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  #41 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 18:14
Profi Talker
 
Registriert seit: 18.06.2008
Ort: Vaterstetten
Beiträge: 646
Standard

Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
2. Bin ich Fotografin, bin ich nicht pflichtig
Als gewerbliche Fotografin bist Du aber über die Sozialversicherung der HWK (wie auch immer die genau heisst) pflichtversichert. Und das ist nach meinem Kenntnisstand die deutlich teurere Lösung.
__________________

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  #42 (permalink)  
Alt 05.01.2010, 18:22
Small Talker
 
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Aachen, ehemals Würzburg
Beiträge: 136
Standard

Gewerbliche bin ich aber nicht und werde ich demnächst auch nicht
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  #43 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 11:19
Benutzerbild von TomRohwer
Talkmaster
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.217
Standard

Zitat:
Zitat von ManfredG Beitrag anzeigen
Als gewerbliche Fotografin bist Du aber über die Sozialversicherung der HWK (wie auch immer die genau heisst) pflichtversichert. Und das ist nach meinem Kenntnisstand die deutlich teurere Lösung.
Handwerker sind im "Versorgungswerk des Handwerks" (heißt das m.W. immer noch) pflichtversichert. Und die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ist dort ca. doppelt so teuer wie in der KSK, weil ja der "Arbeitgeberanteil" wegfällt.

Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
Gewerbliche bin ich aber nicht und werde ich demnächst auch nicht
Also, nochmal:

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fotografie als Beruf in Deutschland auszuüben:

1. Als Gewerbe, dann ist das ein Handwerksgewerbe. Dann mußt Du in die Handwerkskammer (HWK), und hast dort die entsprechende Sozialversicherungspflicht.

2. Freiberuflich, als Publizist (Bildjournalist), Fotodesigner, Künstler. Dann mußt Du in die KSK.

Einen dritten Weg gibt es nicht, es sei denn, die Fotografie wird nicht beruflich ausgeübt, sondern es bestehen nur geringe Nebeneinkünfte neben einer angestellten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
__________________
"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart

Geändert von TomRohwer (06.01.2010 um 11:25 Uhr).
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  #44 (permalink)  
Alt 06.01.2010, 21:18
Small Talker
 
Registriert seit: 29.04.2009
Ort: Aachen, ehemals Würzburg
Beiträge: 136
Standard

Warum sollte ich nicht freiberufliche Fotografin sein?

Ich fotografiere und verkaufe meine Bilder.
Mit Zitat antworten
  #45 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 12:36
Small Talker
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: Ilten
Beiträge: 53
Standard

Zitat:
Zitat von Angela Beitrag anzeigen
So, da es hier ja nur noch um die KSK ging:

Hab meinen Antrag komplett ausgefüllt, jetzt muss ich nur noch "Beweise" dazu legen.

Denkt ihr Agenturverträge sind auch okay?

Ein paar Bildbeispiele hab ich auch, allerdings kaum, da ich ja erst seit 01.12.09 in dem Bereich tätig bin.

Wieviel haben die bei der KSK angemeldeten so beigelegt?

Danke und Grüße,

Angela
Hast du deinen Antrag inzwischen abgeschickt? Welche Tätigkeitsnachweise hast du mit eingereicht?
Ich stehe gerade vor dem selben Problem. Abrechnungen existieren durch meine erst kurzzeitige Tätigkeit nicht. Sollte man denen die Adressen der Portfolios in den einzelnen Agenturen mitteilen?
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  #46 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 18:37
Benutzerbild von röde-orm
Small Talker
 
Registriert seit: 18.10.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 82
Standard

10 % Aufträge als Freiberufler? Das ist Nonsens. Ich bin Freiberufler (im Wissenschaftsbereich) und natürlich leben Freiberufler von Aufträgen. Das FA interessiert nur, ob man auch schön seine Einkommensteuer etc. bezahlt. Ich denke, solche eigenartigen Auffassungen resultieren aus dem Umstand, das das Berufsbild des Stockfotoproduzenten/Stockfotografen einfach noch nicht bei Behörden angekommen ist. LG, röde-orm
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  #47 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 14:15
Profi Talker
 
Registriert seit: 01.03.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 900
Standard

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

Also, nochmal:

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fotografie als Beruf in Deutschland auszuüben:

1. Als Gewerbe, dann ist das ein Handwerksgewerbe. Dann mußt Du in die Handwerkskammer (HWK), und hast dort die entsprechende Sozialversicherungspflicht.

2. Freiberuflich, als Publizist (Bildjournalist), Fotodesigner, Künstler. Dann mußt Du in die KSK.

Einen dritten Weg gibt es nicht, es sei denn, die Fotografie wird nicht beruflich ausgeübt, sondern es bestehen nur geringe Nebeneinkünfte neben einer angestellten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
es gibt tatsächlich noch einen 3. Weg.

als Gewerbe, wenn der Handel von Bildern (Nutzungsrechten) überwiegt. Allerdings ist man dann bei der IHK. Ich denke, dass Herr Baumann (Adpic) das so handhabt. Vorteil ist, dass man nicht bei 2 Kammern Pflichtmitglied ist, sondern nur bei der IHK.
__________________
kostenlos anmelden, Bilder hochladen und viel Geld verdienen bei: shutterstock und dreamstime

Geändert von Bedde (08.02.2010 um 14:23 Uhr).
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