Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe sehr, dass ich hier ein paar Meinungen zu meinem Problem finde.
Hier mal die Kurzversion:
Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden. Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.
Laut Urheberrecht dürfte das nicht rechtens sein, oder?
Auf eine Namensnennung habe ich ebenfalls nicht verzichtet.
Wer hat schon mal ähnliche Probleme gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?
Einen Versuch mit einem Rechtsanwalt habe ich bereits gestartet, jedoch musste ich das Verfahren aus gesundheitlichen und Kosten-Gründen einstellen.
Für Tipps, Meinungen, Ideen, …. wäre ich sehr dankbar!!!!!!!!!!!
Wen noch mehr Details interessieren und wer gerne lange Texte liest, hier die lange Version:
Ich vertreibe seit ca. 3-4 Jahren Bilder bei verschiedenen Bildagenturen.
Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
Also, da war ich erst mal etwas baff. Soweit ich weiß, ist das Urheberrecht vererbbar, aber nicht übertragbar.
Die Bildagentur (bzw. der Inhaber der Bildagentur) dürfte sich also gar nicht als Urheber ausgeben.
Und in dem Vertrag stand auch nichts davon, dass ich auf meine Namensnennung verzichte wolle. Ist ja schließlich auch eine Art von Werbung für mich.
Hier mal ein Auszug aus dem UrhG:
„Gem. § 13 S. 1 UrhG hat ein Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Verbunden ist damit zum einen positiv die Befugnis, sich jederzeit zu seiner Urheberschaft bekennen zu können, als auch negativ, beeinträchtigende Verhaltensweisen Dritter zu untersagen. Es kann sowohl das unberechtigte Bestreiten der Urheberschaft als auch die Anmaßung der Urheberschaft eines Dritten unterbunden werden. Bereits das bloße Unterlassen der Nennung des Urhebers bei der Werkverwertung kann im Einzelfall genügen, um von einer Verletzung sprechen zu können……..
Der Urheber hat nach § 97 UrhG einen Anspruch auf Unterlassung der Beeinträchtigung und im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz………“
Oder gibt es ein Gesetz welches dieses wieder aufhebt?
Selbst als ich im Google den Namen des Argenturbesitzers (nicht den Namen der Bildagentur!) eingab, erschienen einige meiner Bilder!
Also, ich finde es ganz schön dreist sich „mit fremden Federn zu schmmücken“ :-(
Ich war sehr verärgert und habe sofort Kontakt zu dem „Übeltäter“ aufgenommen.
Außer einem „blah blah“ seiner Rechtsanwältin, die „anscheinend“ noch nie etwas vom Urheberrecht gehört hatte, kam nichts.
Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
Danach schrieb ich an die Bildagenturen, die ich mit den meinigen Bildern ausfindig gemacht hatte. Einige löschten die Fotos sofort, andere wollten erst Beweise.
Ach ja, außerdem klaute er einige meiner Fotoideen, was aber nicht zur Debatte stand und auch schwer nachzuweisen ist.
Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin. Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!
Dieser ganze Rechtsstreit kostete mich Einiges: Zeit, Nerven und Geld!
Ich entschloss mich, den Rechtstreit nicht weiter zuführen, einerseits der Angst, die Kosten würden sehr viel mehr werden und hauptsächlich auch aus gesundheitlichen Gründen.
In diesem Jahr nahm ich mir dann vor, noch mal bei einigen Agenturen zu stöbern, einfach aus Neugier, weil das Thema mich einfach nicht in Ruhe ließ.
Und, ….. ich war entsetzt! Noch immer waren einige meiner Bilder unter seinem Namen stehend zum Verkauf veröffentlicht.
Ich weiß nicht, ob ich da zu empfindlich bin oder überreagiere, aber diese „Sache“ beschäftigt mich nach wie vor.
Was haltet ihr denn davon? Würdet Ihr genauso reagieren??? Oder was würdet Ihr unternehmen?
Ich überlege zurzeit, ob ich eventuell nach anderen Fotografen suche, denen es ähnlich geht/ging, um eventuell doch noch mal einen Versuch einer Sammelklage zu starten.
Was meint Ihr?
Ich würde mich supi doll freuen, wenn einfach mal jemand seinen Senf dazu geben könnte!
Ganz lieben Dank schon mal im Voraus!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!
Dass was dir hier widerfahren ist, ist echt übel, das wünsche ich niemandem, aber ich befürchte, dass du hier ohne eine Klage nichts machen kannst. Solltest du RAW-Dateien von deinen Bildern haben, dann wäre es schon ein Beweis dafür, dass es deine Bilder sind.
Ich vertreibe seit ca. 3-4 Jahren Bilder bei verschiedenen Bildagenturen.
Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
Was ich jetzt nicht ganz verstehe, du hast deine Bilder einer Agentur verkauft ?
> Meinst du wirklich verkauft und nicht bei einer Agentur eingestellt.
Oberdreist!
Selbst wenn du keine Raws von den Bildern hast, so hast du doch sicherlich die Originaldateien.(Ich mache von jedem Motiv mehrere Aufnahmen, so dass auch anhand der EXIFS ersichtlich ist, woher es stammt.) Hier hilft wirklich nur noch der ganz harte Hammer (Klage). Wenn sich sogar ein Agenturinhaber zu solchen Machenschaften hinreissen lässt, ist Action geboten.
Ansonsten ist in den AGBs der BAs klar geregelt, dass gekaufte Bilder (Lizenzen!!) nicht weiterverkauft werden dürfen. Da könntest du sogar die BA einspannen, von der dieser Typ deine Bilder gekauft hat. Es gibt dort doch noch Unterlagen zum Verkauf deiner Bilder/Lizenzen, woraus ersichtlich, das der Typ die Bilder gekauft und nicht selbst fabriziert hat.
Tja, interessant Frage.
Ich weiss nicht, zu welcher Agentur du deine Bilder geschickt hast. Es gibt tatsächlich mindestens eine Agentur, die Bilder und nicht Lizenzen verhauft. Im Allgemeinen werden aber nur Lizenzen für Bilder verkauft, wobei Urheberrecht beim Fotografen verbleibt.
Es wird nicht wirklich klar, was Du meinst, bzw. was passiert ist...
Zitat:
Zitat von traeumerchen
Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden.
An wen hast Du die Fotos verkauft (bzw. Nutzungsrechte)? An die Bildagenturen? Oder an wen anderen?
Zitat:
Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.
Woher hatte der Käufer die Fotos? Von Dir? Von einer Bildagentur?
Zitat:
Laut Urheberrecht dürfte das nicht rechtens sein, oder?
Auf eine Namensnennung habe ich ebenfalls nicht verzichtet.
Wem gegenüber nicht?
Wer hat schon mal ähnliche Probleme gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen bzw. wie würdet Ihr Euch verhalten?
Einen Versuch mit einem Rechtsanwalt habe ich bereits gestartet, jedoch musste ich das Verfahren aus gesundheitlichen und Kosten-Gründen einstellen.
Zitat:
Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
Die Langfassung macht es nicht klarer. Was bedeutet: Du hast die Bilder einer Agentur verkauft?
Hast Du der Agentur ein Nutzungsrecht eingeräumt? (Ein ausschließliches?) Oder hast Du die Agentur beauftragt, die Bilder zu vermarkten und ihrerseits Dritten in Deinem Auftrag Nutzungsrechte einzuräumen?
Und egal wie es nun war: wie sehen denn die Veträge dazu aus? Sagen die was zu Urhebernennung?
Zitat:
Also, da war ich erst mal etwas baff. Soweit ich weiß, ist das
Zitat:
Urheberrecht vererbbar, aber nicht übertragbar.
Das ist richtig.
Zitat:
Die Bildagentur (bzw. der Inhaber der Bildagentur) dürfte sich also gar nicht als Urheber ausgeben.
Tun sie das? Oder lassen sie sich als Bildquelle nennen?
Wenn ich Nutzungsrechte an einem Foto an dpa verkaufe, dann steht unter dem Foto "dpa". Wenn der Verwender viel Platz hat, steht da vielleicht "dpa/Tom Rohwer", oder "Tom Rohwer/dpa". Muß aber nicht. dpa lässt sich das Recht einräumen, ihren Kunden auch zu gestatten, auf den Fotografennamen zu verzichten.
Zitat:
Selbst als ich im Google den Namen des Argenturbesitzers (nicht den Namen der Bildagentur!) eingab, erschienen einige meiner Bilder!
Also, ich finde es ganz schön dreist sich „mit fremden Federn zu schmmücken“ :-(
Ich war sehr verärgert und habe sofort Kontakt zu dem „Übeltäter“ aufgenommen.
Außer einem „blah blah“ seiner Rechtsanwältin, die „anscheinend“ noch nie etwas vom Urheberrecht gehört hatte, kam nichts.
Das ist nun noch diffuser und unklarer als das vorher beschriebene... Was heißt "blah blah"? Darunter kann man sich nichts vorstellen.
Zitat:
Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
Das ist zweifellos sinnvoll - der Anwalt könnte dann erstmal in aller Ruhe die Faktenlage klären.
Zitat:
Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin. Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!
Frage: hattest Du einen Anwalt?
Zitat:
Was haltet ihr denn davon? Würdet Ihr genauso reagieren??? Oder was würdet Ihr unternehmen?
Da der Sachverhalt vollkommen unklar ist, kann man da eigentlich gar nichts zu sagen. Außer Allgemeinplätzen.
Zitat:
Ich überlege zurzeit, ob ich eventuell nach anderen Fotografen suche, denen es ähnlich geht/ging, um eventuell doch noch mal einen Versuch einer Sammelklage zu starten.
Was meint Ihr?
Es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
Soweit ich das zunächst verstanden habe, hat die Fredstarterin Bilder bei einer Agentur angeboten, dort wurden die Nutzungsrechte von jemandem gekauft und dieser Kunde hat die Bilder dann seinerseits wiederum in anderen Agenturen angeboten:
Zitat:
Ich habe rein zufällig von mir verkaufte Bilder in einigen Bildagenturen wieder gefunden. Jedoch wurden diese nicht unter meinem Namen, sondern unter dem Namen des Käufers veröffentlicht.
Eigentlich ein Vorgang, über den ich nicht erstaunt wäre - ich wundere mich schon länger, weshalb nicht ständig Freds auftauchen, daß Leute Bilder in Pfennigagenturen einkaufen und die Bilder bei Midstocks dann unter eigenem Namen weiterverhökern. Das sollte aber eigentlich dann in Zusammenarbeit mit den Betreibern der weiterverhökernden Agentur zu klären sein.
Dann schreibt sie weiter:
Zitat:
Vor ca. 2 Jahren musste ich durch Zufall bei einer Bildagentur (später auch bei anderen) feststellen, dass bereits eine Agentur, der ich meine Bilder verkauft hatte, unter dem Namen des Agenturinhabers (nicht der Agentur selbst) meine Bilder verkauft/e.
Das wäre nun ein völlig anders gelagerter Fall. Hier stellt sich zunächst einmal die Frage, ob die erste Agentur noch existiert, diese mit der zweiten eine Vertriebspartnerschaft hat und ggf. nur etwas beim upload schiefging. Auch das sollte mit der zweiten Agentur zu klären sein. Allerdings irritieren mich etwas die Zeitabläufe.
Zitat:
Ich entschloss mich dann rechtlichen Rat einzuholen.
Danach schrieb ich an die Bildagenturen, die ich mit den meinigen Bildern ausfindig gemacht hatte. Einige löschten die Fotos sofort, andere wollten erst Beweise.
Mehr als die Löschung der Bilder und den Rauswurf des Einstellers steht wohl nicht in der Macht einer Agentur. Ich würde nicht erwarten, daß die ihrerseits Strafanzeige stellt.
Zu der Idee, erst Belege anzufordern, kann man so nichts sagen - generell würde man ja davon ausgehen, daß die Fredstarterin die schon beim Anschreiben vorgelegt hat. Sonst könnte ja jeder kommen und anderer Leute Bilder löschen lassen. Bei den erstgenannten vermute ich daher, daß die schon mehrfach von anderen Fotografen auf diese Person und seine "Urheberschaften" angesprochen wurden.
Weiter schreibt sie:
Zitat:
Ach ja, außerdem klaute er einige meiner Fotoideen,
Nun ja, da müßte man in manchen Agenturen jeden zweiten Fotografen vor den Kadi ziehen. Dort gehört es bekanntlich zum Tagesgeschäft, jedes Foto nachzustellen, was sich mehr als einmal verkauft hat. Man muß fast sagen, daß das allgemein bekannt und demzufolge jeder damit einverstanden ist, der bei diesen Läden Material anbietet - quasi ein ungeschriebener Bestandteil der AGB.
Zitat:
Nun, der Rechtstreit zog sich über ein Jahr hin.
Aha. Jedes dauert halt seine Zeit - Eier fünf Minuten und Gerichtsverfahren mehrere Jahre, je nach dem, durch wieviele Instanzen man geht. Manchen Prozeß führen die Erben mit dem Kanzleinachfolger des Anwalts zu Ende, der das Mandat irgendwann mal bekommen hat.
Zitat:
Nach meinen Abmahnungen kamen nur belanglose Schreiben seiner Rechtsanwältin, die nach wie vor überhaupt kein Hand und Fuß hatten. Sie forderten sogar von mir die Beträge zurück für die ich die Bilder verkauft hatte…. Ohne Worte!
Das ist völlig normal. Was soll auch ein Anwalt machen, der natürlich genau weiß, daß sein Mandant im Unrecht ist? Grob statistisch gesehen müßte er ja jedes zweite Mandat ablehnen, also hätte er dann lieber gleich Taxifahrer werden sollen. Psychologische Kriegsführung gehört zum Geschäft, da muß man entweder durch oder sich eben alles im Leben gefallen lassen.
Zitat:
Dieser ganze Rechtsstreit kostete mich Einiges: Zeit, Nerven und Geld!
Auch das sollte jedem klar sein, der einen anfängt.
Zitat:
Ich entschloss mich, den Rechtstreit nicht weiter zuführen, einerseits der Angst, die Kosten würden sehr viel mehr werden und hauptsächlich auch aus gesundheitlichen Gründen.
Tja, es ist halt die Frage, wie man an so eine Sache herangeht.
Wenn jemand ein schwaches Gemüt hat, seine Ruhe haben will und meint, es sei das Geschäft des Anwaltes, für ihn die Kastanien aus dem Feuer holen, wird überdurchschnittlich oft enttäuscht sein, weil die Gegenpartei mit ihm leichtes Spiel hatte.
Merke: Anwalt und Mandant sind entweder ein Team, die ihre Sache einträchtig durchziehen oder von vornherein die Finger davon lassen sollten. Der Anwalt ist Jurist, nicht Mediziner oder Fotograf, er hat also zum einen von vielen fachlichen Zusammenhängen nicht viel Ahnung, zum anderen ist er bei fast keiner Sache selbst dabeigewesen. Infolgedessen ist er darauf angewiesen, vom Mandanten mit Argumenten und Beweisen aufmunitioniert zu werden. Läßt der Mandant da alle fünfe grade sein, steht der Anwalt logischerweise schulterzuckend vor Gericht. Das sehen die Richter nicht so gerne.
Daß auf diese Weise ein Großteil der Prozesse unnötigerweise verlorengeht, regt die Leute aber immer erst dann auf, wenn es zu spät ist. Gibt man aber schon vorher klein bei, dann nützt es natürlich auch nichts, Jahre später in Internetforen Wellen zu schlagen.
Zitat:
Ich weiß nicht, ob ich da zu empfindlich bin oder überreagiere, aber diese „Sache“ beschäftigt mich nach wie vor.
Dann war die Entscheidung aufzugeben schlicht falsch.
Das ist halt ein Aspekt, den man mit berücksichtigen sollte, wenn man sie trifft: Geld an Anwalts- und Gerichtskosten nachzuschießen, ist nur eine Seite der Medaille. Entweder man ist bereit, die Geschichte bis zum Ende durchzuziehen oder es ist von vornherein schade um jeden Cent.
Es ist in der Regel naiv zu erwarten, daß irgendein Gauner mit seinem Opfer Mitleid haben und es unterlassen werde, diesem zusätzlich zu seiner (nicht selten offenbaren) Gaunerei vor oder im Prozeß noch (verbal) ins Gesicht zu schlagen.
Zitat:
Ich würde mich supi doll freuen, wenn einfach mal jemand seinen Senf dazu geben könnte!
Der Dir aber nach Deiner eigenen Entscheidung nun nichts nützt, denn den kannst Du Dir jetzt noch nicht mal auf die Wurst streichen. Verbuch´ es als Lehrgeld und gehe, falls Du wieder einmal einen Anwalt beauftragen mußt, die Sache anders an.
Das heißt natürlich nicht, daß Du nicht weiterhin den "zweitverwertenden" Agenturen nachmachen, dort die Bilder löschen lassen und darauf dringen sollst, daß die von solchen "Urhebern" die Finger lassen.
Hallöchen, vielen Dank Euch allen schon mal!!!
Ich hätte gar nicht gedacht, dass sich doch so viele die Zeit nehmen! Find ich supi.
Nun, zu Euren Antworten und Fragen.
Also, an Beweisen mangelt es nicht, dass ist kein Problem. So habe ich es auch bei einigen Agenturen geschafft „meine-seine“ Bilder löschen zu lassen.
Und ja, ich habe es einer Bildagentur verkauft. Ich weiß nicht genau, ob das hier erlaubt ist den Namen zu nennen. Deshalb sag aber so viel, es ist eine von Yvonne´s genannten.
Es ist so, dass ich keine exklusiven Nutzungsrechte verkauft habe bzw. (siehe Yvonne).
Ich hätte auch kein Problem damit gehabt, wenn nur der Agenturname erwähnt wird bzw. als Bildquelle genannt würde, womit ich auch gerechnet habe.
Ein wirklicher Verzicht auf meine Namensnennung stand jedoch nicht im Vertrag. Vielleicht wurde das später geändert.
Aber wie schon geschrieben, es stand oft nur der Name des Agenturbesitzers beim Verkauf der Bilder in anderen Bildagenturen!
Und das finde ich einfach eine Frechheit. Denn wie gesagt, man kann ja nun mal nicht das Urheberrecht mit verkaufen. Und Exklusivrechte (was ja nicht der Fall war) für so einen lächerlichen Preis, nee, so nötig hätte ich es dann auch nicht.
Außerdem fordert er mit seiner Bildagentur die Käufer auf, ihn und seine Bildagentur als Urheber anzugeben! Pahhhh, und ein großer Teil ist sicherlich auch von anderen Fotografen aufgekauft wurden!
Nun, die Nutzungsrechte mein Bild selbst weiter zu verkaufen, hatte/habe ich ja noch.
Ihr verkauft ja sicher Eure Fotos auch nicht nur an eine Agentur sondern an mehrere oder?
Und so wollte ich meine Bilder bei anderen Fotoagenturen hochladen und habe wirklich rein zufällig gesehen, dass meine Bilder schon drin war. Aber! nicht mit meinen Namen, sondern unter dem Namen der Agentur + Name des Agenturbesitzers oder halt nur sein Name.
Da würdet ihr doch auch nicht schlecht gucken oder?
Und vielleicht solltet Ihr mal schauen, ob Euch nicht auch eine böse Überraschung ins Haus steht, was ich doch mal nicht hoffe.
Tja und was hättet Ihr gemacht?
Hättet ihr gesagt, hm, naja, dann laß ich meine Bilder von ihm verkaufen, bekomme jedoch nichts dafür, weil es sich ja um eine einmalige Summe beim Abkauf handelte oder setze ich die Bilder rein und schaue mal von wem sie kaufen, 50 zu 50 von mir oder von ihm!
Schon eine komische Situation oder?
Einen Anwalt hatte ich übrigens. Da ich umgezogen war, hatte ich jedoch die meiste Zeit nur noch schriftlichen Kontakt. Und irgendwie hatte ich das Gefühl, dass er nur abkassierte und nichts vorwärts ging.
Vielleicht hatte ich auch einfach nur den falschen Anwalt.
Ach ja, und wie witzig ist das eigentlich, nach dem meine Klage so im Rollen war, dass er plötzlich keine Bilder mehr aufkaufte???
So, ich hoffe, dass ich es diesmal etwas verständlicher geschrieben hab. Ich hatte ja schon im ersten Teil ein schlechtes Gewissen, weil es ein Roman geworden war.
Also nochmals, ganz lieben Dank im Voraus für Eure Meinungen hierzu!!!
@traumerchen
Also wenn es eine von Yvonnes genannten Agenturen ist, verstehe ich dich nicht so ganz.
Auch ich habe bspw. bereits dutzende Bilder an Bilderbox verkauft. Für mich ein astreiner Vertriebsweg. Alles reibungslos und einwandfrei verlaufen. Die Agentur hat auch nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie sich das Recht einräumen die angekauften Bilder über weitere Vertriebswege auszuwerten. Dies war klar und deutlich in den Rechteübertragungsvereinbarungen sowie den FAQ auf der Webseite geregelt.
Da war einem/mir auch klar, dass es auch dazu kommen kann, dass dieses Bildmaterial auch bei anderen Agenturen vertrieben wird, evtl. auch dort, wo man bereits vertreten ist. Dafür haben sie schließlich gezahlt. So denke ich auch bei dir.
Dies hast du doch auch unterzeichnet. Nun frage ich mich, ob dieser Vertrag dann wirklich so missverständlich für dich war oder es sich einfach nur um einen Fall von "hab ich nicht richtig gelesen/begriffen" handelt.