zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel?
Diskutiere zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? im zoonar Bereich; Keine Sorge, die Fotografennennung kommt noch...
Was die AGB von Polylooks angeht, so kann ich hierzu keine Fragen beantworten. Die habe ich weder mitgestaltet noch ...
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04.06.2009 17:37 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #101 Ebook fotos machen & verkaufen!
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Keine Sorge, die Fotografennennung kommt noch...
Was die AGB von Polylooks angeht, so kann ich hierzu keine Fragen beantworten. Die habe ich weder mitgestaltet noch zu verantworten. Das ist alleinige Sache der Deutschen Telekom AG.
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04.06.2009 17:42 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #102 Ach so... Fast vergessen: Die Abrechnung erfolgt dann monatlich auf Ihrem Zoonar-Konto. Es werden keine Anteile von den 35% von uns abgezogen. Sie werden natürlich klar erkennen können, um welche Bilder und welche Partneragentur es sich handelt. Es kommen dann hoffentlich bald weitere Partner hinzu.
Immerhin, die ersten 10 Bilder haben wir bereits am ersten Tag verkauft. Weiter so
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04.06.2009 18:03 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #103 
Zitat von
Michael Krabs
Was die AGB von Polylooks angeht, so kann ich hierzu keine Fragen beantworten. Die habe ich weder mitgestaltet noch zu verantworten. Das ist alleinige Sache der Deutschen Telekom AG.
Dennoch eine kleine Frage dazu: Wenn ich meine Bilder über Zoonar an den Partner Polylooks weitergeben möchte, wie erfahre ich dann, zu welchen Bedingungen das passiert?
Auf Polylooks selbst kann ich zwar deren AGB lesen, aber die gelten ja allgemein für die Nutzung der Website (was ich ja strenggenommen dann gar nicht machen würde). Es gibt wohl auch noch weitere Bedingungen für Bildeinsteller, aber die konnte ich nicht finden - die gibt es wohl erst nach der Registrierung.
Wenn ich Ihnen jetzt schreibe "bitte alles zur Telekom hochjagen", worauf lasse ich mich da im Detail ein?
Wird das bei der Partnerverwaltung ersichtlich sein?
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10.06.2009 11:48 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #104 Es gelten für Sie dann die AGB von Zoonar und für uns (als Einspeiser) die AGB der Deutschen Telekom AG. Insofern wirken die AGB von Polylooks auch für Ihre Daten...
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10.06.2009 14:00 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #105 
Zitat von
Michael Krabs
Es gelten für Sie dann die AGB von Zoonar und für uns (als Einspeiser) die AGB der Deutschen Telekom AG. Insofern wirken die AGB von Polylooks auch für Ihre Daten...
Danke, das habe ich mir so gedacht.
Allerdings steht in diesen AGB der folgende Satz:
"Soweit Nutzer Bildmaterial anbieten bzw. erwerben wollen, müssen diese zusätzlich den jeweiligen Verkaufs- bzw. Käufer-Bedingungen zustimmen, welche ergänzend zu diesen Allgemeinen Registrierungsbedingungen gelten."
Und diese zusätzlichen Verkaufs-Bedingungen kann ich nirgendwo auf polylooks.de finden. Ich vermute, die bekomme ich erst zu sehen, wenn ich mich dort registriere. Genau das würde ich ja durch die Nutzung des Partnerprogramms von Zoonar vermeiden wollen.
Heißt also, wenn ich Ihnen jetzt eine mail schicke, meine Bilder über polylooks zu vermarkten, dann weiß ich gar nicht, zu welchen Bedingungen das passiert?
Oder heißt das, daß mich diese zusätzlichen Bedingungen nicht interessieren müssen?
Ein Beispiel: Sie haben weiter oben in diesem Thread geschrieben "Die Mindestverweildauer Ihrer Bilder im neuen Microstock beträgt ein Jahr ab Kündigung der Freigabe."
Wo finde ich diese Vereinbarung (schriftlich!)? Ein Eintrag in einem unabhängigen Forum kann es ja wohl kaum sein... Das bindet mich nicht vertraglich. Auf Zoonar sind derzeit noch keine Details über die Partnerprogramme zu lesen. Auf Polylooks finde ich solche Details auch nicht (siehe oben).
Gibt es da noch andere Vereinbarungen, die ich nicht kenne aber evtl. eingehe, wenn ich meine Bilder freigebe?
Normalerweise gibt es ja einen klaren Vertrag, in dem solche Dinge geregelt sind. Der fehlt mir hier noch. Aber ich kann auch gerne warten, bis die Partnerverwaltung bei Zoonar fertig entwickelt ist und mich dann mit vollständiger Information entscheiden, auf die paar Tage/Wochen kommt es nicht an.
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10.06.2009 15:01 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #106 
Zitat von
DirkR
Allerdings steht in diesen AGB der folgende Satz:
"Soweit Nutzer Bildmaterial anbieten bzw. erwerben wollen, müssen diese zusätzlich den jeweiligen Verkaufs- bzw. Käufer-Bedingungen zustimmen, welche ergänzend zu diesen Allgemeinen Registrierungsbedingungen gelten."
Und diese zusätzlichen Verkaufs-Bedingungen kann ich nirgendwo auf polylooks.de finden. Ich vermute, die bekomme ich erst zu sehen, wenn ich mich dort registriere.
Die Verkaufsbedingungen sind ganz einfach über den AGB-Link auf der Polylooks-Startseite - auch ohne vorherige Registrierung (!) - einsehbar. Zwar werden hier zunächst die RegistrierungsAGB vollständig angezeigt. Wenn man aber genauer hinguckt, kann man unterhalb der Überschrift „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ die Verlinkung zu den „AGB für Fotografen“ und den „Lizensbestimmungen“ sehen. Snnst hier aber auch noch mal der Link zu den Fotografen-AGB: https://www.polylooks.de/microstock-...show_terms.php
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10.06.2009 15:21 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #107 
Zitat von
DirkR
"Die Mindestverweildauer Ihrer Bilder im neuen Microstock beträgt ein Jahr ab Kündigung der Freigabe."
Wo finde ich diese Vereinbarung (schriftlich!)?
Die Fotografen-AGB verstehe ich so: Die Kündigung hat zur Folge, dass meine Bilder bei Polylooks entfernt werden also in Zukunft (!)nicht mehr gekauft werden können (vgl. Ziff. 11 der AGB).
Aber: (Zitat aus den AGB) „11.5 - Eine Kündigung dieser Vereinbarung berührt die bis zur Vertragsbeendigung durch die Deutsche Telekom erfolgte Rechteübertragung an Dritte nicht. Sofern vor Ablauf der Kündigungsfrist noch Bildmaterial von der Deutschen Telekom veräußert wurde, darf das Bildmaterial auch über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus im Rahmen der üblichen 30-tätigen Downloadfrist dem Lizenznehmer im Downloadbereich zur Verfügung gestellt bzw. ihm anderweitig überlassen werden. Ebenso bleibt die Deutsche Telekom berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber den Lizenznehmern zu erfüllen.“
Es gilt also keine einjährige "Mindestverweildauer", sondern je nach zeitlichen Zusammenhang von letzten Kauf und Kündigungszeitpunkt eine maximale Verlängerung der Zugriffsmöglichkeit von 30 Tagen, und die auch nur für diesen letzten Käufer.
Das macht aus meiner Sicht aber auch Sinn, schließlich kann ja eine Sekunde vor einer Kündigung noch ein Bild gekauft worden sein. In dem Fall müssen die ja die Möglichkeit haben Ihren Verkäuferpflichten noch nachzukommen.
Außerdem musst Du bedenken, dass man nach Ziff. 11.1 im Normalfall noch eine ordentliche Kündigungsfrist drei Monaten zu wahren hat…
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10.06.2009 15:34 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #108 Danke für die Aufklärung, ich könnte schwören der Link war vorhin noch nicht da... Oder es ist doch das Alter 
Naja, zumindest wären damit die Formalia klarer...
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10.06.2009 17:11 zoonar goes Telekom - entsteht hier eine neue Größe am Microstockhimmel? #109 Super Antwort. Das spart mir eine Menge Arbeit, denn ich bin kein Jurist...
Einzelne Bilder löschen wir bei Bedarf dann auch mal ganz schnell (beispielsweise wenn Sie einen Buy-Out haben). Das ist dann eine Frage der Kulanz...
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