Als gewerbliche Fotografin bist Du aber über die Sozialversicherung der HWK (wie auch immer die genau heisst) pflichtversichert. Und das ist nach meinem Kenntnisstand die deutlich teurere Lösung.
Als gewerbliche Fotografin bist Du aber über die Sozialversicherung der HWK (wie auch immer die genau heisst) pflichtversichert. Und das ist nach meinem Kenntnisstand die deutlich teurere Lösung.
Handwerker sind im "Versorgungswerk des Handwerks" (heißt das m.W. immer noch) pflichtversichert. Und die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ist dort ca. doppelt so teuer wie in der KSK, weil ja der "Arbeitgeberanteil" wegfällt.
Zitat:
Zitat von Angela
Gewerbliche bin ich aber nicht und werde ich demnächst auch nicht
Also, nochmal:
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fotografie als Beruf in Deutschland auszuüben:
1. Als Gewerbe, dann ist das ein Handwerksgewerbe. Dann mußt Du in die Handwerkskammer (HWK), und hast dort die entsprechende Sozialversicherungspflicht.
2. Freiberuflich, als Publizist (Bildjournalist), Fotodesigner, Künstler. Dann mußt Du in die KSK.
Einen dritten Weg gibt es nicht, es sei denn, die Fotografie wird nicht beruflich ausgeübt, sondern es bestehen nur geringe Nebeneinkünfte neben einer angestellten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
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Hab meinen Antrag komplett ausgefüllt, jetzt muss ich nur noch "Beweise" dazu legen.
Denkt ihr Agenturverträge sind auch okay?
Ein paar Bildbeispiele hab ich auch, allerdings kaum, da ich ja erst seit 01.12.09 in dem Bereich tätig bin.
Wieviel haben die bei der KSK angemeldeten so beigelegt?
Danke und Grüße,
Angela
Hast du deinen Antrag inzwischen abgeschickt? Welche Tätigkeitsnachweise hast du mit eingereicht?
Ich stehe gerade vor dem selben Problem. Abrechnungen existieren durch meine erst kurzzeitige Tätigkeit nicht. Sollte man denen die Adressen der Portfolios in den einzelnen Agenturen mitteilen?
10 % Aufträge als Freiberufler? Das ist Nonsens. Ich bin Freiberufler (im Wissenschaftsbereich) und natürlich leben Freiberufler von Aufträgen. Das FA interessiert nur, ob man auch schön seine Einkommensteuer etc. bezahlt. Ich denke, solche eigenartigen Auffassungen resultieren aus dem Umstand, das das Berufsbild des Stockfotoproduzenten/Stockfotografen einfach noch nicht bei Behörden angekommen ist. LG, röde-orm
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fotografie als Beruf in Deutschland auszuüben:
1. Als Gewerbe, dann ist das ein Handwerksgewerbe. Dann mußt Du in die Handwerkskammer (HWK), und hast dort die entsprechende Sozialversicherungspflicht.
2. Freiberuflich, als Publizist (Bildjournalist), Fotodesigner, Künstler. Dann mußt Du in die KSK.
Einen dritten Weg gibt es nicht, es sei denn, die Fotografie wird nicht beruflich ausgeübt, sondern es bestehen nur geringe Nebeneinkünfte neben einer angestellten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
es gibt tatsächlich noch einen 3. Weg.
als Gewerbe, wenn der Handel von Bildern (Nutzungsrechten) überwiegt. Allerdings ist man dann bei der IHK. Ich denke, dass Herr Baumann (Adpic) das so handhabt. Vorteil ist, dass man nicht bei 2 Kammern Pflichtmitglied ist, sondern nur bei der IHK.
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