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  #11 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 14:49
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
Zu dieser Geschichte abschließend noch einen Gedankenanstoß, der vielleicht weiterhilft:

Wenn eine Nutzung und Urheberbehauptung, so wie ich sie nach der Lektüre des Eingangsbeitrages verstanden habe, ein neues Kunstwerk wäre und alle Fotografen ihre Rechte an ihrem Anteil verlören, wäre es logischerweise auch in Ordnung, ohne Erlaubnis, Urhebernennung und Honorarzahlung aus genügend fremden Bildern eine "Collage" zu erstellen, diese auf Postkarten zu drucken und auf den Markt zu werfen.
So ist es. "Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." (§24 UrhG)
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #12 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 02:07
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
"Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." (§24 UrhG)
Aha. Da man unter "Werk" nicht notwendig "Kunstwerk" verstehen muß, stellt sich mir aber dann die Frage, wieso überhaupt noch jemand für irgendeine Bildnutzung Honorar zahlen sollte.
In aller Regel werden ja die Bilder Teil eines anderen Werkes, sei dieses nun eine Zeitung, ein Werbeflyer, ein Buch, ein CD-Cover oder eben eine Internetseite. Man wird dann natürlich auch die Gesamtheit von ausbelichtetem Bild und seinem Rahmen als von einem in digitaler Form vorliegenden Bild unterscheidungsfähiges Werk bezeichnen.

Peter
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  #13 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 07:44
Talker
 
Registriert seit: 07.11.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 278
Standard

Wir haben uns zu diesen Fragen vor einiger Zeit einmal sehr ausführlich von einem Anwalt beraten lassen, der auf Urheber- und Markenrecht spezialisiert ist. Im Prinzip hat er auch bestätigt, dass es entscheidend ist, dass aus den Bildteilen ein neues "derivates" Werk entsteht.

ABER... sobald wir konkrete Beispiele nannten und gefragt haben, wie denn in dem und dem Fall entschieden würde (z.B. Verwendung der bekannten Marilyn Monroe Porträts, Che Guevara usw) wurden seine Antworten sehr schwammig. Einfach aus dem Grund, weil vieles Auslegungssache ist, es im Streitfall auf die Betrachtungsweise des Richters ankommt usw. Dazu kommt erschwerend noch die Tatsache, dass die meisten von uns ihre Werke international vermarkten und dann eben u.U. nicht nur das deutsche Recht anzuwenden ist. Und spätestens dann wird es schwierig mit der Rechtssicherheit...
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  #14 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 11:08
Profi Talker
 
Registriert seit: 24.04.2008
Ort: Dreieich
Beiträge: 697
Standard

Mir drängt sich der Eindruck auf, daß dies einer dieser unerfreulichen Prozesse würde, die letztlich darauf hinauslaufen, über die durchschnittliche geistige Frische der geneigten Leserschaft zu philosophieren.

Aus dem Artikel geht offenbar hervor, daß an der Ausstellung mehrere Fotografen beteiligt sind und es wäre auch für mich seltsam, wenn man in der Collage nur die Arbeiten eines davon zeigen würde - wären die Arbeiten der anderen so schlecht, daß man mit diesen nicht werben könnte, würde man sie vermutlich gar nicht ausstellen. Aus diesem Gedankengang ergäbe sich dann, daß "Collage: Name" denjenigen bezeichnet, der die Schere angesetzt hat. Kann man dieser Argumentation in diesem Fall etwas stichhaltiges entgegensetzen?

Peter
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  #15 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 17:46
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
Zitat von TomRohwer
"Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." (§24 UrhG)



Aha. Da man unter "Werk" nicht notwendig "Kunstwerk" verstehen muß
Werk meint im UrhG immer: ein geschütztes Werk im Sinne des Gesetzes.

Zitat:
stellt sich mir aber dann die Frage, wieso überhaupt noch jemand für irgendeine Bildnutzung Honorar zahlen sollte.
Weil das UrhG das so vorschreibt.

Zitat:
In aller Regel werden ja die Bilder Teil eines anderen Werkes, sei dieses nun eine Zeitung, ein Werbeflyer, ein Buch, ein CD-Cover oder eben eine Internetseite.
Nein. Dadurch entsteht ja kein "eigenes Werk in freier Benutzung".

Zitat:
Man wird dann natürlich auch die Gesamtheit von ausbelichtetem Bild und seinem Rahmen als von einem in digitaler Form vorliegenden Bild unterscheidungsfähiges Werk bezeichnen.
Nein.

Einfach fremde Werke zusammenzustoppeln ergibt kein neues, eigenes Werk.

Eine Zeitung ist auch nicht als ganzes urheberrechtlich geschützt - geschützt ist höchstens ihr Design. Falls das denn ausreichende Schöpfungshöhe hat. Eine Zeitung besteht aus lauter einzelnen, geschützten Werken. (Fotos, Texten, ...)
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart
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  #16 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 19:21
Talker
 
Registriert seit: 10.12.2007
Ort: Holzkirchen
Beiträge: 297
Standard

... jetzt melde ich mich mal wieder.
Also:
Der Vorstand schiebt die Sache der Redaktion in die Schuhe (ist für mich aber wenig plausibel, dass eine Redaktion einfach mal einen Urheber selbst einsetzt) und die Redaktion weist sehr plausibel darauf hin, dass ihr der Zusatz "Collage: ... (Name)" so genannt wurde und sie auch nichts gegenteiliges annehmen konnte, da die gleiche "Collage" auf der Homepage des Museums, in demausgestellt wird, ohne Urheber steht.

Jetzt muß sich der Vorstand zur Redaktions-Antwort äußern.

Mensch, mich nervt das, aber irgendwie kann es nicht sein, dass nämlich Herr Vorstand mal schön damit Werbung für seine eigenen (auch beruflichen) Interessen macht.

Liebe Grüsse und vielen Dank für die sachlich super informative Diskussion

Eva
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  #17 (permalink)  
Alt 01.07.2009, 18:48
Talker
 
Registriert seit: 10.12.2007
Ort: Holzkirchen
Beiträge: 297
Standard Was kann ich konkret dagegen tun?

Wie kann ich sicherstellen, dass der angebliche "Urheber" dieser "Collage" sich nun nicht weiter so verhält, wie ein wahrer Urheber das darf? Wie kann ich verhindern, dass er seine angeblichen Urheberrechte auch noch nutzt bzw. hier das ganze weiter verbreitet?

Soll ich zumindest die Zeitung bitten, in der Internetversion den Urheber rauszunehmen? diese zeitung wird nämlich noch einen ganzen Monat im Netz stehen.

Oder kann ich ihn oder die Zeitung abmahnen lassen? Ich will ehrlich gesagt natürlich nicht selbst noch ´finanziellen Schaden haben, nur will ich das Spielchen nicht länger zulassen. Nur, was kann ggf. auf mich zukommen, wenn die Zeitung ja nur auf seine Vorgabe gehandelt hat?

Und hat er ggf. "gute Karten" weil er ja nicht meine Originaldateien benutzt, sondern ganz clever die projizierten Bilder abfotografiert hat?

Viele Grüsse
Eva
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