RELOTA - Informationen für Stockfotografen
Fotos verkaufen - Geld verdienen mit digitalen Bildern!
Navigation & Login
Zurück   Fotos verkaufen - Geld verdienen mit digitalen Bildern! > Allgemeines zur Fotografie > Rechtsfragen(keine Rechtsberatung)

Navigation
Aktuelle Umfrage
Wie hoch waren Eure Umsätze im Februar 2010?

bis 20 €: 20,13%

bis 50 €: 13,84%

bis 100 €: 17,61%

bis 200 €: 14,47%

bis 500 €: 17,61%

bis 1000 €: 7,55%

bis 2000 €: 7,55%

bis 3000 €: 0,63%

bis 5000 €: 0,63%

über 5000 €: 0%
Teilnehmer: 159. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

Events
Es gibt keine Events, die hier angezeigt werden könnten.

Werbung

Statistik
Themen: 2472
Beiträge: 39494
Benutzer: 3.503
Aktive Benutzer: 620
Wir begrüßen unseren neuesten Benutzer: ente782002
Mit 283 Benutzern waren die meisten Benutzer gleichzeitig online (21.05.2008 um 14:27).
Neue Benutzer:
Heute
- ente782002
Heute
- quasar64
Gestern
- Hausmeister
Gestern
- Alia77
Gestern
- Alia

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2007, 17:03
immerich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Steuern auf Nebeneinkünfte

Hallo,
ich weiß, dass in diesem Thread keine Rechtsberatung erfolgt. Deswegen auch ganz unverbindlich: Ab welchen Beträgen, bezogen auf einen Monat oder auch ein Jahr, sind Nebeneinkünfte zu versteuern. Für einen Ratschlag oder einen Hinweis, wo ich nachlesen kann, wäre ich dankbar.

Dieter
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 27.12.2007, 20:41
Benutzerbild von dream-emotion
Profi Talker
 
Registriert seit: 15.11.2007
Ort: fronhausen
Beiträge: 509
Standard

so weit ich weiß gibt es dort keine festen Regeln, aber bei mehr als 2-3 Tausend euro würde ich es anmelden.
Das oben ist nur eine Vermutung

Kleingewerbe ist nicht teuer, und du darft eine Werbehomepage erstellen, und Werbung machen.

Gruß Oliver
__________________
http://www.dream-emotion.de

Fotostudio in Fronhausen/Marburg
Mit Zitat antworten
  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2007, 17:48
immerich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Schwieriges Thema. Oder?

Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2007, 17:53
Benutzerbild von dream-emotion
Profi Talker
 
Registriert seit: 15.11.2007
Ort: fronhausen
Beiträge: 509
Standard

Auf jeden fall, wenn du mehr als 2000 T im Jahr machst würde ich eins anmelden.
__________________
http://www.dream-emotion.de

Fotostudio in Fronhausen/Marburg
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 28.12.2007, 19:03
Benutzerbild von Stefan Redel
Profi Talker
 
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Zollernalbkreis
Beiträge: 796
Standard

Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2007, 23:32
Benutzerbild von Sign
Profi Talker
 
Registriert seit: 10.07.2007
Ort: HH
Beiträge: 598
Standard

Zitat:
Zitat von Stefan Redel Beitrag anzeigen
Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...

Hi Stefan, was meinst Du mit "... lohnt es sich spätestens "jetzt" wirklich gar nicht mehr. ..."

Hat sich etwas an dem Steuergesetz geändert?

Soweit ich es weiß, zahlen die Amerikaner ohne 7% aus, daher kannst Du die auch nicht ans Finanzamt weiterleiten.
Wenn man eine Ust_ID. hat, dann wird das mit dem Ausland wohl genauso gehandhabt wie im Handel? Also ggf. ohne 7%. Und wenn doch, dann darfst Du die gleich durchreichen, bzw. werden gegengerechnet.

@ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.


Gruss
Carmen
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2007, 23:44
Talker
 
Registriert seit: 14.07.2007
Beiträge: 316
Standard

Auslandsumsätze (USA/Canada) sind umsatzsteuerfrei, also nix 7% oder 19%, sondern einfach frei...

Wenn man nur Auslandsumsätze tätigt mault das FA irgendwann, weil man hier nur die Vorsteuer zieht und nix gegenrechnet.
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 29.12.2007, 11:33
immerich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Sign Beitrag anzeigen
@ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.

Gruss
Carmen
Ich möchte es schon korrekt machen. Dachte nur, es gäbe einen Freibetrag.
Danke für Eure Antworten

Dieter
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 30.12.2007, 20:01
immerich
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Noch ein letztes Mal:

Pitopia hat es in den FAQ erklärt:

Sobald regelmäßige Einkünfte aus Bildlizenzierungen vorliegen, sind Sie verpflichtet, diese Einkommen (als gewerbliche Einnahme) zu melden. Dies besteht im Normalfall aus einer Gewerbeanmeldung und einer Angabe der Einnahmen in der Steuererklärung.
Zu beurteilen, inwiefern regelmäßige Einkünfte vorliegen, liegt im Ermessen und der Verantwortung des Bildautors.

Hinweis: Abschnitt § 22 EstG, Absatz 3
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt;

Dieter
Mit Zitat antworten
  #10 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 01:25
Benutzerbild von XeniaII
Talkmaster
 
Registriert seit: 01.08.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.281
Standard

dann gib die einnahmen doch einfach in deiner steuererklärung an. Am besten machst du ne kurze aufstellung deiner einnahmen und kosten... und nur das was übrigbleibt trägst du ein.

Wenn das finanzamt damit nen problem hat, melden sie sich schon.

Manchmal frage ich mich echt, warum alle immer soviel angst haben vor dem finanzamt, solange ihr ehrlich seit können sie euch gar nichts, ganz egal wieviel ihr verkauft. Und man wird dich sicher nicht zwingen ein gewerbe anzumelden, nur weil du mal nen paar fotos verkaufst, das können sie gar nicht.

lg yvonne
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Onlineuser
'Wer ist online' anzeigen Benutzer: 12
Gäste: 12
Gesamt: 24
Team: 0
Team:  
Benutzer:  B. Pheby, DirkR, Goodie, KG1000d, Lady, mhp, p!t, Peter I., ralfgosch, td-foto, ulmu, viktor33

Werbung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:39 Uhr.
Powered by vBulletin® Version 3.7.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.2.0
vBulletin Style by: vbdesigns.de
(c)Kommunikationsberatung Seegers 2009
Powered by vBCMS® 1.3.0 ©2002 - 2010 vbdesigns.de