verteilt werden sollen.

    Bitte fühlt euch frei auch nur ein einziges Urteil oder Gesetz zu finden, dass diesen Punkten entgegenläuft.

  12. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #32
    Lassen wir es dabei - Du willst es nicht verstehen.
    Ob etwas veröffentlicht ist oder nicht, ist nicht abhängig davon, ob es einen journailistischen oder werblichen Zweck erfüllt. Das ist wieder ein neuer Einwurf von Dir, der aber wieder daneben liegt.

    Analogien zwischen einem T-Shirt als Trägermaterial und einer Holzplatte als Trägermaterial vermagst Du nicht herzustellen. Dazu bedarf es m.E. nicht viel, deswegen glaube ich einfach, dass Du es eben nicht willst.

    Ich werde ein Teufel tun und nun Urteile wälzen. Die gesetzlichen Regelungen zum Recht am eigenen Bild sind eigentlich ausreichend und werden nach meiner Kenntnis (jaja, die mag falsch sein) auch getreu der Gesetzeslage umgesetzt. Und zwar zunehmend gegen den Fotografen oder denjenigen, der ein Bild öffentlich macht.

    Richtig ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Meist gibt es keinen Kläger. Aber hier in diesem Falle droht es einen Kläger zu geben.

    Rechner aus, aus die Maus.

  13. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #33
    Zitat Zitat von mebsi Beitrag anzeigen
    ...
    Richtig ist, wo kein Kläger, da kein Richter. Meist gibt es keinen Kläger. Aber hier in diesem Falle droht es einen Kläger zu geben.
    ...
    @ mebsi:
    Man kann offenbar nicht verlangen, daß jeder, der sich an einer Diskussion beteiligt, deren Eingangsbeitrag gelesen hat und daher weiß, worum es eigentlich geht. Noch interessanter wird es, wenn sich Leute hinstellen und der Fredstarterin anraten, das absehbare Risiko einfach hinzunehmen, die

    - auch auf einem Board zugange sind, auf dem bereits ein einschlägiger Gerichtsprozeß im Forum begleitet wurde und daher wissen, was einen der Spaß im Fall der Fälle kostet,

    - mithin nicht bereit sind, die Folgen ihres Ratschlages genauso großmütig zu übernehmen, falls die Sache dann tatsächlich schiefgeht.

    Peter

  14. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #34
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    @ mebsi:
    Man kann offenbar nicht verlangen, daß jeder, der sich an einer Diskussion beteiligt, deren Eingangsbeitrag gelesen hat und daher weiß, worum es eigentlich geht.
    Klopft euch ruhig gegenseitig auf die Schulter. Wenn man die Meinung nicht akzeptieren kann, muss man halt pauschale Aussagen über die Person machen. Gut so, das macht deine Ansichten sicher glaubwürdig. Passt jedenfalls zur sonstigen Angstmacherei. Ich gehe dann mal in mein Schlafzimmer und heule.

    Wenn der Prozess so einschlägig sagt, dass das Tragen (nicht der Verkauf!) eines T-Shirts eine Veröffentlichung darstellt, dann bitte ich doch mal um Links dahin. Falls das nicht zu viel verlangt ist, Behauptungen mit wenigstens irgendwelchen Referenzen zu hinterlegen.

  15. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #35
    Nun bin ich schon so lange dabei und habe von so einem Prozeß auch nichts gelesen? Welchen meintest Du, Peter?

    Viele Grüße,
    Ulf

  16. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #36
    Zitat Zitat von MichaelJay Beitrag anzeigen
    Klopft euch ruhig gegenseitig auf die Schulter.
    Ich klopfe hier niemandem auf die Schulter, nicht mal mir selbst

    Übrigens kann ich andere Meinungen durchaus akzeptieren. Erstens weiß ich, dass ich nicht unfehlbar bin, zweitens halte ich meine Meinung nicht für das Maß aller Dinge, drittens: was bleibt mir anderes übrig?

    Dennoch bin ich immer noch nicht davon überzeugt, dass meine Meinung falsch ist. Hier wurde in weiten Teilen eine Grundsatzdiskussion geführt. Ich dagegen betrachte diesen einen Fall. Und ich würde in diesem Falle zur Vorsicht raten. Denn: Nach meine Meinung lohnt sich der Stress einfach nicht - selbst wenn man einen eventuellen, wenngleich vielleicht unwahrscheinlichen Prozess gewinnen würde. Die Wege der Rechtsprechung ist in Deutschland häufig lang und unvorhersehbar.
    Die Zeit bleibt nicht stehen, es werden andere Abgänger kommen, bei denen die Stimmung auch unter den Eltern nicht vergiftet ist und wo man eine solche Aktion ohne jede Bedenken durchühren kann.

    Schönen Sonntag noch!
    lg, mebsi

  17. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #37
    Zitat Zitat von Silli75 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich (Lehrerin) möchte gerne Fotos meiner Abschlussklasse (14 Personen) auf Shirts drucken und den abgebildeten Personen schenken. Ist dies eine Veröffentlichung, sodass ich die Einverständniserklärung aller abgebildeter Personen benötige. Ebenso sollen CDs angefertigt werden auf denen die Fotos der Schulzeit zu sehen sind. Ich frage nach, weil eine sehr klagefreudige Mutter dabei ist und ich diese nette Idee nur ungern wegen ihr fallen lassen möchte.

    LG
    Silli*
    Hallo hallo,

    spannende Frage, einfache Antwort:

    Fotos auf CD: Ich unterstelle, alle Fotos wurde im Zusammenhang mit der Schule aufgenommen. Private Benutzung ist erlaubt, wobei auch die Vervielfältigung in diesem Rahmen erlaubt ist. Das heißt: benutzt jeder Empfänger der CD diese privat und ist dies zu erwarten (also nur Schüler der Klasse dürfen die CD erhalten) dann macht es keinen Unterschied zu Paperabzügen. Das Medium entscheidet nicht über den zulässigen Gebraucht.

    T-Shirt. Gilt nichts anderes. Veröffentlichen bedeutet die gezielte Zugänglichmachung an einen unbestimmten Adressatenkreis. Auch Fotos als Abzug oder als Datei dürfen weiteren Personen gezeigt werden. Dass T-Shirts zum Tragen bestimmt sind, und dabei auch von vielen anderen Personen wahrgenommen werden, macht ein T-Shirt noch nicht zu einem Veröffentlichungsmedium. Das Benutzen als Kleidungsstück steht eben im Vordergrund und auch die Erfahrung, dass in der Öffentlichkeit niemand auf T-Shirt sieht, um dort gezielt Informationen und Eindrücke zu erhalten oder sich unterhalten zu lassen.

    Dass die Gerichte nur schwer über den Wortlaut des Wortes „veröffentlichen” hinausgehen, hat die Diskussion nach Einführung des Internet gezeigt. Selbst bei ins Internet eingestellte Bildern wollten viele Gerichte weder eine Verbreitung noch eine Veröffentlichung sehen. Schließlich hat das dazu geführt, dass der Gesetzgeber einen neuen Tatbestand der Zugänglichmachung in elektronischen Medien eingeführt hat.

    Die Clou ist, dass harmlose Aufnahmen noch nicht gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen, sondern erst eine nachgelagerte gesetzlich definierte Benutzungshandlung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn bereits die Aufnahme als gesetzeswidrig zu qualifizieren ist: das ist nur bei heimlichen Aufnahmen und je nach Umständen zusätzlich noch mit der Erfordernis des Intimbereichs der Fall. Bei Aufnahmen im fröhlichen Klassenverband also bestimmt nicht.

    So bleibt es bei einer freiheitlichen Lösung Ihrer T-Shirt-Problematik, was gut so ist. Und noch etwas, es gibt zwar ausgewiesene Streithanseln, wie oft sie aber bei Gericht den Kürzeren ziehen, sagen sie oft nicht, es könnte meistens ganz schön oft sein.....

  18. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts #38
    Vielen Dank für die ausführliche Stellungsnahme zu diesem Fall. Ich fand das ganze Thema sehr interessant und freue mich, dass wir am Schluß ein kleines Fazit vom Fachmann bekommen haben.

    Ich schiebe mal ein Flens rüber.



    Viele Grüße,
    Ulf

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