Gewerbliche bin ich aber nicht und werde ich demnächst auch nicht![]()
Diskutiere Existenzgründung im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Zitat von Angela 2. Bin ich Fotografin, bin ich nicht pflichtig Als gewerbliche Fotografin bist Du aber über die Sozialversicherung der HWK (wie auch immer ...
Gewerbliche bin ich aber nicht und werde ich demnächst auch nicht![]()
Handwerker sind im "Versorgungswerk des Handwerks" (heißt das m.W. immer noch) pflichtversichert. Und die Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung) ist dort ca. doppelt so teuer wie in der KSK, weil ja der "Arbeitgeberanteil" wegfällt.
Also, nochmal:
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Fotografie als Beruf in Deutschland auszuüben:
1. Als Gewerbe, dann ist das ein Handwerksgewerbe. Dann mußt Du in die Handwerkskammer (HWK), und hast dort die entsprechende Sozialversicherungspflicht.
2. Freiberuflich, als Publizist (Bildjournalist), Fotodesigner, Künstler. Dann mußt Du in die KSK.
Einen dritten Weg gibt es nicht, es sei denn, die Fotografie wird nicht beruflich ausgeübt, sondern es bestehen nur geringe Nebeneinkünfte neben einer angestellten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Warum sollte ich nicht freiberufliche Fotografin sein?
Ich fotografiere und verkaufe meine Bilder.
Hast du deinen Antrag inzwischen abgeschickt? Welche Tätigkeitsnachweise hast du mit eingereicht?
Ich stehe gerade vor dem selben Problem. Abrechnungen existieren durch meine erst kurzzeitige Tätigkeit nicht. Sollte man denen die Adressen der Portfolios in den einzelnen Agenturen mitteilen?
10 % Aufträge als Freiberufler? Das ist Nonsens. Ich bin Freiberufler (im Wissenschaftsbereich) und natürlich leben Freiberufler von Aufträgen. Das FA interessiert nur, ob man auch schön seine Einkommensteuer etc. bezahlt. Ich denke, solche eigenartigen Auffassungen resultieren aus dem Umstand, das das Berufsbild des Stockfotoproduzenten/Stockfotografen einfach noch nicht bei Behörden angekommen ist. LG, röde-orm
es gibt tatsächlich noch einen 3. Weg.
als Gewerbe, wenn der Handel von Bildern (Nutzungsrechten) überwiegt. Allerdings ist man dann bei der IHK. Ich denke, dass Herr Baumann (Adpic) das so handhabt. Vorteil ist, dass man nicht bei 2 Kammern Pflichtmitglied ist, sondern nur bei der IHK.
Ich schließe hier mal kurz an mit einem kleinen Problemchen,
hab mich vor einem Monat selbständig gemeldet als Fotografin, angemeldet bei der HWK, BG ect. ist erfolgt.
Nun habe ich vor einer Woche die Befreiung von der Rentenversicherung beantragt, und bekomme heute einen Anruf das die mich bei der KSK gemeldet haben?
Kann ich nicht nachvollziehen ich denke mit einem Gewerbe ist man nicht ksk-pflichtig?
Bin auch bereits privat versichert und hab nun ehrlich gesagt keine Lust auf Huddelleien.
Hatte sowas schonmal jemand?
LG
Ich verstehe nicht ganz, was da abgeht, jedenfalls etwas merkwürdiges...
Gewerbe hat zwar oft aber nicht zwingend was mit KSK oder nicht zu tun. Aber wenn Du bei der HWK gemeldet bist, dann bist Du doch Pflichtmitglied in der Sozialkasse des Handwerks (oder wie das genau heißt) und hast damit natürlich nichts mit der KSK zu tun. (Wobei die KSK natürlich die weitaus bessere Alternative wäre, aber die Wahl hast Du eigentlich nicht.) Am besten mal bei der HWK nachfragen.
Ja, auf jeden Fall über die Künstlersozialkasse versichern, jedenfalls versuchen, ob Sie angenommen werden. Das Entscheidende dabei ist, daß die Verlage, Rundfunkanstalten usw. einen fiktiven Arbeitgeberanteil an die Kranken- und Rentenversicherung bezahlen, man spart also immer im Verhältnis zu anderen Versicherungen. Allerdings sind die Hürden zur Annahme hoch, und auch dann, wenn man längst Mitglied ist, kann es passieren, daß man seine Einkünfte und deren Quellen (also z.B. Publikationen) nachweisen muß. Außerdem muß nach einiger Zeit ein regelmäßiges Mindesteinkommen erzielt werden, am Anfang genügt eine Schätzung, die knapp über dem für das jeweilige Jahr geltenden Mindesteinkommen liegen sollte (kann man auf der Homepage der KSK nachschlagen). Ich war bis zur meiner Rente fast 15 Jahre als freiberuflicher Autor bei der KSK versichert und meine, man sollte diese wirklich sinnvolle Einrichtung für freiberufliche Künstler auch durch seine Mitgliedschaft unterstützten. Hatte übrigens auch nie Probleme mit der Beratung, das ging immer sachkundig und freundlich am Telefon.
Im übrigen halte ich es auch für unerläßlich, von Anfang an einen Steuerberater, der möglichst auf Freiberufler spezialisiert sein sollte, hinzuzuziehen. Sonst verschenkt man immer Geld.
Alles Gute für den Start!
Konrad Weiß
http://www.konradweiss.de
Ja das denke ich auch, zumal ich nun schon überall angemeldet und gemeldet bin, und dann sowas, ich wollte lediglich die Befreiung für Existenzgründer beantragen mehr nicht, weil man ja auch nicht gleich mit Beginn der Selbständigkeit einen hohen Umsatz generiert. Mal schauen was da nun rauskommt, die KSK soll sich wohl bei mir melden, aber ich werde denen zuvorkommen und einfach nachfragen
.
Schade eigentlich das einem irgendwie immer Steine in den Weg gelegt werden![]()
Wie habt ihr eure Tätigkeit bei der KSK eigentlich nachgewiesen? Einfach ein paar Honorarabrechnungen genügen den wohl nicht. Wie kann man aber sonst Einnahmen durch Stockfotos nachweisen?
Ich glaube bei der KSK braucht man einen langen Atem, das geht zwischen denen und mir auch schon ewig.
Ewig viele Formulare ausgefüllt (sogar nen Lebenslauf tabellarisch über nachgewiesene Tätigkeiten).
Ich hab jetzt auch wieder eine Frist bis August und habe denen auch ausdrücklich mitgeteilt das ich meiner Tätigkeit neu nachgehe.
Mehr als Ausdrucke hinschicken kann man wohl nicht und das man nicht gleich große Summen erreicht dürfte denen wohl auch klar sein.![]()
Ja, einen tabellarischen Lebenslauf wollen die jetzt auch von mir. Verträge und Bescheinigungen von Auftraggebern werden noch verlangt obwohl ich schon mehrfach mitgeteilt habe, dass solche nicht existieren. Bei mir geht das jetzt schon ein halbes Jahr so.![]()
Ich hab auch manchmal das Gefühl die ganzen Daten gehen durch mehrere Hände, da weiß der eine nicht was der andere macht.
Ich würde das einfach nochmal ausdrücklich und vielleicht fett gedrucktschreiben, dass du ( wenn es so ist) ausschließlich nur Bildagenturen belieferst.
Irgendwann werden auch die es verstehen zumal die ja nun ständig damit zu tun haben müssten.
....bleibt nur die frage offen , ob stockfotografie irgendetwas mit kunst zu tun hat...
das ding heißt ja immerhin künstlersozialkasse...
Genau das dürfte ein Punkt sein: Die werden wahrscheinlich zugeschüttet mit zweifelhaften Anträgen von Leuten, die einfach ne billige Krankenversicherung wollen und schauen jetzt 3x genau hin in Zweifelsfällen.
Ansonsten hat Sissy auch Recht: Reine Stockfotografie ist nicht von Haus aus als künstlerische oder journalistische Tätigkeit zu werten. Wenn ihr denen statt Honorarabrechnungen Kopien von Belegexemplaren schickt ist es wahrscheinlich leichter.
Und:
Ich kenn ja die Höhe Eurer Honorarabrechnungen nicht. Aber wenn die recht niedrig sind wird sich die KSK auch mal fragen, wovon ihr eigentlich lebt. Und ob nicht andere Einkünfte einer KSK-Mitgliedschaft entgegenstehen.
Ich wurde extra von der Rentenversicherungsanstalt zur Künstlersozialkasse weitergeleitet.
... nichts desto trotz bin ich privat versichert und habe denen auch ausdrücklich mitgeteilt das ich das bleiben will, zur Not zahle ich die Beiträge auch allein mir Wurscht.
Nur wäre es schön wenn die sich irgendwann mal entscheiden. Es nervt ständig dieses hin und her andersrum geht es doch auch immer schnell wenn die an ihr Geld wollen.
Das versteh mal einer
Nunja trotzdem allen einen schönen Tag![]()