Steuern auf Nebeneinkünfte

Diskutiere Steuern auf Nebeneinkünfte im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo, ich weiß, dass in diesem Thread keine Rechtsberatung erfolgt. Deswegen auch ganz unverbindlich: Ab welchen Beträgen, bezogen auf einen Monat oder auch ein Jahr, ...


Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 24
  1. Steuern auf Nebeneinkünfte #1
    immerich

    Steuern auf Nebeneinkünfte


    Ebook fotos machen & verkaufen!
    Gleich die Leseprobe hier anfordern!
    Hallo,
    ich weiß, dass in diesem Thread keine Rechtsberatung erfolgt. Deswegen auch ganz unverbindlich: Ab welchen Beträgen, bezogen auf einen Monat oder auch ein Jahr, sind Nebeneinkünfte zu versteuern. Für einen Ratschlag oder einen Hinweis, wo ich nachlesen kann, wäre ich dankbar.

    Dieter

  2. Steuern auf Nebeneinkünfte #2
    so weit ich weiß gibt es dort keine festen Regeln, aber bei mehr als 2-3 Tausend euro würde ich es anmelden.
    Das oben ist nur eine Vermutung

    Kleingewerbe ist nicht teuer, und du darft eine Werbehomepage erstellen, und Werbung machen.

    Gruß Oliver

  3. Steuern auf Nebeneinkünfte #3
    immerich
    Schwieriges Thema. Oder?


  4. Steuern auf Nebeneinkünfte #4
    Auf jeden fall, wenn du mehr als 2000 T im Jahr machst würde ich eins anmelden.

  5. Steuern auf Nebeneinkünfte #5
    Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
    Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...

  6. Steuern auf Nebeneinkünfte #6
    Zitat Zitat von Stefan Redel Beitrag anzeigen
    Wie macht Ihr das eigentlich überhaupt mit der Angabe der Kohle von den ausländischen/amerikanischen Agenturen?
    Wenn man das alles richtig macht, lohnt es sich spätestens jetzt wirklich gar nicht mehr. Ausser man heisst Yuri...

    Hi Stefan, was meinst Du mit "... lohnt es sich spätestens "jetzt" wirklich gar nicht mehr. ..."

    Hat sich etwas an dem Steuergesetz geändert?

    Soweit ich es weiß, zahlen die Amerikaner ohne 7% aus, daher kannst Du die auch nicht ans Finanzamt weiterleiten.
    Wenn man eine Ust_ID. hat, dann wird das mit dem Ausland wohl genauso gehandhabt wie im Handel? Also ggf. ohne 7%. Und wenn doch, dann darfst Du die gleich durchreichen, bzw. werden gegengerechnet.

    @ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.


    Gruss
    Carmen

  7. Steuern auf Nebeneinkünfte #7
    Auslandsumsätze (USA/Canada) sind umsatzsteuerfrei, also nix 7% oder 19%, sondern einfach frei...

    Wenn man nur Auslandsumsätze tätigt mault das FA irgendwann, weil man hier nur die Vorsteuer zieht und nix gegenrechnet.

  8. Steuern auf Nebeneinkünfte #8
    immerich
    Zitat Zitat von Sign Beitrag anzeigen
    @ Immerich: Wenn man es korrekt macht, dann gibt man die Einkünfte bei der Einkommenssteuer am Jahresende mit an, sofern Nebeneinkunft ohne Gewerbeanmeldung/Freiberuflich.

    Gruss
    Carmen
    Ich möchte es schon korrekt machen. Dachte nur, es gäbe einen Freibetrag.
    Danke für Eure Antworten

    Dieter

  9. Steuern auf Nebeneinkünfte #9
    immerich
    Noch ein letztes Mal:

    Pitopia hat es in den FAQ erklärt:

    Sobald regelmäßige Einkünfte aus Bildlizenzierungen vorliegen, sind Sie verpflichtet, diese Einkommen (als gewerbliche Einnahme) zu melden. Dies besteht im Normalfall aus einer Gewerbeanmeldung und einer Angabe der Einnahmen in der Steuererklärung.
    Zu beurteilen, inwiefern regelmäßige Einkünfte vorliegen, liegt im Ermessen und der Verantwortung des Bildautors.

    Hinweis: Abschnitt § 22 EstG, Absatz 3
    Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 ) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z.B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so darf der übersteigende Betrag bei Ermittlung des Einkommens nicht ausgeglichen werden; er darf auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Leistungen im Sinne des Satzes 1 erzielt hat oder erzielt;

    Dieter

  10. Steuern auf Nebeneinkünfte #10
    dann gib die einnahmen doch einfach in deiner steuererklärung an. Am besten machst du ne kurze aufstellung deiner einnahmen und kosten... und nur das was übrigbleibt trägst du ein.

    Wenn das finanzamt damit nen problem hat, melden sie sich schon.

    Manchmal frage ich mich echt, warum alle immer soviel angst haben vor dem finanzamt, solange ihr ehrlich seit können sie euch gar nichts, ganz egal wieviel ihr verkauft. Und man wird dich sicher nicht zwingen ein gewerbe anzumelden, nur weil du mal nen paar fotos verkaufst, das können sie gar nicht.

    lg yvonne

  11. Steuern auf Nebeneinkünfte #11
    Ich bin schon seit vielen Jahren im Print- und Fotobereich selbstständig tätig und unterliege damit auch der ganzen Flut aus Steuergesetzen usw.

    Vor ein paar Jahren hatte ich auch einmal eine Steuerprüfung (eine Woche lang, puh..). Als erstes legte mit der Prüfer eine Liste meiner Einnahmen bei diversen Verlage in den letzten vier Jahren vor, überwiegend Scheckzahlungen, aber auch Überweisungen und bat mich, ihm die Verbuchung nachzuweisen. Mann, war ich da froh dass ich alles ordnungsgemäß in der Buchhaltung hatte und es keine Beanstandungen gab. Dass System der Kontrollmitteilungen funktioniert also einwandfrei, wie man sieht.

    Manchmal zahle ich aber auch Honorare an (meist nebenberufliche) Co-Autoren aus und im vergangenen Jahr forderte das Finanzamt eine detaillierte Liste dieser Zahungen bei mir an. Diese Angaben, so wurde mir gesagt, geht dann an die Wohnsitzfinanzämter zur Überprüfung der Versteuerung. Deklariert der Zhalungsempfänger entsprechende Einnahmen in seiner Steuererklärung, wird es meist als ok abgehakt, wenn nicht, wird weiter nachgeforscht.

    Mein Fazit: Immer alles schön brav angeben, die Kosten gegegenrechnen und gut ists. Wegen der paar lumpigen Euro würde ich mir kein schlechtes Gewissen machen.

  12. Steuern auf Nebeneinkünfte #12
    HSP
    Zitat Zitat von pmphoto Beitrag anzeigen
    Auslandsumsätze (USA/Canada) sind umsatzsteuerfrei, also nix 7% oder 19%, sondern einfach frei...

    Wenn man nur Auslandsumsätze tätigt mault das FA irgendwann, weil man hier nur die Vorsteuer zieht und nix gegenrechnet.
    Ja und, lass sie doch maulen! Im Zweifel kriegt man ne Steuerprüfung, da sehen die, dass alles OK ist, na und. Das FA wollte mir auch letztes Jahr klar machen, dass ich für Einkünfte aus anderen Lizenzen als Bildlizenzen aus den USA USt. zahlen sollte. Tja, dumm gelaufen.

    Am Ende hab ich sogar noch Umsatzsteuer zurückgekriegt, die ich fälschlicherweise abgeführt hatte, weil ich einen Fehler gemacht hatte und mein Steuerberater es nicht bemerkt hatte.

    Viel problematischer sehe ich in dieser Beziehung das US-Steuerrecht! Müsst ihr für die US-BAs kein Formblatt der US-Steuerbehörde ausfüllen? Wenn nein, könnte das noch kommen, spätestens wenn die BA mal ne Steuerprüfung kriegt und dann kann das ganz gut daneben gehen. Die Amis sind nämlich der Meinung, man müsse als Ausländer/Deutscher der NICHT in den USA wohnt und dort auch KEINE Filiale/Büro unterhält, dennoch Steuern für die Einkünfte zahlen, die man aus den USA bezieht. Und wenn man da einmal registriert ist, kriegt man mindestens einmal im Jahr die Aufforderung eine US-Steuererklärung abzugeben. TROTZ Doppelbesteuererungsabkommen in dem steht, dass Steuern auf Lizenzeinkünfte nur dann in die USA abgeführt werden müssen, wenn man ein Büro/Filiale in den USA unterhält. Ich habe deshalb mal mit der US-Steuerbehörde in der US-Botschaft in Berlin telefoniert und dort die Auskunft bekommen, dass die USA von der Steuererklärung und den Steuern absieht, wenn das Jahreseinkommen unter 7000 US-Dollar liegt. Wer aber darüber kommt, den könnte das dann mehr als Steuerberatungskosten kosten als die ganze Sache einbringt. Und vor allem kassiert dann einmal die USA steuern, Deutschland natürlich auch und zurecht, nen Steuerberater der sich mit US-Steuerrecht auskennt braucht ihr auch und am Ende bleibt nichts übrig.

    Das ist der Grund, warum ich die Finger von den Ami-Agenturen lassen. Der Ärger mit meinen anderweitigen Lizenzeinnahmen hat mir gereicht :-(

  13. Steuern auf Nebeneinkünfte #13
    Hatte vor ca. 3 Wochen die letzte UsSt.-Sonderprüfung - alles o.k.. Buchhaltung macht mein Steuerberater. Auslandsreisen als Aufwendungen weiterhin anerkannt, ebenso alle anderen Ausgaben (Ausrüstung, Firmenwagen etc.). Mit Auslandseinkünften hatte ich bis dato noch keine Probleme.

  14. Steuern auf Nebeneinkünfte #14
    Wie macht Ihr das eigentlich konkret bei den Agenturen, wo man keine Quittung/Rechnung bekommt?
    Also Fotolia, istock, Shutterstock, etc...
    Druckt Ihr dann nen PayPal-Beleg aus und schreibt was dazu?
    Theoretisch müsste ich dann ja auch den Dollar/Euro-Umrechnungskurs genau dieses einen Auszahlungstages dazuschreiben.

    Hilfe...

  15. Steuern auf Nebeneinkünfte #15
    Zitat Zitat von Stefan Redel Beitrag anzeigen
    Druckt Ihr dann nen PayPal-Beleg aus...
    Genau - da gibt es eine Detailansicht (eine Seite pro Buchung) da steht alles drauf: (Buchungstag, Dollarbetrag, Tageskurs, Eurobetrag, Agenturname, u.a.). Den nimmt mein Steuerberater als Buchungsbeleg.

  16. Steuern auf Nebeneinkünfte #16
    HSP
    Rein rechtlich gesehen ist es ja auch so, du lieferst etwas (bilder) und kriegst dafür Geld. Also müsstest du eine Rechnung ausstellen. Unabhängig davon dass man den Paypal-Beleg drucken kann, ist es ja so, dass man auch selbst einen Beleg/Rechnung/Quittung drucken kann, wenn die BA keine Gutschrift ausstellt.

    Mein Steuerberater sagt immer, wenn man Einnahmen versteuert ist dem FA egal, woher der Beleg kommt, im Zweifel reicht der Eingang auf dem Konto.

  17. Steuern auf Nebeneinkünfte #17
    Das ist sicherlich so, wenn Du deine Einnahmen ordnungsgemäß versteuerst, fragt kein FA warum... Allerdings könnten sie mal fragen, warum es nicht mehr ist und dann sind solche Hilfsbelege immer gut.

  18. Steuern auf Nebeneinkünfte #18
    HSP
    Zitat Zitat von pmphoto Beitrag anzeigen
    ... Allerdings könnten sie mal fragen, warum es nicht mehr ist und dann sind solche Hilfsbelege immer gut.
    Klar, aber das können Sie auch mit Paypal-Beleg, weil auch da wählst du aus, welche du druckst und welche nicht. Auch wenn du Rechnungen ausstellst, könntest du nur einen Teil offiziell machen und den rest schwarz. Solche Lücken gibt es immer.

  19. Steuern auf Nebeneinkünfte #19
    Auch klar, nur kann das FA auch einen kompletten PayPal Kontoauszug anfordern. Deshalb immer besser alles offiziell.

  20. Steuern auf Nebeneinkünfte #20
    Hallo, welches offizielle Formular benutzt ihr, um die Einnahmen aus dem Ausland von Shutterstock, iStockphoto, etc dem Finanzamt aufzugeben? Ich werde mich demnächst beim Finanzamt als Freiberufler "steuerlich erfassen" lassen. Viele Infos bei "mediafon - der Ratgeber Selbstständige" habe ich schon gefunden, aber über die Handhabung der Einnahmen aus dem Ausland leider nichts. Ich hoffe, dass mir jemand das Formular und evtl. die Zeile nennen kann, wo der Eintrag zu erfolgen hat. Danke!

Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Ähnliche Themen zu Steuern auf Nebeneinkünfte


  1. relativ blöde frage zu steuern: ja, o.k., ich weiß, hier geht es immer wieder um steuern bei us-agenturen, z.b., veer,...



  2. Zusätzlich 30% Steuern für Fotografen die bei Ami Agenturen verkaufen: Habe ich gerade in einen anderen Forum aufgeschnappt. Es geht darum soweit ich mitbekommen habe...



  3. Student und Steuern?: Hallo, Leute! Habe mich hier ins Forum eingelesen. Hab auch die Suchfunktion genutzt, aber...