Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s

Diskutiere Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s im Rechtsfragen(keine Rechtsberatung) Bereich; Hallo Herr Eller und alle rechtlich Bewanderten, ich habe im Netz folgendes Statement gefunden: Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell": ...


Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #1
    Blog-Einträge
    3

    Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s


    Ebook fotos machen & verkaufen!
    Gleich die Leseprobe hier anfordern!
    Hallo Herr Eller und alle rechtlich Bewanderten,

    ich habe im Netz folgendes Statement gefunden:

    Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell": Veröffentlichung ist immer Veröffentlichung. Daher wird ein Zoo im Härtefall vor Gericht wohl nicht durchkommen, sobald das Fotografieren und das teilweise Veröffentlichen von Fotos im Tierpark erlaubt ist. Er könnte höchstens ein zukünftiges Fotografierverbot im Parkgelände erwirken, aber kein Veröffentlichkeitsverbot von bisherigen Bildern. Außerdem wird beim Fotografieren eines Tieres kein Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein Zoo könnte nach dem Hausrecht nur Ansprüche geltend machen, wenn die Zooanlage von innerhalb eindeutig wiedererkennbar ist. Und dann ist es auch noch strittig, ob ein Zoo vielleicht nicht doch öffentlichen Charakter hat.

    Die Nahaufnahme eines Tieres und deren Veröffentlichung lässt sich nicht verbieten, auch wenn die Zoos das gerne hätten. Sie müssten dann das Fotografieren generell verbieten und das wäre auch nur gültig, wenn das Foto zeitlich nach dem ausgesprochenen Verbot geschossen worden wäre. Was soll also der ganze Wirrwarr und Blödsinn? Warum kommen den die Besucher in den Zoo? Sie wollen doch fotografieren. Ich schlage den Zoos eine Einheitsregelung vor: Fotografieren und Veröffentlichen generell erlauben, Nennung des Tierparks oder Spende erwünschen, das wäre eine super Werbung für die Zoos. Oder das Fotografieren gegen eine zusätzliche Gebühr erlauben.

    Eine Einschränkung im Hinblick auf die technische Fotoausrüstung wäre rechtlich durchsetzbar, für Fotografen jedoch eher unakzeptabel. Dann ist noch zu bemerken, dass es ein allgemeiner Irrtum ist, dass das Blitzen den Augen der Tiere schadet, dafür gibt es keine wissenschaftliche Grundlage. Höchstens: Die sensibelsten Netzhäute in der gesamten \"Tierwelt\" haben Menschen, Falken und Katzen und den ersteren macht das Blitzen ja wohl nichts aus. Ein Elektronenblitz kommt übrigens nicht annähernd an die Energie des Sonnenlichts heran. Der einzige Faktor wäre der Störfaktor, aber Zootiere sind ja Störungen sowieso gewöhnt und die meisten von ihnen sind sogar froh, wenn sie Unterhaltung haben.
    Evtl. hat ja jemand Erfahrungen dazu?

    Ich hatte bei ein paar Zoo´s angefragt und die wollen schon für die angefangene Stunde 200 € haben, damit ich die Genehmigung der kommerziellen Verwertung bekomme.

    Es geht mir nicht darum die Zoo-Anlage zu fotografieren und zu vermarkten, die Bilder sollten schon gestaltet sein, dass der Zoo ansich nicht zu er kennen ist.

    LG
    Thomas

  2. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #2
    So und für heuer können mich die Zoos mal gerne haben. Hab mir soeben für 3 Wochen ein Wohnmobil in Namibia von Ende August bis Mitte September reservieren lassen und schau da mal was es an Viechern zu sehen gibt.
    Weiß bloß noch nicht, was ich dort noch fotografieren soll, wenn ich die Agenturen anschaue, haben die massenweise Fotos von dort.

    Vorschläge sind erwünscht!!!

    Ansonsten fotografiere ich halt für mich.


    Gerhard

  3. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #3
    Ich habe auch Bilder aus div. Zoos in den Agenturen und einige davon auch schon verkauft. Ich gestalte die Bilder aber so, daß der Zoo nicht erkennbar ist bzw. daß am Foto gar nicht erkennbar ist, daß dieses Bild aus einem Zoo stammt.

    Manche Zoos - wie z.B. Tiergarten Schönbrunn - sind doch leicht wiedererkennbar an den Einrichtungen und Gehegen. Da muß man halt verdammt aufpassen und halt nicht den Namen des Tiergartens in die Keywords schreiben....

  4. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #4
    Das ist alles viel zu pauschal, um irgendwas sinnvolles dazu sagen zu können...

    Also rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen "kommerziell" und "nichtkommerziell": Veröffentlichung ist immer Veröffentlichung.
    Das ist so pauschal nicht richtig.

    Es macht z.B. unter Umständen einen Unterschied, ob ich in Konkurrenz zu jemandem trete, der Bilder seines Eigentums selber vermarktet, oder ob der das nicht macht. Das wird dann u.U. zu einer Frage des Wettbewerbsrechts. (Vgl. dazu auch BGH zum "Tegeler Schloss" - die Vermarktung von Aufnahmen des Tegeler Schlosses aus dem Schlosspark heraus wurde vom BGH beanstandet, weil der Eigentümer eben selbst auch Bilder des Tegeler Schlosses vermarktet hat.)

    Daher wird ein Zoo im Härtefall vor Gericht wohl nicht durchkommen, sobald das Fotografieren und das teilweise Veröffentlichen von Fotos im Tierpark erlaubt ist. Er könnte höchstens ein zukünftiges Fotografierverbot im Parkgelände erwirken, aber kein Veröffentlichkeitsverbot von bisherigen Bildern.
    Auch das ist so pauschal nicht richtig.

    Wenn der Zoo in seinen AGB Regelungen zum Fotografieren hat, dann sind die durchaus wirksam - sofern denn die AGB überhaupt wirksam sind. (Die AGB müssen dem Besucher vor dem Kauf der Eintrittskarte bekannt sein, usw. usf. Es gibt eine Menge AGB, die nicht oder teilweise nicht wirksam sind. Nur... es ist sehr dünnes Eis, sich darauf verlassen zu wollen.)

    Wenn ein Zoo in seinen AGB stehen hat "Keine gewerbliche Verwendung von Fotos, die im Zoo gemacht werden, ohne Erlaubnis des Zoos" - und jemand fotografiert "für privat" im Zoo und verwertet die Fotos dann anschließend doch gewerblich, dann wird ihm der Zoo erfolgreich mit Hilfe des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) auf die Pelle rücken.

    Ich selber habe mal vor vielen Jahren vom Veranstalter die Exklusiv-Foto-Rechte an einer nicht-öffentlichen Veranstaltung erworben. Trotz klaren Verbotes fotografierte ein anderer Fotograf dort, und weil er anschließend nicht die geforderte "strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung" abgeben wollte, die Fotos nicht zu veröffentlichen, kostete ihn das dann eine einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichts, alles zusammen mit Anwalt etc. waren das gut 1500 DM... Grundlage für die eV war das Wettbewerbsrecht.

    Außerdem wird beim Fotografieren eines Tieres kein Persönlichkeitsrecht verletzt.
    Das ist richtig, die Verwertung von Fotos der Zootiere kann aber das Eigentumsrecht des Zoos berühren.

    Ein Zoo könnte nach dem Hausrecht nur Ansprüche geltend machen, wenn die Zooanlage von innerhalb eindeutig wiedererkennbar ist.
    Das ist Rabulistik...

    Wenn der Zoo nicht nachweisen kann, daß die Fotos auf seinem Gelände gemacht worden sind, kann er überhaupt keine Ansprüche wirksam geltend machen.

    Nur: daß der Zoo mangels Beweisen keine Ansprüche wirksam geltend machen kann, bedeutet noch lange nicht, daß er diese Ansprüche nicht hätte...

    Und dann ist es auch noch strittig, ob ein Zoo vielleicht nicht doch öffentlichen Charakter hat.
    Nicht wirklich.

    Ein Zoo ist entweder ein Privatunternehmen, oder ein Unternehmen der öffentlichen Hand.

    Beide können gleichermaßen Einschränkungen für ihre Besucher geltend machen. Daß ein Zoo "dem Staat" gehört, bedeutet keineswegs, daß dort jedermann nach Belieben fotografieren und die Fotos verwerten kann.

    Auch ein "öffentliches Unternehmen" kann Eigentumsrechte geltend machen und sich auf das Wettbewerbsrecht berufen.

  5. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #5
    Wenn der Zoo nicht nachweisen kann, daß die Fotos auf seinem Gelände gemacht worden sind, kann er überhaupt keine Ansprüche wirksam geltend machen....


    Naja,Der Zoo weiß aber das zb sein Elefant grade nicht über eine öffentliche Straße spaziert ist oder

  6. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #6

    Zoooooo-Frage????

    Bis dato hab' ich ja allerhöhchstens models im Studio fotografiert, und mich auch noch nicht so sehr mit bild/Fotorecht beschäftigt. Jetzt habe ich auf imagePoint gelesen, dass ....

    Zitat Anfang

    Sobald Sie sich auf privatem Grund befinden (z.B. Stadion, Zoo, Bahnhof, Flughafen, Schulareal, Krankenhaus, Museum etc.) ist ein property Release nötig.

    Zitat Ende

    und auserdem:

    Zitat Anfang (inhaltlich wiedergegeben)

    Wo Eintritt bezahlt werden muss (zoo ....) darf nicht ohne Erlaubnis (Akkreditierung) fotografiert werden. Wobei Akkreditierung nicht gleichbedeutend mit erlaubnis zur kommerziellen nutzung ist ....

    Zitat Ende

    Mein Resümée (und ich glaube, das geht ziemlich konform mit den meinungen hier im forum): Eigentlich ist man nur auf der sicheren seite, wenn man es

    a) bleiben lässt (no na) ...

    b) die Tiere so fotografiert, dass der Zoo an sich nicht zu erkennen ist. Wobei ich persönlich hier schon glaube, dass für uns 1 Löwe wie der andere aussieht, aber den Zoobetreibern anhand von kleinen Details des Tieres (z.B: Fellzeichnung) sehr wohl sehr schnell klar ist, dass es "ihr Löwe", und das sicher auch beweisbar wäre .....

    Letzte Frage am Schluss: Ein Forumteilnehmer hat gepostet, dass er in "freier Wildbahn" fotografieren wird. Ist man da wirklich auf der sicheren Seite? Ich nehme ja doch an, das namibia oder andere länder sehr wohl naturschutzgebiete, Reservate etc. haben, wo ähnliche bestimmungen gelten ....

    Freu mich über Rückmeldungen, lg

  7. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #7
    Ich könnte mir vorstellen, dass so mancher Tierpfleger seine Tiere erkennen wird (mindestens bei Großtieren). Aus diesem Grunde bin ich bei Zoo-Aufnahmen vorsichtig.

    lg Uwe

  8. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #8
    Nachdem der Beitrag aus dem Internet so große Resonanz hervorgerufen hat, möchte ich mich doch allein dazu äußern: Er entspricht eher einem Wunschdenken und hat mit der von Gerichten verfestigten Rechtslage in Deutschland recht wenig zu tun. Ich möchte nicht näher auf die gesammelten Irrglaubensansichten eingehen, sondern die Rechtslage kurz schildern: Jeder Zoo hat das Hausrecht auf sein Gelände und kann ohne Einschränkungen das Fotografieren im Gelände von Auflagen und Bedingungen abhängig machen. Ein Fotograf, der sich an dies nicht hält, verletzt das Hausrecht und fertigt rechtswidrige Fotografien an. Es ist selbstverständlich, dass der Inhaber des Hausrechts illegal angefertigte Fotografien verbieten lassen kann. Er hat einen Unterlassungsanspruch und einen Abschöpfungsanspruch, wenn mit diesen Fotografien Gewinne erzielt wurden (Urteil des Kammergerichts Berlin, KGZ 521 ff. zitier nach Wanckel Fotorecht). Eine Ausnahme kann einzig und allein und unter engen Voraussetzungen für die journalistische Bildberichterstattung gelten. Hierzu ist die Rechtsprechung aber nicht sehr klar und hat sich lediglich für die Zulässigkeit von – die Öffentlichkeit in erheblichem Maße interessierenden – dokumentarischen Fotos in Pelztierfarmen, in die ohne Erlaubnis eingedrungen wurde, ausgesprochen. Dieses Urteil ist aber selbstverständlich überhaupt nicht auf die gewerbliche Verwertung von Tierfotos in zoologischen Gärten anzuwenden. Schließlich möchte ich anmerken, dass jeder seriöse Fotograf Skrupel haben sollte, bei der Anfertigung von Tieraufnahmen in zoologischen Gärten vor der geltenden Rechtsordnung beide Augen zu verschließen.

  9. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #9
    Blog-Einträge
    3
    Klares Statement!

    Besten Dank Herr Eller

    LG
    Thomas Seegers

  10. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #10
    Kleines Beispiel: Bei Hagenbeck in Hamburg ist das Fotografieren uneingeschränkt erlaubt, nicht jedoch die kommerzielle Verwendung. Jedes Jahr bekomme ich zu Weihnachten Postkarten mit Tiermotiven von Hagenbeck, mit denen um Spenden und Fördermitgliedschaften geworben wird. Auch andere Zoos werden das Geld aus Tierfotos dringend selbst brauchen, um bestimmte Projekte zu finanzieren. Neben der konkret rechtlichen Lage verdienen auch diese Umstände Achtung und Respekt.

    Lieben Gruß Renate

  11. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #11
    Diese klaren Ausführungen von RA Peter Eller waren schon längst für alle Fotografen überfällig,da in dieser Hinsicht ein großer Irrglaube bestand und weiterhin besteht,und was im Falle des Falles den Fotografen viel Geld kosten kann.

    Jeder sieht viele solche Zoo-Fotos bei allen Agenturen.

    Wer kann aber irgendeine Erlaubnis zur kommerziellen Bildverwertung für die Zoo-Fotos nachweisen ?

    Die meisten Fotografen wissen dies nicht.

    Wiederum sind wir bei den Agenturen :

    die wollen sich unter allen Umständen durch ihre AGB schadlos halten,wissen aber ,daß eine Erlaubnis zur kommerziellen Bildverwertung für die Zoo-Fotos(und andere Fotos) praktisch nie vorhanden ist !

    Bis all diese Agenturen-AGB Mal ernst geprüft werden müssen...
    Die Ernüchterung wird dann desto heftiger sein.

    lg Johann

  12. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #12
    RKS
    passt zum Thema http://www.zooliste.de/

  13. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #13
    Zitat Zitat von Jowi2 Beitrag anzeigen

    Wiederum sind wir bei den Agenturen :

    die wollen sich unter allen Umständen durch ihre AGB schadlos halten,wissen aber ,daß eine Erlaubnis zur kommerziellen Bildverwertung für die Zoo-Fotos(und andere Fotos) praktisch nie vorhanden ist !

    lg Johann
    Wie kommst Du darauf ?
    Nach Deinen Ausführungen dürfte niemand irgendwo ein Model-Release vorzuweisen haben - kostet doch die Fotogenehmigung im Frankfurter Zoo für kommerzielle Bildnutzung deutlich weniger als das Honorar eines Models, das von einer bekannten ortsansässigen Agentur vermittelt wurde.

  14. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #14
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du darauf ?
    Nach Deinen Ausführungen dürfte niemand irgendwo ein Model-Release vorzuweisen haben - kostet doch die Fotogenehmigung im Frankfurter Zoo für kommerzielle Bildnutzung deutlich weniger als das Honorar eines Models, das von einer bekannten ortsansässigen Agentur vermittelt wurde.
    Gut,aber wer macht praktisch und konkret den Gebrauch davon ?

    Hier wurde schon gepostet,wie teuer z.b.die kommerziellen Aufnahmen in Zoo's Stuttgart und München sind.Für Fotoamateure einfach zu teuer,und mit ungewissem Geschäftserfolg.

    Ungeachtet dessen prüfen die Agenturen von sich aus nicht das Vorhandensein solcher Zoo-Erlaubnisse (dann Property Releases),wissen aber,daß die benötigt werden.

    Es sollte also wie bei Personenaufnahmen vorab durch die Agenturen geprüft werden,was aber nicht geschieht-soweit mir bekannt.

    lg Johann

  15. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #15
    Zitat Zitat von Jowi2 Beitrag anzeigen
    Wer kann aber irgendeine Erlaubnis zur kommerziellen Bildverwertung für die Zoo-Fotos nachweisen ?

    Die meisten Fotografen wissen dies nicht.
    Das ist zum einen Allgemeingut und zum anderen Bestandteil der Geschäftsbedingungen, die die Fotografen akzeptierten, bevor sie der Agentur das erste Bild angeboten haben.

    Hier wurde schon gepostet, wie teuer z.B. die kommerziellen Aufnahmen in Zoo's Stuttgart und München sind. Für Fotoamateure einfach zu teuer und mit ungewissem Geschäftserfolg.
    Dann kann man eben solche Sessions nicht machen. Ob Modelagentur oder Stadtverwaltung - keiner wartet auf das Geld, bis der Fotograf es mit den Bildverkäufen wieder eingespielt hat.

    Ungeachtet dessen prüfen die Agenturen von sich aus nicht das Vorhandensein solcher Zoo-Erlaubnisse (dann Property Releases), wissen aber, daß die benötigt werden.

    Es sollte also wie bei Personenaufnahmen vorab durch die Agenturen geprüft werden,was aber nicht geschieht-soweit mir bekannt.

    lg Johann
    Es gibt Agenturen, die die Bilder nur mit kompletten Releases akzeptieren, daher wäre ich mit Pauschalierungen vorsichtig.

  16. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #16
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Das ist zum einen Allgemeingut und zum anderen Bestandteil der Geschäftsbedingungen, die die Fotografen akzeptierten, bevor sie der Agentur das erste Bild angeboten haben.

    Es gibt Agenturen, die die Bilder nur mit kompletten Releases akzeptieren, daher wäre ich mit Pauschalierungen vorsichtig.
    Peter der Erste (Neuer russischer Zar ? ) :

    Überzeuge nun die Agenturen,sich an die eigenen AGB(u.a.)halten zu müssen !

    Wenn es solche Agenturen,die die Bilder nur mit kompletten Releases(Zoo-Fotos) akzeptieren, gibt,so darfst Du diese auch konkret nennen,und Einzelheiten posten-nur so kannst Du den Kollegen/innen helfen.

    Es muß nicht immer Deine beliebte Art der fragestellenden "Antworten"oder Versteckspiele sein-es ist nicht jedermanns Interesse !
    LG Johann

  17. Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s #17
    @ Johann:

    Du hast Recht.

Ähnliche Themen zu Kommerzielle Veröffentlichung von Tierbildern aus Zoo´s


  1. Kommerzielle Nutzung von Fotos die x-te: hallo da draussen, ok, bestimmt zum x-ten mal gefragt aber wollte nun doch mal eure meinungen...



  2. Foto von einem Globus für kommerzielle Zwecke?: Hallo zusammen, es gibt ja immer wieder Abmahnungen an Webseitenbetreiber, die für eine...



  3. fotocommunity.de scheint sich auf die kommerzielle Nutzung von Fotos vorzubereiten: Die FC scheint sich auf die kommerzielle Nutzung von Fotos vorzubereiten: ...



  4. Veröffentlichung von Fotos auf Shirts: Hallo, ich (Lehrerin) möchte gerne Fotos meiner Abschlussklasse (14 Personen) auf Shirts drucken...



  5. Kommerzielle Zoo-Fotos für redaktionelle Nutzung erlaubt?: Hallo, in einer BA habe ich gerade eine Lightbox mit Zoofotos gesehen. Bei allen fehlte ein PR...