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Alt 28.06.2009, 16:44
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Kaarsten hat geschrieben:

Zitat:
Die Agentur hat auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie sich das Recht einräumen die angekauften Bilder über weitere Vertriebswege auszuwerten. Dies war klar und deutlich in den Rechteübertragungsvereinbarungen sowie den FAQ auf der Webseite geregelt.
Da war einem/mir auch klar, dass es auch dazu kommen kann, dass dieses Bildmaterial auch bei anderen Agenturen vertrieben wird, evtl. auch dort, wo man bereits vertreten ist. Dafür haben sie schließlich gezahlt.
Das ist so nicht ganz korrekt. Man kann freilich alle Nutzungsrechte gegen Einmalzahlung an andere Leute abtreten, unabhängig davon, ob es eine gute Idee ist, das zu tun. Das heißt dann aber nicht, daß derjenige, der die Nutzungsrechte erworben hat, auch überall behaupten darf, der Urheber der Bilder zu sein.

Die Fredstarterin hat geschrieben:

Zitat:
Und so wollte ich meine Bilder bei anderen Fotoagenturen hochladen und habe wirklich rein zufällig gesehen, dass meine Bilder schon drin war. Aber! nicht mit meinen Namen, sondern unter dem Namen der Agentur + Name des Agenturbesitzers oder halt nur sein Name.
Für meine Begriffe eine nicht so einfach zu beantwortende Frage. Kaarsten hat insofern Recht, daß man sich schon dessen bewußt werden muß, was es bedeutet, Verwertungsrechte von Bildern gegen Einmalabfindung abzutreten. Ob das exklusiv geschah oder nicht, steht sicherlich auf einem anderen Blatt.

Der Initiator solcher Geschäfte hätte jedoch wissen müssen, daß die stringente Vertragsbedingung der meisten Agenturen, nur Bilder anzubieten, für die man das Urheberrecht besitzt, seine Verwertungsmöglichkeiten beschränkt. Er kann eben die Bilder nicht dort anbieten, wo er wahrheitswidrig behaupten und versichern muß, der Urheber der Bilder zu sein. Das ist nun nicht nur ein rechtliches, sonder auch ein technisches Problem:
Die Agenturen müßten unter den Bildern die Namen von zig oder gar hunderten diverser Fotografen ausweisen, die zum Teil auch noch selbst Vertragspartner dieser Agentur sind, aber die Erträgnisse aus den Verkäufen an diesen Einlieferer ausschütten. Das das in aller Regel nicht funktioniert, müßte jedem klar sein - auch demjenigen, der Euch für die Bilder pauschal einen Betrag X bot, ohne dafür einen Kunden zu haben.

Es mag sein, daß sein ursprüngliches Konzept darin bestand, die "aufgekauften" Bilder über sein eigenes Portal zu vermarkten. Dort hätte es diesen Konflikt nicht gegeben. Daß dieses Konzept offenbar nicht aufging, weil er die dafür erforderliche Marktposition nicht erreichte, war, ist und bleibt sein Risiko. Dumm gelaufen, auch anderer Leute Konzepte gehen nicht auf.

Aber immerhin verstehe ich jetzt den Widerspruch im Eingangsbeitrag und die Forderung der gegnerischen Partei, das erhaltene Geld zurückzuzahlen. Lief eine der Bemühungen, die Du oder Dein Anwalt ins Werk gesetzt haben, darauf hinaus, den Vertrag rückabzuwickeln, so wäre das eine ganz normale Folge davon gewesen: die gegenseitig gewährten Vorteile sind herauszugeben. Bei dem Verkauf eines Gegenstandes heißt das "Ware an den Verkäufer zurück und Kaufpreis abzüglich Nutzungsentgelt an den Käufer zurück". Wie man im konkreten Fall eine Art "Nutzungsentgelt" für bereits getätigte Verkäufe hätte ermitteln müssen oder können, ist dabei eine andere Frage.

Zitat:
Einen Anwalt hatte ich übrigens. Da ich umgezogen war, hatte ich jedoch die meiste Zeit nur noch schriftlichen Kontakt. Und irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er nur abkassierte und nichts vorwärts ging. Vielleicht hatte ich auch einfach nur den falschen Anwalt.
Ganz einfach das lesen, was ich im vorigen Beitrag dazu schon geschrieben habe.

Dem Anwalt würde ich keinen Vorwurf machen, weil es mir offenbar scheint, daß Du seine Schreiben nicht immer richtig verstanden und auf diese dann nicht, wenn überhaupt, wie erforderlich reagiert hast. Mit so einer Strategie machst Du jeden Anwalt mehr oder weniger machtlos. Unabhängig davon will er aber dennoch für seine Arbeit Geld.

Zitat:
Ach ja, und wie witzig ist das eigentlich, nach dem meine Klage so im Rollen war, dass er plötzlich keine Bilder mehr aufkaufte???
Was hat das mit witzig zu tun? Ziemlich sicher wurde ihm empfohlen, von dieser Art Geschäfte Abstand zu nehmen, um den Schaden aus einem möglicherweise verlorenen Prozeß in Grenzen zu halten und nicht noch auszuweiten. Und derweil wird er auch gemerkt haben, daß das Geschäft nicht so anläuft, wie er sich das gedacht und / oder er hatte soviel Bilder gekauft, wie er eingeplant hatte. Es könnte daher auch nur Zufall sein, daß die Einstellung der Aufkäufe zeitlich mit dieser Geschichte zusammenfiel.

Peter
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  #12 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 21:04
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

@traeumerchen

Natürlich darfst Du hier Namen nennen, mich würde echt interessieren, wer es nun war. Wo hast Du denn Deine Bilder gefunden (welche Agenturen) würde das gern auch mal überprüfen.

Soweit ich mich erinnere hat man die Bilder aber "NUR" für den Verkauf über die eigene Seite verkauft, bei beiden!

LG
Yvonne
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  #13 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 21:40
No Talker
 
Registriert seit: 26.06.2009
Ort: Nordhausen
Beiträge: 4
Standard

Nun Kaarsten, den Vertrag habe ich richtig gelesen, mein Anwalt im Übrigen auch!

Wie Du vielleicht meine langen Texte nur überflogen hast, ging es auch nicht um die weitere Vermarktung. Natürlich musste ich diese in Kauf nehmen und ich weiß welche Nutzungsrechte ich ihm damit überlassen habe.
Aber sich einfach als Urheber auszugeben ist nicht rechtens!!! (siehe auch Peter)

Hier mal kurze Auszüge über das Urheberrecht, für die, die sich vielleicht nicht so gut mit den Paragraphen auskennen:
„ § 97 UrhG - Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht.
(3) Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG): Der Urheber allein kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Derjenige, der auf Vervielfältigungsstücken eines erschienen Werkes als Urheber bezeichnet ist, wird zudem bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber angesehen (§ 10 UrhG).
Wird bei der Veröffentlichung eines Werkes der Urheber fehlerhaft bezeichnet, so kann dieser eine Entschädigung i.H.v. 100 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
URTEIL: LG Berlin zum Entschädigungsanspruch bei Falschbezeichnung des Urhebers (16 S 22/04).
Daneben bestehen Ansprüche auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke nach § 98 UrhG sowie Auskunftsansprüche über die Herkunft der Vervielfältigungsstücke gemäß § 101a UrhG….“



Entschuldigt, wenn aus meinem Anliegen anscheinend nicht alles ganz deutlich herausgeht!
Über ein Jahr hier zusammen zu fassen, ist wirklich schwer und ich bin auch leider kein guter Schreiber.

Ich glaube schon, dass sein Konzept aufging. Seine Bilder scheinen guten Zuspruch zu finden und schließlich scheine ich die Einzige zu sein, die die ganze Geschichte nicht so toll fand/findet.

Wie auch schon mal erwähnt, er weiß genau was ein Urheberrecht ist, schließlich hat er dieses in seinen AGBs ja selbst auch angegeben und stimmt den AGB-Bestimmungen anderer Bildagenturen zu, obwohl er ja nicht der Urheber ist und auch nicht mal Model Releases von mir anforderte und somit auch nicht hat!
Dazu kommt, dass er ja lange genug Fotograf ist, um sich mit den Rechten etwas auszukennen.
Und damit ist natürlich auch seine Chance größer das gleiche Bild, wo er nicht mal der Urheber ist, eher zu verkaufen als z. B. ein Hobby- oder No-Name-Fotografen (wie immer man das nennen mag), oder?
Es ist geschäftsschädigend und ich hoffe, dass mir so ein Fehler nicht noch mal passiert.

Und das „witzig“ meinte ich eher ironisch. Ich wollte damit sagen, dass er anscheinend wusste, dass es nicht rechtens ist und Angst bekam, es könnte noch mehr Fotografen stören ihre Bilder unter seinem Namen zu finden.

Eine „Vertrag-Rückabwicklung“ stand nie zur Debatte. Es ging allein um das Urheberrecht bzw. den Schadensersatz (siehe UrhG).
Ich nehme an, den Vorschlag des „Rückkaufes“ brachte sein Anwalt nur, um mich zu verunsichern. Der Anwalt behauptete sogar, dass das Urhebergesetz nicht stimmen würde…. Hm????
Ach, es gibt so viele Details zu diesen Thema, das man wahrscheinlich ein Buch darüber schreiben könnte….
Aber, wie ich schon in meiner Überschrift auf das Thema gelenkt habe:
Recht haben und Recht bekommen sind 2 verschiedene Dinge!

Und das ist leider nicht nur in dieser Branche so L

Ich hatte vielleicht einfach mit meinem Thema gehofft, dass sich vielleicht schon andere damit auseinander setzen mussten oder was sie es an meiner Stelle tun würden.
Vielleicht auch ein Tipp sich auf solche Verträge nicht einzulassen…
Ich würde halt gern auch für mich dieses Thema abschließen…. , ich dachte auch, ich hätte es, aber da ich nun wieder, nach 2 Jahren! auf meine Bilder unter seinen Namen gestoßen bin, hat mich das Ganze wieder sehr aufgewühlt.

GLG

P.S. Yvonne, siehe Kaarsten! Würde mich wirklich mal interessieren, ob ich ein Einzelfall bin!
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  #14 (permalink)  
Alt 28.06.2009, 21:59
Benutzerbild von XeniaII
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Registriert seit: 01.08.2007
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Beiträge: 1.281
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Nein bist Du nicht, ich habe das mal überprüft. MEINE Bilder verkauft er auch über die Bildmaschine. Unglaublich. Zumal bei den Menschenaufnahmen, steht ER garantiert nicht im MR.

LG Yvonne
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  #15 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 00:44
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
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Dann war ja der Fred hier nicht umsonst - Ihr seid schon zu zweit und könnt überlegen, ob Ihr die Sache zusammen noch einmal anschieben und das gemeinsam einem Anwalt übertragen wollt. Das kommt dann wohl für beide billiger. Vielleicht finden sich ja auch noch andere, die sich da mit dranhängen wollen.

Peter

Geändert von Peter I. (29.06.2009 um 00:46 Uhr).
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  #16 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 02:06
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
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hm peter ..genau das ist das problem... ich mag die leute die hinter der bildmaschine stehen... ich würde nie auf die idee kommen sie zu verklagen.. aber rein freundschaftlich gesehen fühle ich mich da schon betrogen... er verkauft eines meiner bestseller

http://de.fotolia.com/id/504780

unter seinem namen... hier nicht so schlimm.. ist nur mein sohn da muss ich nichts erklären...

aber bei dem

http://de.fotolia.com/id/301227
oder dem
http://de.fotolia.com/id/3389238

da muss ich den modellen dann schon erklären warum sie plötzlich von nem österreicher verkauft werden den sie nicht kennen....

ich werde mich morgen an die vg bild kunst wenden um zu klären ob es rechtens ist das er 35 meiner bilder unter seinem namen verkauft .. denke eher nicht...

lg yvonne
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  #17 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 07:16
Benutzerbild von TeaTime
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Registriert seit: 25.09.2007
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Beiträge: 1.796
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Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
Nein bist Du nicht, ich habe das mal überprüft. MEINE Bilder verkauft er auch über die Bildmaschine. Unglaublich. Zumal bei den Menschenaufnahmen, steht ER garantiert nicht im MR.
Vielleicht wäre da mal eine Kontaktaufnahme zur Bildmaschine der erste Schritt. Denn wenn die Person sich auf diese Art und Weise auch bei anderen Fotografen bedient, dann sollte die Bildmaschine das auch wissen.

Aber was hat die VG Bild-Kunst damit zu tun?

Und gerichtlich auseinandersetzen musst Du Dich auch nicht mit der Bildmaschine, sondern mit dem Täter. Und der ist ja wohl bekannt.

BTW: Dein Bestsellerbild mit dem lesenden Sohn hat einen sehr entscheidenden Fehler...

Für die, die es interessiert: http://www.bildmaschine.de/bild/Symb..._407163_62.htm
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Gruß Ralf
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  #18 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 07:49
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Beiträge: 391
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Das Copyright für dieses Foto scheinen mehrere zu haben:

http://portal.gmx.net/de/themen/nach...ite/index.html

Stockfotografie hat schon nervige Seiten.

BTW: Dein Bestsellerbild mit dem lesenden Sohn hat einen sehr entscheidenden Fehler...

Das habe ich auch gleich gesehen.

Trotzdem: sehr tolles Foto!

Viele Grüße,
Ulf
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  #19 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 08:53
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Wenn ein Bild unter einem Einzelnamen eines Bildagenten veröffentlicht wird, kann daraus nicht generell irgendein illegaler Vorgang abgeleitet werden. Den dieser Name kann auch der eingetragene Firmenname sein !

Denkt mal an einige ganz renommierte Agenturen aus dem RightsManaged
Bereich, z.B. die "Fotoagentur Helga Lade GmbH" (die jetzt Okapia gehört) - hier ist bei 80% der Veröffentlichung der Urhebervermerk nur "Helga Lade". Oder nehmt die Agentur Schapowalow, schlichtweg der Nachnahme
der Gründerin.
Oder einen der Edelsteine der deutschen Agenturszene, die Bildagentur Huber. Hier steht meist nur "Copyright: Huber" am Bild.

Nehmen wir an, die Agentur Bilder... ist keine Kapitalgesellschaft, so war
es zwingend, die Firma auch unter einem Namen des persönlich haftenden Inhabers einzutragen. Demzufolge werden auch Rechtsgeschäfte unter
dem Namen geführt.

Wo also ist das Problem bei Erwin ... ?

Gruß

Sunny Celeste
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  #20 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 12:23
Talker
 
Registriert seit: 26.05.2008
Ort: Össiland
Beiträge: 419
Standard

Zitat:
Zitat von Sunny Celeste Beitrag anzeigen

dem Namen geführt.

Wo also ist das Problem bei Erwin ... ?

Gruß

Sunny Celeste


Ich hab mir mal den Link zu Bildmaschine angesehen.
Da kommt man ja mit dem Zählen der Keywords nicht mehr nach.
Die würde ich evtl ganz einfach kopieren. So eine professionelle Verschlagwortung hat doch auch was.

Geändert von hiafler (29.06.2009 um 20:38 Uhr).
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