Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken?

Diskutiere Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? im shotshop Bereich; guten Morgen! Eigentlich bin ich von shotshop als agentur ziemlich begeistert - sie selektieren ssssssssssehr stark, sodass ich eigentlich jedes monat denke, ich haut den ...


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  1. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #1

    Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken?


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    guten Morgen!

    Eigentlich bin ich von shotshop als agentur ziemlich begeistert - sie selektieren ssssssssssehr stark, sodass ich eigentlich jedes monat denke, ich haut den hut drauf, aber irgendwie hat mich doch der ehrgeiz gepackt.

    Allerdings musste ich jetzt mit schrecken feststellen, dass z.b. eines meiner pics angenommen wurde, das klar eine markenrechtliche verletzung darstellt (ich hab schlicht und ergreifend vergessen, ein markenlogo weg zu retouchieren).

    Ich stell' mal einfach die Frage in den raum: Ist es nicht auch aufgabe einer (doch qualitativ recht hochwertigen agentur), solche fotos ABZULEHNEN?

    ich weiss schon, in teufels küche kommt der bilddesigner und nicht die agentur .... aber irgendwie seh' ich das schon als zusammenarbeit.

    natürlich soll's nicht darauf hinauslaufen, dass jeder bilddesigner alles wahllos hochladet, und die arbeit der selektion an Shotshop abwälzt .... was meint ihr dazu

    lg aus wien

  2. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #2
    Kann mir eigentlich nur vorstellen, daß dieses Bild, genau wie bei dir, schlichtweg durchgerutscht ist. Shotshop selektiert nämlich gnadenlos wegen rechtlicher Bedenken aus.
    Vor einiger Zeit ist bei mir ein ganzer Schwung Bilder rausgeflogen wegen "rechtlicher Bedenken", die ich beim besten Willen nirgendwo nachvollziehen konnte. Ich hab zwar schwer geschluckt, den Vorgang aber akzeptiert, weil er mir wesentlich lieber ist als der umgekehrte Vorgang.
    Schreib einfach eine Mail und frag nach, ob du das neu bearbeitete Bild nochmal hochladen kannst. Ich denke mal, das wird keine Probleme geben.

    Lieben Gruß Renate

  3. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #3

    hab schon nachgefragt ...

    ERgebnis: wurde übersehen und ist bereits deaktiviert!

  4. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #4
    Zitat Zitat von fotoundmakeup Beitrag anzeigen
    Allerdings musste ich jetzt mit schrecken feststellen, dass z.b. eines meiner pics angenommen wurde, das klar eine markenrechtliche verletzung darstellt (ich hab schlicht und ergreifend vergessen, ein markenlogo weg zu retouchieren).
    Soso... Ob das "klar" eine Markenrechtsverletzung darstellt, sollte man doch lieber den Experten zu Klärung überlassen.

    Eine geschützte Marke in einem Foto wiederzugeben ist jedenfalls keineswegs automatisch eine Markenrechtsverletzung, sondern im Gegenteil in den allermeisten Fällen keine solche.

    Ich stell' mal einfach die Frage in den raum: Ist es nicht auch aufgabe einer (doch qualitativ recht hochwertigen agentur), solche fotos ABZULEHNEN?
    Nein. Eine qualitativ hochwertige Bildagentur zeichnet sich unter anderem auch dadurch aus, daß sie über die Rechtslage in diesem Punkt besser Bescheid weiß als einschlägige Internet-Foto-Foren und manche "Gartenzwerg-Agenturen".

    Ich erlaube mir, mal wieder zu zitieren, was Rechtsanwalt Peter Eller (ein u.a. auf Markenrecht spezialisierter Jurist) vor einiger Zeit hier im Forum schrieb:
    dir ist vollständig beizupflichten mit dem kleinen Unterschied zur Sichtbarkeit des Schriftzuges IKEA. Ist er von einem öffentlichen Grund aus sichtbar, können Fotos davon ohne Einschränkung gewerblich verwertet werden. Warum? Weil es keine Rechtsposition von IKEA gibt, dies zu verhindern: Weder das Eigentum an Gebäude und Werbeinstallation (kein Abwehrrecht gegen das Fotografiertwerden vom öff. Grund aus), noch das Urheberrecht am Gebäude (sofern man dies bei diesen baulichen Ungetümen überhaupt zuerkennen mag) noch das Markenrecht: Was die Gartenzwerge unter den Agenturen nicht wahrhaben wollen ist, dass das Markenrecht nur die markenmäßige Verwendung von Markennamen verhindern kann, wenn man den Markennamen also benutzt, um kommerziell motivert auf die durch den Markennamen geschützten Produkte und Dienstleistungen Bezug zu nehmen. Beim - kommerziellen - Anbieten von bloßen Fotografien der Marke und von Markenprodukten werden aber von der Agentur keine Ausagen zu den Produkten und Dienstleistungen gemacht, sondern allenfalls bei der späteren Verwendung, die jedoch allein und ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Verwenders fällt. Aber Zivilcourage vor Mächtigen ist der Gartenzwerge Sache nicht.
    Mal ein kleines Beispiel dafür, wieviel geschützte Markenzeichen und Geschmacksmuster sich im Archiv einer großen und renommierten (u.a. auf Wirtschaftsthemen spezialisierten) Bildagentur finden:
    http://tinyurl.com/6g6zod
    (Suchstichwort: "Mercedes")

  5. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #5
    @Tom:
    Nun, das "Gartenzwerg"-Zitat wird nicht passender, wenn man es in der xten Wiederholung zitiert, um Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
    Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine BA, die ausschließlich kommerzielle Bilder vertreibt, die frei von Rechten Dritter sein sollen. Die Kunden sollen die Bilder ihrerseits frei im Rahmen der AGBs nutzen können. Und in diesem Rahmen sind Agentur wie Fotografin bemüht, rechtliche Probleme von vornherein aus zu schalten.
    In diesem Zusammenhang verstehe ich den offensichtlichen Sarkasmus überhaupt nicht.
    Es steht doch jeder Agentur frei zu entscheiden, welche Art von Bildmaterial sie vertreiben möchte und wie ihre AGBs und Entscheidungen dahingehend ausfallen. Wer mit einer derartigen Agentur zusammenarbeitet, wird sich schon an deren Spielregeln halten müssen. Wer dazu nicht gewillt ist, kann sie ja bei den von dir genannten BAs einstellen. Dann kann man sich entsprechende Freiheiten herausnehmen.

    Lieben Gruß Renate

  6. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #6
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    ...
    Mal ein kleines Beispiel dafür, wieviel geschützte Markenzeichen und Geschmacksmuster sich im Archiv einer großen und renommierten (u.a. auf Wirtschaftsthemen spezialisierten) Bildagentur finden:
    http://tinyurl.com/6g6zod
    (Suchstichwort: "Mercedes")
    Danke für das Beispiel.
    Es illustriert mindestens anschaulich die Trefferquote dieser Suchmaschine bzw. die Qualität der Verschlagwortung. Ein Belarus-Traktor am Strand, im Hintergrund ein Fischerkutter, Landschaftsaufnahmen mit Wiesen und Weiden, junge Leute bei der Lehrausbildung, alles Dinge, die ich nicht mit dem Markennamen "Mercedes" verbinden würde. Und dann stellt sich mir noch die Frage, wozu das Beschußamt Ulm seine Belegbilder bei einer Bildagentur verkauft.

  7. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #7
    mg99
    Zitat Zitat von Goodie Beitrag anzeigen
    BA, die ausschließlich kommerzielle Bilder vertreibt, die frei von Rechten Dritter sein sollen.
    Das an sich ist doch schon Utopie! Es ist schlicht unmöglich sicher zu stellen, daß nicht doch irgendwelche Bilder irgendwas skuriles enthalten, das unter irgendwelchen denk- oder undenkbaren Nutzungen doch Rechte Dritter verletzt. Wie soll irgendjemand das Überblicken können? Zumal im int. Vertrieb, was in D erlaubt ist, ist es in anderen Ländern eben vielleicht nicht. Und Gesetze können sich auch mit der Zeit ändern.

    Oder ein viel näherliegender Fall:
    Mach eine Model-Aufnahme mit anständigem MR, sollte doch sicher sein, oder? Na ja, wenn dann dieses Bild z.B. (ggf. mittels Fotomontage) für die Werbung eines Bordells verwendet wird, kannst Du das MR sowas von vergessen... - Und es sind auch weniger krasse Fälle denkbar.
    Eine BA die dem Kunden garantiert, er könne die Bilder für alles und jedes nutzen hat einfach nichts kapiert, sorry!

  8. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #8
    Zitat Zitat von Goodie Beitrag anzeigen
    @Tom:
    Nun, das "Gartenzwerg"-Zitat wird nicht passender, wenn man es in der xten Wiederholung zitiert, um Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
    Das Zitat ist aber nun mal sehr passend, denn es tritt exakt auf den Fall zu.

    Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine BA, die ausschließlich kommerzielle Bilder vertreibt, die frei von Rechten Dritter sein sollen.
    Das Zitat bezieht sich ausschließlich auf Bildagenturen, die kommerzielle Bilder vertreiben. Ich wüsste auch nicht, daß es andere Bildagenturen gibt...

    "Frei von Rechten Dritten" sind Bilder übrigens meistens nicht. Es haben höchsten Dritte auf ihre Rechte verzichtet, oder Dritte können bestimmte Rechte in bestimmten Zusammenhängen nicht geltend machen.

    Beispiel: selbst wenn Du ein Personenfoto mit einem "Model-Release" anbietest, ist dieses Foto keineswegs "frei von Rechten Dritter". Auch trotz des Model-Release hat nämlich die abgebildete Person natürlich immer noch die Möglichkeit, aufgrund eines "berechtigten Interesses" oder auch einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung die Veröffentlichung eines Fotos in bestimmter Art und Weise zu untersagen. Kein "Model-Release" gilt absolut.

    Weiteres Beispiel: ganz unabhängig von der Frage, wann und wie die Nutzung eines Fotos, auf dem eine geschützte Marke oder ein Geschmacksmuster zu sehen sind, ohne extra Einwilligung des betreffenden Rechteinhabers zulässig ist, muß ja überhaupt erstmal festgestellt werden, ob auf dem Bild Marken oder Geschmacksmuster zu sehen sind...

    Willst Du mir ernsthaft erzählen, daß Du - oder eine Agentur - für jedes einzelne Bild eine Recherche nicht nur beim DPMA betreiben, ob dort Schutzrechte eingetragen sind (und für welche Bereiche!), sondern auch noch in den anderen wichtigen Industrieländern?

    Willst Du mir erzählen, daß bei jedem Foto, auf dem - sagen wir - ein Weihnachtsbaum-Fuß mit zu sehen ist, erstmal irgendwer eine komplette Recherche macht, ob a) das Design dieses Weihnachtsbau-Fußes nicht vielleicht in Kanada oder Portugal als Design, Geschmacksmuster oder wie auch immer (nach dortigem Recht) geschützt ist? Oder auch nur in Deutschland; und b) ob auf dem Weihnachtsbaum-Fuß nicht zufällig die Worte "Snowwhite-Mount" eingraviert sind, welche eine in Japan geschützte Marke darstellen? Oder ein nach dortigem Urheberrecht geschütztes Design? Oder das Design eine solche Schöpfungshöhe hat, daß es sogar ganz ohne Eintragung in Deutschland urheberrechtlich geschützt wäre? Eine Frage übrigens, die ohnehin erst von einem Gericht verbindlich beantwortet werden könnte...

    Mit anderen Worten: es ist praktisch überhaupt nicht möglich, für ein einzelnes Foto, zumal in einer Micro-Stock-Agentur, eine auch nur ansatzweise vollständige Marken- und Geschmacksmuster - und Design-Rechte-Klärung vorzunehmen. Sowas geht nicht. Bzw. wenn man es macht, dann kostet es locker 6-stellige Euro-Beträge, Unternehmen, die etwas weltweit auf den Markt bringen wollen, lassen sowas nämlich von Experten machen. Und auch da kommt es immer wieder mal zu Pannen...

    Die Kunden sollen die Bilder ihrerseits frei im Rahmen der AGBs nutzen können.
    Ich kenne die AGB der Agentur nicht, aber ich vermute mal, daß die Agentur, wie üblich, sich von allen Regressforderungen freistellen lassen wird, von denen sie sich freistellen lassen kann.

    Und auch der Fotograf kann nur die Informationen anliefern, die er zur Verfügung hat. Und mehr wird unter vernünftigen Menschen auch niemand erwarten.

    Die Klärung, ob ein Bild für einen bestimmten Zweck verwendet werden kann oder nicht, weil der Verwendung die Rechte Dritter entgegenstehen, kann immer nur der Verwender vornehmen.

    Alles andere ist eine Illusion. Und es kann auch niemand dem Verwender die letztliche Verantwortung dafür abnehmen. Und es nimmt sie ihm auch keiner ab.

    Und in diesem Rahmen sind Agentur wie Fotografin bemüht, rechtliche Probleme von vornherein aus zu schalten.
    In diesem Zusammenhang verstehe ich den offensichtlichen Sarkasmus überhaupt nicht.
    Der Sarkasmus beruht darauf, daß Micro-Stock-Agenturen so tun, als könnten sie etwas gewährleisten, das sie nicht gewährleisten können. Und gleichzeitig aus lauter Furcht, sie könnten etwas falsch machen, rechtlich völlig unnötige Barrieren aufstellen.

    Gut - das ist ihr Bier, und das Bier der Fotografen, die ihnen zuliefern.

    Ich bin ja eigentlich eher doof...

    Ich (da kommt irgendwie das "Alt-78er-Bürgerinitiativen-Erbe" durch, glaube ich...) rede mir an jeder passenden und unpassenden Stelle den Mund fusselig, um gegen die diversen Legenden von der Spinne in der Yuccapalme des Markenrechts etc. anzukämpfen...

    Eigentlich läge es in meinem ganz direkten wirtschaftlichen Interessen, den Leuten stattdessen zu erzählen: "Um Gottes Willen!!! Ihr dürft NIE, NIE, NIE irgendein Markenzeichen, einen Firmennamen oder ähnliches im Bild haben! NIE Autos fotografieren, das ist alles geschützt: Design, Marke, Firmenlogo!!! Nie Züge fotografieren!" Usw. usf.

    Die Bildagentur, mit der ich den größten Teil meines Foto-Umsatzes mache, lebt von Wirtschaftsfotos. Die schickt mich regelmäßig los, genau das zu fotografieren: Firmenlogos an Bürohochhäusern. Flugzeuge möglichst aller Airlines, und zwar so, daß man das Airline-Logo möglichst gut fotografieren kann. Züge aller Linien. Baumärkte, Supermärkte... was hatte ich noch in der letzten Zeit? Lottozentralen, Banken, ganz klar, jede Menge Banken, Edel-Konsum-Marken, Louis Vuitton & Co - logisch, im Moment wird ja gern der "Kontrast" bebildert...

    Das geht so weit, daß es stehender Spruch bei dieser Agentur ist: "Vergiß nicht, ein Firmenlogo als Close-up mitzubringen!" Weil genau das nämlich immer gern vergessen wird. Und die FAZ und die FT bauen die Firmen-Logo-Close-Ups ja nun mal so gerne in ihre kleinen Wirtschafts- und Finanz-Charts ein.

    Kann man viel Geld mit verdienen. Weil es das bei den "Micros" kaum gibt. Obwohl genau das eigentlich genau der Markt für die "Micros" sein könnte. Weil das häufig Bilder sind, die man mal in Ruhe zusammensammeln und bunkern könnte, als Redaktion.

    Aber bitte - man macht lieber AGB für Erna Müller, weil die vielleicht auf die Idee kommen könnte, den Mercedes-Stern in ihrem Strickshop einzubauen, ohne vorher zu klären, wann das geht und wann nicht...

    Wobei es der Agentur völlig wurscht sein könnte - sie selber begeht keine Markenrechtsverletzung, wenn sie Fotos mit Marken im Archiv hat und anbietet. (Wie Peter Eller ja nun sehr schön erklärt hat.)

    Ok, bitte - nicht mein Bier. Sollen sie machen, wie sie meinen. Es gibt eh so manche Micro-Stock-Agentur, die irgendwie rechtlich völlig beratungsresistent zu sein scheint, und zwar ausgerechnet da, wo sie sich wirklich rechtlich vergallopiert hat... (Dazu dann demnächst mehr... )

    Was mich nur etwas nervt: wenn man sich hinstellt und sagt: "Eine Agentur, die Bilder mit Markenzeichen ins Archiv nimmt, verhält sich ... falsch, rechtswidrig, verantwortungslos... sollte das jedenfalls nicht tun."

    Denn das ist Unsinn. Eine Bildagentur kann selbstverständlich Bilder mit Markenzeichen darauf in ihr Archiv nehmen und anbieten, solange sie sich dabei an die einschlägigen rechtlichen Vorschriften hält (die das eben nicht pauschal verbieten, ganz im Gegenteil). Und dem Fotografen, der diese Bilder gemacht hat, kann das ebenfalls wurscht sein. Wenn er sich an die einschlägigen rechtlichen Vorschriften dazu hält. Er sollte also die Marke nicht markenmäßig nutzen. Aber es gibt auch wenig Grund, das zu tun.

    Und wenn also Shotshop hier mal was durchgehen lässt, dann wäre es m.E. eher Grund zur Freude, nach dem Motto "Na also, geht ja doch!" Anstatt sich jetzt über Shotshop aufzuregen.

    Es steht doch jeder Agentur frei zu entscheiden, welche Art von Bildmaterial sie vertreiben möchte und wie ihre AGBs und Entscheidungen dahingehend ausfallen.
    Ja. Selbstverständlich. Nur wenn dann eine Agentur ihre AGB mal vernünftig und ohne überflüssige Scheuklappen auslegen sollte, dann ist das doch kein Grund zur Empörung... Darüber äußerte ich mich sarkastisch. Über die Empörung. Denn für die gibt es keinen Grund.

    Wer mit einer derartigen Agentur zusammenarbeitet, wird sich schon an deren Spielregeln halten müssen. Wer dazu nicht gewillt ist, kann sie ja bei den von dir genannten BAs einstellen. Dann kann man sich entsprechende Freiheiten herausnehmen.
    Jetzt wirst Du aber unlogisch...

    Der Starter des Threads hat sich doch gerade darüber beschwert, daß Shotshop hier mal flexibler gewesen ist... Es war die BA, die die Bilder genommen hat, und darüber wurde sich beschwert.

    Und da wird's nun mal wirklich aburd...

  9. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #9
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Das Zitat bezieht sich ausschließlich auf Bildagenturen, die kommerzielle Bilder vertreiben. Ich wüsste auch nicht, daß es andere Bildagenturen gibt ...
    Tu nicht so, Du weißt schon, was gemeint ist. Es gibt durchaus Agenturen, die ausschließlich an Redaktionen und nichts an Werbeagenturen (bspw.) verkaufen. "Kommerziell" heißt im landläufigen Sprachgebrauch ja nicht, daß jemand seinen Laden nicht als Freizeitvergnügen betreibt, sondern daß diese Nutzungen nicht berichtend und informierend im Sinne der Pressefreiheit sind.

    "Frei von Rechten Dritten" sind Bilder übrigens meistens nicht. Es haben höchsten Dritte auf ihre Rechte verzichtet, oder Dritte können bestimmte Rechte in bestimmten Zusammenhängen nicht geltend machen.

    Beispiel: selbst wenn Du ein Personenfoto mit einem "Model-Release" anbietest, ist dieses Foto keineswegs "frei von Rechten Dritter". Auch trotz des Model-Release hat nämlich die abgebildete Person natürlich immer noch die Möglichkeit, aufgrund eines "berechtigten Interesses" oder auch einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung die Veröffentlichung eines Fotos in bestimmter Art und Weise zu untersagen. Kein "Model-Release" gilt absolut.
    Deshalb gibt es die Möglichkeit, in den IPTC-Daten konkrete Anweisungen zu hinterlassen, wie zum Bsp. "nur positiv berichtend" oder "nicht in Spanien verwendbar" - wenn ein Bildredakteur so etwas verpennt, sollte dafür eigentlich nicht der Fotograf verantwortlich sein.

    Wir reden aber hier natürlich nicht über Stockagenturen, egal in welchem "Preis"bereich diese anbieten.

    Willst Du mir ernsthaft erzählen, daß Du - oder eine Agentur - für jedes einzelne Bild eine Recherche nicht nur beim DPMA betreiben, ob dort Schutzrechte eingetragen sind (und für welche Bereiche!), sondern auch noch in den anderen wichtigen Industrieländern?
    In einigen konkreten Fällen wird man diese Recherche nicht erst betreiben müssen, weil man die Verwendung des Materials und daher die Problematik kennt (oder anderenfalls in dem Geschäft nichts zu suchen hat).

    Mit anderen Worten: es ist praktisch überhaupt nicht möglich, für ein einzelnes Foto, zumal in einer Micro-Stock-Agentur, eine auch nur ansatzweise vollständige Marken- und Geschmacksmuster - und Design-Rechte-Klärung vorzunehmen.
    Beim Geschäftsmodell von Microstocks ernsthaft von irgendeiner Rechteklärung auszugehen hieße, die Körner einer LKW-Landung Kies nach Form und Größe sortieren zu wollen. Und keine Kiesgrube bemüht sich darum, bei Feinkost-Albrecht gelistet zu werden. Ware und Händler (bzw. Kommisionär) sollten schon irgendwie zueinander passen.

    Die Klärung, ob ein Bild für einen bestimmten Zweck verwendet werden kann oder nicht, weil der Verwendung die Rechte Dritter entgegenstehen, kann immer nur der Verwender vornehmen.

    Alles andere ist eine Illusion. Und es kann auch niemand dem Verwender die letztliche Verantwortung dafür abnehmen. Und es nimmt sie ihm auch keiner ab.
    Und beim Fotografen bzw. der Agentur obliegt die Verantwortung darüber nachzudenken, an wen sie was verkaufen. Wenn Bilder vom Roten Teppich bspw. bei Fotolia oder Istock auftauchen würden, müßte man nicht nur die Frage stellen, wieso sie denen durch die Eingangsprüfung gerutscht sind, sondern wer so dunkel war, sie dort einzuliefern.

    Eigentlich läge es in meinem ganz direkten wirtschaftlichen Interesse, den Leuten stattdessen zu erzählen: "Um Gottes Willen!!! Ihr dürft NIE, NIE, NIE irgendein Markenzeichen, einen Firmennamen oder ähnliches im Bild haben! NIE Autos fotografieren, das ist alles geschützt: Design, Marke, Firmenlogo!!! Nie Züge fotografieren!" Usw. usf.
    Das hat primär nichts mit mit Deinen Interessen zu tun sondern damit, daß die meisten Leute eben bei Massenvertickern einstellen, die alles an jeden verhökern, der nur dafür zahlt. Und bei denen man das daher tatsächlich so handhaben muß.

    Das geht so weit, daß es stehender Spruch bei dieser Agentur ist: "Vergiß nicht, ein Firmenlogo als Close-up mitzubringen!" Weil genau das nämlich immer gern vergessen wird. Und die FAZ und die FT bauen die Firmen-Logo-Close-Ups ja nun mal so gerne in ihre kleinen Wirtschafts- und Finanz-Charts ein.
    Man bräuchte ja nur die Zeitungen aufzuschlagen und sich anzugucken, was die für Bilder bringen. Oder darüber nachdenken, wieso bspw. überhaupt auf Fußballplätzen fotografiert wird, obwohl da rundrum Logos auf Werbebanden prangen und auf den Trikots der Sportler kaum noch ein Quadratzentimeter nicht mit irgendwas bedruckt ist.

    Was mich nur etwas nervt: wenn man sich hinstellt und sagt: "Eine Agentur, die Bilder mit Markenzeichen ins Archiv nimmt, verhält sich ... falsch, rechtswidrig, verantwortungslos... sollte das jedenfalls nicht tun."
    Bei den Plattformen, die eher einem Kaugummiautomaten gleichen, als einem Geschäftsbetrieb mit ausgeprägter Debitorenverwaltung, hat das aber durchaus seine Berechtigung. Geschäftsvorgänge mit einer Rohmarge von unter x Euro muß man entweder automatisiert abwickeln können oder konsequent ablehnen.

    Peter

  10. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #10
    Zitat Zitat von Peter I. Beitrag anzeigen
    Tu nicht so, Du weißt schon, was gemeint ist. Es gibt durchaus Agenturen, die ausschließlich an Redaktionen und nichts an Werbeagenturen (bspw.) verkaufen.
    Nenn mir eine...

    "Kommerziell" heißt im landläufigen Sprachgebrauch ja nicht, daß jemand seinen Laden nicht als Freizeitvergnügen betreibt, sondern daß diese Nutzungen nicht berichtend und informierend im Sinne der Pressefreiheit sind.
    Nö. "Kommerziell" heißt "gewerblich" bzw. "freiberuflich", heißt: um Geld damit zu verdienen. Presseunternehmen (Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
    Bildagenturen etc. sind alle "kommerziell".)

    Deshalb gibt es die Möglichkeit, in den IPTC-Daten konkrete Anweisungen zu hinterlassen, wie zum Bsp. "nur positiv berichtend" oder "nicht in Spanien verwendbar" - wenn ein Bildredakteur so etwas verpennt, sollte dafür eigentlich nicht der Fotograf verantwortlich sein.
    Beschränkungen auf Länder ja, und auch Hinweise "Nicht für Werbung" sicher - aber "nur positiv berichtend" hab ich noch nie irgendwo gesehen. Die allermeisten Redakteure, die ich kenne, würden da auch das kleine rote X anklicken. Davon mal abgesehen, daß "nur positiv berichtend" eine völlig nichtssagende und praktisch nicht verwendbare Formulierung ist. (Um den Satz "rechtlich unbrauchbar" erst gar nicht zu verwenden...)

    Wir reden aber hier natürlich nicht über Stockagenturen, egal in welchem "Preis"bereich diese anbieten.
    Ich kenne keine Nachrichtenagentur, welche nicht auch das Geschäft der "Stockfotografie" betreibt. dpa/picture-alliance, AP, Reuters, afp und ddp jedenfalls tun es.

    Beim Geschäftsmodell von Microstocks ernsthaft von irgendeiner Rechteklärung auszugehen hieße, die Körner einer LKW-Landung Kies nach Form und Größe sortieren zu wollen.
    Was allerdings die Micro-Stock-Agentur nicht von der rechtlichen Notwendigkeit befreit, genau dies zu tun... Da kommt sie nun mal nicht dran vorbei.

    Man bräuchte ja nur die Zeitungen aufzuschlagen und sich anzugucken, was die für Bilder bringen. Oder darüber nachdenken, wieso bspw. überhaupt auf Fußballplätzen fotografiert wird, obwohl da rundrum Logos auf Werbebanden prangen und auf den Trikots der Sportler kaum noch ein Quadratzentimeter nicht mit irgendwas bedruckt ist.
    Meine Rede.

  11. Äussert shotshop auch markenrechtliche bedenken? #11
    Es gibt durchaus Agenturen, die ausschließlich an Redaktionen und nichts an Werbeagenturen (bspw.) verkaufen.
    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Nenn mir eine...
    Weshalb? Eine Agentur eben, die dafür Sorge trägt, das Max Müller das Material erst dann auch nur zu sehen bekommt, wenn ein leitender Angestellter eines der Agentur bekannten Verlages ihn bei dieser dafür autorisiert.


    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Nö. "Kommerziell" heißt "gewerblich" bzw. "freiberuflich", heißt: um Geld damit zu verdienen. Presseunternehmen (Zeitungen, Nachrichtenagenturen,
    Bildagenturen etc. sind alle "kommerziell".)
    Zwei Bedeutungen desselben Wortes. Mitunter erschließt sich der Sinn erst im Zusammenhang.

    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Beschränkungen auf Länder ja, und auch Hinweise "Nicht für Werbung" sicher - aber "nur positiv berichtend" hab ich noch nie irgendwo gesehen. Die allermeisten Redakteure, die ich kenne, würden da auch das kleine rote X anklicken. Davon mal abgesehen, daß "nur positiv berichtend" eine völlig nichtssagende und praktisch nicht verwendbare Formulierung ist. (Um den Satz "rechtlich unbrauchbar" erst gar nicht zu verwenden...)
    Wenn man in der Bildunterschrift einem Model strafbare Handlungen vorwirft, hat das mit "positiver Berichterstattung" eindeutig nichts mehr zu tun. Und so abwegig ist der Gedanke ja wohl nicht.

    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Ich kenne keine Nachrichtenagentur, welche nicht auch das Geschäft der "Stockfotografie" betreibt. dpa/picture-alliance, AP, Reuters, afp und ddp jedenfalls tun es.
    Aha. Der Fotoagentur Ostkreuz wurde, wenn ich die Verlautbarungen über den derzeit beim LG Potsdam anhängigen Prozeß richtig interpretiere, auf Grund solcher Aufträge (und entsprechender Referenzen) das Recht abgesprochen, für überhaupt irgendwelches Bildmaterial die Pressefreiheit in Anspruch zu nehmen. Schaun wir mal, wie lange es letztere dann im Agenturbetrieb überhaupt noch gibt. Vielleicht haben die Redaktionen ja demnächst wieder festangestellte Fotografen.

    Beim Geschäftsmodell von Microstocks ernsthaft von irgendeiner Rechteklärung auszugehen hieße, die Körner einer LKW-Landung Kies nach Form und Größe sortieren zu wollen. Und keine Kiesgrube bemüht sich darum, bei Feinkost-Albrecht gelistet zu werden. Ware und Händler (bzw. Kommisionär) sollten schon irgendwie zueinander passen.

    Zitat Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
    Was allerdings die Micro-Stock-Agentur nicht von der rechtlichen Notwendigkeit befreit, genau dies zu tun ... Da kommt sie nun mal nicht dran vorbei.
    Wohl erst im Zuge eines Gerichtsverfahrens. Denn eine solche Kontrolle wäre dermaßen kostenintensiv, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß damit das Geschäftsmodell noch Bestand hätte. Man müßte die Bilder zu Macro-Preisen verkaufen und die Fotografen weiter mit Micro-Honoraren abspeisen, um die derzeitigen Gewinne absolut so zu halten. Das ergäbe vermutlich einen relativen Agenturanteil von 80 bis 90% des Verkaufspreises und das werden viele Fotografen (derzeit) nicht akzeptieren.

    Peter

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