Hallo,
ich weiß, dass in diesem Thread keine Rechtsberatung erfolgt. Deswegen auch ganz unverbindlich: Ab welchen Beträgen, bezogen auf einen Monat oder auch ein Jahr, sind Nebeneinkünfte zu versteuern. Für einen Ratschlag oder einen Hinweis, wo ich nachlesen kann, wäre ich dankbar.
Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...
Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...
Hi Stefan, was meinst Du mit "... lohnt es sich spätestens "jetzt" wirklich gar nicht mehr. ..."
Hat sich etwas an dem Steuergesetz geändert?
Soweit ich es weiß, zahlen die Amerikaner ohne 7% aus, daher kannst Du die auch nicht ans Finanzamt weiterleiten.
Wenn man eine Ust_ID. hat, dann wird das mit dem Ausland wohl genauso gehandhabt wie im Handel? Also ggf. ohne 7%. Und wenn doch, dann darfst Du die gleich durchreichen, bzw. werden gegengerechnet.
@ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.
@ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.
Gruss
Carmen
Ich möchte es schon korrekt machen. Dachte nur, es gäbe einen Freibetrag.
Danke für Eure Antworten
Sobald regelmäßige Einkünfte aus Bildlizenzierungen vorliegen, sind Sie verpflichtet, diese Einkommen (als gewerbliche Einnahme) zu melden. Dies besteht im Normalfall aus einer Gewerbeanmeldung und einer Angabe der Einnahmen in der Steuererklärung.
Zu beurteilen, inwiefern regelmäßige Einkünfte vorliegen, liegt im Ermessen und der Verantwortung des Bildautors.
Hinweis: Abschnitt § 22 EstG, Absatz 3
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt;
dann gib die einnahmen doch einfach in deiner steuererklärung an. Am besten machst du ne kurze aufstellung deiner einnahmen und kosten... und nur das was übrigbleibt trägst du ein.
Wenn das finanzamt damit nen problem hat, melden sie sich schon.
Manchmal frage ich mich echt, warum alle immer soviel angst haben vor dem finanzamt, solange ihr ehrlich seit können sie euch gar nichts, ganz egal wieviel ihr verkauft. Und man wird dich sicher nicht zwingen ein gewerbe anzumelden, nur weil du mal nen paar fotos verkaufst, das können sie gar nicht.