Frage bzgl. Anmeldung

Diskutiere Frage bzgl. Anmeldung im zoonar Bereich; Hallo, ich bin keine ausgebildete Fotografin sondern nur Hobbymässig am Fotografieren. Da ich aber schon des öfteren Private anfragen bekam, möchte ich das natürlich ein ...


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  1. Frage bzgl. Anmeldung #1

    Frage bzgl. Anmeldung


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    Hallo,
    ich bin keine ausgebildete Fotografin sondern nur Hobbymässig am Fotografieren. Da ich aber schon des öfteren Private anfragen bekam, möchte ich das natürlich ein wenig ausbauen. Kann ich mich also auch bei Zoonar anmelden? In der Registrierung steht etwas mit Kleinunternehmer (das man als freiberuflicher Fotograf anerkannt sein oder über ein Gewerbe verfügen muss).

    Danke

  2. Frage bzgl. Anmeldung #2
    Hallo Fotomaus,

    diese und andere Informationen findest du in den FAQs von Zoonar unter Hilfe. Die sind sehr ausführlich gehalten und enthalten schon mal viel Wissenswertes.

    Lieben Gruß Renate

  3. Frage bzgl. Anmeldung #3
    Das Thema hatten wir schon im Zoonar-Hauptthread ausführlicher diskutiert. Das ist der Thread mit den meisten Seiten. Bitte schauen Sie dortz doch einmal nach. Selbstverständlich können Sie sich anmelden.

  4. Frage bzgl. Anmeldung #4
    Hallo,
    danke schonmal für den Tip. Allerdings stellt sich mir immer noch die Frage ob ich den Fotografenvertrag Unterschreiben darf. Es steht zwar in den FAQ das jeder Bilder einstellen darf, jedoch steht bei Registrieren "...müssen Sie als freiberuflicher Fotograf anerkannt sein oder über ein Gewerbe verfügen."
    Ist irgentwie irreführend.

    Edit: Danke @ Michael Krabs

  5. Frage bzgl. Anmeldung #5
    Jetzt verstehe ich erst, was du meinst. Zu diesem Punkt steht aber auch, daß er bei gelegentlichen Verkäufen keine Rolle spielt.
    Da das "System Zoonar" in der Entwicklungs- und Aufbauphase ist, wird es für die Meisten erstmal bei gelegentlichen Verkäufen bleiben. Wenn sich daran etwas ändert, kannst du dir immer noch darüber Gedanken machen.
    Ausführliche Diskussionen über das Thema u.ä. findest du im Forum "Rechtsfragen", z.T. auch in Threads von Zoonar. Im Moment brauchst du dir bezüglich der Anmeldung jedenfalls keinen Kopp deswegen machen. Alles zu seiner Zeit!

    Lieben Gruß Renate

  6. Frage bzgl. Anmeldung #6
    Okay, ich kann mich auch so anmelden. Aber kann mal bitte jemand genau verlinken, wo das im Hauptthread oder im Rechtethread steht. Ich finde es einfach nicht.
    So lange es also bei gelegentlich bleibt, muss ich nicht irgendwas anmelden / nachweisen?!

  7. Frage bzgl. Anmeldung #7
    Es gibt bei der Anmeldung neben dem Punkt "Gewerbe" ein kleines Fragezeichen. Wenn Sie darauf klicken, kriegen Sie eine Erläuterung. Hier der Text:

    "Wenn Sie ein Fotograf aus der Bundesrepublik Deutschland sind und Ihre Bilder über Zoonar anbieten wollen, müssen Sie als freiberuflicher Fotograf anerkannt sein oder über ein Gewerbe verfügen. Siehe hierzu auch den Punkt E9 in den FAQs. Für die Abrechnung Ihres Honorars müssen wir zusätzlich wissen, ob Sie Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG sind. In diesem Fall müssen Sie nämlich keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies können wir nur dann in Ihrer Honorarabrechnung berücksichtigen, wenn Sie die entsprechende Angabe in der Registrierung machen."

    Als Hobbiefotograf brauchen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Gutschriften, weshalb Sie am besten "Kleinunternehmer" ankreuzen.

    Für die Ausweisung der Umsatzsteuer müssten Sie als freiberuflicher Fotograf anerkannt sein. Dann können Sie diese Steuer ebenfalls einbeziehen und würden das Häkchen im anderen Feld setzen.

  8. Frage bzgl. Anmeldung #8
    Okay, das würde bedeuten, dass ich bei Kleinunternehmen ein Haken setze, obwohl ich keins bin/habe, damit ich wie ein Hobbyfotograf behandelt werde und alles legal von statten geht?!

  9. Frage bzgl. Anmeldung #9
    Doch haben Sie dann ja. Sie verkaufen Fotos. Das ist auch ein "Gewerbe" oder eben ein "Kleingewerbe" bzw. Liebhaberei je nach Umsatz. Aber die Absicht die Sie verfolgen ist erstmal die Absicht ein Gewerbe zu erröffnen. Deshalb gibt es keinen Button für "Liebhaberei / Hobbie". Sie wissen ja im Vorfeld nicht, ob es bei der Liebhaberei bleibt. Theoretisch können Sie über ein Buy-Out schon mit einem einzigen Bild mehrere Tauschend Euro verdienen. Kommt aber selten vor.

    Allerdings müssen Sie das neue "Gewerbe" noch nirgendwo melden. Wenn Ihre Umsätze bestimmte Schwellen überschreiten können Sie das Gewerbe nachmelden. Wenn Sie unter dieser Schwelle bleiben, ist es entweder ein Kleingewerbe oder eben "Liebhaberei" und braucht nicht versteuert oder gemeldet zu werden.

    Allerdings kenne ich die genauen Schwellenwerte nicht. Sobald Sie Einnahmen erzielen, können Sie bei Ihrem Finanzamt dann ja mal nachfragen. Es wäre Ihnen zu wünschen, ist aber nicht realistisch, dass Sie als Hobbiefotograf mit kleinem Bildbestand so viel verdienen. Es gibt allerdings viele Fotografen, bei denen aus dem Hobbie längst ein "Gewerbe" (oder eben Kleingewerbe) geworden ist.

  10. Frage bzgl. Anmeldung #10
    Okay, alles klar. Damit sind meine fragen geklärt Danke für die gute "Verfügbarkeit" hier im Forum. Ist immer schön, wenn man mit den Inhabern selbst in Kontakt stehen kann!

  11. Frage bzgl. Anmeldung #11
    Zitat Zitat von Michael Krabs Beitrag anzeigen
    Sie verkaufen Fotos. Das ist auch ein "Gewerbe" oder eben ein "Kleingewerbe" bzw. Liebhaberei je nach Umsatz.
    Hallo Herr Krabs,
    es sind doch Lizenzierungen von Urheberrechten und sofern die Steuer aufgrund der Anmeldung beim Finanzamt anfällt sind es 7% MwSt eben wegen der Rechte. Wieso sollte es also unbedingt ein Gewerbe sein müssen? Man kann doch auch als Freiberufler die Bilder einstellen. Auch möchte man ja nicht unbedingt als Fotograf beim Finanzamt geführt sein (Handwerkskammer, etc)

    Gerade für den Amateur ist ein Gewerbe ja viel zu aufwendig. Er möchte ja meist nebenbei unproblematisch etwas Geld verdienen. Und nach meinem Wissensstand ist es so, dass wer nebenberuflich in einem der freien Berufe tätig ist und damit mehr als 410 € verdient sogar bis zu 25% pauschal als Betriebsausgaben gelten machen kann (maximal 614 EUR im Jahr). Und alles ohne Gewerbeschein, IHK oder sonstigen Zwangsmitgliedschaften.

    Als Fotodesigner (auch ohne Studium möglich) gehört man ja zu den Freien, s. http://www.foerderland.de/2080.0.html

    LG
    Pjorg

    Und da ich kein Steuerberater bin, ist dies auch nicht als Beratung zu verstehen sondern eine Frage was denn jetzt mit den Freiberuflern bei Zoonar ist?

  12. Frage bzgl. Anmeldung #12
    Auch als Freiberufler müssen Sie Einnahmen ab einer bestimmten Größe versteuern. Das macht überhaupt keinen Unterschied.

    Sofern Sie nur eine Liebhaberei betreiben dürfen Sie keine MWSt. vereinnehmen.

    Wenn Sie aber ein Gewerbe betreiben (auch als Freiberufler) sind sie entweder

    a. von der MWSt. befreit = Kleinunternehmer im Sinne des genannten Gesetzes oder

    b. Mehrwertsteuerpflichtig.

    Nur darum geht es hier.

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