Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen

Diskutiere Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe sehr, dass ich hier ein paar Meinungen zu meinem Problem finde. Hier mal die Kurzversion: Ich habe ...


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  1. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #1

    Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen


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    Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe sehr, dass ich hier ein paar Meinungen zu meinem Problem finde.

    Hier mal die Kurzversion:


    Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden. Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.

    Laut Urheberrecht dürfte das nicht rechtens sein, oder?
    Auf eine Namensnennung habe ich ebenfalls nicht verzichtet.

    Wer hat schon mal ähnliche Probleme gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?

    Einen Versuch mit einem Rechtsanwalt habe ich bereits gestartet, jedoch musste ich das Verfahren aus gesundheitlichen und Kosten-Gründen einstellen.

    Für Tipps, Meinungen, Ideen, …. wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!




    Wen noch mehr Details interessieren und wer gerne lange Texte liest, hier die lange Version:

    Ich vertreibe seit ca. 3-4 Jahren Bilder bei verschiedenen Bildagenturen.


    Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.

    Also, da war ich erst mal etwas baff. Soweit ich weiß, ist das Urheberrecht vererbbar, aber nicht übertragbar.
    Die Bildagentur (bzw. der Inhaber der Bildagentur) dürfte sich also gar nicht als Urheber ausgeben.
    Und in dem Vertrag stand auch nichts davon, dass ich auf meine Namensnennung verzichte wolle. Ist ja schließlich auch eine Art von Werbung für mich.

    Hier mal ein Auszug aus dem UrhG:

    „Gem. § 13 S. 1 UrhG hat ein Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Verbunden ist damit zum einen positiv die Befugnis, sich jederzeit zu seiner Urheberschaft bekennen zu können, als auch negativ, beeinträchtigende Verhaltensweisen Dritter zu untersagen. Es kann sowohl das unberechtigte Bestreiten der Urheberschaft als auch die Anmaßung der Urheberschaft eines Dritten unterbunden werden. Bereits das bloße Unterlassen der Nennung des Urhebers bei der Werkverwertung kann im Einzelfall genügen, um von einer Verletzung sprechen zu können……..

    Der Urheber hat nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung der Beeinträchtigung und im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz………“

    Oder gibt es ein Gesetz welches dieses wieder aufhebt?

    Selbst als ich im Google den Namen des Argenturbesitzers (nicht den Namen der Bildagentur!) eingab, erschienen einige meiner Bilder!
    Also, ich finde es ganz schön dreist sich „mit fremden Federn zu schmmücken“ :-(
    Ich war sehr verärgert und habe sofort Kontakt zu dem „Übeltäter“ aufgenommen.
    Außer einem „blah blah“ seiner Rechtsanwältin, die „anscheinend“ noch nie etwas vom Urheberrecht gehört hatte, kam nichts.

    Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
    Danach schrieb ich an die Bildagenturen, die ich mit den meinigen Bildern ausfindig gemacht hatte. Einige löschten die Fotos sofort, andere wollten erst Beweise.

    Ach ja, außerdem klaute er einige meiner Fotoideen, was aber nicht zur Debatte stand und auch schwer nachzuweisen ist.

    Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin. Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!

    Dieser ganze Rechtsstreit kostete mich Einiges: Zeit, Nerven und Geld!

    Ich entschloss mich, den Rechtstreit nicht weiter zuführen, einerseits der Angst, die Kosten würden sehr viel mehr werden und hauptsächlich auch aus gesundheitlichen Gründen.

    In diesem Jahr nahm ich mir dann vor, noch mal bei einigen Agenturen zu stöbern, einfach aus Neugier, weil das Thema mich einfach nicht in Ruhe ließ.
    Und, ….. ich war entsetzt! Noch immer waren einige meiner Bilder unter seinem Namen stehend zum Verkauf veröffentlicht.

    Ich weiß nicht, ob ich da zu empfindlich bin oder überreagiere, aber diese „Sache“ beschäftigt mich nach wie vor.


    Was haltet ihr denn davon? Würdet Ihr genauso reagieren??? Oder was würdet Ihr unternehmen?

    Ich überlege zurzeit, ob ich eventuell nach anderen Fotografen suche, denen es ähnlich geht/ging, um eventuell doch noch mal einen Versuch einer Sammelklage zu starten.
    Was meint Ihr?

    Ich würde mich supi doll freuen, wenn einfach mal jemand seinen Senf dazu geben könnte!

    Ganz lieben Dank schon mal im Voraus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!

  2. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #2
    Dass was dir hier widerfahren ist, ist echt übel, das wünsche ich niemandem, aber ich befürchte, dass du hier ohne eine Klage nichts machen kannst. Solltest du RAW-Dateien von deinen Bildern haben, dann wäre es schon ein Beweis dafür, dass es deine Bilder sind.

  3. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #3
    Zitat Zitat von traeumerchen Beitrag anzeigen
    s

    Ich vertreibe seit ca. 3-4 Jahren Bilder bei verschiedenen Bildagenturen.


    Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
    Was ich jetzt nicht ganz verstehe, du hast deine Bilder einer Agentur verkauft ?
    > Meinst du wirklich verkauft und nicht bei einer Agentur eingestellt.

  4. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #4
    Oberdreist!
    Selbst wenn du keine Raws von den Bildern hast, so hast du doch sicherlich die Originaldateien.(Ich mache von jedem Motiv mehrere Aufnahmen, so dass auch anhand der EXIFS ersichtlich ist, woher es stammt.) Hier hilft wirklich nur noch der ganz harte Hammer (Klage). Wenn sich sogar ein Agenturinhaber zu solchen Machenschaften hinreissen lässt, ist Action geboten.
    Ansonsten ist in den AGBs der BAs klar geregelt, dass gekaufte Bilder (Lizenzen!!) nicht weiterverkauft werden dürfen. Da könntest du sogar die BA einspannen, von der dieser Typ deine Bilder gekauft hat. Es gibt dort doch noch Unterlagen zum Verkauf deiner Bilder/Lizenzen, woraus ersichtlich, das der Typ die Bilder gekauft und nicht selbst fabriziert hat.

    Gruß Renate

  5. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #5
    Tja, interessant Frage.
    Ich weiss nicht, zu welcher Agentur du deine Bilder geschickt hast. Es gibt tatsächlich mindestens eine Agentur, die Bilder und nicht Lizenzen verhauft. Im Allgemeinen werden aber nur Lizenzen für Bilder verkauft, wobei Urheberrecht beim Fotografen verbleibt.

    Gruß Renate

  6. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #6
    Es wird nicht wirklich klar, was Du meinst, bzw. was passiert ist...

    Zitat Zitat von traeumerchen Beitrag anzeigen
    Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden.
    An wen hast Du die Fotos verkauft (bzw. Nutzungsrechte)? An die Bildagenturen? Oder an wen anderen?

    Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.
    Woher hatte der Käufer die Fotos? Von Dir? Von einer Bildagentur?

    Laut Urheberrecht dürfte das nicht rechtens sein, oder?
    Auf eine Namensnennung habe ich ebenfalls nicht verzichtet.
    Wem gegenüber nicht?

    Wer hat schon mal ähnliche Probleme gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?

    Einen Versuch mit einem Rechtsanwalt habe ich bereits gestartet, jedoch musste ich das Verfahren aus gesundheitlichen und Kosten-Gründen einstellen.

    Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
    Die Langfassung macht es nicht klarer. Was bedeutet: Du hast die Bilder einer Agentur verkauft?

    Hast Du der Agentur ein Nutzungsrecht eingeräumt? (Ein ausschließliches?) Oder hast Du die Agentur beauftragt, die Bilder zu vermarkten und ihrerseits Dritten in Deinem Auftrag Nutzungsrechte einzuräumen?

    Und egal wie es nun war: wie sehen denn die Veträge dazu aus? Sagen die was zu Urhebernennung?

    Also, da war ich erst mal etwas baff. Soweit ich weiß, ist das
    Urheberrecht vererbbar, aber nicht übertragbar.

    Das ist richtig.

    Die Bildagentur (bzw. der Inhaber der Bildagentur) dürfte sich also gar nicht als Urheber ausgeben.
    Tun sie das? Oder lassen sie sich als Bildquelle nennen?

    Wenn ich Nutzungsrechte an einem Foto an dpa verkaufe, dann steht unter dem Foto "dpa". Wenn der Verwender viel Platz hat, steht da vielleicht "dpa/Tom Rohwer", oder "Tom Rohwer/dpa". Muß aber nicht. dpa lässt sich das Recht einräumen, ihren Kunden auch zu gestatten, auf den Fotografennamen zu verzichten.

    Selbst als ich im Google den Namen des Argenturbesitzers (nicht den Namen der Bildagentur!) eingab, erschienen einige meiner Bilder!
    Also, ich finde es ganz schön dreist sich „mit fremden Federn zu schmmücken“ :-(
    Ich war sehr verärgert und habe sofort Kontakt zu dem „Übeltäter“ aufgenommen.
    Außer einem „blah blah“ seiner Rechtsanwältin, die „anscheinend“ noch nie etwas vom Urheberrecht gehört hatte, kam nichts.
    Das ist nun noch diffuser und unklarer als das vorher beschriebene... Was heißt "blah blah"? Darunter kann man sich nichts vorstellen.

    Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
    Das ist zweifellos sinnvoll - der Anwalt könnte dann erstmal in aller Ruhe die Faktenlage klären.
    Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin. Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!
    Frage: hattest Du einen Anwalt?

    Was haltet ihr denn davon? Würdet Ihr genauso reagieren??? Oder was würdet Ihr unternehmen?
    Da der Sachverhalt vollkommen unklar ist, kann man da eigentlich gar nichts zu sagen. Außer Allgemeinplätzen.

    Ich überlege zurzeit, ob ich eventuell nach anderen Fotografen suche, denen es ähnlich geht/ging, um eventuell doch noch mal einen Versuch einer Sammelklage zu starten.
    Was meint Ihr?
    Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.

  7. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #7
    ich verstehe das ganze auch nicht, ich habe bisher nur 2x an agenturen verkauft.. wo sowas passieren könnte...

    1. Bilderbox... aber die machen sowas garantiert nicht
    2. PicPark und auch denen traue ich sowas nicht zu

    bei diesen agenturen verkauft man nur das recht, dass sie die bilder weiterverkaufen (auch ohne benennung des Fotografen)

    Wenn Du aber pro bild etwa 600 euro bekommen hast, dann wäre das sogar aus meiner sicht ok....

    also... sag uns den namen der Agentur *g vielleicht hilft es einigen neuen genau sowas zu vermeiden

    lg yvonne

  8. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #8
    Soweit ich das zunächst verstanden habe, hat die Fredstarterin Bilder bei einer Agentur angeboten, dort wurden die Nutzungsrechte von jemandem gekauft und dieser Kunde hat die Bilder dann seinerseits wiederum in anderen Agenturen angeboten:

    Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden. Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.
    Eigentlich ein Vorgang, über den ich nicht erstaunt wäre - ich wundere mich schon länger, weshalb nicht ständig Freds auftauchen, daß Leute Bilder in Pfennigagenturen einkaufen und die Bilder bei Midstocks dann unter eigenem Namen weiterverhökern. Das sollte aber eigentlich dann in Zusammenarbeit mit den Betreibern der weiterverhökernden Agentur zu klären sein.

    Dann schreibt sie weiter:

    Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
    Das wäre nun ein völlig anders gelagerter Fall. Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, ob die erste Agentur noch existiert, diese mit der zweiten eine Vertriebspartnerschaft hat und ggf. nur etwas beim upload schiefging. Auch das sollte mit der zweiten Agentur zu klären sein. Allerdings irritieren mich etwas die Zeitabläufe.

    Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
    Danach schrieb ich an die Bildagenturen, die ich mit den meinigen Bildern ausfindig gemacht hatte. Einige löschten die Fotos sofort, andere wollten erst Beweise.
    Mehr als die Löschung der Bilder und den Rauswurf des Einstellers steht wohl nicht in der Macht einer Agentur. Ich würde nicht erwarten, daß die ihrerseits Strafanzeige stellt.

    Zu der Idee, erst Belege anzufordern, kann man so nichts sagen - generell würde man ja davon ausgehen, daß die Fredstarterin die schon beim Anschreiben vorgelegt hat. Sonst könnte ja jeder kommen und anderer Leute Bilder löschen lassen. Bei den erstgenannten vermute ich daher, daß die schon mehrfach von anderen Fotografen auf diese Person und seine "Urheberschaften" angesprochen wurden.

    Weiter schreibt sie:

    Ach ja, außerdem klaute er einige meiner Fotoideen,
    Nun ja, da müßte man in manchen Agenturen jeden zweiten Fotografen vor den Kadi ziehen. Dort gehört es bekanntlich zum Tagesgeschäft, jedes Foto nachzustellen, was sich mehr als einmal verkauft hat. Man muß fast sagen, daß das allgemein bekannt und demzufolge jeder damit einverstanden ist, der bei diesen Läden Material anbietet - quasi ein ungeschriebener Bestandteil der AGB.

    Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin.
    Aha. Jedes dauert halt seine Zeit - Eier fünf Minuten und Gerichtsverfahren mehrere Jahre, je nach dem, durch wieviele Instanzen man geht. Manchen Prozeß führen die Erben mit dem Kanzleinachfolger des Anwalts zu Ende, der das Mandat irgendwann mal bekommen hat.

    Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!
    Das ist völlig normal. Was soll auch ein Anwalt machen, der natürlich genau weiß, daß sein Mandant im Unrecht ist? Grob statistisch gesehen müßte er ja jedes zweite Mandat ablehnen, also hätte er dann lieber gleich Taxifahrer werden sollen. Psychologische Kriegsführung gehört zum Geschäft, da muß man entweder durch oder sich eben alles im Leben gefallen lassen.

    Dieser ganze Rechtsstreit kostete mich Einiges: Zeit, Nerven und Geld!
    Auch das sollte jedem klar sein, der einen anfängt.

    Ich entschloss mich, den Rechtstreit nicht weiter zuführen, einerseits der Angst, die Kosten würden sehr viel mehr werden und hauptsächlich auch aus gesundheitlichen Gründen.
    Tja, es ist halt die Frage, wie man an so eine Sache herangeht.

    Wenn jemand ein schwaches Gemüt hat, seine Ruhe haben will und meint, es sei das Geschäft des Anwaltes, für ihn die Kastanien aus dem Feuer holen, wird überdurchschnittlich oft enttäuscht sein, weil die Gegenpartei mit ihm leichtes Spiel hatte.

    Merke: Anwalt und Mandant sind entweder ein Team, die ihre Sache einträchtig durchziehen oder von vornherein die Finger davon lassen sollten. Der Anwalt ist Jurist, nicht Mediziner oder Fotograf, er hat also zum einen von vielen fachlichen Zusammenhängen nicht viel Ahnung, zum anderen ist er bei fast keiner Sache selbst dabeigewesen. Infolgedessen ist er darauf angewiesen, vom Mandanten mit Argumenten und Beweisen aufmunitioniert zu werden. Läßt der Mandant da alle fünfe grade sein, steht der Anwalt logischerweise schulterzuckend vor Gericht. Das sehen die Richter nicht so gerne.

    Daß auf diese Weise ein Großteil der Prozesse unnötigerweise verlorengeht, regt die Leute aber immer erst dann auf, wenn es zu spät ist. Gibt man aber schon vorher klein bei, dann nützt es natürlich auch nichts, Jahre später in Internetforen Wellen zu schlagen.

    Ich weiß nicht, ob ich da zu empfindlich bin oder überreagiere, aber diese „Sache“ beschäftigt mich nach wie vor.
    Dann war die Entscheidung aufzugeben schlicht falsch.
    Das ist halt ein Aspekt, den man mit berücksichtigen sollte, wenn man sie trifft: Geld an Anwalts- und Gerichtskosten nachzuschießen, ist nur eine Seite der Medaille. Entweder man ist bereit, die Geschichte bis zum Ende durchzuziehen oder es ist von vornherein schade um jeden Cent.

    Es ist in der Regel naiv zu erwarten, daß irgendein Gauner mit seinem Opfer Mitleid haben und es unterlassen werde, diesem zusätzlich zu seiner (nicht selten offenbaren) Gaunerei vor oder im Prozeß noch (verbal) ins Gesicht zu schlagen.

    Ich würde mich supi doll freuen, wenn einfach mal jemand seinen Senf dazu geben könnte!
    Der Dir aber nach Deiner eigenen Entscheidung nun nichts nützt, denn den kannst Du Dir jetzt noch nicht mal auf die Wurst streichen. Verbuch´ es als Lehrgeld und gehe, falls Du wieder einmal einen Anwalt beauftragen mußt, die Sache anders an.

    Das heißt natürlich nicht, daß Du nicht weiterhin den "zweitverwertenden" Agenturen nachmachen, dort die Bilder löschen lassen und darauf dringen sollst, daß die von solchen "Urhebern" die Finger lassen.

    Peter

  9. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #9
    Hallöchen, vielen Dank Euch allen schon mal!!!
    Ich hätte gar nicht gedacht, dass sich doch so viele die Zeit nehmen! Find ich supi.
    Nun, zu Euren Antworten und Fragen.

    Also, an Beweisen mangelt es nicht, dass ist kein Problem. So habe ich es auch bei einigen Agenturen geschafft „meine-seine“ Bilder löschen zu lassen.

    Und ja, ich habe es einer Bildagentur verkauft. Ich weiß nicht genau, ob das hier erlaubt ist den Namen zu nennen. Deshalb sag aber so viel, es ist eine von Yvonne´s genannten.

    Es ist so, dass ich keine exklusiven Nutzungsrechte verkauft habe bzw. (siehe Yvonne).

    Ich hätte auch kein Problem damit gehabt, wenn nur der Agenturname erwähnt wird bzw. als Bildquelle genannt würde, womit ich auch gerechnet habe.
    Ein wirklicher Verzicht auf meine Namensnennung stand jedoch nicht im Vertrag. Vielleicht wurde das später geändert.

    Aber wie schon geschrieben, es stand oft nur der Name des Agenturbesitzers beim Verkauf der Bilder in anderen Bildagenturen!
    Und das finde ich einfach eine Frechheit. Denn wie gesagt, man kann ja nun mal nicht das Urheberrecht mit verkaufen. Und Exklusivrechte (was ja nicht der Fall war) für so einen lächerlichen Preis, nee, so nötig hätte ich es dann auch nicht.

    Außerdem fordert er mit seiner Bildagentur die Käufer auf, ihn und seine Bildagentur als Urheber anzugeben! Pahhhh, und ein großer Teil ist sicherlich auch von anderen Fotografen aufgekauft wurden!

    Nun, die Nutzungsrechte mein Bild selbst weiter zu verkaufen, hatte/habe ich ja noch.

    Ihr verkauft ja sicher Eure Fotos auch nicht nur an eine Agentur sondern an mehrere oder?

    Und so wollte ich meine Bilder bei anderen Fotoagenturen hochladen und habe wirklich rein zufällig gesehen, dass meine Bilder schon drin war. Aber! nicht mit meinen Namen, sondern unter dem Namen der Agentur + Name des Agenturbesitzers oder halt nur sein Name.

    Da würdet ihr doch auch nicht schlecht gucken oder?

    Und vielleicht solltet Ihr mal schauen, ob Euch nicht auch eine böse Überraschung ins Haus steht, was ich doch mal nicht hoffe.

    Tja und was hättet Ihr gemacht?
    Hättet ihr gesagt, hm, naja, dann laß ich meine Bilder von ihm verkaufen, bekomme jedoch nichts dafür, weil es sich ja um eine einmalige Summe beim Abkauf handelte oder setze ich die Bilder rein und schaue mal von wem sie kaufen, 50 zu 50 von mir oder von ihm!
    Schon eine komische Situation oder?

    Einen Anwalt hatte ich übrigens. Da ich umgezogen war, hatte ich jedoch die meiste Zeit nur noch schriftlichen Kontakt. Und irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er nur abkassierte und nichts vorwärts ging.
    Vielleicht hatte ich auch einfach nur den falschen Anwalt.


    Ach ja, und wie witzig ist das eigentlich, nach dem meine Klage so im Rollen war, dass er plötzlich keine Bilder mehr aufkaufte???

    So, ich hoffe, dass ich es diesmal etwas verständlicher geschrieben hab. Ich hatte ja schon im ersten Teil ein schlechtes Gewissen, weil es ein Roman geworden war.

    Also nochmals, ganz lieben Dank im Voraus für Eure Meinungen hierzu!!!

  10. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #10
    @traumerchen
    Also wenn es eine von Yvonnes genannten Agenturen ist, verstehe ich dich nicht so ganz.

    Auch ich habe bspw. bereits dutzende Bilder an Bilderbox verkauft. Für mich ein astreiner Vertriebsweg. Alles reibungslos und einwandfrei verlaufen. Die Agentur hat auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie sich das Recht einräumen die angekauften Bilder über weitere Vertriebswege auszuwerten. Dies war klar und deutlich in den Rechteübertragungsvereinbarungen sowie den FAQ auf der Webseite geregelt.
    Da war einem/mir auch klar, dass es auch dazu kommen kann, dass dieses Bildmaterial auch bei anderen Agenturen vertrieben wird, evtl. auch dort, wo man bereits vertreten ist. Dafür haben sie schließlich gezahlt. So denke ich auch bei dir.
    Dies hast du doch auch unterzeichnet. Nun frage ich mich, ob dieser Vertrag dann wirklich so missverständlich für dich war oder es sich einfach nur um einen Fall von "hab ich nicht richtig gelesen/begriffen" handelt.

    Gruß, Kaarsten

  11. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #11
    Kaarsten hat geschrieben:

    Die Agentur hat auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie sich das Recht einräumen die angekauften Bilder über weitere Vertriebswege auszuwerten. Dies war klar und deutlich in den Rechteübertragungsvereinbarungen sowie den FAQ auf der Webseite geregelt.
    Da war einem/mir auch klar, dass es auch dazu kommen kann, dass dieses Bildmaterial auch bei anderen Agenturen vertrieben wird, evtl. auch dort, wo man bereits vertreten ist. Dafür haben sie schließlich gezahlt.
    Das ist so nicht ganz korrekt. Man kann freilich alle Nutzungsrechte gegen Einmalzahlung an andere Leute abtreten, unabhängig davon, ob es eine gute Idee ist, das zu tun. Das heißt dann aber nicht, daß derjenige, der die Nutzungsrechte erworben hat, auch überall behaupten darf, der Urheber der Bilder zu sein.

    Die Fredstarterin hat geschrieben:

    Und so wollte ich meine Bilder bei anderen Fotoagenturen hochladen und habe wirklich rein zufällig gesehen, dass meine Bilder schon drin war. Aber! nicht mit meinen Namen, sondern unter dem Namen der Agentur + Name des Agenturbesitzers oder halt nur sein Name.
    Für meine Begriffe eine nicht so einfach zu beantwortende Frage. Kaarsten hat insofern Recht, daß man sich schon dessen bewußt werden muß, was es bedeutet, Verwertungsrechte von Bildern gegen Einmalabfindung abzutreten. Ob das exklusiv geschah oder nicht, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.

    Der Initiator solcher Geschäfte hätte jedoch wissen müssen, daß die stringente Vertragsbedingung der meisten Agenturen, nur Bilder anzubieten, für die man das Urheberrecht besitzt, seine Verwertungsmöglichkeiten beschränkt. Er kann eben die Bilder nicht dort anbieten, wo er wahrheitswidrig behaupten und versichern muß, der Urheber der Bilder zu sein. Das ist nun nicht nur ein rechtliches, sonder auch ein technisches Problem:
    Die Agenturen müßten unter den Bildern die Namen von zig oder gar hunderten diverser Fotografen ausweisen, die zum Teil auch noch selbst Vertragspartner dieser Agentur sind, aber die Erträgnisse aus den Verkäufen an diesen Einlieferer ausschütten. Das das in aller Regel nicht funktioniert, müßte jedem klar sein - auch demjenigen, der Euch für die Bilder pauschal einen Betrag X bot, ohne dafür einen Kunden zu haben.

    Es mag sein, daß sein ursprüngliches Konzept darin bestand, die "aufgekauften" Bilder über sein eigenes Portal zu vermarkten. Dort hätte es diesen Konflikt nicht gegeben. Daß dieses Konzept offenbar nicht aufging, weil er die dafür erforderliche Marktposition nicht erreichte, war, ist und bleibt sein Risiko. Dumm gelaufen, auch anderer Leute Konzepte gehen nicht auf.

    Aber immerhin verstehe ich jetzt den Widerspruch im Eingangsbeitrag und die Forderung der gegnerischen Partei, das erhaltene Geld zurückzuzahlen. Lief eine der Bemühungen, die Du oder Dein Anwalt ins Werk gesetzt haben, darauf hinaus, den Vertrag rückabzuwickeln, so wäre das eine ganz normale Folge davon gewesen: die gegenseitig gewährten Vorteile sind herauszugeben. Bei dem Verkauf eines Gegenstandes heißt das "Ware an den Verkäufer zurück und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt an den Käufer zurück". Wie man im konkreten Fall eine Art "Nutzungsentgelt" für bereits getätigte Verkäufe hätte ermitteln müssen oder können, ist dabei eine andere Frage.

    Einen Anwalt hatte ich übrigens. Da ich umgezogen war, hatte ich jedoch die meiste Zeit nur noch schriftlichen Kontakt. Und irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er nur abkassierte und nichts vorwärts ging. Vielleicht hatte ich auch einfach nur den falschen Anwalt.
    Ganz einfach das lesen, was ich im vorigen Beitrag dazu schon geschrieben habe.

    Dem Anwalt würde ich keinen Vorwurf machen, weil es mir offenbar scheint, daß Du seine Schreiben nicht immer richtig verstanden und auf diese dann nicht, wenn überhaupt, wie erforderlich reagiert hast. Mit so einer Strategie machst Du jeden Anwalt mehr oder weniger machtlos. Unabhängig davon will er aber dennoch für seine Arbeit Geld.

    Ach ja, und wie witzig ist das eigentlich, nach dem meine Klage so im Rollen war, dass er plötzlich keine Bilder mehr aufkaufte???
    Was hat das mit witzig zu tun? Ziemlich sicher wurde ihm empfohlen, von dieser Art Geschäfte Abstand zu nehmen, um den Schaden aus einem möglicherweise verlorenen Prozeß in Grenzen zu halten und nicht noch auszuweiten. Und derweil wird er auch gemerkt haben, daß das Geschäft nicht so anläuft, wie er sich das gedacht und / oder er hatte soviel Bilder gekauft, wie er eingeplant hatte. Es könnte daher auch nur Zufall sein, daß die Einstellung der Aufkäufe zeitlich mit dieser Geschichte zusammenfiel.

    Peter

  12. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #12
    @traeumerchen

    Natürlich darfst Du hier Namen nennen, mich würde echt interessieren, wer es nun war. Wo hast Du denn Deine Bilder gefunden (welche Agenturen) würde das gern auch mal überprüfen.

    Soweit ich mich erinnere hat man die Bilder aber "NUR" für den Verkauf über die eigene Seite verkauft, bei beiden!

    LG
    Yvonne

  13. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #13
    Nun Kaarsten, den Vertrag habe ich richtig gelesen, mein Anwalt im Übrigen auch!

    Wie Du vielleicht meine langen Texte nur überflogen hast, ging es auch nicht um die weitere Vermarktung. Natürlich musste ich diese in Kauf nehmen und ich weiß welche Nutzungsrechte ich ihm damit überlassen habe.
    Aber sich einfach als Urheber auszugeben ist nicht rechtens!!! (siehe auch Peter)

    Hier mal kurze Auszüge über das Urheberrecht, für die, die sich vielleicht nicht so gut mit den Paragraphen auskennen:
    „ § 97 UrhG - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
    (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
    (2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
    (3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
    Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG): Der Urheber allein kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Derjenige, der auf Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes als Urheber bezeichnet ist, wird zudem bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber angesehen (§ 10 UrhG).
    Wird bei der Veröffentlichung eines Werkes der Urheber fehlerhaft bezeichnet, so kann dieser eine Entschädigung i.H.v. 100 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
    URTEIL: LG Berlin zum Entschädigungsanspruch bei Falschbezeichnung des Urhebers (16 S 22/04).
    Daneben bestehen Ansprüche auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke nach § 98 UrhG sowie Auskunftsansprüche über die Herkunft der Vervielfältigungsstücke gemäß § 101a UrhG….“



    Entschuldigt, wenn aus meinem Anliegen anscheinend nicht alles ganz deutlich herausgeht!
    Über ein Jahr hier zusammen zu fassen, ist wirklich schwer und ich bin auch leider kein guter Schreiber.

    Ich glaube schon, dass sein Konzept aufging. Seine Bilder scheinen guten Zuspruch zu finden und schließlich scheine ich die Einzige zu sein, die die ganze Geschichte nicht so toll fand/findet.

    Wie auch schon mal erwähnt, er weiß genau was ein Urheberrecht ist, schließlich hat er dieses in seinen AGBs ja selbst auch angegeben und stimmt den AGB-Bestimmungen anderer Bildagenturen zu, obwohl er ja nicht der Urheber ist und auch nicht mal Model Releases von mir anforderte und somit auch nicht hat!
    Dazu kommt, dass er ja lange genug Fotograf ist, um sich mit den Rechten etwas auszukennen.
    Und damit ist natürlich auch seine Chance größer das gleiche Bild, wo er nicht mal der Urheber ist, eher zu verkaufen als z. B. ein Hobby- oder No-Name-Fotografen (wie immer man das nennen mag), oder?
    Es ist geschäftsschädigend und ich hoffe, dass mir so ein Fehler nicht noch mal passiert.

    Und das „witzig“ meinte ich eher ironisch. Ich wollte damit sagen, dass er anscheinend wusste, dass es nicht rechtens ist und Angst bekam, es könnte noch mehr Fotografen stören ihre Bilder unter seinem Namen zu finden.

    Eine „Vertrag-Rückabwicklung“ stand nie zur Debatte. Es ging allein um das Urheberrecht bzw. den Schadensersatz (siehe UrhG).
    Ich nehme an, den Vorschlag des „Rückkaufes“ brachte sein Anwalt nur, um mich zu verunsichern. Der Anwalt behauptete sogar, dass das Urhebergesetz nicht stimmen würde…. Hm????
    Ach, es gibt so viele Details zu diesen Thema, das man wahrscheinlich ein Buch darüber schreiben könnte….
    Aber, wie ich schon in meiner Überschrift auf das Thema gelenkt habe:
    Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge!

    Und das ist leider nicht nur in dieser Branche so L

    Ich hatte vielleicht einfach mit meinem Thema gehofft, dass sich vielleicht schon andere damit auseinander setzen mussten oder was sie es an meiner Stelle tun würden.
    Vielleicht auch ein Tipp sich auf solche Verträge nicht einzulassen…
    Ich würde halt gern auch für mich dieses Thema abschließen…. , ich dachte auch, ich hätte es, aber da ich nun wieder, nach 2 Jahren! auf meine Bilder unter seinen Namen gestoßen bin, hat mich das Ganze wieder sehr aufgewühlt.

    GLG

    P.S. Yvonne, siehe Kaarsten! Würde mich wirklich mal interessieren, ob ich ein Einzelfall bin!

  14. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #14
    Nein bist Du nicht, ich habe das mal überprüft. MEINE Bilder verkauft er auch über die Bildmaschine. Unglaublich. Zumal bei den Menschenaufnahmen, steht ER garantiert nicht im MR.

    LG Yvonne

  15. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #15
    Dann war ja der Fred hier nicht umsonst - Ihr seid schon zu zweit und könnt überlegen, ob Ihr die Sache zusammen noch einmal anschieben und das gemeinsam einem Anwalt übertragen wollt. Das kommt dann wohl für beide billiger. Vielleicht finden sich ja auch noch andere, die sich da mit dranhängen wollen.

    Peter

  16. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #16
    hm peter ..genau das ist das problem... ich mag die leute die hinter der bildmaschine stehen... ich würde nie auf die idee kommen sie zu verklagen.. aber rein freundschaftlich gesehen fühle ich mich da schon betrogen... er verkauft eines meiner bestseller

    http://de.fotolia.com/id/504780

    unter seinem namen... hier nicht so schlimm.. ist nur mein sohn da muss ich nichts erklären...

    aber bei dem

    http://de.fotolia.com/id/301227
    oder dem
    http://de.fotolia.com/id/3389238

    da muss ich den modellen dann schon erklären warum sie plötzlich von nem österreicher verkauft werden den sie nicht kennen....

    ich werde mich morgen an die vg bild kunst wenden um zu klären ob es rechtens ist das er 35 meiner bilder unter seinem namen verkauft .. denke eher nicht...

    lg yvonne

  17. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #17
    Blog-Einträge
    1
    Zitat Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
    Nein bist Du nicht, ich habe das mal überprüft. MEINE Bilder verkauft er auch über die Bildmaschine. Unglaublich. Zumal bei den Menschenaufnahmen, steht ER garantiert nicht im MR.
    Vielleicht wäre da mal eine Kontaktaufnahme zur Bildmaschine der erste Schritt. Denn wenn die Person sich auf diese Art und Weise auch bei anderen Fotografen bedient, dann sollte die Bildmaschine das auch wissen.

    Aber was hat die VG Bild-Kunst damit zu tun?

    Und gerichtlich auseinandersetzen musst Du Dich auch nicht mit der Bildmaschine, sondern mit dem Täter. Und der ist ja wohl bekannt.

    BTW: Dein Bestsellerbild mit dem lesenden Sohn hat einen sehr entscheidenden Fehler...

    Für die, die es interessiert: http://www.bildmaschine.de/bild/Symb..._407163_62.htm

  18. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #18
    Das Copyright für dieses Foto scheinen mehrere zu haben:

    http://portal.gmx.net/de/themen/nach...ite/index.html

    Stockfotografie hat schon nervige Seiten.

    BTW: Dein Bestsellerbild mit dem lesenden Sohn hat einen sehr entscheidenden Fehler...

    Das habe ich auch gleich gesehen.

    Trotzdem: sehr tolles Foto!

    Viele Grüße,
    Ulf

  19. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #19
    Wenn ein Bild unter einem Einzelnamen eines Bildagenten veröffentlicht wird, kann daraus nicht generell irgendein illegaler Vorgang abgeleitet werden. Den dieser Name kann auch der eingetragene Firmenname sein !

    Denkt mal an einige ganz renommierte Agenturen aus dem RightsManaged
    Bereich, z.B. die "Fotoagentur Helga Lade GmbH" (die jetzt Okapia gehört) - hier ist bei 80% der Veröffentlichung der Urhebervermerk nur "Helga Lade". Oder nehmt die Agentur Schapowalow, schlichtweg der Nachnahme
    der Gründerin.
    Oder einen der Edelsteine der deutschen Agenturszene, die Bildagentur Huber. Hier steht meist nur "Copyright: Huber" am Bild.

    Nehmen wir an, die Agentur Bilder... ist keine Kapitalgesellschaft, so war
    es zwingend, die Firma auch unter einem Namen des persönlich haftenden Inhabers einzutragen. Demzufolge werden auch Rechtsgeschäfte unter
    dem Namen geführt.

    Wo also ist das Problem bei Erwin ... ?

    Gruß

    Sunny Celeste

  20. Urheberrecht - Recht haben und Recht bekommen #20
    Zitat Zitat von Sunny Celeste Beitrag anzeigen

    dem Namen geführt.

    Wo also ist das Problem bei Erwin ... ?

    Gruß

    Sunny Celeste


    Ich hab mir mal den Link zu Bildmaschine angesehen.
    Da kommt man ja mit dem Zählen der Keywords nicht mehr nach.
    Die würde ich evtl ganz einfach kopieren. So eine professionelle Verschlagwortung hat doch auch was.

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