Ja ich stecke mittendrinne und merke:
Man weiß nie soviel wie man zu wissen glaubt
Eine aktuelle Grundentscheidung momentan:
Freiberuflerin oder Gewerbetreibende.
Und das ist gar nicht so einfach - Hauptgedanken meinerseits:
Gewerbetreibend:
+ Ich kann jederzeit Aufträge annehmen
- Kann Ärger mit der Wohnung geben ( hier shoote ich)
- Meldepflichten
Freiberuflich:
+ Weniger Bindung
- 10 % Aufträge möglich ( ist das eigentlich Zeit oder Geld? muss ich nochmal kucken...)
Das sind nur ein paar der vielen Gedanken. Ich hatte schon ein sehr freundliches Beratungsgespräch bei der HWK und habe über die Anzahl der Versicherungen gestaunt. Auch beim Arbeitsamt warten Termine.
Da ich aber in dieser grundlegenden Frage noch so unsicher bin, will ich event. noch zur IHK und sowieso noch zum Steuerberater ( leider zur Zeit im Urlaub).
Momentan arbeite ich im Microstockbereich mit mehr oder minder bescheiden Fotos, die aber von Tag zu Tag besser werden und ich auch alles dafür tun werde, dass dies so bleibt.
Hochzeiten, Babies, usw. habe ich schon auf "Freundschaftsbasis" fotografiert und bin hier nicht abgeneigt. Allerdings ist mir meine aktuelle Ausrüstung nicht gut genug dafür, um Geld dafür zu verlangen.
Daher war der Gedanke, vorerst am Stock zu "wachsen" ( mit meiner Ausrüstung ) und mich dann zu orientieren.
Finanziell habe ich einen gestärkten Rücken, so dass ich von dieser Seite keinen Druck habe.
Ich freue mich über jede Art von Erfahrungen und nützlichem Input.
Und suche Dir einen Steuerberater, der Dich begleitet. Der kann Dir mehr helfen, als die Beratungen beim Arbeitsamt, der HWK und der IHK. Wenn der gut ist, findet er das für Dich optimale. Ein wenig investieren muss man dafür einfach auch, wenn es anständig klappen soll.
Freiberuflich ist auf alle Fälle viel kostengünstiger und unkomplizierter. Du kannst dich dann z.B. über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Allerdings brauchst du da ein bestimmtes Mindesteinkommen.
Freiberuflich ist auf alle Fälle viel kostengünstiger und unkomplizierter. Du kannst dich dann z.B. über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Allerdings brauchst du da ein bestimmtes Mindesteinkommen.
zum Thema KSK.......hat sich da schon jemand beworben?
Wie lange dauert die Bearbeitungzeit?
Wurdet Ihr beim 1. Mal angenommen?
Wird Stockfotograf anerkannt?
zum Thema KSK.......hat sich da schon jemand beworben?
Wie lange dauert die Bearbeitungzeit?
Wurdet Ihr beim 1. Mal angenommen?
Wird Stockfotograf anerkannt?
Geh einfach mal ins Internet unter www.künstlersozialkasse.de, da findest du entsprechende Informationen. Ich selbst bin schon sehr lange in der KSK, aber nicht als Fotograf. Ich glaube, es ist auch nicht so günstig den Begriff "Fotograf" anzugeben. Irgendwer hatte hier im Forum mal den Begriff "Bildautor" genannt. Das geht ja fast in Richtung Publizistik und hat sichere bessere Chancen für die Aufnahme. Aber da bin ich mir auch nicht ganz sicher.
hm ich habe mich da mal beworben und das war unter aller sau! Ich bekam einen Brief in dem in etwa stand... wir sind völlig unfähig ihre anfrage zu beantworten.. aber wenn wir das tun, dann zählt das datum der antragstellung und alle zahlungen müssen nachträglich getätigt werden...
hieß für mich mein antrag war 3 monate alt und man hatte es geschafft mir nen standardschreiben zu schicken... hurra
sollte ich also aufgenommen werden, müsste ich 3 Monatsbeiträge nachzahlen... was soll dieser Unsinn?
Heute bekam ich wieder einen Brief von Ihnen ich soll Ihnen irgendwelche Verträge mit meine Auftragsgebern vorlegen *g nun ja da fehlen mir die Worte ich hatte doch darauf hingewiesen, dass ich stockfotografin bin und ihnen sämtliche abrechnungen von fotolia, pitopia, digitalstock, rodeo, usw. geschickt... man kann da doch klar erkennen, dass ich keine direkten auftraggeber habe...
ich für meinen teil gebe da auf die ksk kann mich mal.. ich werde sicher nicht 3 monatsbeiträge nachzahlen ohne das sie irgendwas gemacht haben.. ich werde mich wie immer weiterhin privat versichern.. und gut ist..
ich mag keine bürokratie.. und der brief heute.. hilfe, einfach mal alles angekreuzt was es an regeln so gibt...es lebe die ksk... für mich nein danke!
Die KSK tut sich halt schwer mit Stockfotografie. Die wissen halt nicht, was das eigentlich ist. Ist ja irgendwie nachvollziehbar, vor drei Jahren wußte ich das auch noch nicht.
Verstehe ich nicht... Auftrag ist Auftrag. Unerheblich, ob Freiberuflich oder Gewerblich.
BTW: Hast Du Fotografin gelernt?
Wenn ich als Auftragsfotografin arbeiten möchte, muss ich ein Gewerbe haben.
Wenn du mit gelernt eine Ausbildung meinst, dann nein.
Ja das mit dem Steuerberater ist klar, habe nur gehofft hier ein paar Erfahrungen zu hören bzw. Tipps.
Zitat:
Zitat von Artono
Freiberuflich ist auf alle Fälle viel kostengünstiger und unkomplizierter. Du kannst dich dann z.B. über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Allerdings brauchst du da ein bestimmtes Mindesteinkommen.
Geht bei der KSK nicht auch als Gewerbetreibender?
Wenn ich unter dem Einkommen bin ( lass mich nicht lügen - 325 oder 365) werde ich eh familienversichtert.
Freiberuflich, wenn man darf. Gewerbe, wenn man muß.
Zitat:
Gewerbetreibend:
+ Ich kann jederzeit Aufträge annehmen
Das kannst Du als Freiberufler auch.
Zitat:
- Kann Ärger mit der Wohnung geben ( hier shoote ich)
Das kann dem Freiberufler auch passieren. Die Frage ist eher, ob die Nutzung "störend" ist oder nicht. Und in Mischgebieten ist die Nutzung von Wohnraum für "nichtstörendes Gewerbe" sowieso zulässig.
Da müsstest Du ggf. erstmal checken, in was für einem Gebiet Du wohnst (sagt Dir das örtliche Bauamt), und dann überlegen, ob ggf. ein Vermieter mitspielen muß. Wobei: wir haben im Moment einen reinen Mietermarkt, kein Vermieter kündigt einem solventen Mieter die Wohnung, nur weil der da ein Zimmer für "gewerbliches Fotografieren" nutzt, solange das die anderen Mieter nicht stört. (Lärm, erhöhtes Verkehrsaufkommen im Haus und vor dem Haus, usw.)
Zitat:
- 10 % Aufträge möglich ( ist das eigentlich Zeit oder Geld? muss ich nochmal kucken...)
Du meinst die Faustregel, wieviel eigentlich gewerbliche Tätigkeit noch geduldet wird, wenn Du als Freiberufler versteuerst?
Das bezieht sich meines Wissens auf den Umsatz - etwas anderes könnte das Finanzamt ohnehin nicht ansetzen, weil es Deinen Zeitaufwand ja nicht kennt.
Zitat:
Das sind nur ein paar der vielen Gedanken. Ich hatte schon ein sehr freundliches Beratungsgespräch bei der HWK und habe über die Anzahl der Versicherungen gestaunt. Auch beim Arbeitsamt warten Termine.
Als gewerblich tätiger Fotograf hängst Du ganz schnell im "Handwerk" drin. (Ausnahme ist eigentlich nur ein Fotograf, der ausschließlich PR-Fotos macht - das ist auch gewerblich, aber kein Handwerk.)
Die Versicherungen hast Du so oder so. KSK oder Versorgungswerk des Handwerks (heißt so, glaube ich). BG hast Du immer.
Zitat:
Momentan arbeite ich im Microstockbereich mit mehr oder minder bescheiden Fotos, die aber von Tag zu Tag besser werden und ich auch alles dafür tun werde, dass dies so bleibt.
Das ist freiberuflich. Du verwertest die Nutzungsrechte an Deinen eigenen Fotos. Besser kannst Du es nicht haben.
Zitat:
Hochzeiten, Babies, usw. habe ich schon auf "Freundschaftsbasis" fotografiert und bin hier nicht abgeneigt. Allerdings ist mir meine aktuelle Ausrüstung nicht gut genug dafür, um Geld dafür zu verlangen.
Daher war der Gedanke, vorerst am Stock zu "wachsen" ( mit meiner Ausrüstung ) und mich dann zu orientieren.
Vom rein freiberuflichen (auch) ins gewerblich-handwerkliche zu wachsen bzw. zu wechseln ist ja nicht weiter wild. Wenn es so weit ist, nimmt man die entsprechenden "Justierungen" vor.
Kleiner, aber wichtiger Tip dabei am Rande: falls Du "aus dem freiberuflichen herauswächst", lohnt es sich immer, die beiden Bereiche (Gewerbe, freiberuflich) sorgfältig und sauber zu trennen. Du kannst problemlos gleichzeitig sowohl freiberuflich tätig sein und auch einen Gewerbebetrieb haben.
Braucht getrennte Buchführung, aber das lohnt sich schnell, denn für die Gewerbesteuerfreigrenze spielt dann der Ertrag aus der freiberuflichen Tätigkeit keine Rolle. Und mit einem fitten Steuerberater läuft da obendrein unter Umständen ganz legal so manches, das Steuern spart.
Zitat:
Finanziell habe ich einen gestärkten Rücken, so dass ich von dieser Seite keinen Druck habe.
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"Kopf oder Rumpf als abgetrennte Teile des Körpers gelten als Leiche." (§ 2 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein) -- me and myself at deviantart