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Alt 29.06.2009, 14:41
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
Soweit ich das zunächst verstanden habe, hat die Fredstarterin Bilder bei einer Agentur angeboten, dort wurden die Nutzungsrechte von jemandem gekauft und dieser Kunde hat die Bilder dann seinerseits wiederum in anderen Agenturen angeboten
Das wäre nach allen mir bekannten Vertragsbedingungen von Fotoagenturen unzulässig. Wenn das also nicht ausdrücklich erlaubt wurde, wird man wohl davon ausgehen können, daß es sich da um eine unzulässige Nutzung handelt.

Zitat:
Eigentlich ein Vorgang, über den ich nicht erstaunt wäre - ich wundere mich schon länger, weshalb nicht ständig Freds auftauchen, daß Leute Bilder in Pfennigagenturen einkaufen und die Bilder bei Midstocks dann unter eigenem Namen weiterverhökern.
Entweder sind "die Leute" ehrlicher als man immer unterstellt, oder es hat noch keine diese Idee gehabt, oder es passiert durchaus, fällt aber kaum jemals auf.

Letzteres wäre verständlich: wer das Bild XY an Microstock-Agenturen streut, wird irgendwann nicht mehr nachvollziehen können, ob das Bild auf regulärem Weg in eine Nutzung gekommen ist, wenn er zufällig mal diese Nutzung sieht. Und das wird eh nur sehr selten vorkommen, zufällig.

Zitat:
Zu der Idee, erst Belege anzufordern, kann man so nichts sagen - generell würde man ja davon ausgehen, daß die Fredstarterin die schon beim Anschreiben vorgelegt hat. Sonst könnte ja jeder kommen und anderer Leute Bilder löschen lassen. Bei den erstgenannten vermute ich daher, daß die schon mehrfach von anderen Fotografen auf diese Person und seine "Urheberschaften" angesprochen wurden.
Ohne Belege vorzubringen, wird eine Agentur darauf nicht reagieren - das wäre riskant für sie. Aber die Belege kann man ja auch anbringen.

Zitat:
Nun ja, da müßte man in manchen Agenturen jeden zweiten Fotografen vor den Kadi ziehen. Dort gehört es bekanntlich zum Tagesgeschäft, jedes Foto nachzustellen, was sich mehr als einmal verkauft hat.
"Nachstellen" ist in den aller-, allermeisten Fällen nicht unzulässig. Und den meisten Agenturfotos, zumal bei Microstocks, fehlt ohnehin die Originalität, daß ein "Nachstellen" sofort zum Plagiat würde. Man wird im Gegenteil eher meistens feststellen, daß vor dem vermeintlichen "Erfinder" schon 50 andere Fotografen in den letzten 30 Jahren mal ein sehr ähnliches Bild gemacht haben.

Zitat:
Das ist völlig normal. Was soll auch ein Anwalt machen, der natürlich genau weiß, daß sein Mandant im Unrecht ist? Grob statistisch gesehen müßte er ja jedes zweite Mandat ablehnen, also hätte er dann lieber gleich Taxifahrer werden sollen. Psychologische Kriegsführung gehört zum Geschäft, da muß man entweder durch oder sich eben alles im Leben gefallen lassen.
Davon abgesehen, auch wenn das jetzt wirklich, zugegeben, sehr zynisch klingt: Anwälte sind es gewohnt, daß die von ihnen vertretenen Unternehmen aller Art regelmäßig Beschwerde- bzw. Forderungsbriefe von aufgebrachten Kunden, Geschäftspartnern oder Dritten bekommen, die so dermaßen diffus und unklar formuliert sind, daß man gar nichts anderes machen kann als erstmal zu sagen: "Ne, unser Mandant hat korrekt gehandelt. Punkt."

Es ist nicht die Aufgabe des Anwaltes der Gegenseite, herauszufinden, was der Gegner eigentlich überhaupt meint, geschweige denn, ob er vielleicht berechtigte Ansprüche haben könnte.

Dafür muß der schon einen eigenen Anwalt nehmen.

Und um noch einen Moment lang sehr zynisch zu bleiben: die regelmäßige Beschäftigung mit entsprechenden Diskussionen in WWW-Foren legt ganz klar den Schluß nahe, daß 95 Prozent der Betroffenen um Himmels willen niemals selber aktiv werden sollten, wenn sie glauben, sie wären in ihren Rechten verletzt worden o.ä., sondern das einem Anwalt überlassen sollten. Denn 95 Prozent der Leute sind, sorry, nicht mal in der Lage, auch nur den Sachverhalt klar strukturiert, vollständig und korrekt wiederzugeben. Geschweige denn, ihn in seiner ganzen rechtlichen Bedeutung auch noch zu verstehen.

Ein bißchen Wikipedia, ein bißchen WWW-Forum, ein bißchen Wer-weiß-was, und dann schreiben wir dem Versandhaus, dem Garagenvermieter oder der Bildagentur einen geharnischten Brief voller halbverstandener rechtlicher Begriffe und glauben, wir hätten da ein Schreiben zustande gebracht, auf daß Perry Mason oder Liebling Kreuzberg stolz sein könnten.

Und auf der Gegenseite sagt der Justitiar nur "Oh Gott, nicht schon wieder so einer..."

Ich schreibe Rechnungen selber. Und hin und wieder eine böse Mail, "Tu sofort das Bild von Deiner Website runternehmen, sonst gibbet richtig Ärger!" Ich frage höchstens selber nach: "Sagense mal - ich sehe da... wie kommt das?"

Wenn ich mich in Rechtsstreitigkeiten befinde (was übrigens seltener vorkommt, als mancher vermuten mag), dann habe ich kompetente Anwälte, die die Briefe für mich schreiben. Nachdem ich ihnen den Sachverhalt klar dargelegt habe und sie mich zu diesem Sachverhalt beraten haben, was vermutlich eher einfach für sie ist, da mir mehr als nur die "Basics" wohlbekannt sind.

Zitat:
Anwalt und Mandant sind entweder ein Team, die ihre Sache einträchtig durchziehen oder von vornherein die Finger davon lassen sollten. Der Anwalt ist Jurist, nicht Mediziner oder Fotograf, er hat also zum einen von vielen fachlichen Zusammenhängen nicht viel Ahnung, zum anderen ist er bei fast keiner Sache selbst dabeigewesen. Infolgedessen ist er darauf angewiesen, vom Mandanten mit Argumenten und Beweisen aufmunitioniert zu werden. Läßt der Mandant da alle fünfe grade sein, steht der Anwalt logischerweise schulterzuckend vor Gericht. Das sehen die Richter nicht so gerne.
Das kann man nur doppelt und dreifach unterstreichen!

Zitat:
Der Dir aber nach Deiner eigenen Entscheidung nun nichts nützt, denn den kannst Du Dir jetzt noch nicht mal auf die Wurst streichen. Verbuch´ es als Lehrgeld und gehe, falls Du wieder einmal einen Anwalt beauftragen mußt, die Sache anders an.

Das heißt natürlich nicht, daß Du nicht weiterhin den "zweitverwertenden" Agenturen nachmachen, dort die Bilder löschen lassen und darauf dringen sollst, daß die von solchen "Urhebern" die Finger lassen.
Also...

ich ...

- aber das ist jetzt keine REPEAT keine Rechtsberatung -

würde ja in so einem Fall vielleicht mal über folgendes nachdenken:


1. Inventur machen.

Welche Fotos habe ich wann an wen gegeben, zu welchem Zweck. Agenturverträge raussuchen, kopieren, ausdrucken. Aktuellen Status der eigenen Aktivitäten mit jeweiliger Historie zusammenstellen.

(Die Frage, welche Fotos man wann zu welchen Bedingungen an wen gegeben hat, sollte jeder Fotograf mit einem Griff ins Regal beantworten können. Wenn nicht, wird's Zeit.)

2. Tatbestände ermitteln, Tatbestände dokumentieren.

Wo befinden sich Fotos von mir, die dort nicht seien dürften, oder die dort in einer Weise angeboten werden, die so nicht sein darf.

Dabei: von heute ausgehen. Wenn man dokumentieren kann "Das Bild wird da schon seit 2 Jahren so angeboten" gut, aber nicht wirklich wichtig. Wenn eine Sache eh schon von Grund auf vermasselt ist, muß man als erstes mal Prioritäten setzen.

3. Analyse.

Ham wir nicht in die Schule gelernt, ja, sch...., also müssen wir jetzt durch den Crashkurs.

Welches Bild von mir befindet sich an welchem Ort, wo es nicht hingehört, ggf. unter falscher Urheberbezeichnung?

Bild für Bild durchgehen:

Bild 0001 findet sich in Agentur Knipsflash unter Urhebernamen Hugo Hutzenbichler.

Habe ich Bild 0001 an Knipsflash gegeben? Ja/Nein? Dann: könnte eine meiner Agenturen das Bild dorthin gegeben haben? Ja/Nein? Ist es wirklich mein Bild? Kann ich das belegen? Ja/Nein?

Auf diese Weise geht man sämtliche Fotos durch. Irgendwann hat man das erste Ergebnis der Analyse, nämlich die Fakten-Bestandsaufnahme.

Ich kann nun sagen: 1. Bild 0001 darf nicht bei Agentur Knipsflash stehen. Gibt keine Option, wie es rechtmäßig dorthin gekommen sein kann. 2. Bild 0001 ist von mir und nicht von Hugo Hutzenbichler. 3. Das kann ich beweisen.

Jetzt kommt der zweite Teil der Analyse, nämlich die Analyse der möglichen Vorgehensweisen.

Rechtsstreitigkeiten mit unbekannten Privatleuten haben regelmäßig das Risiko, daß jene zahlungsunfähig sein könnten. Dann bleib ich auf meinen Kosten sitzen.

Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen haben regelmäßig den Vorteil, daß man (zumal kleinere) Forderungen dort immer eintreiben kann, sofern das Unternehmen nicht zufällig zahlungsunfähig ist, aber noch nicht im Konkursverfahren. Das Risiko ist kalkulierbar.

Hugo Hutzenbichler interessiert mich also erstmal gar nicht. Hugo ist ein Ar...loch, und das darf Hugo auch gern bleiben.

Die Agentur ist der Gegner der Wahl. Von der Agentur will ich a) wissen, seit wann sie Bild 0001 im Archiv hat, und b) wie oft sie das an wen wofür verkauft hat.

Handelt es sich um eine "richtige", um eine Macro-Stock-Agentur: dann ist Nachdenken angesagt. Ich hätte in dem Fall gerne 1) das Honorar, das Hugo Hutzenbichler bekommen hat (Pech für die Agentur, muß sie noch mal bezahlen), und 2) einen Vertrag mit der Agentur. Meine Fotos scheinen ihr ja zu gefallen. Gute Voraussetzung für eine gedeihliche künftige Zusammenarbeit. Und die Agentur wird es sehr zu schätzen wissen, daß ich bereit bin, diese peinliche Panne geschmeidig zu regulieren.

Handelt es sich um Micro-Stock, dann wird die Agentur u.U. gar nicht sagen können, wofür die Bilder verwendet wurden. Mit den Pfennig-Honoraren muß ich mich aber natürlich nicht zufrieden geben. Selbst man man die niedrigsten denkbaren Macro-Stock-Honorare ansetzt, wird das ein teurer Spaß für die Agentur. Immerhin: sie hat gewerbliche Urheberrechtsverletzungen begangen.

Das wäre der Punkt, wo ich den Anwalt von der Leine lassen würde. Der bekommt meine gebündelten Unterlagen, schön säuberlich sortiert. Der kann ermitteln "Was können wir dafür verlangen?" Und der schreibt der Agentur den Brief. Und der erledigt den Rest. Und überweist mich nach Abschluß der Angelegenheit das Geld, daß bei ihm auf dem Konto eingegangen ist. (Das Geld ist dabei übrigens gegen betrügerische Anwälte versichert.)

Dabei bekommt er einen Rahmen an die Hand, in dem er eigenständig verhandeln kann - wenn wir (ich und mein Anwalt) 100 Euro fordern, und die Agentur bietet 60, dann darf der Maitre bei 70 zuschlagen. Es sei denn, er wäre fest überzeugt, daß er vor Gericht in jedem Fall 100 rausholt. Schadensersatzverhandlungen machen am meisten Spaß, wenn man sich selbst eine gewisse Flexibilität gönnt.

Die Agentur darf dann gerne versuchen, sich ihren Schaden bei Hugo Hutzenbichler zurückzuholen - ich nenne das eine gerechte Strafe für die Agentur. Wenn sie Pech hat, ist Hugo pleite. *grins*

Und bei allem geht es darum, was jetzt ist!!! Was vor zwei Jahren war, das kann man ggf. immer noch mit in die Forderung aufnehmen, wenn's denn gut belegbar ist.

Die ganze Angelegenheit muß man komplett neu aufziehen, sollten in der Vergangenheit einzelne Dinge irreparabel verbosselt worden sein - weg damit.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart

Geändert von TomRohwer (29.06.2009 um 14:44 Uhr).
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  #22 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 21:22
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

Nachtrag: Die Betreiber der Bilderbox haben mir freundlicherweise die damals unterzeichneten Verträge zur Verfügung gestellt. Danke an "Erwin" *g

Grundsätzlich muss ich nun sagen, laut dem von mir unterzeichneten Vertrag darf er meine Bilder verkaufen, wo und wann er möchte. Er könnte sie auch verschenken, wenn er das wollte.

Also in diesem Punkt, erstmal ein Offizielles Entschuldigung von mir, lt. Vertrag ist alles in Ordnung.

Die Frage die bleibt, ob das Agenturtechnisch in Ordnung ist. Ich wollte mal Fotos eines Freundes in mein Portfolio bei Fotolia stellen, weil der zu faul war, und habe bei Fotolia angerufen. Ihre Aussage damals: nein auf keinen Fall geht das!

Auch habe ich mir überlegt, dass Sie ja gar nicht in Deutschland sitzen, warum sollten sie dann dt. urhebergesetze interessieren. Alles reichlich verwirrend, aber scheinbar völlig in Ordnung.

Gruss Yvonne

PS: aber bei aller liebe, die kenne ich nun gar nicht
http://portal.gmx.net/de/themen/nach...ite/index.html

Dürfen die unter mein bild ihr (c) setzen.

Geändert von XeniaII (29.06.2009 um 21:24 Uhr).
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  #23 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 00:19
No Talker
 
Registriert seit: 26.06.2009
Ort: Nordhausen
Beiträge: 4
Standard

Es würde mich mal interessieren welches Bild Ihr kaufen würdet?

Das:

http://www.bildmaschine.de/bild/Symbobild_405661_79.htm

oder lieber das:

http://www.bildmaschine.de/bild/Kind..._1178562_0.htm


Aber anscheinend kann man sich wohl das Gesetz über das Urheberrecht sparen, wenn es eh keinen interessiert
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  #24 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 01:27
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

ach darum geht es doch gar nicht und genau diesen punkt habe ich dem lieben erwin heute auch geschildert... es geht gar nicht .. das wir die gleichen bilder online haben.. zu meiner schande muss ich aber gestehen, dass ich damals genau die verträge unterzeichnet habe, die ihm genau das erlauben.. meine bilder in seinem namen zu verkaufen... ob das rechtens ist... weiss ich nicht.. aber ich bin keine 15 jahre alt daher stehe ich dann zu meinen verträgen...

mich würde viel mehr interessieren, warum er das tut.. er hat doch selber genug material und muss nicht das verkaufen... was er angekauft hat... über die bildmaschine ok, aber so...

bin da echt überfragt.... aber ich hab nen tollen beitrag gefunden:

http://bildjournalist.djv-online.de/?p=351

da geht es darum das urheber immer benannt werden müssen... und das verträge ungültig sind, die das verbieten....

ich bin mir noch voll unschlüssig wie ich zu dem thema stehen soll, ich mag diese agentur eigentlich...

lg yvonne

PS: unter uns, sie haben nur 35 bilder von mir gekauft, ich habe mittlerweile mehr als 20.000 das ist der ärger einfach nicht wert.... und meinen sohn mit zeitung.. nun gut dann mach ich das neu... evtl... besser...
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  #25 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 01:32
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
Nachtrag: Die Betreiber der Bilderbox haben mir freundlicherweise die damals unterzeichneten Verträge zur Verfügung gestellt. Danke an "Erwin" *g

Grundsätzlich muss ich nun sagen, laut dem von mir unterzeichneten Vertrag darf er meine Bilder verkaufen, wo und wann er möchte. Er könnte sie auch verschenken, wenn er das wollte.
Das mag sein. Dennoch bleibt das Problem im Raum stehen, daß dieses Recht nicht einschließt zu behaupten, es handele sich um von ihm gefertigte Bilder. Bestenfalls hast Du ihm das Recht eingeräumt, an dieser Stelle zu schweigen. Welchen "Saft" man daraus saugen kann, weiß ich nicht - das wäre das, was Ihr nach Lage der Dinge klären (lassen) solltet.

Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
Die Frage die bleibt, ob das agenturtechnisch in Ordnung ist. Ich wollte mal Fotos eines Freundes in mein Portfolio bei Fotolia stellen, weil der zu faul war, und habe bei Fotolia angerufen. Ihre Aussage damals: nein auf keinen Fall geht das!
Natürlich nicht, zumal Faulheit alleine kein Argument ist. Kriegt jemand partout keinen DSL-Zugang ins Haus, so wäre das sicherlich etwas anderes. Tom hat den Finger drauf, macht sich doch eine Agentur eine diesbezügliche Lüge insofern zu eigen, als sie in ihrem Angebot den Urheber des Bildes nennt.

Sofern eine Agentur in ihren AGB deshalb stehen hat, daß Bildlieferanten nur die Bilder einstellen dürfen, für die sie die Urheberrechte haben und das explizit bestätigen, so kommt diese kraft ihrer AGB zur Vermarktung nicht infrage, auch wenn dem Erwerber der Nutzungsrechte das Einstellen in irgendwelchen Agenturen auf eigene Rechnung vom Fotografen erlaubt wurde. Allerdings ist das dann ein Problem zwischen der Agentur und dem Einlieferer, der die AGB verletzt und die Agentur getäuscht hat, um sie zur Annahme der Bilder zu bewegen.

Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
... ich mag die leute die hinter der bildmaschine stehen ... ich würde nie auf die idee kommen sie zu verklagen ...
Es ist Deine Entscheidung, ob Du sie auf diese Problematik hinweisen willst und zunächst einmal ihre, darauf irgendwie zu reagieren oder auch nicht. Werfen die die Bilder raus, dann wäre auf diesem Weg dann ja auch Dein Problem aus der Welt geschafft.

Peter

Geändert von Peter I. (30.06.2009 um 01:44 Uhr).
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  #26 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 01:55
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von XeniaII Beitrag anzeigen
...
PS: aber bei aller liebe, die kenne ich nun gar nicht
http://portal.gmx.net/de/themen/nach...ite/index.html

Dürfen die unter mein bild ihr (c) setzen.
Vielleicht solltest Du mal den hinter dem (c) befindlichen Firmennamen bei Google eingeben?

Peter
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  #27 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 03:48
rockenbaby
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich hab' mich jetzt tatsächlich auch mal durch diesen Thread gekämpft und schüttel' gerne etwas verwundert den Kopf... Sachen gibt's... Fotografen, die ihre unterschriebenen Verträge nicht richtig lesen, sich dann über so etwas wie eine unterlassene Namensnennung aufregen (habt ihr eigentlich schon mal überlegt, warum so versammt viele Fotografen bei den Micros unter Pseudonym anbieten?? Es gibt sogar von mir redaktionelle Sachen, die ich nach Absprache mit der Redaktion absichtlich ohne meinen Namen drucken lasse - muß ja nicht jeder wissen, daß ich ab und zu für Geld auch knipse statt zu fotografieren). Nun denn, was lernen wir daraus? Eine vernünftige Agentur mit vernünftigen Verträgen ist mehr wert als 20 zusätzliche Verkäufe für 35 Cents...
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namensnennung, rechtsfrage, urheber, urheberrecht


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