seit kurzem beschäftige ich mich mit dem Thema Stockfotografie und habe schon fleißig in meinem Bildarchiv gestöbert, einiges herausgefischt und nachbearbeitet. Soweit so gut.
Jetzt geht es an die Verschlagwortung mittel IPTC, aber bei einer Sache stehe ich wirklich auf dem Schlauch:
Verwende ich in den IPTC-Daten als Autor und beim Copyright meinen Nickname (keine eingetragener Künstlername) oder ist es hier zwingend erforderlich den realen Namen einzugeben? Ist die Angaben meiner Adresse in den IPTC auch erforderlich (evtl. um sich vor Bilderklau zu schützen)? Wie geht Ihr hier voran?
Ich konnte zu diesem Thema in keinem Blog etwas finden, worauf sich schließen lässt, dass das Thema für viele sonnenklar ist...
Oh, das würde ich so aber nicht behaupten! Wenn Bilder z.B. von Zoonar nach PL als Partner gehen, dann wird dort der eigene Name nur angezeigt, wenn er auch bei der Rubrik Autor in den ITPCs eingetragen ist. Da gabs ja eine ausführliche Diskusion, weil einige das Feld nicht gefunden hatten und unter ihren Bildern nur Zoonar als Autor stand.
Ich schreibe meinen regulären Namen rein und gut is. Ich habe mich mal auf der Website einer Anwaltskanzlei wieder gefunden, die über eine Agentur auch ein Bild von mir gekauft und einen Sammelnachweis für diese Bilder aufgeführt hatte. Das ist mir dann lieber als "Mausilein" oder "Pixelkiller", falls die dann so ein Bild überhaupt kaufen würden.
Jo Renate hast recht. Ich hab mal ein paar Bilder angeguckt, die ich bei Fotolia gekauft hatte. Da steht der Name beim Copyright.
Ich schreib aber nichts dort rein. Bei gekauften Shutter Bildern müsste ich mal nachschauen sind auf einer Backupdisk die ich jetzt nicht anschliessen will.
Bei gekauften Canstock Bildern habe ich mal geguckt da war nichts.
Fúr mich brauch ich es nicht.
Ja, kann Sinn machen, den eigenen Namen an zu geben. Adresse etc. kommt sowie so nicht rein. Mal abgesehen von solchen Sammelnachweisen wird bei Veröffentlichungen lediglich der Name der Agentur genannt. Bei den meisten AGBs verzichtet man ja sowieso auf das Recht zur Namensnennung.
Ansonsten, mag jetzt komisch klingen, finde ich es einen Akt der Höflichkeit dem Käufer gegenüber, meinen (realen) Namen zu nennen. Aber das ist meine ganz persönliche Einstellung.
Angeben muss man nix, kann man nach Wunsch und Gegebenheiten aber machen.